Klauseln in Darlehensvertrag

Diskutiere Klauseln in Darlehensvertrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen! Ich benötige mal wieder euren hoch geschätzten fachmännischen Rat. Folgende Punkte stehen in einem Darlehensvertrag...

  1. #1 Johan Cruyff, 08.09.2010
    Johan Cruyff

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    Guten Abend zusammen!

    Ich benötige mal wieder euren hoch geschätzten fachmännischen Rat.

    Folgende Punkte stehen in einem Darlehensvertrag der WL Bank:

    1.) "Der Bank ist eine gegen den jeweiligen Eigentümer vollstreckbare Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrags zzgl. 15% jährliche Zinsen und 5% einmaliger Nebenleistung an dem Beleihungsobjekt zu verschaffen"

    2.) "Der Darlehensnehmer hat für die Zahlung eines Geldbetrags, dessen Höhe der vereinbarte Grundschuld oder Grundschulden entspricht, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen."

    Was soll mir das genau sagen? Soll 1. heißen, dass die Bank 15% Zinsen p.a. bekommt?

    Das Thema "Verkauf von Krediten" wurde ja hier schon mal diskutiert. Die WL Bank schließt dies nicht komplett aus sondern behält es sich bei "nicht ordnungsgemäß" bedienten Krediten vor diesen zu veräußern.

    Was soll man hiervon halten?

    Schickt euch Tulpen aus Amsterdam: Johan
     
  2. Seev

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    Hallo Johan,

    kein Expertenrat von mir, bin nur engagierter BH!
    Deshalb nur soviel vorab: 1) kenne ich so nicht und finde es recht scharf, 2) ist schon o.k., sofern ich jetzt jedes Detail richtig erfasse!?

    Die Bank will eine vollstreckbare GS, das ist normal. Daß Du dann, wenns soweit ist, 15% Zinsen bezahlst ist auch normal, m.W. sogar gesetzlich geregelt. Der Zinssatz muss so hoch sein, dass er einigermassen sicher nicht vom Marktszins übertroffen wird.

    Was mir neu ist, ist, daß Du für diese Beträge auch noch einen GS-Betrag stellen mußt! Das ist bei mir nicht so. Auch habe ich verhandelt, daß sich die Bank mit einer Vollstreckbarkeit von 50T€ zufriedengibt. Das spart Gebühren beim Notar, geht aber nicht immer. Würde ich als Bank auch nicht machen, wozu auch, aber bei uns ist es auch eine Bank vor Ort.

    Was den Verkauf angeht, wäre ich bei dieser Formulierung völlig gelassen. Habe diese auch so akzeptiert. Wenn Du regelmässig zahlst, wird das kein Thema.

    Gruß
    Seev
     
  3. #3 greentux, 08.09.2010
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    Das paßt schon alles und steht so wohl auch in jedem Darlehensvertrag. Beim Eintragen der Grundschuld hat uns der Notar das alles sehr genau erklärt. Danach hatte ich es für einen Moment verstanden. :)
     
  4. #4 leila2010, 09.09.2010
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    Hallo,wenn man darlehenzusage bekommen aber einige kosten vorher nicht genannt würden und jetzt auf einmal,kann man den vetrag nicht unterschreiben und welche kosten kommt an wegen bearbeitungsgebühr für nichtabnahme(wie hoch),gibt noch chance andere bank aussuchen?
    folgende kosten trägt der darlehennehmer:
    -notar-und gerichtskosten
    -kosten für das beleihungswertgutachten
    -kosten für die beschaffunf weiterer beleihungsunterlagen
    -kosten für gebäudesfeuerversicherunggen
    -treunhandgbühr von0,2v.H.des überweisungsbetrages(min.100Euro)
    jahreskontoauszug z.Z.8Euro
    -darlehen-valutierung ab der 6.teilauszahlung bzw.bei überschreiten der im kv vorgesehennen teilrate pro buchung 25euro
    ist das zulässung???
    freue auf schnelle antwort von alles hier im forum!!!
    lg.leila
     
