Geltungsbereich EeWärmeG

Diskutiere Geltungsbereich EeWärmeG im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo liebe Fachleute, wir lassen uns von einem Bauträger ein Reiheneckhaus bauen. Es fällt in den Geltungsbereich der ENEV2009 und ich...

  1. #1 castros, 08.12.2010
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    Hallo liebe Fachleute,

    wir lassen uns von einem Bauträger ein Reiheneckhaus bauen.

    Es fällt in den Geltungsbereich der ENEV2009 und ich bin bisher felsenfest davon ausgegangen, dass auch das EeWärmeG Anwendung finden müßte, welches ebenfalls ab 01.01.2009 in Kraft getreten ist.

    In der Bau- und Leistungsbeschreibung sind keine erneuerbaren Energien vorgesehen, daher bin ich davon ausgegangen, dass eben die Werte der ENEV2009 um 15% unterschritten werden müßten, was ja ebenfalls als Alternative möglich wäre - Ist aber nicht der Fall.

    Kann ich da meinen Bauträger zum Nachrüsten verdonnern?

    Vielen Dank
     
  2. #2 Baufuchs, 08.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Von einem Bauträger lässt man nicht bauen, denn man ist nicht Bauherr, sondern Käufer/Erwerber.

    Also nachgefragt: Wem gehört das Grundstück?
     
  3. #3 castros, 08.12.2010
    castros

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    Na, das ist ja mal ne scharfe Ansage, dass man nicht mit Bauträgern baut...

    Aber das steht ja nicht zur Diskussion. Aber wie du richtig vermutest, bin ich "lediglich" vorgemerkt, was die Grundstücksfrage angeht und nicht bereits Eigentümer. Dies ist immer noch der Bauträger.
     
  4. #4 Baufuchs, 08.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ist keine "scharfe Ansage" sondern Tatsache und ein wesentlicher Unterschied, denn wärest Du Bauherr und nicht Erwerber, dann wärst Du dafür verantwortlich, dass die öffentl. rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

    So ist es der Bauträger.

    Der hätte entweder bei Nichteinhaltung des EEWärmegesetzes keine Baugenehmigung erhalten dürfen, oder er hat z.B. bei vereinfachtem Genehmigungsverfahren erneuerbare Energien angegeben, setzt diese jetzt aber nicht ein.

    Also:

    Den Bauträger auffordern nachzuweisen, dass das Haus den Vorschriften des ErneuerbareEnergienWärmegesetzes entspricht.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Das sollte nicht heißen, dass man nicht mit BT bauen sollte, sondern dass man nicht Bauherr ist. Dementsprechend sind die Pflichten anders verteilt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 castros, 08.12.2010
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    Ok!!
     
  7. raaner

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    Was für ein Wärmeerzeuger und Energieträger sind denn vorgesehen?
    Weißt Du woher? Liegt der EnEV-Nachweis vor?
     
  8. #8 castros, 08.12.2010
    castros

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    Es ist eine Brennwertheiztherme vorgesehen.

    Aus der Baugenehmigung kann man herauslesen, so mein ungeschultes Auge, dass die ENEV-Anforderungen erfüllt sind. Es sind aber keine Unterschreitungen von 15%, sowie es ein Kriterium des EEWärmeG als Option hergäbe.
     
  9. #9 castros, 08.12.2010
    castros

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    Genauer Brennwertheiztherme und 120l-Tank. Mehr net.

    Ich muß zugeben, dass es für einen Laien nicht so einfach herauszulesen ist, auf welche Weise nun letztlich die Anforderungen erfüllt wurden, hat mein Bauträger auch ziemlich geblockt mit der Zielrichtung...
    "...das Gesetz kommt hier nicht zur Anwendung"
     
  10. #10 Baufuchs, 08.12.2010
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    @castros

    Super Idee von deinem BT.

    Darf man sowas auch deinen Kollegen sagen, wenn man mal zu schnell war? :biggthumpup:
     
  11. #11 castros, 09.12.2010
    castros

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    Tja, wie ich schon vermutete ist meine Berufung von doch etwas ehrbarer Zunft, als jenes was sich so am Bau rumtreibt. Dazu etwas fitter, was die Gesetzeslage angeht. Ich verweise hier nochmal auf das Bauamt!

    Grundsätzlich gehe ich auch gerne zunächst mal von Gutmenschen aus, aber Kontrolle muß wohl sein, schade. Etwas definitives kann ich hier im Forum zum Thema nur zwischen den Zeilen rauslesen.

    Der BT habe nach dieser Vorschrift zu bauen,hm...
     
  12. #12 Baufuchs, 09.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mutig, so was in einem Forum zu schreiben, in dem alle Experten sich "am Bau rumtreiben".

    Lass dir mal von deinem BT erklären, warum das EEWärmeGesetz bei deinem Bau nicht zur Anwendung kommen soll. Und dann mal beim Bauamt nachfargen, was die davon halten.
     
  13. raaner

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    Ohne alle Randbedingungen zu kennen, kann man auch keine definitiven Aussagen treffen. Hier muss man i.d.R. auf Grundlage von Indizien arbeiten:o

    Also falls der Bauantrag nach dem 01.01.2009 gestellt wurde und ihr euch nicht eine Kirche o.ä. baut, kommt das EEWärmeG zur Anwendung.
    D.h. Nutzung von erneuerbaren Energien (je nachdem welche) zu einem gewissen Prozentsatz, alternativ Ersatzmaßnahmen (z.B. die 15% Unterschreitung des Transmissionswärmeverlustes und des Jahres-Primärenergiebedarfs) oder eine Kombination aus beidem.
     
  14. R.B.

    R.B.

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    http://nachrichten.t-online.de/polnischer-polizist-brummt-sich-selbst-strafe-auf/id_43686160/index

    Nicht immer steckt "Ehre" hinter unlogischem Verhalten.

    Aber zurück zum Thema.

    Wie kommt der BT dazu, dass sein/Dein Haus nicht unter das EEWärmeG fällt? Der hat doch nicht nur gesagt ""...das Gesetz kommt hier nicht zur Anwendung". Vielleicht hast DU etwas überhört, oder evtl. missverstanden.

    Gruß
    Ralf
     
  15. raaner

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    Ich möchte auch einfach mal vermuten, dass sich die Aussage
    darauf bezog, dass keine Regenerativen Energien eingesetzt werden, sondern dass das EEWärmeG durch Ersatzmaßnahmen eingehalten wird.

    Aber wie gesagt, nichts genaues weiß man (hier) nicht...
     
  16. juwido

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    Was spricht eigentlich gegen die Möglichkeit, daß der BT den Bauantrag gerade noch "rechtzeitig" vor dem Stichtag gestellt hat ?
     
  17. #17 Der Bauberater, 09.12.2010
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    So ist es!
    Wenn der Bauantrag (Eingangsstempel der Gemeinde) vor dem 01.01.2009 abgegeben wurde, ist nichts mit EEWärmeG! Dann ist "nur" die EnEV einzuhalten
     
  18. #18 Thomas Traut, 09.12.2010
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    Ergänzung: Zwischen 01.01. und 30.09.2009 ist die EnEV 2007 zugrundezulegen. In dem Fall wären die 15 % leichter zu erreichen.
     
  19. raaner

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    Das hier.
     
  20. #20 castros, 10.12.2010
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    Richtig!
     
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