Bußgeld f.BH wegen Architektenfehlplanung

Diskutiere Bußgeld f.BH wegen Architektenfehlplanung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, bin da neu, erstes mal, absolute Laie, suchend dringend Hilfe. Haben in Bayern bei Baufirma (Unternehmen) Fertigstellen eines EFH mit...

  1. ENDY

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    Hallo, bin da neu, erstes mal, absolute Laie, suchend dringend Hilfe. Haben in Bayern bei Baufirma (Unternehmen) Fertigstellen eines EFH mit Dopp.-Garage (schlüsselfertig) bestellt, Planen ist dabei, steht in Kosten der Baubeschreibung in Pos.01, unterschrieben von Baufirma und uns (BH-en). Haus mit Garage wurde dann bei Architektin geplant, Pläne genehmigt und in Genehmigungsfreistellung ordentlich im KW 40 durch beantragte Baufirma mit Bau abgefangen. Nach 1 Monat Baustopp, Nachbar meinte der Bau sei zu hoch. Durch Bauamt überprüft. Von Bauamt haben wir Beurteilung bekommen: 1. Gelände im Plan falsch dargestellt, enspricht tatsächlichen Grundstückgegebenheiten nicht 2. Bau ist um 20-40cm höher 3. höhe der geplanten Terrassentüre ist überschritten und wird mit Maß von 2,5m ausgeführt 4. unerlaubte Aufschüttunge sich ergeben. Architektin hat ihre Pläne überarbeitet, Gelände ordentlich angezeichnet, die höher erschienene Terrase durch einen kleinen Balkon ersetzt. Bau wurde nach Planaubesserung von Architektin wieder genehmigungfähig, keine Wandhöhen oder Haushöhe wurden überschritten, keine nachbarnrechte verletzt, laut Gmd. konnte das Haus sogar noch insgesamt um 40cm höher sein. Nach erneuten problemlosen Genehmigung der ausbesserten Plane vom Bauamt wurde wieder ordnungsgemäß mit Bauarbeiten fortgefahren. nach 9 Wochen bekamen wir von Landratsamt Bußgeld-Bescheid. Vorgeworfen ist, dass wir Ordungwidrigkeit durch Fahrlässigeit begangen haben und erneut o.g. 4 Punkte genannt (falsche geländedarstellung im Plan, Bau sei um 20-40cm zu hoch, Terrasentüre unerlaut mit maß 2,5m ausgeführt, unerlaubte Aufschüttungen sich ergeben) Dazu noch, dass im KW40 ohne Genehmigung mit Bau angefangen wurde.
    Alles das kommt mir wie Albtraum vor. Wir sin BH aber haben persönlich nicht gehandelt, Haus vom Planen bis zum Fertigstellen baut Unternehmen. Pläne hat ausgebildete Architektin der Baufirma gamacht, ob falsch oder nicht kann als Laie ohne Fachkentnisse nicht beurteilen. Pläne wurden doch durch Amt kontrolliert und befürwortet, fachperson im Amt merkt falsche Plänen nicht, wie sollen wir Laein fähig sein das zu erkennen? Bauinspektor hat Höhe des Baues nicht auf 20cm Genauigkeit beurteilen können (gibt Höheüberschreitung von 20 bis 40cm an), wie so ist uns vorgeworfen, 20cm Höhe nicht zu erkennen? Zwischen 20-40cm ist genauso Interval 20cm als zwischen 0cm und 20cm) Bin doch nicht verpflichtet höhere Fachkompetenz als Bauinspektor zu haben! Terrasse mit Maß 2,5m wird doch definitiv nicht gebaut, ist durch Balkon erstattet, unerlaubte Aufschüttungen sich somit nicht mehr ergeben. Bin jezt wegen dieses Unrecht durch hohes Bußgeld bestraft zu werden echt frustriert. Alles entwickelt sich vom falschen Geländedartstellung der Architektin. Werde ich für Ihre Fehler so schmerzhaft bestraft? Haftet sie nicht für ihre Arbeit oder die Baufirma? Ich bin Auftragsteller, BH ja aber Bau ist durch Unternehmen ausgeführt (Art. 51, 52 BayBO) Oder irre ich mich? WAS SOLL ICH TUN?
     
  2. #2 Karlheinz, 18.01.2011
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    Ab zum Fachanwalt für Baurecht. Der kann (auch) prüfen, ob und welche Ansprüche Du gegen Deine Architektin hast (die können sich u.U. auch aus mangelnder Aufklärung über die Nachteile des Freistellungsverfahrens, deren Opfer Du jetzt geworden bist, ergeben).
     
  3. #3 planfix, 18.01.2011
    planfix

    planfix Gast

    1. mit Haubaufirma reden
    2. alles an Hausbaufirma weiterreichen (alternativ: zahlen und von der nächsten Abschlagrechnung abziehen)
    3. auffordern Planhöhen und Ausführung genau zu prüfen, die Angabe 20-40cm kann sich auf unterschiedliche Messpunkte beziehen, oder davon herrühren, dass Baustelle (ist) und fertiges Gelände (soll) noch nicht wirklich erkennlich sind
    4. von Hausbaufirma bestätigen lassen, das jetzt nach genehmigten Plan gebaut wird
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
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    Ein grundsätzlicher Irrtum ist im Post enthalten:

    Bei Genehmigungsfreistellung prüft das Bauamt nicht den Inhalt der Unterlagen, sondern nur, ob alle erforderlichen dabei sind - also Zählappell.

