Wer zahlt bei Rohrbruch der Zuleitung auf öffentlicher Straße?

Diskutiere Wer zahlt bei Rohrbruch der Zuleitung auf öffentlicher Straße? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich hoffe, ich habe das Thema ins richtige Forum gepackt. Konkret geht es um einen Fall bei uns im Ort, bei dem ein...

  1. #1 jturtle, 28.09.2010
    jturtle

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    Hallo Zusammen,

    ich hoffe, ich habe das Thema ins richtige Forum gepackt.

    Konkret geht es um einen Fall bei uns im Ort, bei dem ein Rohrbruch der Zuleitung zur Hauptleitung auftrat. Also auf einer öffentlichen und auch viel befahrenen Straße (so vielbefahren es halt von ner 10.000 Seelen Gemeinde so sein kann ;) )
    Festgestellt wurde dann, dass nicht die Gemeinde, bzw der Abwasserverband für Zahlung des Schadens zuständig ist, sondern der Häuslebesitzer.
    Der dachte sich dann noch für nen Moment: ok, bin ja versichert, bis er den Passus laß: bis zur Grundstücksgrenze.

    Ich habe nun mal in meinen Versicherungunterlagen nachgeschaut und ebenfalls dieser Passus. Auf Nachfragen bei meiner Versicherung, sagte mir diese, dass diese "Problemzone" also Rohre von Grundstücksgrenze bis zur Hauptleitung auch von keiner Gesellschaft versichert werden würden.
    Ist das nun wirklich irgendwie Niemandsland?
    Kann es wirklich sein, dass ich evtl für einen Rohrbruch, sei es auch meine Zuleitung, zahlbar gemacht werde, dafür dass sie auf einer (diesmal wirklich vielbefahrenen) Straße liegt?
    Und wofür zahle ich eigentlich Abwassergebühr?

    Die Satzung unserer Gemeinde wurde dahingehend wohl Anfang 2000 geändert und per Pressemitteilung kund getan. Eine Nachbargemeinde hat dies nicht, da ist der Abwasserverband weiter zuständig. Ich habe aber auch gehört, dass sich viele Gemeinden nun da rausziehen wollen.

    Meine Frage nun konkret: wie ist das bei anderen Gemeinden so, oder auch Städten.

    Ich überlege gerade ein Fass deswegen aufzumachen, oder Volksbegehren, oder nen Aufstand anzuzetteln. Wenn es aber bei anderen genauso ist backe ich vielleicht doch einfach kleinere Brötchen und spare schon mal die 18.000 Euro für einen evtln Rohrbruch zusammen.

    Für sachdienliche Hinweise wäre ich recht dankbar. :konfusius
     
  2. PeterB

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    Das ist in den verschiedenen Ortssatzungen unterschiedlich geregelt.
    Und wenn die Regelung , wie z.B. bei uns, vorsieht, daß ab und incl. Absperrschieber der Anschlußnehmer für den Erhalt zuständig ist, dann ist es egal, wieviel Weg davon auf öffentlichem Grund ist.
    Ein Freund von mir mußte seinen Schieber mitten in einer Hauptkreuzung wechseln, eine dreiseitige Ampelregelung inclusive !
     
  3. #3 Baufuchs, 29.09.2010
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    Baufuchs Gast

    Ich denke nicht, dass per Ortssatzung der Unterhalt/Schadensbeseitigung des öffentlichen Teils von Abwasseranlagen auf den jeweiligen Anlieger verlagert werden kann.

    Nach Kommunalabgabengesetz dienen díe laufend zu zahlenden Abwassergebühren dem Betrieb und Unterhalt der Anlagen. Zum Unterhalt gehört i.A. auch die Beseitigung von Schäden.

    Etwas anders dürfte es ein, wenn ein Schaden durch nachgewiesen unzulässige Benutzung entstanden ist.

    Mal einen Anwalt für Verwaltungsrecht fragen.
     
  4. #4 jturtle, 29.09.2010
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    und das kann meines erachtens nicht sein..
    was hat er mit der ampel zu tun, auch wenn er die manchmal benutzt..
    darf er dann auch bestimmen, dass die ampel dann nicht mehr über seiner zuleitung angeschlossen wird, um sowas in zukunft auszuschließen?

    ich sehe es ähnlich wie baufuchs, da ja auch abwassergebühren gezahlt werden, sollten diese für solche schäden herhalten...

    wenn es wenigstens eine versicherung für sowas gäbe... bisher haben die sich alle noch bedeckt gehalten und vom abwasserverband, habe ich bisher auch noch keine antwort auf meine anfrage..

    ansonsten bliebe nur beten und hoffen, dass die zuleitung noch 40 jahre hält
     
  5. #5 Manfred Abt, 30.09.2010
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    Irgendwie geht hier einiges durcheinander.

