Hebeanlage

Diskutiere Hebeanlage im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, Folgende Herausforderung. Haus bzw Bodenplatte sind 30cm zu tief gesetzt worden. Nun ist die Abwasserleitung die aus dem Haus...

  1. Roest

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    Hallo zusammen,
    Folgende Herausforderung. Haus bzw Bodenplatte sind 30cm zu tief gesetzt worden. Nun ist die Abwasserleitung die aus dem Haus kommt 20cm unter Kanalniveau.
    Also wird eine Hebeanalge benötigt! Jetzt wie am einfachsten lösen? Man bekommt von 5 Personen ja 7 Vorschläge und Meinungen.

    Es sollte sich alles ausserhalb des Hauses abspielen. Ich freu mich über Vorschläge, Meinungen, Ausführungsvarianten ....
     
  2. #2 planfix, 27.01.2011
    planfix

    planfix Gast

    die hebeanlage würde ich nur für die abwässer unter der rückstauebene einsätzen. alles andere über einen neuen anschluß entwässeren.
    szenario: stromausfall und man muss mal ;), dann wäre zumindest das WC im OG benutzbar.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Bodenplatte zu tief, das Gerüst steht "irgendwie".
    Wer macht denn bei Euch die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung???
     
  4. #4 planfix, 27.01.2011
    planfix

    planfix Gast

    ich glaube, das würfeln die handwerker mit dem bauherrn aus :p
     
  5. #5 Skeptiker, 27.01.2011
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    Was sagt denn der verantwortliche Planer dazu? Wen hält er für den Verursacher (den Gerüstbauer? :shades) und wie sehen sehen seine Lösungsvorschläge aus?
     
  6. Roest

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    Dass das Haus zu tief, bzw. der Kanal zu hoch (1m unter Strassenniveau) ist schon seit längerem bekannt. Die Lösung war bis vor 2 Wochen das Abwasser über das tieferliegende Grundstück des Nachbarns zu führen und dort dann in den Kanal zu gehen.
    Nun stellen sich die zuständigen Behörden quer und sagen jedes Haus braucht einen eigenen Kontrollschacht und der muss auf dem entsprechenden Grundstück direkt an der Strasse sein. <- Es wurde bereits mit dem Anwalt besprochen. Der meinte, damit kommen Sie nicht durch Aaaaaber, die Kosten und Verzögerungen durch den Prozess sind um einiges teurer und nervenaufreibendder als eine Hebeanlage.
    -> Darum Hebeanalage

    Das nächste Problem, es war geplant und so auch durchgeführt dass alle Abwasserleitungen in den Keller und da durch ein Rohr raus gehen. Dann wie gesagt bergab durchs Nachbargrundstück in den Kanal. Wenn wir jetzt also nur das WC, Dusche etc im Keller über eine Hebeanalge entwässern, müssten wir alle Leitungen im EG und OG nochmals neu planen und teilweise auch verlegen lassen.

    PS: Die Planung war , bzw ist jetzt Ok, nur wenn sich die Umstände ändern muss man halt umplanen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2011
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    Wenn ein Haus "mal eben" 20 cm zu tief liegt, dann mag ja die Eingabeplanung OK sein.
    Bei der Ausführungsplanung mag das schon anders aussehen.
    Und die Bauleitung hat anscheinend durch Abwesenheit geglänzt.

    Irgendwer muss den Bock ja geschossen haben - da muss der aus de Täsch kumme.
     
  8. Roest

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    Welcher Planer? Der unsres Hauses oder der Gemeinde ;-).
    Unsrer Hauses ist in D Konkurs und hat mittlerweile die gleiche Firma in der Schweiz.
    Der Gemeinde: "Uns egal, wir wollen dass ihr hier den Kontrollschacht habt"
    Des Bauunternehmers: "Wir lassens einfach im Boden versickern, merkt eh keiner is ja Erde drüber. Da, da, dort und hier wurde es auch so ausgeführt.
    Des Nachbarn: "Lass uns eine Bombe zur Gemeinde schicken"

    Planfix : Guter Vorschlag, nur wie gesagt wären das dann mehraufwand da Leitungen im Haus komplett umgelegt werden müssten. Bezüglich des Sromproblems haben wir an einen kleine Klärgrube gedacht um einen Puffer zu haben und haben sowieso eine Notstromversorgung mittels Diesel eingeplant
     
  9. Roest

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    Das Haus war so geplant und wurde so ausgeführt. Es wäre nicht möglich gewesen das Haus 20cm höher zu setzen, da es sonst zu hoch wäre. Das einzige Problem ist nun das wir nicht durchs Nachbargrundstück gehen und dort in den 4m tieferliegenden Kanal können.
    Meines Erachtens (und auch der Nachbarn die ähnliche Probleme haben) Mafia, da dadurch ein Tiefbauunternehmen gut verdienen kann.