  5. papeFT

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    Hallo Johan Cruyff,
    meine Banktätigkeit liegt zwar 30 Jahre zurück, aber am BGB hat sich zu Grundschuld und Darlehen sicher nichts geändert. Die Eintragung der Grundschuld mit einem solch hohen Zinssatz und einer einmaligen Gebühr ist heute normal, sichert die Bank gegen Verluste, wenn in der Anfangsphase etwas total schief laufen sollte.
    Bei normalem Darlehensverlauf ist das zu zahlen, was als Zins mit Nebenleistungen im Darlehensvertrag vereinbart ist. Aber darauf achten, dass diese Grundschuld immer nur das beanspruchte Darlehen und eventuell eigene Darlehen absichert und nie für andere Kredite als Sicherheit verwendet wird. In diese Verlegenheit kommt man in der Regel nur, wenn man Geschäftsmann ist und dadurch Kredite aufnimmt.
    Die persönliche Haftung und Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen ist heute ebenfalls Geschäftspraxis. Wer immer zahlt, kann der Bank keine Veranlassung geben, von dieser Klauses Gebrauch zu machen.
    Weiterverkauf des Kredites durch die Bank an eine andere: wenn man dies ausschließen will, dann ist heute in der Regel der Zinssatz mit einem Aufschlag versehen.
    Viel Erfolg bei den weiteren Aktivitäten.
    Gruß aus Fuldatal
    von Pape
     
  6. #6 Karlheinz, 09.09.2010
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    Wenn ich das richtig sehe, ist nicht der Weiterverkauf als solcher das Problem, sondern die Tatsache, dass Darlehn und Grundschuld "verkauft" werden und dabei die Sicherungsabrede "vergessen" wird. Man sollte also entweder sicherstellen, dass das nicht passieren wird, oder den Weiterverkauf eben doch ausschließen. Ich wage mal die Behauptung, dass mindestens eine der beiden Varianten bei seriösen Instituten auch ohne Zinsaufschlag möglich ist.
     
  7. #7 ecobauer, 09.09.2010
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    Also, insgesamt normale Vereinbarungen!
     
  8. #8 ecobauer, 09.09.2010
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    Reicht das???
    Im Übrigen würde ich mir die Bank bei solchem Verhalten mal genauer angucken - und mal Meldung an die Verbraucherzentrale machen. Die lieben solches Geschäftsgebaren - aber der Bank das auch mitteilen!!!:shades
     
  9. #9 Johan Cruyff, 09.09.2010
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    Danke für Deine und all die anderen Antworten.

    Ich glaube ich habe einfach den falschen Beruf :( Ich check's einfach nicht.
    Was bedeutet "Verwertung" in diesem Fall genau? D.h. kommt es zur Versteigerung, dann bekommt die Bank 15% Zinsen p.a.? Wie lange dann? Bis zur erfolgreichen Versteigerung???


    Hm... Ist es möglich dass du dich hier verschrieben hast ("Damit wird sichergestellt, dass ein Sicherungsobjekt verscherbelt wird...")?! D.h. doch wenn ich das Haus verkaufe oder in die Luft sprenge muss ich mit meinem gesamten Vermögen dafür aufkommen bzw. dies an die Bank zahlen. Oder?!

    Hat Tulpen im Kopf: Johann
     
  10. #10 Sally73, 09.09.2010
    Zuletzt bearbeitet: 09.09.2010
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    Beim 2. Zitat hat Ecobauer ein "nicht" vergessen. Es wird sichergestellt, dass das Objekt NICHT verscherbelt wird...

