Fenster plötzlich teurer als im Leistungsverzeichnis..

Diskutiere Fenster plötzlich teurer als im Leistungsverzeichnis.. im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, nach Ausschreibung unserer Fenster-Elemente durch unseren Architekten haben wir eine Fenster-Fassadenbau-Firma beauftragt. Entgegen der...

  1. #1 alohasteffi, 11.12.2010
    alohasteffi

    alohasteffi

    Dabei seit:
    13.11.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dentist
    Ort:
    München
    Hallo,
    nach Ausschreibung unserer Fenster-Elemente durch unseren Architekten haben wir eine Fenster-Fassadenbau-Firma beauftragt. Entgegen der ursprünglich ausgeschriebenen und so auch beauftragten Ausführung der Fensterflächen z.B. in Dreifachverglasung, findet die Fensterbaufirma jetzt immer neue Probleme, aufgrund derer die Fenster plötzlich um mehrere zehntausend Euro teurer werden sollen. So kann ein großes ungeteiltes feststehendes Element kann plötzlich nicht mehr in Dreifach-Verglasung sondern nur noch in Zweifachverglasung hergestellt werden oder alternativ mit einer Teilung in der Mitte. Und zusätzlich soll diese Scheibe entgegen des ursprünglichen Angebots noch ca 5000 Euro teurer werden, da der Einbau komplizierter sei als gedacht...
    Es wurden Festpreise inklusive Einbau vereinbart.
    Inwiefern ist ein Leistungsverzeichnis bzw das von uns angenommene Angebot der Firma verbindlich, es kann doch nicht sein, dass eine Fachfirma erst nach Beauftragung anfängt zu überlegen, wie sie das ganze umsetzen will und nicht vorher weiß, dass eine Fensterhöhe größér 2,70m keine Normgröße ist..
    Unser Architekt versucht natürlich, eine einvernehmliche Lösung zu finden, allerdings besteht bei uns keinerlei finanzieller Spielraum mehr, da sowieso schon alles wesentlich teurer wird, als ursprünglich geplant.
    Können wir uns gegenüber der Fensterfirma auf deren ursprüngliches Angebot berufen, inwieweit ist die Firma daran gebunden, auch wenn Sie im Angebot sich bei den Preisen vielleicht verkalkuliert hat? Wir hatten 3 Angebote, die alle im Bereich um die 110.000 Euro plus minus 10 Prozent lagen, die Firma hat also keinen absoluten Dumping-Preis angeboten...
     
  2. #2 MoRüBe, 11.12.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ist doch ganz einfach...

    ... wenn die Fensterfirma zu dem Kurs nicht das ausgeschriebene liefern kann, dann wird der Vertrag aufgelöst und Du nimmst den nächsten. Wenn eh alle gleich liegen, ist das finanziell doch kein Problem, oder?
    Oder war das LV kein LV? Sondern so ein "mein-pfosten-Ding"??
    :shades
     
  3. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    ääääääähhhh

    110.000 € NUR Fenster????????

    *herzpillensuchengeht*
     
  4. #4 Baufuchs, 11.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was sucht der Architekjt denn da nach "einvernehmlicher Lösung"?

    Angebot wurde angenommen, damit ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.

    Wenn die Jungs nun feststellen, dass sie das angebotene nicht liefern könnne/woillen. wird ein Anwalt schon den passenden Weg weisen.

    z.B. Fristsetzung/Vertragsauflösung/Schadenersatz in Höhe der Mehrkosten der Selbstvornahme usw. ....
     
  5. #5 Baufuchs, 11.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @H.PF

    "Dentist" hast du aber gelesen, oder ?:biggthumpup:
     
  6. #6 alohasteffi, 11.12.2010
    alohasteffi

    alohasteffi

    Dabei seit:
    13.11.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dentist
    Ort:
    München
    Es sind zwei Wohneinheiten, die fast nur aus Glas bestehen, somit relativiert sich der Preis wieder.
    Was mich ärgert ist die Zeitverzögerung des Baues, die Fenster müßten langsam mal in Produktion gehen, zum einen steht Weihnachten vor der Tür, wo sowieso keiner arbeitet, zum anderen sollen Kran und Gerüst auch nicht länger stehen als nötig. Wenn wir jetzt mit einer neuen Firma verhandeln bzw diese beauftragen müssen, zieht sich das alles noch mehr in die Länge..
     
