Wer ist Schuld an "vergessener" Vorstreckung und Folgekosten?

Diskutiere Wer ist Schuld an "vergessener" Vorstreckung und Folgekosten? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Folgende Situation: Im Mai 2010 wurde ein Abwasserantrag von unserem GÜ für den Neubau eines EFH in Hamburg gestellt. Die Genehmigung dafür haben...

  1. #1 Schnabelkerf, 23.12.2010
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    Folgende Situation: Im Mai 2010 wurde ein Abwasserantrag von unserem GÜ für den Neubau eines EFH in Hamburg gestellt. Die Genehmigung dafür haben wir im Juli 2010 bekommen.

    Im September ist dann der GÜ in Insolvenz gegangen und wir haben dann die restlichen Arbeiten selbst vergeben. Dazu gehörte auch der Abwasser- und Trinkwasseranschluß. Wir haben also Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt und denen den die Abwassergenehmigung zur Verfügung gestellt. Dann haben wir eine Firma beauftragt.

    Die Arbeiten sollten dann zusammen ausgeführt werden wofür dann noch die Genehmigung für den Trinkwasseranschluß fehlte den man in Hamburg aber nur über eine beauftragte Firma stellen kann. Sowieso schon spät dran durch die Insolvenzverzögerung schaffte es dann die Sanitärfirma (nicht die Tiefbaufirma) den für die Genehmigung des Trinkwasseranschlußes nötigen "Innenbedarfsberechnung" monatelang nicht zu liefern so das wir erst Ende November grünes Licht für Abwasser und Trinkwasser hatten. Da war das Haus schon fast fertig :)

    Nun wurde vor wenigen Tagen mit den Arbeiten für den Abwasser und Trinkwasseranschluß begonnen. Die ausführende Firma schaffte es am ersten Tag gekonnt, die schon gelegte, Strom- und Telekomleitung zu durchtrennen und verschob dann die Arbeiten auf den nächsten Tag. Am zweiten Tag kams noch schlimmer. Es wurde festgestellt das die "Vorstreckung" (die Abzweigung in der Schmutzwasserleitung unter der Straße) fehlte. Diese hätte von den Hamburger Abwasserbetrieben "Hamburg Wasser" gelegt werden sollen.

    Eine Nachfrage bei "Hamburg Wasser" ergab das das es in Hamburg "so üblich sei" das nach der Genehmigung für das Abwasser der Architetkt, GÜ etc. einen Termin mit Hamburg Wasser vereinbart an dem dann diese Vorstreckung gelegt wird. Eine schriftliche Aufforderung dazu bekommt man nicht, wenn man sich nicht bei Hamburg Wasser meldet wird auch nicht nachgefragt und es gibt eben keine "Vorstreckung".

    Nun ist die von uns beauftragte Tiefbaufirma stillschweigend davon ausgegangen das diese Vorstreckung schon gelegt ist. Sie haben weder uns noch bei Hamburg Wasser nachgefragt. Wir als Laien wussen nicht mal das es sowas wie eine Vorstreckung überhaupt gibt.

    Nun will keiner Schuld sein. Der GÜ ist eh insolvent und kann sich aber auf Nachfrage auch nicht mehr so genau erinnern und kennt sich mit den Bedingungen in HH eh nicht so aus.... Die Baufirma meint das es nicht ihre Aufgabe ist zu kontrollieren ob die notwendige Vorsteckung wirklich vorhanden ist und Hamburg Wasser meint das es nicht ihre Pflicht ist, nach Erteilung der Abwassergenehmigung, den Bauherren / GÜ schriftlich aufzufordern einen Termin für diese notwendige Arbeit zu vereinbaren.

    Nun will uns die Tiefbaufirma eine Rechung über die sinnlosen Arbeiten stellen. Dazu kommt das Hamburg wasser im Gegensatz zu unsere Tiefbaufirma nicht bereit ist bei Frost zu arbeiten und die Vorstreckung also mit Pech erst im Frühjahr gelegt wird.

