Baugenehmigung für Maschendrahtzaun

Diskutiere Baugenehmigung für Maschendrahtzaun im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich hatte vor einiger Zeit schon einmal berichtet, dass wir für unseren geplanten 1,25m hohen Maschendrahtzaun eine...

  1. #1 Sveni Lee, 02.12.2010
    Sveni Lee

    Sveni Lee

    Dabei seit:
    13.03.2010
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Leiter Einkauf
    Ort:
    Potsdam
    Hallo Zusammen,

    ich hatte vor einiger Zeit schon einmal berichtet, dass wir für unseren geplanten 1,25m hohen Maschendrahtzaun eine Baugenehmigung benötigen da ein teil des Grundstücks im Außenbereich liegt... Der Bauantrag wurde am 17. Mai 2010 abgegeben (es waren noch einige weitere Unterlagen nachzureichen) kam gestern nun endlich die Baugenehmigung incl. Baustellenschild, Baubeginnanzeige und Baufertigstellungsanzeige. Mal ganz davon abgesehen, dass wir die Frtigstellungsanzeige nun vor der Baubeginnanzeige einreichen müssen, da die Fertigstellunganzeige 14Tage und die Baubeginnanzeige 7Tage vorher eingereicht werden müssen, haben wir auch folgende Auflage bekommen:

    Wir sollen an unseren südlichen Zaun eine min. 2m hohe Hecke pflanzen. Dazu sollte man noch erwähnen, das unsere Nachban rechts und links keine Hecke haben also würde nur unser Stück 16m eine 2m hohe Hecke haben.
    Als Begründung wird angeführt, das damit ein sichtbarer Abschluss der Stadtgrenze sichtbar wäre und das die optische Abgrenzung zu einem Landschaftschutzgebiet (ca 100m entfernt, nur Ackerflächen) harmonisch gebildet wird.

    Nun meine Frage: Muss ich das so hinnehmen oder habe ich eine Möglichkeit dagegen vorzugehen. Dazu sollte ich noch erwähnen dass der Zaun keines Falls auf der Grundstücksgrenze errichtet wird, das Grundstück geht noch ca. 300m weiter Richtung Süden und ist an einen Bauern verpachtet aber nicht geteilt! Wir würden also unser Grundstück durch eine 2m hohe Hecke teilen müssen. Und natürlich geht uns der ungehinderte Blick in die Natur verloren, da die Terasse und Terassentüren im Süden liegen.

    danke im Voraus.
     
  2. #2 cannavaro, 02.12.2010
    cannavaro

    cannavaro

    Dabei seit:
    24.08.2009
    Beiträge:
    102
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zeichner
    Ort:
    Schweinfurt
    Ignoranz ist ein Segen!

    Über soviel bürokratischer Dummheit in Deutschland kann man nur weinen :mauer

    Meinst Du es kommt einer in drei Jahren und kontrolliert ob da eine Hecke wächst?
     
  3. #3 Der Bauberater, 02.12.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Bei der Genehmigung sind Rechtsmittel aufgeführt. wie z.B. ...gegen diesen Bescheid kann innerhalb von xx (meist 4) Wochen Widerspruch eingereicht werden.
    Schreibe (oder lass es vom Archi schreiben) einen Widerspruch gegen genau diese Auflage, mit der Begründung, dass .... z.B. (der Zaun gar nicht auf der Grenze errichtet wird und somit keine Einfriedigung ist.)
    Vorher mal prüfen (lassen) wie das mit dem Nachbarrecht, Naturschutzgesetz und B-Plan aussieht.
     
  4. #4 Topotec, 02.12.2010
    Topotec

    Topotec

    Dabei seit:
    19.08.2009
    Beiträge:
    98
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    MechanicMan vs. Beamter
    Hallo,

    also erstmal Klugschei.ßmodus an :D :
    Ein Widerspruch ist generell innerhalb von einem Monat einzulegen, nicht 4 Wochen!:wow

    Weiterhin würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und dabei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung plädieren. Dabei muss von der Verwaltung/ Behörde jede Person, egal ob natürlich oder juristisch, gelich behandelt werden, Die anderen haben keine Hecke pflanzen müssen, warum dann Sie?

    Weiterhin soll die Hecke zur Abgrenzung der Stadtgrenze gepflanzt werden. Ist denn der Zaun wirklich auch die Stadtgrenze? Womit wird diese Entscheidung der Behörde begründet? Steht dies so im B-/ FN-Plan?
    Und wenn es so ist, geht dann die Stadtgrenze mitten durch Ihr Grundstück? Sehr komisch und in meinen Augen widerspruchsfähig, das Ganze!

    Zumal man auch mal danach suchen sollte, wer für das Kentlichmachen der Stadtgrenze verantwortlich ist!!!:e_smiley_brille02:
     
  5. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi!

    Mein lieber Herr Gesangver... # ähm ... Beamter :e_smiley_brille02:

    "Ein Widerspruch ist generell innerhalb von einem Monat einzulegen, nicht 4 Wochen!"

    Diese Aussage ist so formuliert GENERELL falsch! :bierchen:
     
  6. #6 Der Bauberater, 02.12.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    er hat den Klugscheißermodus noch an, vielleicht ist er noch nicht fertig :D
     
  7. #7 Topotec, 02.12.2010
    Topotec

    Topotec

    Dabei seit:
    19.08.2009
    Beiträge:
    98
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Hamburg
    Benutzertitelzusatz:
    MechanicMan vs. Beamter
    Ja, Du hast Recht, ich hätte nicht das Wörtchen GENERELL nehmen dürfen, dies birgt doch erhebliche Risiken.
    Ich bezog diese Aussage auf den hier vorliegenden ,,normalen Fall"!