    Daher kann das Amt auch nicht für solche Dinge haftbar gemacht werden - weder moralisch noch juristisch!
     
  5. #5 Karlheinz, 18.01.2011
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    Sorry, ersetze "Architektin" durch "Baufirma" (hatte nicht genau genug gelesen, bin erst durch Planfix' Beitrag darauf gekommen).

    Die Sache ist doch schon völlig verkorkst, wenn ein Bussgeldbescheid erlassen ist - da wird er um Rechtsrat von berufener Seite nicht herumkommen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
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    Ja, denn im weiteren Verfahren geht das irgendwann an die Staatsanwaltschaft, wenn man sich gegen den Bescheid wert.
     
  7. ENDY

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    Mit dieser Baufirma habe ich bisher tatsächlich nur gute Erfahrungen, die verhalten sich bisher immer fachlich, anständig, zuverlässig, haben auch in Region gute Referenzen, und auch ich persönlich kann kein schlechtes Wort sagen. Ich habe schon über Bußgeldbescheid Firma schon informiert, die haben angeblich auch irgendein brief von Landratsamt bekommen, aber bisher ohne Bußgeld (?) Solange ich das beurteilen kann, die Geländedartsellung wurde tatsächlich von Architektin im zweiten Plan geändert und das Haus erscheint jetzt höher aus dem Grunstück als erstes Mal. Ich gehe also davon aus, dass Gelände tatsächlich andres dargestellt wurde, die ursprüngliche Terrasse musste aufgrund zweiter, ausgebesserter Geländedarstelung durch Balkon ersetzt werden. Droht es tatsächlich aber mir dafür bestraft zu werden? Lohnt es sich eine RA Hilfe aufsuchen, RA bezahlen? Wie kann dann Gerichtsurteil in dieser meiner Lage aussehen? Hat jemand Ahnung oder wagt sich jemand das einzuschätzen? Oder hat jemand ähnliche Erfahrung?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
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    Du wirst ja vermutlich erstmal nur einen "Anhörungsbogen" bekommen haben. Was Du darin aussagst, ist quasi eine Zeugenaussage in eigener Sache.

    Wenn das Amt den zurückhat, entscheiden die ob und in welcher Höhe ein Bußgeld erlassen werden wird.
    Gibts ein Bußgeld und Du zahlst, ist das Verfahren zu Ende.
    Willst Du nicht zahlen, wird es spannend. Da spätestens brauchst Du einen RA.
     
  9. ENDY

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    Ich habe also zwei beschi...ne Mögligkeiten: entweder lege ich Widerspruch ein, will nicht zahlen, für die Fehler haftet Unternehmen und damit komme ich in den Streit mit Baufirma inmitten der läufenden Bauarbeiten (Haus soll im Frühling fertig sein), oder ich zahle und werde bestraft für etwas, was gar nicht in meine Kompetenz gehört, verliere Menge Geld aber habe Frieden mit Baufirma. SUPER.
    Wenn ich das nicht zahle, droht es dem Unternehmen noch höheres Bußgeld zu bekommen als ich? Wird also Bußgeld für Firma höher als für Privatperson?
     
  10. #10 Karlheinz, 18.01.2011
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    Willst Du es nicht verstehen? Ob die sich immer "fachlich" verhalten, kannst Du nicht beurteilen!

    Mir als Laie mit Bauerfahrung fällt hier schon folgendes auf: Du bist nicht über die Nachteile des Freistellungsverfahrens informiert worden (es gibt Architekten, die aus guten Gründen dieses Verfahren nie anwenden, sondern nur mit "ordentlicher" Baugenehmigung arbeiten). Und offensichtlich wurde die Höhe des Geländes irgendwie "geraten" und nicht von einem dazu qualifizierten Vermesser festgestellt (hätte ja auch wieder Geld gekostet). Und die Baufirma hat die Sache beim ersten Versuch in den Sand gesetzt. Und jetzt kommt auch noch ein Bussgeldbescheid. Und und und ...
     
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    Ich sehe jetzt blöd aus, aber tatsächlich hatte und bisher habe keine Ahnung über verschiedene Wege wie man bauen soll, wie man anfängt (Freistellungsvefahren, Gnehmigung...) Deswegen haben wir Unternehmen vom Planen bis zum Fertigstellen des Baues beauftragt und bisher nur gute Beziehungen gehabt. Beratung über andere Mögligkeiten der Baugehmigung fand tatsächlich nicht statt, andere doch. Fällt mir gerade Notfalllösung ein: jeder zahlt ein Drittel, Ich, Firma, Architektin. Ich nur deswegen, weil ich kein Streit inmitten der bauarbeiten haben will. Vorschlag ist mir das Wert. mal sehen die Reaktion. Oder gibt es andere Ideen, wie ein Streit mit baufimra in diesem fall zu vermeiden und nicht ruiniert werden?
     
