Beschwerde über Architekten

Diskutiere Beschwerde über Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo miteinander, hab die Forensuche schon benutzt, aber leider nix Hilfreiches gefunden, deshalb schreib ich nun mal und bitte gleich zu...

  1. #1 maushaus, 08.10.2010
    maushaus

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    Hallo miteinander,

    hab die Forensuche schon benutzt, aber leider nix Hilfreiches gefunden, deshalb schreib ich nun mal und bitte gleich zu entschuldigen, falls ich einen doch passenden Beitrag nur nicht gefunden habe :o

    Ich möchte gar nicht zu viel ausholen, weil ein Teil der betroffenen Personen es nicht verdient hat, den Sachverhalt im Internet wiederzufinden. Nur so viel: Mehrere Parteien bauen auf ihren eigenen Teilgrundstücken eines ehemaligen großen Grundstücks. Von Anfang an war klar, der ganze Betrieb wird nur funktionieren, wenn sich die Bauunternehmer untereinander absprechen. Das tun die auch und zwar völlig problemlos. Nur der Architekt vom Nachbargrundstück schießt leider immer wieder quer und verbietet allen anderen alles, auch gegen den Willen seines eigenen Bauunternehmers und seiner Auftraggeber und sorgt so seit Wochen für absoluten Unfrieden. Sein Handeln hat uns mittlerweile schon 4 Wochen Bauverzug eingebrockt... Und als Oberfrechheit schickt er uns jetzt Rechnungen für erhöhten Organisationsaufwand, den er angeblich hat, weil wir ihn blockieren würden. Seine Baustelle ist noch nicht einen Tag lang still gestanden, niemand blockiert ihn und schon gar nicht mit voller Absicht. Ganz im Gegenteil: Einer seiner Handlanger hält sich nicht an die getroffenen Absprachen und tut ebenso alles, für noch mehr Unfrieden zu stiften.

    Ich hab jetzt langsam die Faxen dicke und suche nun eine legale Möglichkeit, neben dem Gang zum Rechtsanwalt, dem Herren jetzt auch das Leben etwas schwerer zu machen. Es geht nur um ihn, nicht um die Nachbarn - die sind wirklich ok, ihrem A. aber scheinbar so hilflos ausgeliefert, was ihren Hausbau betrifft, weshalb sie sich wohl auch nicht von ihm trennen.
    Natürlich werden auch wir irgendwann anfangen, Rechnungen zu schreiben (unsere 4 Wochen, sämtliche Folgekosten die unserem Bauu. durch die Verzögerung entstanden sind und und und), aber bevor ich mich auf dieses Niveau herablasse, will ich es doch anders versuchen.

    Daher nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit sich irgendwo über diesen Herren zu beschweren? Ist man bei der Architektenkammer an der richtigen Stelle für sowas?

    Normalerweise bin ich ein sehr friedliebender Mensch, aber der Herr will den Ärger scheinbar haben und dann soll er ihn auch bekommen. Ich hab einfach keine Lust mehr, dass er uns ständig schikaniert (unser GU ist auch schon mit den Nerven durch). Es ist so unfair, dass solche Leute einfach machen können, was sie möchten und wahrscheinlich hat er sogar noch alles Recht auf seiner Seite :mad:

    Danke schonmal für's Lesen - vielleicht weiß ja jemand Rat.
    Grüße von der maushaus
     
  2. #2 Baufuchs, 08.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wenn Sie selbst schon dieser Meinung sind, was soll dann eine Beschwerde?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Vielleciht sollten Sie die Umstände mal näher erklären - und zwar möglichst objektiv.

    Ich will hier niemanden in Schutz nehmen, aber aus der Praxis heraus weiß ich, dass viele Baustellen auf eine Weise laufen, die in Punkto Unfallverhütung, Sicherheit usw eher katastrophal ist.
    Alle sind der Meinung, dass müsse so sein, weil sie mehr schlicht nicht kalkuliert haben, ergo bei sachgerechter Arbeitsweise Miese gemacht würden.