    In Ausnahmen kann die Widerspruchsfrist natürlich auch 12 Monate betragen, wenn einem z.B. der Verwaltungsakt nicht bekannt gegeben wurde oder die Rechtsbehelfsbelehrung fasch war!

    Kann aber auch noch länger als 12 Monate gehen, das muss dann aber wirklich schon höhere Gewalt sein!

    Sorry nochmal!

    So, Klugschei.ß-Modus aus! (hab ich vergessen!:o)
     
  8. #8 Venylomat, 02.12.2010
    Venylomat

    Venylomat

    Dabei seit:
    23.10.2010
    Beiträge:
    10
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Landschaftsarchitekt
    Ort:
    Südholstein
    was hat die Lage des Zaunes mit der Grenze zu tun...

    ... Außenbereich ist Außenbereich. Da gibt es Landwirte, die keine Zäune ziehen dürfen.

    Der Verweis auf den Nachbarn wird auch nicht weiterhelfen, ob dessen Zäune überhaupt jemals genehmigt wurden (im Außenbereich...). Und Gleichbehandlung im Unrechtsfall: das wird nichts.

    Wie Topotec schon richtig festgestellt hat: B- und F-Plan prüfen für einen begründeten Einspruch.

    Schönen Gruß,

    V.
     
  9. #9 Sveni Lee, 03.12.2010
    Sveni Lee

    Sveni Lee

    Dabei seit:
    13.03.2010
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Leiter Einkauf
    Ort:
    Potsdam
    einen B-Plan gibt es nicht. Im F-Plan ist zu ersehen, dass die innenbereichsgränze schräg über unser Grundstück verläuft. Wir mussten mit unserem Neubau bis an die Innenbereichsgrenze ran, da ein Nachbar eine Grenzbebauung hat und ein Fenster in der "Grenzwand" ist aber das war ein anderes Thema.
    Mir ist schon klar, dass man nicht irgendwo in der Walachei einen Zaun Baun darf. Wir befinden uns aber hier innerorts und das Grundstück ist halt sehr groß. Der innenbereichsteil ist 520m² und der Außenbereichtteil halt 8x so groß. Wir wollen ja gar nicht das ganze Grundstüch einzäunen sondern nur mit unseren Nachbarn gleich ziehen. Bei denen ist übrigens der Zaun auch Grundstücksgrenze. Es ist ja auch nicht ungewöhnlich das ein Grundstück über den Innenbereich hinaus geht.
    Ich sehe halt nur nicht ein, unser Grundstück mit einer 2m hohen Hecke zu "teilen".
    Ich werde heute Nachmittag mal den genauen Wortlaut der Begründung einstellen.
     
  10. #10 Sveni Lee, 03.12.2010
    Sveni Lee

    Sveni Lee

    Dabei seit:
    13.03.2010
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Leiter Einkauf
    Ort:
    Potsdam
    hier wie angekündigt der genaue Wortlaut.
    Die Auflage ist notwendig, um zu gewährleisten, dass die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeinete Maßnahmen kompensiert werden. Insbesondere soll die Hecke die negativen Wirkungen der Einfriedung auf das Landschaftsbild begrenzen und einen positiven Beitrag zur angemessenen Gestaltung des Ortsrandes sein.

    Das ist einfach nur Lächerlich... wir hätten so den selben Zaun wie alle anderen und würden somit ein einheitliches Bild erzeugen allerdings nur ohne Hecke...

    Kann uns die Behörde zwingen unser Grundstück mit einer 2m hohen Hecke zu teilen?
     
  11. #11 wasweissich, 03.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein textbaustein , der bei anderen gelegenheiten zurecht verwendet werden kann . ohne nachzudenken herausgegriffen und eingefügt .

    das ganze sollte eigentlich aus der welt zu schaffen sein .
     
  12. #12 Baufuchs, 03.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @topotec

    Sei froh, dass du nicht in NRW lebst.

    Widerspüche gegen Auflagen der Baugenehmigung gibt es bei uns gar nicht mehr.

    "Zum Abbau der Bürokratie" wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft.
    Wer bei uns mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, muss klagen.
     
  13. #13 Der Bauberater, 06.12.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Wärste mal schön in Baden gelieben! :winken
     
Thema: Baugenehmigung für Maschendrahtzaun
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. maschendrahtzaun in niedersachsen genehmigung innerorts

Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung für Maschendrahtzaun - Ähnliche Themen

  1. Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung

    Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung: Hallo zusammen, an meinem Haus möchte ich die in den 70ern eingebauten Glasbausteine gegen drei Fenster mit Milchglas ersetzten. Die relativ...
  2. 2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?

    2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?: Moin! Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen,...
  3. Baugenehmigung

    Baugenehmigung: Hallo, es geht um ein Haus, Baujahr 1830. Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt....
  4. Fehler in der Baugenehmigung?

    Fehler in der Baugenehmigung?: Liebe Experten, in unserer Baugenehmigung (2015) steht unter "Planungsrechtliche Grundlagen" der relevante Bebauungsplan mit der Festsetzung:...
  5. Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand

    Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand: Ich habe 2021 in meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg eine tragende Wand entfernen lassen. Dies wurde durch die WEG...