Wechsel in Selbstständigkeit / Freiberufler

Diskutiere Wechsel in Selbstständigkeit / Freiberufler im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich beschäftige mich grade mit dem Thema Existenzgründung und frage mich, wie sich da wohl die Bank verhält, die mir mein Haus...

  1. #1 FetterOtter, 13.12.2010
    FetterOtter

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    Hallo,

    ich beschäftige mich grade mit dem Thema Existenzgründung und frage mich, wie sich da wohl die Bank verhält, die mir mein Haus finanziert hat. Zum Thema Immobilienfinanzierung für Selbstständige habe ich einige Themen gefunden, leider ist es schwierig Infos zu finden, was aus der Immobilienfinanzierung bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit wird.

    Gibt es dazu Erfahrungswerte hier?

    Danke und Grüße!
     
  2. milan

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    Hier bin ich auch eher Mitleser und eben kein Experte. Aber auf eine laufende Finanzierung wird doch so ein Wechsel kaum Einfluss haben?! Verträge sind schlicht einzuhalten. Von beiden Seiten.

    Das Thema "Immobilienfinanzierung für Selbstständige" ist doch dann interessant, wenn man als Selbständiger eine Bank sucht. Das ist bei Dir ja schon erfolgreich gelaufen.

    Gruß
    Milan
     
  3. wall

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    Die werden den Wechsel in die Selbständigkeit nicht gut finden. Mehr Möglichkeiten dürften die aber nicht haben.

    Falls du allerdings noch einen Kredit für den Existenzstart benötigst, sieht das sehr ungünstig aus.

    Ausnahme: Du warst bisher bereits in verantwortlicher Position und kannst nachweislich Kunden akquirieren. Und schaffst es, das deinem Berater glaubhaft zu vermitteln.

    Selbständigkeit gilt für Banken als großes finanzielles Risiko und bei vielen Selbständigen wundert das auch nicht. Wenn ich nur die Geschichten nehme, die meine Steuerberaterin von Existenzgründern erzählen kann ...
     
  4. #4 FetterOtter, 13.12.2010
    FetterOtter

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    Ich bin eben auch kein Experte. Das der Vertrag eingehalten wird ist ja selbstverständlich - was micht verunsichert: Man macht ja Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Verdienst etc. auf deren Basis, die Bank ein Risiko beurteilt. Ändern sich diese Parameter, ändern sich die Risiken und es gibt Klauseln in den Verträgen, die besagen, dass die Bank über Änderungen informiert werden muss. Allerdings müsste ich sie ja dann auch darüber informieren, wenn ich "ganz normal" den Job wechsle, da sich ja auch durch die Probezeit wieder ein neues Kündigungsrisiko ergibt... Alles garnicht so einfach - oder doch?
     
  5. wall

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    So lange du dafür sorgst, dass auf deinem Konto monatlich ähnliche Summen wie bisher eingehen, werden die wahrscheinlich erst mal stillhalten. Wenn nicht, wirst du sehr schnell von denen hören.
     
  6. R.B.

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    Dann den Kreditvertrag ganz genau lesen.

    Das finden sich dann unter "Kündigung, außerordentliche Kündigung oder sofortige Fälligkeit" gerne mal so Passagen wie,

    oder

    Im Klartext bedeutet das, wenn die Bank auch nur die Vermutung hat, dass Du die Raten nicht mehr bezahlen kannst, dann stehst Du zumindest unter besonderer Beobachtung. Man wird, je nach Restschuld und Sicherheiten, eine Verstärkung der Sicherheiten fordern, oder evtl. versuchen einen Teil des Engagements loszuwerden damit Du wieder in den grünen Bereich kommst.

    In solchen Fällen hilft nur Offenheit und ein guter Draht zu Deinem Kundenbetreuer (und hoffen, dass der nicht gleich Panik schiebt).

    Wichtig ist, dass Du eine vernünftige (realistische) und tragfähige Planung vorlegen kannst, und der Bank die Sicherheit vermittelst, dass ihr Engagement nicht gefährdet ist. Eine unabhängige Stelle, kann auch der StB sein, die Dein Vorhaben positiv beurteilt, ist auch hilfreich.

    Im Grunde genommen möchte die Bank nur sehen, dass Du auch zukünftig finanziell stabil dastehst. Wenn dann auch noch eine unabhängige Stelle (4 Augen Prinzip) Dein Vorhaben befürwortet, fällt es der Bank leichter an so einem Engagement festzuhalten.

    Ach ja, so nebenbei bemerkt, solltest Du Deine Zahlen mal überprüfen (lassen) und schauen was sich wo und wie auf Dein Rating auswirkt. Vielleicht gibt es ja Punkte wo man noch gegensteuern kann. Ich denke da beispielsweise an so Dinge wie "Branche" etc. in der Du Dich selbständig machen möchtest.