    Einzugstermin ist Mitte Januar was bedeutet das wir mit Pech monatelang ohne Wasser und Abwasser wohnen müssen.

    Kennt sich jemand mit den allgemeinen und speziellen Hamburger Bedingungen aus und kann beurteilen ob es wirklich so ist das wir allein den schwarzen peter haben oder ob nicht doch einer der anderen Beteiligten auch Schuld hat? Vor allen ob die Tiefbaufirma nicht eine Pflicht hat vor Baubegin zu prüfen/nachzufragen ob die Bedingungen für die Arbeiten überhaupt gegeben sind?
     
  2. #2 MoRüBe, 23.12.2010
    MoRüBe

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    Das ist nicht nur...

    ... in Hamburg so, sondern woanders auch.

    Ich darf mal zitieren: jeder bekommt das, was er verdient
    oder bestellt hat :konfusius
     
  3. #3 Schnabelkerf, 23.12.2010
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    Auf was beziehst Du diese Aussage? Das wir die falsche Tiefbaufirma beauftragt haben? Das wir den falschen GÜ beauftragt haben? oder oder?

    Bestellt haben wir eine Abwasserleitung und eine Trinkwasserleitung. Bekommen haben wir nichts. Also haben wir das verdient?

    Verstehe ich Dich recht das Du der Meinung bist das wir selber Schuld sind und bezahlen müssen?
     
  4. #4 ThatsME, 23.12.2010
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    Ich schätze das so ein:

    1. Die Behörde:
    Es wäre nett, wenn sie in einem ihrer Formularvordrucke/Standardbriefe einen entsprechenden Hinweis aufgenommen hätte.
    "Bitte setzen Sie sich zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung." Kannst Du ja mal als Verbesserungsvorschlag an die schicken.

    Sie könnten sich aktiv mit Euch in Verbindung setzen. Aber schließlich kann es der Behörde egal sein, ob ihr den Anschluß jemals wirklich setzen lasst. Und warum sollte sie sich die Arbeit machen, hinter den Leuten her zu rennen? Und die Bauunternehmer wissen, das sie selbst aktiv werden müssen.

    2. Eurer Bauunternehmer
    Hat er einen Plaungsauftrag? Oder nur einen Ausführungsauftrag? Wenn er hätte planen sollen, dann hätte er schuld. Bei nur Ausführung nicht.

    Ein richtig guter Bauunternehmer hätte vielleicht erkennen können, dass er es hier mit einem Laien als Planer zu tun hat und ihn mal auf das Thema ansprechen können. Aber auch nur, wenn er das Thema selbst kennt. Er muss es aber nicht.

    3. Ihr selbst
    Ihr seid die Planer. Ich denke, das bleibt bei Euch hängen. Deswegen ist es als Laie so schwer und riskant, selbst so etwas zu planen.

    Gruß,
    Martin
     
  5. #5 MoRüBe, 23.12.2010
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    Das sagt doch alles:...

    ...

    Zitat:

    Wir haben also Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt und denen den die Abwassergenehmigung zur Verfügung gestellt. Dann haben wir eine Firma beauftragt.

    Und ja, Du hast selber Schuld. Weil Du Dich auf ein Gebiet begeben hast, wo Du keine Ahnung von hast.

    Wonach hast Du denn die Angebote selektiert? Wer am meisten geschrieben hat oder wer den besten Preis gemacht hat?

    Ich würd mir auch nicht zutrauen EDV-mäßig Angebote anzufordern, ohne daß die Gefahr besteht übern Leisten gezogen zu werden.

    Und was steht dann in Deiner Abwassergenehmigung drin? Und was hast Du beauftragt? genau das, was angeboten wurde.

    Und weil Du hier schon solange dabei bist, haste erst recht selbst Schuld.
     
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