    Wenn man da dann nicht selber den Kopf in der Schlinge haben will (als Architekt hat man das aber sofort), muss man eben dagegen angehen.
    Und ist dann für diese Chaoten der blöde A...., der Querulant, der weissichwas, der allen nur Knüppel zwischen die Beine wirft!

    Was allerdings eindeutig ist - Ihnen kann er keine Rechnungen schicken!!!
    Selbst wenn er wirklich berechtigt Forderungen hätte, müsste er die gegenüber seinem AG, den Nachbarn geltend machen, die sich dann wiederum im Wege des Schadenersatzes an Sie wenden könnten!

    Mich würde wirklich mal die Schilderung des Kollegen interessieren.

    ***************

    Eins aber sage ich für mich ganz deutlich:
    Egal, wie sich der Kollege aufgeführt hat - Hilfsmittel, ihn an unberechtigtem Tun zu hindern -> OK
    Hilfsmittel, um irgendwem (egal, was er beruflich macht) aus reiner Rachsucht in die Karre zu fahren, werde ich nicht geben!
     
  4. #4 Tom Köhl, 08.10.2010
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    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Eskalieren bringt imho aber nichts. Das scheint eine sehr komplexe und verfahrene Kiste zu sein, Du brauchst definitiv Beratung vor Ort und meiner Meinung nach sollte das Ziel sein...:

    (1.) die Kiste mal aufzudröseln und zu klären wo es überhaupt hakt,
    (2.) die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären (wieso kann einer den anderen so blockieren), was sind Eure Rechte und Pflichten etc. und
    (3.) dann alle Beteiligten an einen Tisch zu holen um gemeinsam und verbindlich zu klären, wie es weitergehen soll.

    Deine aktuelle Strategie trägt jedenfalls nicht zur Klärung, sondern zur Verhärtung der Fronten bei - keine gute Voraussetzung um das Projekt (noch, irgendwann) gut über die Bühne zu bringen.

    Viele Grüße und
    viel Glück!
    Tom
     
  5. #5 ThatsME, 08.10.2010
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    Hallo,

    so sehr ich Dich menschlich verstehen kann, so sehr möchte ich Dich jedoch vor jedem Kurs warnen, den Du nur der Eskalation oder der Rache wegen einschlägst. Das kann sehr schnell zu einer Eskalationsspirale führen. Und ruck-zuck wird aus Rachegelüsten ein Gewerk nicht beauftragt, weil ein Brief 10 Minuten zu spät ankommt.

    Jede unnötige Eskalation kann zu Bauzeitverzögerungen, Kosten, Schlampereien am Bau, usw. führen. Und in Eurer Situation gibt es nur ein einziges Ziel:

    Eure Häuser müssen in möglichst guter Qualität, termingerecht und zu den geplanten Kosten fertig werden. Das ist das einzige Ziel! Ein anderes gibt es nicht.

    Sobald das erreicht ist, ist der "böse" Archtiekt - sieht man mal von evtl. Mängelbeseitigungen ab - aus Euerm Leben verschwunden. Alles was Euch jetzt passiert, ist in ein paar Monaten Vergangenheit. Beißt die Zähne zusammen und bleibt sachlich!

    Um so mehr Ärger Ihr jetzt macht, um so länger bleibt er Euch in Eurem Leben erhalten. Fragt Euch mal selbst: Wollt Ihr das?

    So, was also tun?

