Standsicherheit, Grundbruchberechnung ?

Diskutiere Standsicherheit, Grundbruchberechnung ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe eine Frage zur Grundbruchberechnung als Nachweis der Standsicherheit. als Kurzfassung: 20cm Bopla, konstruktiv 2x Q188A...

  1. #1 Abrissbirne, 21.01.2011
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    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Grundbruchberechnung als Nachweis der Standsicherheit.

    als Kurzfassung:

    20cm Bopla, konstruktiv 2x Q188A bewehrt, C16/20,
    KEINE Streifenfundamente, nur Froßtschürze (ca. 20cm breit, ca 45 cm tief)
    Last im Innenwandbereich laut Statik, 200 KN/m²
    Lasten der Aussenwände 179 KN/m²
    kein Überstand der Bopla
    HLZ 17,5 cm + WDVS

    Boden:

    70cm Aushub SE/SU
    20cm BRC eingebracht+verdichtet
    50 cm vom Aushub, lagenweise eingebracht+verdichtet

    bis 6,2 m unter GOK SE- Sande sehr locker / locker gelagert
    HGW bei -0,7-0,9 unter GOK (beeinflußt die Gründungssohle)

    ab 6,2 m unter GOK SE mitteldicht / dicht

    1. Berechnung (ohne Ansatz der Bewehrung) mit "ideellen Streifenfundamenten" Einbindetiefe 20 cm, Fundamentbreite ca 60cm>> max 128 KN/m² erlaubt---- nicht nachgewiesen

    2. Berechnung mit Einbidetiefe 60 cm gerechnet, nicht erlaubt, da nicht vorhanden------nicht nachgewiesen

    3. Berechnung mit veränderten Reibungswinkeln Phi (von ~30°, auf 35° erhöht), sehr locker und locker gelagerte Sande werden mitteldicht
    und HGW bei -1m unter GOK, Einbindetiefe 20 cm und Fundamentbreite 20 cm
    beträgt die zul. Bodenpressung mit Mal 220 und mehr KN/m²????

    Meine Frage :

    Läßt sich auf diesem Wege die Standsicherheit so ohne Weiteres "bescheinigen"?
    Die Bodenplatte und deren Bewehrung wird ja nun gar nicht mehr berücksichtigt (nur in Streifen unbewehrt).
    Kann so die bemängelte Standsicherheit der konstruktiven BoPla einfach "hingerechnet" werden?
    Ist die Berechnung von ideellen Streifenfundamenten a.R.d.T ?

    Hintergrund der Geschichte:

    VOB Vertrag mit GÜ,
    Statik mit Annahmen von 200 KN/m² ohne Grundwasserkenntnisse,VOR Bodengutachten gerechnet.
    Ausführungsmängel an der BoPla eklatant (Betondeckung, keine SKS nur Noppenbahn, Abstandshalterleisten 3cm Höhe der Länge nach verlegt (10,7 m), ect. ect.)

    Bitte keine sarkastischen Beiträge, Thema ist nervenaufreibend genug.....Danke
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    ich gestehe: habe nichts verstanden :o


    umlaufende Frostschürze - also Gründung mittels elastisch gebetteter Bodenplatte ?

    oder doch mit Streifenfundamenten ?


    Wieso in erster Linie die Grundbruchsicherheit nachweisen ?


    versuch es in einem ersten Schritt mal ohne viele Zahlen, für die Älteren unter uns ... so das grundsätzliche
     
  3. #3 Schwarz, 21.01.2011
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    hä? ich versteh es auch nicht so ganz.

    elastisch gebettete bodenplatte mit frostschürzen auf boden der auf 70cm stärke ausgetauscht bzw. verbessert worden ist? und grundwasser gibt es nach erstellung bodengutachten auch noch? und genehmigungsstatik wurde nachträglich umgerecht?

    oder sind diese ominösen 70 aussen angefüllt worden, nach fertigstellung frostschürze?

    schwarz

    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbruch
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    vor allem werde ich das Gefühl nicht los, dass wir das schon hatten und das so richtig :mauer... wenn, dann: verstehe ich noch weniger.

    Muss doch mal nachschauen .. :shades
     
  5. #5 RMartin, 21.01.2011
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    Wie bitte?!
    Du hast Lasten von 200 kN/m2 im Innenwandbereich? Was ist das für ein Gebäude?! Auf jeden Fall kein Einfamilienhaus....

    Lasten der Aussenwände in kN/m2 ?! Dann 179 kN/m2... Was jetzt; pro m2 Wandfläche oder unter der Bopla in dem Bereich?! Warum ist diese Last dann niedriger als im gesamten Innenwandbereich... Kann doch nicht sein...

