Hausbank + KfW: Kann ich mir aussuchen, aus welchem Darlehen ich Geld abrufe?

Diskutiere Hausbank + KfW: Kann ich mir aussuchen, aus welchem Darlehen ich Geld abrufe? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Kurz zur Info, wie meine Finanzierung aussieht: -> Neubau, Kfw-70 - Haubank: 70.000 - KfW 153: 50.000 - KfW 124: 75.000 Frage: Kann ich,...

  1. #1 sagoekemo, 23.09.2010
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    Kurz zur Info, wie meine Finanzierung aussieht:
    -> Neubau, Kfw-70
    - Haubank: 70.000
    - KfW 153: 50.000
    - KfW 124: 75.000

    Frage: Kann ich, wenn ich Geld abrufen möchte, bestimmen aus welchem Darlehen der Betrag kommen soll?
    Hintergrund: Ich würde gern zuerst KfW 124 in Anspruch nehmen, weil dort schon nach 3 Monaten Bereitstellungszinsen anfallen.
    Der Finanzberater meines geringsten Misstrauens sagt nein; es würde (im Interesse der Bank) zuerst der Hausbank-Teil zugeteilt.
    Wie ist es nun wirklich?
     
  2. #2 coroner, 23.09.2010
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    :yikes Also - da es sich um voneinander unabhängige Verträge handelt, sollte
    es doch wohl Dir überlassen bleiben welchen du wann abrufst.
    Zumindest wars bei mir so - ich wär nienimmernicht auf die Idee gekommen,
    dass die Bank mir da ne Reihenfolge vorschreiben könnte.
     
  3. #3 Chris050882, 23.09.2010
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    hallo,

    da wir keine bereitstellungszinsen zahlen mussten war es bei uns egal. wir riefen damals zuerst das kfw und dann das hausbankdarlehn ab.
    kfw ist zinsgünstiger und am anfang noch tilgungsfrei gewesen!
    hat aber unser "bänker" auch so vorgeschlagen! ich kann mir nicht vorstellen, dass es die bank vorschreiben kann. hab aber in dem bezug auch keine ahnung

    gruß
     
  4. Banane

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    Ich meine mich zu erinnern, dass bei uns (2009) die LETZTE Rate des KfW Kredites erst nach einem bestimmten Baufortschritt (Fertigstellung Bodenbeläge oder so) abgerufen werden konnten. Wir mussten also zwischenzeitlich Gelder aus dem Bankdarlehen abrufen.

    Müßte aber alles in den KfW-Unterlagen stehen, sollte man sich genau durchlesen.


    Gruß, Banane
     
  5. #5 sw84244, 23.09.2010
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    Ich würde heute eher das Bankdarlehen zuerst abrufen, da die KfW Programme oftmals 6-12 Monate Bereitstellungszinsfrei sind.

    Frei dem Motto .. bleibt was übrig, kostet's nichts (vorerst)
     
  6. #6 sagoekemo, 23.09.2010
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    Vielen Dank für die Antworten.

    Bei KfW 124 sind nur die ersten 3 Monate bereitstellungszinsfrei, bei KfW 153 und Hausbank sind's 12 Monate. Daher meine Idee, zuerst KfW 124 abzurufen.
    Wie funktioniert das dann? Schreibe ich meiner durchleitenden Bank: "Ich brauche Geld, nehmt bitte 10.000 € aus dem KfW124-Topf!" ?

    PS: Die Vertragsunterlagen der KfW liegen mir noch nicht vor.
     
  7. Banane

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    Wir bekamen unterschiedliche "Auszahlungformulare". Auf jeden Fall kann man das an der unterschiedlichen Darlehens-Nummer erkennen (oder die muss du ggf. draufschreiben).

    Also alles ganz easy, darüber würde ich mir die wenigsten Gedanken machen.

    Viel Erfolg beim Bauen!
    Banane
     
  8. #8 ecobauer, 23.09.2010
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    Genau so!! Da sollte dann jedoch auch groß und deutlich die Kontonummer des entsprechenden Kredites draufstehen.

    Die vorgesehene Vorgehensweise ist auf jeden Fall zulässig. Die Bank kann nicht vorschreiben, welche Mittel zuerst zu verbauen sind. Da diese sowieso verpflichtet ist, die Verwendung der Mittel zu überwachen, ist dies auch im Hinblick auf die Sicherstellung nicht relevant.
     
  9. Seev

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    Also meine Bank hat mir für jedes Darlehen Abrufformulare gegeben, die ich ausfüllen und einreichen soll. Dann braucht es keine Prosa. Zur Bearbeitung bei der KfW solltest Du auch ein paar Tage (10-14) einrechnen. Zudem mag es die Bank evtl. nicht so sehr, wenn zu kleine Beträge abgerufen werden und es viele Vorgänge gibt, aber das solltest Du einfach mal anfragen, falls nichts in den Unterlagen steht.

    In den KfW-Bedingungen steht drin, in welchem Zeitraum
    a) das Geld abgerufen werden kann und
    b) in welchem Zeitraum das Geld ab Abruf bestimmungsgemäss zu verwenden ist und
    c) in welchem Zeitraum ab Abruf dann die Nachweise zu bringen sind.

    Bei 153 sind a) 12 (wenn keine Verlängerung), b) und c) je 3 Monate. In diesen Zeiträumen kannst Du also das Geld noch etwas "schieben". Meins liegt derzeit noch teilweise auf dem Tagesgeldkonto.

    Aber: Wenn Du die KfW-Verträge noch nicht hast: bist Du sicher, daß die Beträge bereits abrufbar sind?
     
  10. anna32

    anna32

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    Hi,
    habe aktuell die gleiche Situation wie Du und habe 2 KfW Kredite und einen 3. Kredit. Da für den einen KfW-Kredit ab dem 3. Monat sowieso schon Zinsen anfallen, nehme ich natürlich das Geld aus diesem Kredit zuerst und warte, bis das aufgebraucht ist, bevor ich die anderen, die 6 und 12 Monate Bereitstellungsinsfreiheit haben abrufe. Das hat mir sogar meine Hausbank aus den Gründen so empfohlen...
    Gruß, Anna.
     
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