  12. ENDY

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    Kennt also keiner anderen Ausweg? Wie nicht unrechtes Bußgeld zahlen zu müssen aber gleichzietig nicht mit Baufirma in den Streit zu kommen? Oder wenn Bußgeldbescheid schon erscheint, muss das schon jemand bezahlen? Entweder ich oder die Baufirma oder gemeinsam? Wenn ich Widerspruch einlege und dieser rein zufällig anerkannt wird, bekommt Bußgeld Baufirma auch wenn keine Schaden eingerichtet wurden, auch wenn keine Nachbarn- oder andere Rechte verletzt worden? Wird Bußgeld von Landratsamt nur deswegen auferlegt, weil die das dürfen?
    Gibt es noch Ideen?
     
  13. #13 fmjuchi, 18.01.2011
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    Hi,
    vielleicht mal das Bußgeld abwarten? Dann ist es sicherlich einfacher zu entscheiden, ob man es zahlt oder sich mit Baufirma und Archi überwirft.

    lg frank
     
  14. ENDY

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    Hi, danke, ich habe vor ein Paar Tage Bußgeldbescheid schon bekommen, Baufirma darüber informiert. Bis Anfang Februar soll ich bezahlen oder bis 14 Tage Widerspruch einlegen. Habe also nur ca 1 Woche Zeit um zu entscheiden - zahlen (ganz unrecht und so auch erheblichen finaziellen Verlust erleiden) oder Widerspruch einlegen und damit wahrscheinlich in den Streit mit Baufirma landen oder Einigung mit Buafirma suchen und trotzdem durch Bußgeld benachteiligt werden.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
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    In welcher Höhe denn????
     
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    3500Euro
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2011
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    Das ist aber heftig :wow.

    Entweder unterstellt man Euch da irgendwas (warum auch immer) oder da mag Euch jemand nicht.
    Insbesondere, wenn die Firma/die Architektin WIRKLICH keinen Bußgeldbescheid bekommen hättet und Ihr sonst baurechtlich ne weisse Weste habt, ist das komisch.

    Sicher seid Ihr für das verantwortlich, was auf Eurem Grund und Boden passiert. Aber wenn ein Planer in einem Anzeigeverfahren falsche oder gar baurechtswidrige Pläne einreicht und Ihr Euch an diese gehalten habt, wäre erstmal der Planer dran. Insbesondere, wenn der Bau an sich genehmigungsfähig war.
     
  18. ENDY

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    Also wenn das schon Sie als Architekt für zu viel halten, dann ist das wahrscheinlich auch zu viel. Im Bußgeldbescheid steht sogar, dass die Recht haben, mich mit dem Bußgeld bis 500.000Euro zu bestrafen. Was würden Sie tun? Persönlich verhandeln mit Bauamt habe aufgrund dieser Sitiution keine Lust, eher alles schriftlich regeln. Dann kommt aber nur Widerspruch mit unbekanntem Ende zur Frage und sehr wahrscheinlich Streit mit Baufirma... Die Architektin arbeitet für diese Baufirma... Bin ich nicht bisschen im Recht nicht zahlen zu müssen da Unternehmen mit Planer baut? (unsere Baubeschreibung)
     
  19. #19 Skeptiker, 18.01.2011
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Wegen welchen Verstoßes gegen die BauO und auf welcher Grundlage wird denn das Bußgeld erhoben? (§?)
     
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    Es war SO:

    Haben in Bayern bei Baufirma (Unternehmen) Fertigstellen eines EFH mit Dopp.-Garage (schlüsselfertig) bestellt, Planen ist dabei, steht in Kosten der Baubeschreibung in Pos.01, unterschrieben von Baufirma und uns (BH-en). Haus mit Garage wurde dann bei Architektin geplant, Pläne genehmigt und in Genehmigungsfreistellung ordentlich im KW 40 durch beantragte Baufirma mit Bau abgefangen. Nach 1 Monat Baustopp, Nachbar meinte der Bau sei zu hoch. Durch Bauamt überprüft. Von Bauamt haben wir Beurteilung bekommen: 1. Gelände im Plan falsch dargestellt, enspricht tatsächlichen Grundstückgegebenheiten nicht 2. Bau ist um 20-40cm höher 3. höhe der geplanten Terrassentüre ist überschritten und wird mit Maß von 2,5m ausgeführt 4. unerlaubte Aufschüttunge sich ergeben. Architektin hat ihre Pläne überarbeitet, Gelände ordentlich angezeichnet, die höher erschienene Terrase durch einen kleinen Balkon ersetzt. Bau wurde nach Planaubesserung von Architektin wieder genehmigungfähig, keine Wandhöhen oder Haushöhe wurden überschritten, keine nachbarnrechte verletzt, laut Gmd. konnte das Haus sogar noch insgesamt um 40cm höher sein. Nach erneuten problemlosen Genehmigung der ausbesserten Plane vom Bauamt wurde wieder ordnungsgemäß mit Bauarbeiten fortgefahren
     
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  1. genehmigte bauhöhe überschritten

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