Neubau - was kann man absetzen

Diskutiere Neubau - was kann man absetzen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; wir bauen ja gerade neu. da ja schon bald die steuererklärung für 2010 ansteht, überlge ich, ob man von der diversen bau- oder finanzierungskosten...

  1. #1 Desperado, 29.09.2010
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    wir bauen ja gerade neu. da ja schon bald die steuererklärung für 2010 ansteht, überlge ich, ob man von der diversen bau- oder finanzierungskosten etwas absetzen kann. meine letzte info war, dass nichts abgesetzt werden kann. ist das richtig?

    sofern man ein arbeitszimmer generell absetzen kann, kann man die kosten für das zimmer (f.b. böden, tapeten,...) geltend machen?

    ich frage deshalb schon jetzt, weil man das ja ggf. in den rechnungen das schon gesondert ausgewiesen haben muss.
     
  2. R.B.

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    Wird ein Teil vermietet?

    Ansonsten sieht´s mit Absetzbarkeit ziemlich düster aus.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Desperado, 29.09.2010
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    es wird nichts vermietet. reine eigennutzung.

    was ich bislang so gesehen habe, scheint da tatsächlich nichts möglich zu sein. wie sieht es denn mit der renovierung der alten mietwohnung (bei auszug) aus?
     
  4. Shrike

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    was wäre denn bei Vermietung möglich?
     
  5. R.B.

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    Stichwort "haushaltsnahe Dienstleistungen", oder Google mal nach Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen (Handwerkerleistungen).

    Da gibt es einige Dinge zu beachten damit der Arbeitslohn aus diesen Handwerkerrechnungen steuerlich anerkannt wird. Achte auch darauf, dass die Rechnungen per Überweisung bezahlt werden (also nichts mit bar auf Kralle oder so).

    Auch Umzugskosten können bedingt geltend gemacht werden.

    Gruß
    Ralf
     
  6. R.B.

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    Das wird kompliziert. Dafür solltest Du auf jeden Fall Deinen StB befragen.

    Im Prinzip ist es so, dass das Gebäude in einen "privat genutzten" und vermieteten Teil aufgesplittet wird.

    Kosten die dem vermieteten Teil zugerechnet werden können, können mit Mieteinnahmen gegeneinander verrechnet werden. (Die Mieteinnahmen sind ja auch steuerpflichtig). Das beginnt bei der Finanzierung und geht bis zu den laufenden Kosten.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 rainerS.punkt, 29.09.2010
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    Moin,

    beim Neubau ist erstmal nix absetzbar. Du kaufst dir ein Haus (was du beruflich sicher nicht zwingend musst). Da ist so wenig absetzbar wie beim Fernseher- oder Pkw-Kauf. (Warum sollte der Staat das auch subventionieren).

    Anders sieht es aus, wenn das Haus mal steht: Wenn dann der Handwerker ins Haus kommt oder du putzen lässt sind steuerliche Anrechnungen möglich.


    Also erstmal viel Spaß beim Bau! ;)
     
  8. #8 greentux, 29.09.2010
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    Da findet man dann, das im Gesetz definitiv drin steht, das das alles für Neubau nicht möglich ist.
    Ist schon hart so ein Bauherrenleben...
     
  9. lulu66

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    @greentux: Es geht um die Renovierung der bisherigen Wohnstätte...oder meinst du, bei Umzug in einen Neubau gilt auch das nicht?
     
  10. #10 rainerS.punkt, 29.09.2010
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    Ob die Handwerker im eigenen Haus oder in der Mietbutze wuseln, dürfte aus Gründen der Steuergerechtigkeit unerheblich sein: Also absetzbar.
     
  11. lulu66

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    Vermutlich gibts da noch eine "bewohnt"-Klausel.
    Vor Meldung der Fertigstellung des Hauses an das Bauamt gibts sicherlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen im Neubau.
     
  12. #12 rainerS.punkt, 29.09.2010
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    Ich meinte, wenn man wirklich die aktuelle Mietwohnung renovieren lässt, kann man das sicher absetzen.
     
  13. #13 robinson, 29.09.2010
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    Haushaltsnahe Dienstleistung geht nie bei Neubau. Ist vom Einzug oder formaler Fertigstellung unabhängig...

    Absetzbar nur bei "Renovierung" von etwas, was schon da war... nicht bei Erstherstellung...

    Gruß
    Jochen
     
  14. R.B.

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    Leute, lest mal die Beiträge. Es ging bei dieser Antwort NICHT um den Neubau sondern um die Mietwohnung.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Desperado, 12.01.2011
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    ich melde mich noch mal auf meinen thread.

    das haus steht soweit, der maler/bodenleger arbeitet gerade. wir können ein arbeitszimmer absetzten. das läzft ja nächstes jahr anteilig bzgl. der annuität.

    meine frage: kann man bei einem neubau die maler- und bodenbelagsarbeiten für das arbeitszimmer absetzen? sollte ich mir darüber also am besten eine gesonderte rechnung geben lassen?

    viele grüße

    d.
     
  16. #16 Behauserin, 13.01.2011
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    Das Thema Arbeitszimmer interessiert mich auch.
    Ich dachte bisher, dass man das anteilig der Quadratmeterzahl abschreiben könnte - habe mich aber auch noch nicht näher informiert, da wir erst dieses Jahr mit Bauen beginnen werden und wir bisher noch das Arbeitszimmer in der Mietwohnung absetzen.

    Die Möbel fürs Arbeitszimmer kannst Du auch absetzen.
     
  17. matula

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    Arbeitszimmer und HH-nahe DL

    Zunächst zum AZ:
    Theoretisch kannst Du - wenn du einen Beruf hast für den das FA ein Arbeitszimmer akzeptiert - alles absetzen:
    Also anteilige Heizungskosten, Gardinen, alle Stifte, Schreibtisch, Lampe, manschmal (je nach FA) sogar eine fiktive Miete.
    Praktisch ist die Absetzbarkeit auf 1250 EUR gedeckelt, damit erübrigt sich das ganze i.d.R. wieder.

    Zu den HH-nahen DL:
    Bei mir ist extra ein MA de FA zum Grundstück gefahren, um festzustellen, dass die Pflasterung unserer Stellplätze eine Ersterstellung war - und das 3 Jahre nach Herstellung....
     
  18. #18 Desperado, 13.01.2011
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    das würde also bedeuten, dass bei unserem arbeitszimmer die erstellung des bodens und der wände nicht absetzbar ist. oder muss man da unterscheiden zwischen "absetzbaren handwerkerrechnungen" (wie z.b. deine pflasterung, die ja mit dem az nichts zu tun hat) und der ausgaben für das arbeitszimmer. wenn ich beispielsweise jetzt einen einbauschrank in das neue arbeitszimmer bauen lassen würde oder neue regale kaufe, wären die ja absetzbar.
     
  19. Baumal

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    kann ich als steuerzahler, beamte die ein häusliches arbeitszimmer benötigen,
    eigentlich auch steuerlich absetzen?:motz
     
  20. R.B.

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    Wozu? Und was hat das mit einem Arbeitszimmer zu tun?

    Man glaubt es kaum, aber auch Beamte zahlen Steuern. Und ganz nebenbei bemerkt, nicht jeder Beamte kann sein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob der Steuerpflichtige beamtet ist.

    Gruß
    Ralf
     
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