Verzug Fertigstellung Bauträgervetrag

Diskutiere Verzug Fertigstellung Bauträgervetrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, In meinem notariellen Bauträgervetrag steht folgender Satz: "Als Termin für die Bezugsfertigkeit des Kaufobjekts wird angestrebt der...

  1. #1 unerfahren, 17.12.2010
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    Hallo,

    In meinem notariellen Bauträgervetrag steht folgender Satz:
    "Als Termin für die Bezugsfertigkeit des Kaufobjekts wird angestrebt der 30.10.2010; geschuldet vom Verkäufer ist die Herstellung der Bezugsfertigkeit bis spätestens 31.12.2010. Verzögert sich die geschuldete Bezugsfertigkeit des Kaufobjekts aus Gründen die der Verkäufer zu vertreten hat um mehr als einen Monat, kann der Käufer eine Nachfrist von vier Wochen setzen; nach deren ergebnislosem Ablauf kann er vom Verkäufer Schadensersatz in Höhe ortsüblicher Miete (taggenau nach Ablauf der Nachfrist) verlangen bis das Objekt bezugsfertig ist"

    Der Verkäufer teilte mir nun mit, dass das Objekt voraussichtlich erst Ende April 2011 bezugsfertig wir. Diesem Termin habe ich schriftlich widersprochen und darauf bestanden, dass der Termin zum 31.12.2010 gehalten wird und ich sofern die Wohnung nicht bis zu diesem Termin bezugsfertig wird der Bauträger in Verzug bzw. ihm eine Nachfrist laut vertraglichen Vereinbarungen setzen werde. Der Bauträger teilte mir nun mit, dass ein Verzug laut Kaufvertrag nicht vorgesehen ist und ich nach der Nachfrist die vereinbarte Schadensersatz in Höhe der ortsüblichen Miete bekommen.

    Stimmt das, dass ein Verzug laut diesem Passus nicht vorgesehen ist?
    Wie ist laut Vertrag meine Situation?
    Muss ich Ihm ab dem 01.02.2011 nochmals die vier Wochen Nachfrist setzen oder greift der Schadensersatz alleine?
     
  2. #2 ThomasMD, 17.12.2010
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    Schreiben kannst Du doch.

    Du schreibst selbst, dass Termin der 31.12.2010 ist.

    Du musst jetzt nach Deinem Vertrag noch einen Monat und einen Tag, d.h. bis zum 01.Februar 2011 abwarten und kannst ihm erst dann eine Nachfrist von vier Wochen setzen.
    Wenn Du keinen Formfehler begehst und die Zustellung der Fristsetzung direkt am 1.2. beweisen kannst, hast Du frühestens ab 01. März 2011 Anspruch auf Zahlung der "ortsüblichen Miete".

    Wobei noch zu klären wäre wofür: Für ein gleichartiges Haus, wie Du es kaufen möchtest, für eine Wohnung, wie Du sie jetzt bewohnst oder für eine Minibude in die Du und Deine Familie gerade so reinpasst?
     
  3. #3 Thomas B, 17.12.2010
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    ...und wetten, daß der BT zig Gründe aufführen kann, die "belegen" daß er nun rein gar nichts dafür kann....(Wetter! Streik! Insolvenz eines Subbis,....)
     
  4. Bautz

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    Schwierige Sache, das. Es steht ja da, der Käufer kann eine Nachfrist setzen. Machst Du halt von Deinem Wahlrecht Gebrauch und setzt keine Nachfrist und beharrst auf dem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin 31.12.2010. :deal (Laienmeinung)

    Wenn Du ab dem 01.01. Schadenersatz haben willst, wirste wahrscheinlich einen Anwalt brauchen. Ansonsten gibts spätestens ab 01.03. Kohle (sofern Du die Nachfrist gesetzt hast). Fraglich, was teurer ist: Anwalt oder 2 Monatsmieten.
     
  5. Baumal

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    mir fallen einige gründe ein , weshalb der verkäufer die gründe
    auf gott und die welt schieben könnte...
     