    Es geht ja wohl um den Anschlusskanal für das Abwasser.
    Da gibt es erst einmal gar keine Schieber, ganz seltene Fälle einer Druck- oder Vakuumentwässerung mal außen vor gelassen.

    Dann ist das in der Tat so wie von PeterB beschrieben, es kommt auf die Definition in den jeweiligen Abwassersatzungen an und die sind je nach Kommune sehr unterschiedlich.

    Sehr oft unterliegt die Instandhaltung des Anschlusskanals bis zum öffentlichen Kanal in der Straße dem Anschlussnehmer, also dem Hauseigentümer. Dann steht in vielen Satzungen, dass der Anschlussnehmer auf seine Kosten erneuern/instandsetzen muss, sobald der öffentliche Kanalnetzbetreiber Schäden am Anschlusskanal feststellt. Und weiterhin, dass diese Arbeiten nur von bestimmten, konzessionierten Unternehmen ausgeführt werden dürfen.

    Hier ein Muster: [​IMG]
     
  6. #6 Baufuchs, 30.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Manfred

    Der zitierte Text geht davon aus, dass der Anschlussberechtigte den Kanalanschluss herstellt/durch zugelassenes Unternehmen herstellen lässt.

    Was aber, wenn die Kommune im Zuge der Erschliessung die Hausanschlusskanäle bis ins Grundstück selbst herstellt?
     
  7. #7 Manfred Abt, 30.09.2010
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    Hallo Manfred

    hier im Grunde gleiche Ausgangslage, Auszug aus nächster Seite:
    [​IMG]

    Aber wie gesagt von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Interessantes Thema. Da ich momentan sowieso meine Gebäudeversicherungen überarbeite, habe ich gleich mal nachgefragt. Meine Versicherung hat mir mitgeteilt, dass sie eine Schadensregulierung auf das Gebäude und die Leitungsführung auf meinem Grundstück beschränkt.
    Für die Leitungsführung außerhalb des Gebäudes gibt es aber Einschränkungen (Bsp.:bei Erdbewegung oder Absenkung.). Ich soll mich durch 10 Seiten Vertragsbedingungen lesen.....

    Für den Teil im öffentlichen Raum bin ich nicht versichert (macht meine VG nicht). Jetzt müsste ich gleich mal bei der Gemeinde anrufen und fragen wie das geregelt ist.

    Ich habe aber gelesen, dass es Gesellschaften gibt die diesen Teil der Leitungen in den Vertrag mit aufnehmen. Leider gehört dazu eine Gesellschaft mit der ICH garantiert keine Verträge abschließe......aber das ist ein anderes Thema.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 fmjuchi, 30.09.2010
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    Da ich gerade vorgestern eine neue Entwässerungssatzung im Rat hatte, kann ich euch zumidest sagen, wie es in RLP läuft. Nach der Mustersatzung, die viele Kommunen übernommen haben, gehört der Teil des Grundstücksanschlusses, der sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet, zur öffentlichen Abwasseranlage.

    Bei Inspektionen wird dieser Teil soweit möglich berücksichtigt und auch instand gehalten. Alles, was sich auf dem eigenen Grundstück befindet ist Privatvergnügen.

    Ich halte die Satzungsregelung zumindest für bedenklich. Schließlich kann man die Instandhaltung im öffentlichen Bereich auf die Eigentümer umlegen. Bei einem Straßenausbau wird auch direkt der Hausanschluss erneuert. Ist das Teil privat, kann ich das nicht verlangen und evtl. muss wenig später wieder die Straße auf gegraben werden.

    lg frank
     
  10. ISYBAU

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    Ob Abwasser- oder Zuwasserleitung, die Satzungsregelung und der Versicherungsumfang sind zwei Paar Stiefel.
    Überschneidungen und Lücken sind gleichermassen ärgerlich.

    Spannend wird es, wenn sich die Baulast durch eine Satzungsänderung verändert hat.
    Spannend bleibt auch die Frage, wodurch die Schäden entstanden oder verschlimmert worden sind und ob bzw. mit welcher Sicherheit dies einem Verursacher nachgewiesen werden kann.

    Mit der Leitungswasserversicherung (ist in aller Regel, ich kenne nur eine Ausnahme bei Altverträgen) spätestens an der Grundstücksgrenze Schluss.
     