  7. #7 wasweissich, 11.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ......
     
  8. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    13
    Was zu klären wäre. Vielleicht hat das LV ja die Örtlichkeiten nicht richtig erfaßt und es wurde einvernehmlich kein Termin vor Angebotsabgabe abgehalten. Dann gingen nioht erkennbare Ausschreibungsmängel nicht zu Lasten des Fensterbauers.

    Vielleicht erklärt dies auch:

     
  9. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ´....warum hab ich das blöde Gefühl dass der Anwalt möglicherweise zu dem Ergebnis kommt, dass das Angebot Hintertürchen grossgenug für einen 40tonner hat...:biggthumpup:
     
  10. bernix

    bernix

    Dabei seit:
    16.05.2007
    Beiträge:
    6.187
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.Betr.Wirt
    Ort:
    Rheinhessen
    Benutzertitelzusatz:
    Stadtrat
    ...gut, noch einer mit ungutem Gefühl....:biggthumpup:
     
  11. #11 Baufuchs, 11.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, da wird ja wohl vom Fensterbauer damit argumentiert, 2,70m hohe Fenster seien keine Normgröße.

    So dusslig keine Fenstergrößen im LV anzugeben wird der Architekt ja nicht gewesen sein.

    Und "Örtlichkeiten erfassen" wäre wohl nur bei einer Sanierung/Umbau erforderlich.

    @Alohasteffi

    Ist es kein Neubau?
     
  12. #12 Wilhelm Wecker, 11.12.2010
    Wilhelm Wecker

    Wilhelm Wecker

    Dabei seit:
    27.09.2002
    Beiträge:
    416
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Freising
    Scheibengröße - Normgröße - so ein Quatsch,

    ich habe kürzlich Scheiben mit ca. 3,30 x 2,80 m einbauen lassen, das ist natürlich etwas knifflig, aber mit dem richtigen Werkzeug ist das locker zu machen.

    Eric war wieder mal schneller, ich denke auch dass im LV die örtlichen Einbaubedingungen nicht hinreichend angegeben waren - wie soll es dann der Auftragnehmer wissen?
     
  13. #13 alohasteffi, 11.12.2010
    alohasteffi

    alohasteffi

    Dabei seit:
    13.11.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dentist
    Ort:
    München
    Das Leistungsverzeichnis ist in meinen Augen sehr ausführlich und genau, die Firmen hatten alle die Baupläne und Außenansichten bekommen, es gab soweit ich weiß auch einen Vor-Ort-Termin mit der nun beauftragten Firma.
     
  14. #14 Baufuchs, 11.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Scheinbar wird vom Fensterbauer in dieser Richtung auch nichts beanstandet.
     
  15. #15 greentux, 11.12.2010
    greentux

    greentux

    Dabei seit:
    04.07.2009
    Beiträge:
    1.231
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur ET
    Ort:
    Dresden
    Wie hart seid ihr denn alle im Normalfall? Mein Tischler hatte beim Angebot nonchalant über die Bezeichnung "Hebe-Schiebetür" hinweggelesen und eine "Kipp-Schiebetür" angeboten. Diese Position war beim ihm deutlich billiger als bei den anderen.
    Würdet ihr nun echt den Anwalt in die Spur schicken? Ich hab mich mit ihm geeinigt, dass er zum Preis des nächsthören Angebotes liefern muss. Er war jedenfalls nicht mehr ganz so schlechter Laune...
     
  16. #16 Manfred Abt, 11.12.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    also ich kann bis jetzt keine Aspekte erkennen, die zu Mehrkosten zu Lasten des AG führen.
    Wesen der Ausschreibung ist ja schon, dass die Leistung kalkulierbar beschrieben wird. Wenn dann noch Pläne beiliegen und Möglichkeit zum vor-Ort-Termin bestand sehe ich keinen Grund, warum die Bindungswirkung des Angebotes nicht vorhanden ist.
     