    - Bleibt auf der sachlichen Ebene!
    - Protokolliert alles schriftlich. Jedes Telefonat, jedes Gespräch auf der Baustelle. Hebt jede Email auf.
    - Schreibt zu jeder Äußerung von ihm (oder einem seiner Gehilfen) eine Notiz und schickt sie ihm in Form eines Protokolls zu. ("Anbei das Protokoll. Wir bitten um Bestätigung bis zum (+ 5 Tage). Sollten wir von Ihnen nichts hören, so betrachten wir das Protokoll als abgenommen.")
    - Legt ganz klar fest, wer mit ihm sprechen darf und wer von ihm Anweisungen annehmen darf. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist er ja z.B. nicht Eurer Architekt - der sollte dann auch auf Eurer Baustelle nichts zu melden haben.
    - Dokumentiert alles, wo er Euch blockiert und dadurch evtl. Kosten verursacht detailliert und schickt dieses an den Architekten und dessen Auftraggeber.
    - Prüft, ob und wo Euch ein externer SV evtl. helfen kann.

    Warum sein eigener Aufrtraggeber nichts machen kann, oder die anderen beteiligten Architekten nicht helfen können, vermag ich nichtzu sagen. Aber dazu gibt es hier im Forum genügend Architekten, die das eher können.

    Gruß,
    Martin
     
  6. #6 Skeptiker, 08.10.2010
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    Du scheinst über Deiner persönlichen Aversion aus den Augen verloren zu haben, dass Du nach Deiner Schilderung und meinem laienhaften Rechtsverständnis (erstmal) kein direktes Rechtsverhältnis zu dem Architekten Deines Nachbarn hast. Dein Ansprechpartner ist immer Dein Nachbar. Beschwerden über dessen Architekten richtest Du folglich an Deinen Nachbarn, an niemanden sonst. Dir enstandene Schäden meldest Du bei Deinem Nachbarn an, Schadensersatz ebenfalls, wie auch dessen Architekt sich an ihn wendet, nicht an Dich direkt.
     
  7. R.B.

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    Wie ist das zu verstehen? Was hat dieser Architekt mit Deiner Baustelle zu tun?
    Grundsätzlich ist es doch so, dass ein fremder Architekt auf Deiner Baustelle nichts zu melden hat. Wie soll er also den Baubetrieb behindern oder Euch was verbieten?

    Oder gibt es berechtigte Gründe für sein Handeln? Dann wiederum verstehe ich Deine Beschwerde hier nicht.

    Sorry, aber für mich klingt das alles noch ein bischen dubios. Ich bin fast geneigt zu sagen, Du bist auf dem völlig falschen Dampfer, aber dazu bräuchte ich mehr Details.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Thomas B, 08.10.2010
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    Es wäre interessant zu erfahren was der A. denn so getan hat um zu blockieren und Unfrieden zu stiften. Wie Ralf schon aufgeführt hat kann es sein (kecke Vermutung?), daß der A. an Sicherheitsbelangen (Baugrube, Böschung, Gerüst, Absturzsicherungen,...) herummäkelt und dadurch für "Mehraufwand" bei Euch sorgt. Dies aber muß er tun, wenn er nicht selber haften möchte, wenn bei Euch etwas passiert (Bsp.: Baugrubenböschung viel zu steil, A. sieht dies nachweislich, sagt nichts, es passiert ein Unfall --> der Nachbararchitekt ist mit in der Haftung!).

    Oder aber er ist tatsächlich einfach nur ein unangenehmer Querulant. Auch das kann natürlich sein.

    Dann wäre natürlich umso interessanter zu erfahren mit was er Euch schikaniert. Aber: Auch hier blockiert er eigentlich nicht Euch, sondern Euren GU, der sich im Rahmen seiner Bauwerkserstellung mit vielen äußeren Umständen herunzuschlagen hat (Wetter, Verkehr, unleidige Nanchbararchitekten....).

    ich sehe hier eigentlich Euren GU gefordert, der das gebäude für Euch erstellt und sich um alles (auch die Bauabwicklung und die damit einhergehenden Dinge) zu kümmern hat.