    Banken sammeln täglich auch schlechte Erfahrungen mit Selbständigen, also liegt es an Dir die Bank von Deinem Vorhaben zu überzeugen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. cc24

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    Ist die Bank, die Deine Immobilie finanziert hat, Deine Hausbank ?
    Wenn ja, dann bekommen die mit, dass plötzlich kein Gehalt mehr auf´s Konto eintrudelt. Wie R.B. geschrieben hat, hilft da nur die Flucht nach vorn. Richtig ist auch, dass eine Bank den Darlehensvertrag "aus wichtigem Grund" kündigen kann, wenn z.B. sich die finanziellen Verhältnissse zum Nachteil verändern. Allerdings passiert das natürlich nicht mal eben so, denn auch die Bank weiss, dass das mit hohem Aufwand verbunden ist. Bedeutet, dass sie den Kredit fällig stellt.
    Ist die finanzierende Bank eine andere Bank als Deine Hausbank, dann passiert erstmal nichts, wenn die Raten pünktlich abgebucht werden.
    Allerdings gehe ich auch mal davon aus, dass Du den Eintritt in die Selbständigkeit wohl überlegt hast.

    Schönen Gruß
    Stefan Gaese
     
  8. wall

    wall

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    Informiert werden sollte die Bank auf jeden Fall im Vorfeld.

    Die Probleme sehe ich persönlich aber weniger beim Immobilienkredit als beim zusätzlichen Gründungsfinanzbedarf. Selbst ein Freelancer muss ja ein paar Tausender in seine Technikausstattung stecken und einige (viele) Monate mit schlechter Auftragslage müssen im Notfall auch abgefedert werden können.

    Dann auch immer überlegen, was ist, wenn es nicht klappt. Kann man dann in die Firma zurück, oder in einen vergleichbaren Job?

    Viele große Risiken und wenn dann noch eine Immobilie am Bein hängt ...

    Ich bin den Schritt auch gegangen, hatte aber dafür ein Finanzpolster angespart, das für über ein Jahr gereicht hätte und den laufenden Kredit für eine vermietete Immobilie hätte ich daraus ebenfalls sofort tilgen können. Mit einem Kredit für eine selbstgenutzte Immobilie hätte ich es wahrscheinlich nicht gemacht.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Das ist korrekt. Eine "vernünftige" Bank wird versuchen zuerst mal alle anderen Optionen auszuloten. Es kann aber auch sein, dass mal wieder ein Strategiewechsel "von oben" verordnet wurde, und dann fällt so ein Engagement schnell mal in´s falsche Töpfchen....Frei nach dem Motti "wir müssen uns trennen, koste es was es wolle" ;)

    Auch das ist richtig, aber man beachte, dass der Kreditnehmer zu diesem Zeitpunkt schon gegen den Kreditvertrag verstößt, weil er seiner Pflicht, den Kreditgeber über Veränderungen zu informieren, nicht nachkommt.
    Oder kurz gesagt, man hat sich schon die ersten Minuspunkte eingehandelt, die später gegen einem verwendet werden können, und jeder Richter wird der Bank zustimmen (müssen).

    Nur zur Klarstellung, ich möchte dem Fragesteller seine Selbständigkeit nicht ausreden, sondern nur auf Risiken hinweisen, und auf Wege wie man dieses Risiko umgehen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  10. cc24

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    @Ralf
    Wie ich bereits schrieb, gehe ich mal davon aus, dass die Selbständigkeit gut überlegt wurde. Wer z.B. 3.000 EUR netto als Angestellter verdient, der wird sich überlegen, ob er mit seiner Selbstständigkeit 2 Jahre "Miese" macht.

    Im Übrigen ist mir nicht bekannt, wo in einem Kreditvertrag steht, dass ich die Bank über Veränderungen informieren muss. Habe mir deshalb mal einen Vertrag herausgesucht und diesbezüglich nichts gefunden. Lediglich im § 26 der ABC-Bank steht:.... Ungeachtet anderweitige Vereinbarungen können sowohl der Kunde als auch die ABC-BANK die gesamte Geschäftsbeziehung jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt......
    ..... Für die ABC-BANK ist ein solcher Grund insbesondere gegeben....
    .... wenn eine WESENTLICHE Verschlechterung oder erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder in der Werthaltigkeit der Sicherheiten eintritt, insbesondere dann, wenn der Kunde die Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen....


    Schönen Gruß
    Stefan
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Hatte ich oben schon zitiert:

    Stammt aus einem aktuellen Kreditvertrag (Juli/2010). Einem Kreditvertrag liegen natürlich auch die AGB zugrunde.

    Der Wechsel von einer bisher nicht-selbständigen Tätigkeit in eine selbständige Tätigkeit ist eine wesentliche (Ver)Änderung, und kann einen erheblichen Einfluß auf die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers haben.

    Bei "Darlehen an jur. Personen, oder für gewerblich und selbständige berufliche Zwecke", findet sich das meist auch unter "Offenlegungs- und Auskunftspflicht".

    Ich kenne ja nicht alle Darlehensverträge die von den Banken abgeschlossen werden, aber ein Blick in die Details lohnt immer, denn sollte mal der worst case eintreten, dann kann man davon ausgehen, dass der Kreditgeber jeden Punkt und Komma der Verträge kennt. Manchem Kreditnehmer wird dann erst klar, was er da eigentlich unterschrieben hat.

    Gruß
    Ralf
     
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