    Warum unter 3.) nur eine Einbindetiefe von 20cm der Fundamente?! Das funktioniert so nicht.

    Kein Sarkasmus, aber hier muss jemand mit Ahnung (von Dir beauftragt) auf die Baustelle sowie die Planung begutachten.
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    ich denke, dafür ist es etwas spät ...

    schau dir mal seine "alten" Themen an ... :winken
     
  7. #7 RMartin, 21.01.2011
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    Helge, ja das stimmt...schon spät.

    Wobei je nachdem was nun alles für Mängel sichtbar auftreten, es schon Sinn machen kann, wenigstens nun jmd. einzuschalten.
    Gewährleistungszeitraum ist ja auf keinen Fall schon abgelaufen und um evtl. weitere Folgeschäden abzuwenden sollte vllt. was gemacht werden müssen...

    Aber klar, das kann hier aus der Ferne natürlich keiner beurteilen...
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    vor allem weil sein "Boden und Kostruktion" schon so etwas von durchgenudelt wurde, stellt sich die Frage: "Was will er" ?

    Also ... Bodenplatte gerissen ?
     
  9. #9 Abrissbirne, 21.01.2011
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    ja das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.....Gericht ist bereits bemüht....

    Danke für die rege Beteiligung

    oh gott wo anfangen...


    Ich habe die Ausführung der Bodenplatte bemängelt, hauptsächlich die Bewehrung und damit die Standsicherheit in Frage gestellt. Durch ein Gutachter ist dies auch bestätigt worden.
    1. BoPla konstruktiv ohne Streifenfund.
    2. zu wenig Bewehrung, Betondeckung ect. ....

    Diese Mängel wurden vom GÜ abgestritten.

    Nun wird seit geraumer Zeit versucht das Haus "schön zu rechnen" und nun ganz aktuell über eine "bessere" Grundbruchberechnung, bei der aber die Bodenkenngrößen nicht mit denen des Bodengutachtens übereinstimmen (Reibungswinkel, HGW, Lagerungszustand)

    Die Bodenplatte ist von den Aussenwänden mit 179 KN/m² belastet
    und im Innenwandbereich (Treppenauge) mit 200 KN/m², laut Statik

    Der gerichtl. bestellt. SV (Statiker) verlangte
    1. zul Bodenpressungen für Streifenfund.
    oder
    2. Statische Berechnung der BoPla als el. geb. BoPla + Bewehrungsberechnung + Rissbeschränkung


    Gü schickt 2 mal zul Bodenpressungen für "ideelee Streifen"

    abgelehnt vom gerichtlich bestellten SV

    SV verlangt statische Berechnung BoPla

    GÜ schickt erneut Berechnung Grundbruchsicherheit mit geschönten Kennwerten [20cm ideeller Fundamentstreifen, 20 cm eingebunden, (vorhandene BoPla)]

    SV schließt mit dieser Berechnung auf Standsicherheit....

    Bewehrung scheint nun egal zu sein......

    Das geht doch nicht oder?
    Dann hätte ich garkeine BoPla gebraucht?

    Der Boden ist nun für Paläste bebaubar, obwohl vorher Streifenfundamente gegen eine bewehrte Stahlbetonfundamentsohle getauscht werden musste?(im Bodengutachten gefordert!!)

    Ich verstehe diese Schönrechnerei nicht.....


    Ob die BoPla gerissen ist ...keine Ahnung jedoch reißt die ganze Hütte, an allen Ecken...

    Das Haus ist fast fertig.....
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2011
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    Wir haben es Dir doch schon einmal erklärt. Mit dem Forum kommst Du dabei nicht mal von 12 bis Mittag.
    Du brauchst einen E I G E N E N Sachverständigen (hier TWP) der der Gegenseite und dem Gerichts-SV fachlich fundiert Kontra geben kann.
    Das kriegst Du nie hin und Dein Anwalt auch nicht, wenn er nicht BauIng als Zweitfach belegt gehabt hätte.
     
  11. #11 Abrissbirne, 21.01.2011
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    Ich habe die Möglichkeit ja bereits ausgenutzt und mir den eigenen Fachverstand "geliehen",für viel Geld, sehr viel Geld... nur ist das vor Gericht nix als Parteivortrag.....abgehakt..

    Ich erwarte von Euch gar nichts, erhoffen tue ich mir eine vlt. andere Sichtweise des "Herangehens"

    z.B. ideelle streifenfundamentberechnung .... Murks??? weil??