    Daß der Nachbararchitekt Euch eine Rechnung schreibt finde ich zumindest "ungewöhnlich". Sein vertragspartner ist sein BH und dem kann er sein Leid über Euch klagen und von mir aus ihm auch diverse Rechnungen schicken.....

    Alles sehr merkwürdig. Vielleicht schaffst Du hier etwas mehr Klarheit?

    Thomas
     
  9. sepp

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    das ist bestimmt so ne kiste "GU will die kellergrenzwände abdichten ala hamm wir schon immer so gemacht - architekt pocht auf einen fachgerechten abdichtungsan- oder abschluß o.ä und lässt bis dahin die arbeiten ruhn"
    oder so ähnlich?
     
  10. Dingo

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    1. Von der emotionalen Ebene auf die sachliche Ebene zurückfinden
    2. Alle an einen Tisch, respektive auf das "Großgrundstück"
    3. Sachverhalte klären
    4. Weiteres Verhalten abstimmen und im gemeinsamen Protokoll festhalten

    Wenn die eigene Frustgrenze schon länger überschritten ist wird jede Mücke zum Elefanten und die Beobachtung des Anderen und seines "Fehlverhaltens" wird genauer und genauer und genauer....
     
  11. #11 Schwarz, 08.10.2010
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    also, ich habe jetzt den eröffnungsthread drei mal gelesen.

    zunächst fällt mir, ausser den geäußerten vermutungen des kollegen dühlmeyer, ad hoc auch nichts ein, wie der bauleitende architekt einer benachbarten baumaßnahme euch und den anderen an den karren fahren könnte.

    jetzt versuche ich aber mal im viel zitierten kaffeesatz zu lesen:

    könnte man schon eher eine problemstellung konstruieren.

    ich vermute (!) jetzt mal, dass es sich um die ff. dinge drehen dürfte, die vor allem aus einer räumlichen beschränkung kommen dürften:

    - gemeinsame (koordinierte) nutzung von flächen zur materiallagerung
    - gemeinsame (koordinierte) nutzung von zufahrtswegen für unternehmen
    - gemeinsame (koordinierte) nutzung von gräben für medien (gas, wasser, etc.)

    dann wird es natürlich bei unterschiedlichen auffassungen über die (auch und vor allem rechtlichen) sicherheitsansprüche die einzuhalten sind unter umständen schwierig und kann möglicherweise zu den genannten verzögerungen führen.

    sind es sicherheitsbedenken stufe ich das verhalten des architekten zunächst mal als richtig ein.

    zurückweisen! sofern er von ihnen keinen auftrag (das könnte auch mündlich passiert sein) erhalten hat ist er nicht ihr vertragspartner und soll das bitte zunächst mit seinem vertragspartner klären.

    ansonsten: ruhig bleiben, alle beteiligten als große runde an einen großen tisch holen (bierzeltgarnitur vielleicht in einem der rohbauten), alle punkte ansprechen, ausdiskutieren, verabschieden und protokollieren.

    alles andere ist nur sandkasten.

    schwarz
     
  12. #12 maushaus, 08.10.2010
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    Hallo allerseits,

    wow, so viel Teilnahme in der kurzen Zeit - Danke schon mal. Herr Schwarz trifft schon die richtige Richtung, daher will ich es noch mal versuchen den Sachverhalt etwas detaillierter zu schildern, aber wie gesagt, ich will nicht zu viel schreiben, da die Sache an sich schon traurig genug ist. Denn wir Bauherren haben uns eigentlich vorgenommen, dass wir uns nicht gegenseitig blockieren wollen, denn schließlich wollen wir die nächsten Jahrzehnte doch friedlich miteinander dort leben. Das klappt auch bisher ganz gut - wir verstehen uns immer noch sehr gut, aber die Befürchtung ist groß, dass der Architekt dieses gute Verhältnis bald auf dem Gewissen hat...