  11. #11 jturtle, 24.10.2010
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    nur, wie kann eine zuleitung zur hauptleitung außerhalb des grundstückes vom hausbesitzer schuldhaft beschädigt worden sein?
    es sei denn, er hat backsteine runtergespült...oder zuviel ballaststoffe gegessen... :D

    außerhalb des grundstückes ist straße... da fahren autos, lkws und busse..
    deshalb erscheint mir das ganze so ungerecht... da ist mir ne satzung egal...

    allerdings befassen sich damit jetzt doch die ortsansässigen parteien (ob demnächst wahlen sind *grübel* )
    es ist also noch nicht das letzte wort gesprochen... ;)
     
  12. ISYBAU

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    Naja, vorsätzliche Beschädigungen durch den Eingentümer sind schon möglich - z.B. reagieren manchen Baustoffe sehr nachtragend auf die Einleitung von Säuren oder Lösungsmittel :)

    Nein, aktuelle Schäden sind z.B. von herstellungsbedingten Zuständen, alterungsbedingten Beschädigungen, Beschädigungen durch Wartungsarbeiten, durch Wurzeleinwuchs usw. zu unterscheiden.

    Schadensursachen und Ausprägungen sind sehr vielschichtig.
    Beschädigungen durch Verkehrslasten sind nur eine von vielen möglichen Ursachen.
     
  13. PeterB

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    Sorry, ich hatte bei Rohrbruch Zuwasser assoziiert.
    Da ist es bei uns so geregelt, daß auch die nach dem Schieber liegende Leitung im öffentlichen Grund durch den Hausbesitzer zu reparieren ist.
    Beim Abwasserkanal muß ich direkt noch mal in der Satzung nachschauen, ob es da genauso ist.
    Die Ampelregelung mußte für die Zeit der Reparatur aufgebaut werden, da die Kreuzung nur noch einspurig befahrbar war und gnadenlos unübersichtlich.
    Deshalb war diese durch meinen Freund zu veranlassen und zu bezahlen !
     
  14. Reifi

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    Habe gerade mal meine Bedingungen geprüft und bei mir wären diese Rohre außerhalb des versicherten Grundstücks mitversichert, soweit sie der Versorgung des Gebäudes dienen und ich dafür die Gefahr tragen muss.

    Gleiches würde für Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks gelten
     
  15. #15 jturtle, 28.10.2010
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    darf ich mal fragen bei welcher versicherung du bist?
    die sparkassenversicherung macht es nämlich nicht...
     
  16. #16 susannede, 28.10.2010
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    In der Gemeinde, in der mein Haus (vermietet, nahe D) steht, ist es auch so, dass die Leitungen, die auf öffentlichem Grund verlegt sind (Gehsteig, Straße) vom Hausbesitzer zu "reparieren" (durch Fachfirma) sind. Das kann bei sehr breitem Gehsteig, nebst Parkplatzstreifen bis Mitte Hauptortsdurchfahrtstraße eine lange Strecke sein.

    Zuletzt hat's mich mit der Grundleitung zu meinen Regenfallrohren getroffen.

    Ich mag gar nicht daran denken, was kostentechnisch anrollt, wenn demnächst die Abwassergrundleitungen wegen Grundwasserschutz druckdicht saniert werden müssen.:wow
     
  17. hans41

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    Hallo, ich habe gerade einen Bruch/Rostloch der Wasserzuleitung hinter mir. Der Schaden der Zuleitung vom Hauptrohr liegt ausschließlich unter der Strasse und das Loch war auch in diesem Abschnitt, auf meinem Grundstück von Hauswand bis Grundstückgrenze ist die Zuführung schon in PE und in Ordnung. Da die Hauptleitung vor ca. 50 - 60 Jahren verlegt wurde gab es keine genauen Pläne, die Suche nach dem Rohr war sehr zeitintensiv. Hauptrohr wurde gefunden, Metallrohr verzinkt von Hauptrohr bis meinem PE Rohr ebenfalls mit PE Rohr erneuert, Zuführung jetzt ok. Nach Rückfragen bei Wassermeister der Gemeinde und Auskunft einiger, schon von gleichen Schäden betroffenen Mitbürgern, alle Schäden von Hauptrohr bis Hauswand sind vom Hausbesitzer zu bezahlen, scheint bei unserer Gemeinde Fakt zu sein und in Wassersatzung o.ä. festgeschrieben zu sein. Meine Versicherung versichert allerdings Schäden von Hauswand zu Hauptrohr, habe sie allerdings nicht abgeschlossen, Pech. Ich werde also die Kosten Erneuerung Wasserzuführung bis zu meinemGrundstück unter Strasse bezahlen - müssen.
     
Thema: Wer zahlt bei Rohrbruch der Zuleitung auf öffentlicher Straße?
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