    Ich verstehe das Hilfe von Euch bei der Komplexibilität nicht gegeben werden kann, nur sind es evtl. Eure Sichtweisen, die mir Argumente liefern.

    el. geb. Bodenplatte wäre vertr. geschuldet, aber mit der Bewehrung.....

    Dank diesem Forum sind mir die Mängel überhaupt erst aufgefallen, wenn auch zu spät

    Warum kommt der vom Gericht beauftragten SV zur Standsicherheit bei derartigen Berechnungen?

    Wie auch immer, ich wollte mir nur Eure Meinung einholen.....

    Danke
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2011
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    Dazu müsste man u.a. seine Fragestellung kennen. Und die Berechnung. Und und und....
    Ich weiß, das ist ein mühseeliges Geschäft, aber Du musst im Prinzip die Berechnungen und die Aussagen des G-SV an Deinen TWP geben, der muss Deinem Anwalt die Fachfragen mundgerecht aufbereiten, der die dann übers Gericht an den G-SV usw usw usw.
     
  13. #13 Abrissbirne, 21.01.2011
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    Danke

    also nochmal und noch mehr Geld, ein Wahnsinn ist das......

    man überlegt als rechtsliebender Bürger, ob die schwarzen Machenschaften von osteuropäischen Mitmenschen nicht vielleicht doch noch Überzeugungskraft vermitteln könnten.....

    aber das Haus steht davon ja auch nicht besser da.....

    gutes Forum! ohne Sarkasmus!

    Frohes Schaffen
     
  14. mls

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    vielleicht mag einer der hiesigen öbuv´s zu diesem krampf was schreiben?
     
  15. PeMu

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    Bewertung der 2 geforderten Punkte des SV oder ideelle Streifenfundamente und Nachweis der Standsicherheit mit diesen insbesondere?

    Es geht, es ist möglich, es ist juristisch ok
    wenn es auf die enge Fragestellung eingegrenzt wird.
    Aber das ist Traglastverfahren, d.h. Standsicherheit ohne Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit. Es setzt sogar voraus, das es sich zerstört und einen Mechanismus sucht.

    Soweit die technische Seite.

    Das ist fürs nutzbare Bauwerk nicht unbedingt ein tauglicher Ansatz. Aber dem Gerichts SV bleibt manchmal nix anderes übrig. Er ist an die Fragestellung gebunden. Wenns um hält es oder nicht geht, dann ist es eine mögliche Lösung.

    Ergo sollte sowas der Partei SV vorher checken und die entsprechende Fragestellung gestellt/gelenkt werden.
    - Standsicherheit - erhöhte Lasten (zerstörerische Reaktionen des Bauwerks anzusetzen?)
    - Gebrauchstauglichkeit - einfache Lasten, begrenzte Verformungen, verträgliche Rissbildungen usw., Tragmechanismus
    - sinnvolle, plausible Bodenparameter - von wem zu ermitteln?
     
  16. #16 aurellie, 25.01.2011
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    dachte ich auch, und da macht mich dann der C 16/20 mit Q188 stuzig.

    wer sagt das die lasten Innen niedriger sind?
    Sind ja Flächenlasten. Die Innenwände sind meist dünner.

    Außerdem gibts bei Umbauten oft sehr spezielle Raumauteilungwünsche und entsprechend krude "Lasteinsammlungswände" innen.
    Das dann ne Innenwand mehr Flächenlast bringt als die Außenwand sieht man häufiger.
    Ob sowas hier vorliegt weis ich aber nicht.
     
  17. #17 Abrissbirne, 27.01.2011
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    Siehe Berechnung......
     
  18. mls

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    das ist keine statik, das ist eine frechheit.
    schlimm, wenn so ein käs auch noch abgenickt wird.
     
  19. PeMu

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    jupp,

    der normale Wahnsinn.

    Randstreifen - Ausmitte?
    Ob das der Untergrund hergibt?
     
  20. #20 aurellie, 28.01.2011
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    absolut übliche Hochbaunachweise..
    vielfach nichtmal aus böser Absicht sonder aus Überlebenswille in der Form gemacht. Mit HOIA Abrechnungen wird man örtlich auch schlicht gemieden.
    Dazu kommen zT sehr verschiedene Bauordnungsämter. Die einen wollen noch Carports beim Prüfer sehen, die anderen winken noch 5 Geschosser durch - zumindest wenn der Aufsteller auch fein dieses "muss nicht geprüft werden" Datenblatt beiheftet.

    Ob das da bei Prüfer war kann man ja nicht erkennen :-)
     
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