    Das Grundproblem: es war einmal ein großes Grundstück, auf dem jetzt 3 kleinere eigenständige (Realteilung ist bereits erfolgt), Grundstücke entstanden sind. Jeder von uns Dreien ist völlig eigenständig und hat mit dem Nachbarn erst mal nix zu schaffen. Wir haben für uns unseren GU gefunden, der für uns das Haus schlüsselfertig errichten wird. Unsere beiden Nachbarn haben jeder für sich (also 2 eigenständige Bauvorhaben) den gleichen Architekten beauftragt, der deren Häuser in Einzelgewerken vergibt. So weit, so gut.
    Bei Vertragsunterzeichnung hat unser Bauu. allerdings bereits darauf hingewiesen, dass es schon sehr wenig Platz ist, dass man da 3 Kräne gleichzeitig aufstellen kann, aber mit gutem Willen der anderen Seite, sollte das schon gehen. Bei den Nachbarn hat sich dann eregeben, dass einer der beiden erst zeitversetzt mit seinem Bau beginnen wird (es hat bis heute noch nicht mal eine Baugrube) , während der andere vor 5 Wochen angefangen hat. Wir wollten auch vor 4 Wochen beginnen und waren froh, dass unser GU seinen Kran dann doch vollständig auf unser Grundstück stellen konnte, so dass wir niemanden um Hilfe fragen müssen. Dann kam einer von der Berufsgenossenschaft und hat leider gesagt, dass unser Kran zu nah an der Baugrube stehen würde und weiter weg muss. Leider ist unser Grundstück nicht so groß und deshalb mussten wir dann doch unseren Nachbarn (der, der heute immer noch keine Baugrube hat) fragen, ob wir unseren Kran 2 m auf sein Grundstück stellen können. Seine Antwort: "klar, hab ja bisher weder einen fixen Baubeginn oder sonst wie Zeitnot und so lange Euer Kran dann meinen Aushub nicht behindern würde, ist es für mich ok". Es hat keine halbe Stunde gedauert und sein Architekt ist bei uns aufgeschlagen und hat uns verboten, unseren Kran dort zu platzieren, denn schließlich könne der Nachbar dann ja nicht das Bauen beginnen. Ich will jetzt auch gar nicht mehr dazu schreiben - das müsst ihr einfach glauben - es wäre wirklich genug Platz gewesen, so dass wir ihn nicht blockiert hätten, aber unser Nachbar musste es glauben, denn er war zu dieser Zeit im Ausland und nur telefonisch erreichbar. Logisch, dass er seinem Architekten erst einmal vertraut hat. Also musste für uns eine andere Lösung her.
    Da aber auch unser Bauu. uns gegenüber seine Verpflichtungen einhalten wollte (wir haben ihn bisher nie gedrängt oder zu irgendwas genötigt), hat er kurzerhand den anderen Bauu., der der schon für den 3. Nachbarn, den Keller mittlerweile draussen hat, gefragt, ob er sich seinen Kran für die notwendigen Arbeiten ausleihen könnte. Und was sagt der: "klar, warum nicht". Kaum hat der Architekt (er betreut ja beide Nachbarn) davon Wind bekommen, hat er doch ernsthaft diesem Bauunternehmer untersagen wollen, was dieser mit seinen Geräten zu tun und zu lassen hat. Dessen Reaktion war glücklicherweise: "mit wem ich welche Geschäfte mach, geht Sie mal gar nix an". Und so konnte unser Bauu. seinen Kran für unseren Keller ausleihen, der seit heute mittag auch endlich eine Decke hat :)