    ZU den GS-Zinsen von 15 %: Die dienen dazu, sicherzustellen, dass die Besicherung der Bank nicht von einem Nachranggläubiger "überholt" wird.
    Beispiel:
    - 100.000 Darlehen, 4 % Zinsen in Kreditvertrag, 1. Rangstelle im Grundbuch
    - 2. Darlehen über 100.000 bei anderer Bank, 2. Rangstelle im Grundbuch
    Wenn jetzt noch nichts getilgt wäre, und der Kredit in Verzug gerät, dauert es eine gewisse Zeit, bis der Kredit gekündigt werden kann und noch länger, bis die Zwangsversteigerung erfolgen würde.
    Die erste Bank würde dann auf den ganzen aufgelaufenen Zinsen und Kosten sitzen bleiben, weil sie aus der Zwangsvollstreckung nur exakt 100.000,- bekommen würde, die nächsten 100.000 gingen an die 2. Bank.
    Deshalb wird ein "rechnerischer" Zins von 15% (früher 18% und bei öffentlichen Mitteln 20%) p.a. eingetragen, damit der Wert der Grundschuld für die erste Bank wächst und sie ganz sicher alle Tilgungen und Zinsen und Kosten zurück bekommen würde.
    Ganz wichtig: TATSÄCHLICH abgerechnet werden immer nur die im Darlehensvertrag vereinbarten Zinsen bzw. nach Kündigung ein gesetzlich festgelegter Zins (ich glaube Basiszins plus x - bin schon zu lange in Elternzeit, um es genau zu wissen...).
     
  11. Julius

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    Ja. Er hat das wichtige "nicht" vergessen.
     
  12. Reifi

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    @Sally73:

    Hat mir mein Banker auch genau so erklärt:)
    Ich hatte auch erst ein paar Fragezeichen in den Augen. Ich habe aber auch direkt meinen Berater angesprochen und mir das erklären lassen.
    Unser Notar hat dann, als der Kaufvertrag unterschrieben wurde diesen Punkt von sich aus noch mal aufgegriffen (Stand wohl auch so in der Vormerkung für die Grundschuld) und erklärt. Er hat auch gesagt, dass das eine völlig normale Klausel ist.
     
  13. #13 ecobauer, 10.09.2010
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    Sorry, nach einem langen Arbeitstag geht halt mal ein Wörtchen verloren.........:shades

    Aber die Jungs und Mädels hier haben´s ja schon bemerkt und darauf hingewiesen. Und Sally hat die Frage auch schon schön verständlich beantwortet!!!:bierchen:
     
  14. Seev

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    Nochmal die Frage zum ersten Punkt:
    Wie hoch muß hier die Grundschuld bei einem Darlehensbetrag X sein?

    Das ist dann doch reine Abzocke. Bei seriösen Instituten geht das auch ohne den Aufschlag, wenn überhaupt.

    Gruss
    Seev
     
  15. #15 Sally73, 12.09.2010
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    Na, auch X. Also 100.000,- Darlehen = 100.000,- Grundschuld.
    Die 15 % Zinsen werden nicht irgendwie ausgrechnet und drauf geschlagen. Die Formulierung lautet genau so bzw. so ähnlich:
    "Grundschuld über 100.000,- nebst 15% Jahreszinsen....."
     
  16. Seev

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    Schön für Johan, aber dann versteh ich den Satz leider nicht. Es ist (nur) von der Höhe der GS die Rede, was haben die Zinsen bei Vollstreckung damit zu tun? Für mich nicht plausibel.
     
  17. #17 Sally73, 13.09.2010
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    Welchen Satz jetzt? *kopfkratz*
     
  18. Seev

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    Na den, von dem wir die ganze Zeit reden. :e_smiley_brille02:

     
  19. #19 ecobauer, 13.09.2010
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    Guck doch mal wieder bei #10, da steht es schön erklärt.
     
  20. #20 baufibemu, 14.09.2010
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    Bingo, genauso ist es.
    Klappt doch noch ganz gut, trotz Elternzeit.
    Eine beliebte Begründung bei den Bankern ist auch:
    "Da man für die Anschlussfinanzierung den Anschlusszins nicht kennt, trägt man schon schon einmal vorsorglich einen höheren Zins ein, um dann später nicht erhöhen zu müssen." :mega_lol::mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    Seltsam, aber so wird es den Kunden erzählt.

    Wenn eine Bank nun ein nachrangiges Darlehen gewähren will, kapitalisiert sie die Restschuld mit mindestens 2 Jahren des Grundschuldzinses plus Nebenleistung, da davon auszugehen ist, dass es ca. 2 Jahre dauert, bis die Hütte verklopft ist.

    Beste Grüße
     
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