  17. #17 alohasteffi, 11.12.2010
    alohasteffi

    alohasteffi

    Dabei seit:
    13.11.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dentist
    Ort:
    München
    Es handelt sich um eine Aufstockung auf einem Bestandsgebäude (Penthouse),
    das größte Element hat die Maße 5,39x 2,83m, rechts und links davon je eine Hebe-Schiebetür mit 2,69m. Das große mittlere Teil soll ohne Teilung sein, ich weiß es ist eine Riesen-Scheibe, aber es stand ja schließlich so in der Ausschreibung und der Architekt hatte vorher schon Termine mit einem Vertreter vom Hersteller der Profile, in dem Fall Schüco.
     
  18. #18 Baufuchs, 11.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @greentux

    Hier geht es ni cht um die Differenz zwischen Hebe-Schiebe und Kipp-Schiebetür, sondern -wie Fragesteller schreibt- um mehrere Zehntausend Euro.

    Würdest Du da so cool bleiben wie du hier vorgibts?

    Nachtrag:

    Übrigens: Wenn das mit einem GU/GÜ passiert wäre, hätten viele schon geschrieben "Hängt ihn! Abzocker! Mit Architekt wäre das nicht passiert!":28:
     
  19. #19 greentux, 11.12.2010
    greentux

    greentux

    Dabei seit:
    04.07.2009
    Beiträge:
    1.231
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur ET
    Ort:
    Dresden
    Erwartet haette ich "Ja, greentux, so Sachen sind gängig und üblich am Bau." Ich habe mich NICHT auf die Zentausenden Euros bezogen, sondern wollte nur den Sachverhalt mal allgemein kurz nachfragen. Ein extra Thread hätte sich nicht gelohnt. Es ginbg schon öfter mal um dieses Thema. Da dachte ich mal, frag mal, aber vermutlich wieder falsch gefragt. Sorry Jungs. Kommt nicht mehr vor.
     
  20. #20 alohasteffi, 11.12.2010
    alohasteffi

    alohasteffi

    Dabei seit:
    13.11.2010
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dentist
    Ort:
    München
    Im Leistungsverzeichnis wurde das oben genannte Element in Dreifachverglasung zu einem Preis von netto 16000 Euro angegeben, dann hieß es aus statischen Gründen (sehr hohes Gewicht) sei nur eine Zweifach-Verglasung möglich, was bei entsprechender Preisersparnis für uns ok gewesen wäre.
    Dann wurde aus der ungeteilten Festverglasung eine mittig geteilte Zweifach-Verglasung zum gleichen Preis, mit der Aussage, eine ungeteilte Zweifachverglasung würde einen Aufpreis von 5500 Euro bedeuten..
     
Thema: Fenster plötzlich teurer als im Leistungsverzeichnis..
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. geteilte fenster teurer

    ,
  2. leistungsverzeichnis fenster preise

    ,
  3. geteilte fenster teurer als ungeteilte?

Die Seite wird geladen...

Fenster plötzlich teurer als im Leistungsverzeichnis.. - Ähnliche Themen

  1. Fenster verfugen und neue Dichtungen

    Fenster verfugen und neue Dichtungen: Hallo, im aktuellen Reihenhäuschen von '83 sind noch die alten aber gut erhaltenen Holzfenster verbaut und sollen dort auch erstmal verbleiben....
  2. Wie wählt man die Grösse eines Fensters?

    Wie wählt man die Grösse eines Fensters?: Hallo, In unserer Küche gibt es aktuell nur eine Fenstertür. Damit ist es manchmal recht früh schon duster. Meine Frau wünscht sich mehr...
  3. Brauche Hilfe bei Fenster mit Rollladenkasten

    Brauche Hilfe bei Fenster mit Rollladenkasten: Hallo, zusammen! Ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand einen Tipp geben kann. Ich wohne in einer Mietwohnung. Vor einiger Zeit hat meine...
  4. Bodentiefes Fenster an Rahmenschlitz plötzlich undicht?!

    Bodentiefes Fenster an Rahmenschlitz plötzlich undicht?!: Hallo Zusammen, Vorab ich bin Marius, neu hier, maximal Heimhandwerker und leider durch die Suchfunktion nicht schlauer geworden, also bitte...
  5. Kunststoff-Fenster verfärben sich plötzlich

    Kunststoff-Fenster verfärben sich plötzlich: Ich habe vor 6 Jahren angebaut und habe mir Kunststoff-Fenster einbauen lassen. Auf der Südseite des Gebäudes fangen die Fenster jetzt plötzlich...