    Zu diesem Rechnungsthema: wie gesagt, wir wissen, wir sind nicht allein auf der Baustelle und dann muss man sich halt arrangieren. Unser GU hat für diese Woche die Kellerwände bestellt und musste dafür die Zufahrt zu den anderen beiden Grundstücken blockieren. Weil er es ja wusste, hat er extra auf der Nachbarbaustelle gefragt, ob das OK ist und die haben ihr ok gegeben. Außerdem hat er auch beim 3. Nachbarn nachgefragt, ob das bei ihm mit dem Aushub auch geht. Der das direkt an den Erdarbeiter weitergegeben und der hat auch gesagt, kein Problem, er ist am Montag da und räumt das Zeug weg, dann können wir am Dienstag hin. Und da beginnt der letzte Teil der Schlammschlacht: Wer am Montag nicht da war, war der Erdarbeiter (er wurde uns allen vom Terror-Architekt empfohlen, wir hatten aber für den Aushub einen eigenen). Der Herr wusste aber genau, dass am Dienstag unsere Kellerwände kommen und die Zufahrt vormittags dadurch blockiert ist. Jetzt dürft ihr raten, wer genau am Dienstag morgen kam: Der Erdarbeiter. Den Rest könnt ihr Euch ja denken...

    Es ist wirklich traurig und auch nur ein Bruchteil dessen, was da in den letzten Wochen so alles gelaufen ist (da sind schon übelste Verleumdungsansätze gegenüber unserem Bauu. gefallen, so dass ich ernsthaft schon über eine Anzeige bei der Polizei nachgedacht habe) - das geht eigentlich auf keine Kuhhaut mehr und selbst die Lindenstraßen-Drehbuchautoren würden wohl vor Neid erblassen, mit welcher Dreistigkeit sich der Architekt der Nachbarn hier aufführt.

    Und ja, ihr habt ja Recht: Blinde Wut ist keine Lösung, aber man fühlt sich in dem Moment einfach so machtlos. Und klar könnt ich sagen, ist doch das Problem meines GU, soll der es doch lösen. Aber das fände ich ihm gegenüber unfair, ihn damit allein zu lassen. Er kann genausowenig für den Herren von der Nachbarbaustelle und es gab von Anfang an zwischen uns die Abmachung, dass er zwar grundsätzlich das Sagen hat, aber bei Problemen auch um Hilfe bitten können möchte. Und das empfinde ich ehrlich gesagt, nur all zu legitim, denn schließlich bauen wir ja doch irgendwie gemeinsam das Haus (also auf partnerschaftlicher Ebene) und dann kann man sich nicht einfach aus dem Staub machen, wenn's schwierig wird.

    Vielleicht ist es nun etwas klarer für Euch geworden und bevor ihr fragt: Unsere Nachbarn verstehen ihren Architekten auch schon lange nicht mehr. Die haben glücklicherweise eine sehr objektive Sicht auf diesen Terror entwickelt, können ihn aber leider dennoch nicht davon abhalten - der macht was er will.

    Nun dürft ihr wieder - Danke für's Lesen und Zuhören.
    die maushaus
     
  13. mls

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    wer liest solch elend lange texte?
     
  14. #14 Achim Kaiser, 08.10.2010
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    Die einzigen die ihn stoppen können sind seine Auftraggeber ....
    Machtwort erforderlich.

    Ansonsten gibt das eine never ending story.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. Gast

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    @maushaus

    "ich will nicht zu viel schreiben"

    ist doch ein wenig mehr geworden aber es erklärt die Sache ein wenig.
    für mich würde gelten:
    egal was der Nachbar Dir versprochen hat, der Kran steht nicht mehr auf Deinem Grundstück, ist klar.
    Entweder Deinem Nachbar bitten das schriftlich und verbindlich zu bestätigen,Nutzungsdauer auch bestätigen lassen evtl. gegen bares,dann ist der Wind aus den Segeln beim Architekten, oder den Kran letztlich umstellen und halt so zurecht kommen müssen.
    die ganze Rederei ist sicher unangenehm aber notwendig sonnst kannste gleich nur noch mit Anwalt auf die Baustelle.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ah ja - der Terror-Architekt.