  6. #6 unerfahren, 17.12.2010
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    servus thomas,

    ich hab beweise (bilder etc. und ein schreiben vom februar 2010, wo ich den abuträger bereits darauf hingewiesen habe, dass mit dem bau immer noch nicht begonnen wurde. auch die bilder belegen, dass erst im september mit dem rohbau begonnen wurde...
     
  7. face76

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    Aber du weißt nicht, warum!!! ;)
     
  8. #8 unerfahren, 17.12.2010
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    doch weiß ich :-) weil die bank des bauträgers zur auflage gemacht hat, dass mindestens 50% der wohnungen verkauft sein müssen, da der bauträger knapp bei kasse ist
     
  9. #9 Thomas B, 17.12.2010
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    ...na wenn der BT knapp bei Kasse ist, wird er sicher anstandslos die Miete zahlen. Und da dies dann wohl auch die anderen Erwerber betrifft, wird das umso lockerer von der Hand gehen....
     
  10. #10 unerfahren, 17.12.2010
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    na das wird von mir ganz frech mit der letzten kaufpreisrate verrechnet!
    leider war zu meinem zeitpunkt beim kauf noch alles beim BT im positiven bereich
    somit konnte keiner ahnen was da kommt...
     
  11. #11 Baufuchs, 17.12.2010
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    Tja, dann wird der Bauträger ganz frech die Eigentumsumschreibung verweigern, weil Kaufpreis nicht vollständig gezahlt.
     
  12. #12 unerfahren, 17.12.2010
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    na und was soll ich deiner meinung nach sonst machen?
     
  13. Baumal

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    naja, ortsübliche mietpreise in münchen,
    da wird er, wenn er nicht nur dich an der backe
    hat, schon knapp bei kasse ist, schlußendlich
    in insolvents gehen.....

    da brauchst du nicht frech sein und irgend etwas
    mit einer letzten kaufpreisrate verrechnen...

    wenn du den kaufpreis nicht gezahlt hast, ist es
    nicht dein eigentum.
     
  14. #14 Baufuchs, 17.12.2010
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    Was Du machen sollst?

    So verfahren, wie es vereinbart ist.

    Was dann passiert hat der Bauträger dir doch schon geschrieben.

    Er hat damit ja nicht geschrieben, dass die Verzögerung nicht von ihm zu vertreten ist.

    Also, so verfahren wie vereinbart und dann abwarten.
    Mehr kannst Du jetzt ohnehin nicht tun.
     
  15. #15 Martini5, 31.01.2013
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    wir haben zur Zeit ein ähnliches Problem.
    BT hat im Notarvertrag die bezugsfertige Fertigstellung zum 31.03.2013 garantiert. Jetzt teilt er uns mit, dass es wahrscheinlich Ende Mai 2013 wird. Begründung: Sonderwünsche der Käufer. Dies betrifft uns aber nicht, da wir keinen Sinderwunsch geäußert hatten. Wie sieht unsere rechtliche Lage aus? Ist der BT ab dem 01.04.2013 automatisch in Verzug und macht sich schadensersatzpflichtig, oder muss ich erst noch mahnen? Wie berechnet sich ein möglicher Schadensersatz? Miete ortsüblich + entstandene weitere Kosten?
    Danke für hilfreiche Tipps
    Martin
     
  16. #16 Thomas B, 01.02.2013
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    Wenn ein Einzug bis zum 31.03. festgeschrieben wurde, ist er am 01.04. in Verzug.

    Gibt es keine Regelung im Vertrag (zB: pro Tag X Euro), so ist der entstandene Schaden (-> Schadenserstaz) nachzuweisen. Also zB Hotelrechnungen, wenn Ihr zwischenzeitlich woanders wohnen müßt oder wenn Ihr in Eurer Wohnung solange bleiben könnt, dann eben die zusätzlichen Mietzahlungen, die sonst nicht angefallen wären etc.

    Also einfach: ortsübliche Miete geht mE nicht, sondern eben der tatsächlich entstandene und nachzuweisende Schaden.

    Im Zweifelsfall hilft hier ein RA weiter.
     
Thema: Verzug Fertigstellung Bauträgervetrag
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