    Warum ist er ein Terror-Architekt? Weil er Bedenken hat, wenn Ihre Baustelle seine Termine behindert? Tolle Wurst.
    Denn genau das werden seine Bedenken sein!.
    Steht der Kran auf dem Nachbargrundstück, kann das Erdmännchen dort nicht frei arbeiten. Den Ärger bekommt - genau - der ach so böse "Terror"-Architekt!
    Nutzt Ihr BU den nachbarlichen Kran, kann der des Nachbarn Baustelle nicht voranbringen.

    Und Ihr BU, den die BauBG stoppen muss, seine Arbeiter und die auf den Nachbarbaustellen in Leben und Gesundheit zu bedrohen (schon mal gesehen, was passiert, wenn ein Kran kippt?), ist der Held der Arbeit. :motz

    Der Gipfel scheint mir aber die Unterstellung, der Nachbarn Architekt habe das Erdmännchen angewiesen, am Tage der Deckenverlegung zu erscheinen.
    Nein, ein Unternehmer verschlampt ja nie aus eigenem Anlaß einen Termin. Nie nicht. Kann gar nicht sein. Der braucht immer einen Architekten, der ihn mit vorgehaltener Waffe von der Baustelle fernhält.

    (Sorry - aber was anderes fällt mir zu solchen G´schichten echt nicht ein)

    ************

    Selbst wenn ich dem Kollegen mal "ein wenig Übereifer" bei der Wahrung von Rechten und Vorschriften :bef1021: in seinem Wirkungsbereich ob der Tatsache, dass er Ihren Auftrag nicht auch noch bekommen hat, unterstelle, so habe ich keine Schmerzen damit, Ihrem Verhalten ihm gegenüber und Ihren Berichten gegenüber Ihren zukünftigen Nachbarn einen nicht unerheblichen Anteil an der Problematik zuzurechnen.

    *****

    Ich würde mir auf meinen Baustellen auch Nachbars Kran nur nach ausdrücklicher (ggf. schriftlicher) Zustimmung meines AGs und nach Aufklärung des AGs durch mich über mögliche Probleme gefallen lassen.
    Und bei einem BU, den die BG schon stoppen musste, auch nur mit schriftlich genau festgelegten Regeln!

    Ich denke aber, dass Sie (warum auch immer) von vorneherein mit einer Grundaversion dem Mann gegenüber denken und reagieren.
    Und das der das spürt, dürfte klar sein. Warum also sollte der dann einen Hofknicks nach dem anderen Ihnen gegenüber machen.
    Es macht mich schon stutzig, das Haus 1 und 3 mit Architekt A bauen, Haus 2 aber mit anderer Besetzung (und scheinbar ohne eigenen Architekten)

    Was ist da vor Baubeginn passiert?
     
  17. R.B.

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    :bef1017:

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  18. Baumal

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    junge,junge, ich nicht:biggthumpup: wenn ich ein buch lesen will
    leg ich mich auf das sofa....
     
  19. #19 Baufuchs, 08.10.2010
    Baufuchs

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    Wenn mir ein Grundstücksnachbar erlaubt, den Kran 2m auf seinem Grundstück aufzustellen, dann kann mich ein antanzender Architekt kreuzweise! Gleiches gilt für Mitnutzung des Krans der Nachbarbaustelle, sofern der Nachbar BU das erlaubt hat.

    Sorry Ralf:
    Die Mitnutzung des Nachbarkrans führt sicherlich nicht dazu, dass da ein Bauvorhaben nicht vorangebracht werden kann.

    Wozu und wie oft am Tag läuft denn der Kran tatsächlich? Da wird Material auf der Sohle/Decke abgestellt, was dann vermauert wird. Ab und zu noch ein paar Kübel Fertigmörtel. Das wars.

    Dann noch Verlegen der Filigrandecke.

    Da kann man sich abstimmen, Zeitverzug gibts da keinen.
     
  20. Baumal

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    ihr habt anscheinend keinen, hier romane zu lesen....:D
     
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