    Wie bereits gesagt wurde vom Anwalt in unserem Fall abgeraten zu klagen, auch wenn man damit durchkommt. Da dies viel zu lang dauert und schlussendlich auch teurer werden würde.
     
  10. #10 Skeptiker, 27.01.2011
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    Was denn nun? Wer weicht von der ursprünglichen und funktionierenden Planung ab: Kanal oder Haus? Wenn Haus, dann ist das Problem gänzlich Deines bzw. das Deines Planers.

    Das ist eher eine Notlösung, weil sie einer haltbaren juristischen Konstruktion (eingetragenes Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit) bedarf. Auch dafür entstehen Kosten. Ohne diesen Grundbucheintrag ist diese Vorgehensweise keine Lösung.

    Ohne erfolgten Eintrag der Grunddienstbarkeit ist das keine Lösung sondern eine Zeitbombe!

    Wieso? Die (fast) horizontale Leitungsführung erfolgt doch sicher unterhalb der Kellerdecke. Wieso muß da jetzt alles umgeplant werden?

    Auch auf die gefahr hin, zu nerven: Welche Umstände haben sich seit Beginn der Planung geändert, wer ist dafür verantwortlich und weshalb wird die Planung jetzt nicht vernünftig fortgeschrieben? Eine konkrete Auskünft hierzu würde jetzt mehr brinegn als das nebulöse Winken mit Bomben.
     
  11. Roest

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    Uns war von Anfang an klar dass wir unseren Keller nicht einfach entwässern können, da der Kanal bei uns nur 1m unter der Strasse liegt.
    Darum haben wir uns (und auch ein paar andere zukünftige Nachbarn) geeinigt das man durch das Grundstück des darunter liegenden Nachbarn geht. Alles wurd ins Grundbuchamt eingetragen und die Baupläne so genehmigt.
    Alles wurde demensprechend geplant und auch durchgeführt. Nun Anfang Jan wollten die Ersten Ihr Abwasser an den Kanal anschliessen. Auf einmal sagen die Behörden, nein so geht das nicht. Ihr müsst Euren eigenen Kontrollschaft haben, auf eurem Grundstück, vor der Strasse wo Euer Abwasser dann auch in den Kanal geht.
    Das hat sich seit beginn der Planung geändert.

    Ist das nachvollziehbar oder soll ich eine Skizze hochladen?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2011
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    OK - also Haus liegt auf der Höhe, auf der es immer geplant war. Kanal war irgendwann auf Höhe X geplant und liegt seit irgendwann vor Planungsbeginn Haus auf X+20.
    Richtig?

    Auf dieses Maß X+20 ist ein Entwässerungsantrag (Nicht Bauantrag) mit einer gemeinschaftlichen Entwässerung erstellt, eingereicht und genehmigt worden?
    Wieder richtig?

    Und nun verlangt die Gemeinde, dass Ihr wider diese Genehmigung handeln sollt.
    Ich denke nicht, dass die Gemeinde ein Chance hat, damit durchzukommen. Anwalt für Verwaltungsrecht mit einem Eilantrag auf den Weg bringen.
     
  13. Roest

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  14. Roest

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    Fast richtig ;-). Nur dass der Kanal vorher schon da war. Es aber von Anfang an ausgeschlossen wurde in diesen Kanal zu gehen, da wir eigentlich keine Hebeanalge wollten.
    Und der kleine Unterschied, dass es keinen Entwässerungsantrag gibt, bzw. das dieser mit im Bauantrag ist. Gebaut wird in Frankreich, nicht in Deutschland. Der Bauantrag wurde so genehmigt.
    Die Begründung der Gemeinde die Abwasserreinigung habe sich geändert.... Wie auch immer, die Gemeinde wird damit nicht durchkommen. Aber es wird uns sicher 2 Jahre Zeit kosten bis wir da einen Gerichtsentscheid haben.

    Darum nun doch eine Hebeanlage. Am besten ausserhalb vom Haus. Nur wie
     
  15. #15 Manfred Abt, 27.01.2011
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    Ich plädiere trotzdem für diesen Weg.
     
  16. #16 planfix, 27.01.2011
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    planfix Gast

    genau so!
    alles andere bringt mehr probleme als nutzen. denke an stromausfall.
    mal abgesehen davon sind rohre unter der bopla nicht revisionierbar. wenn da mal was verstopft, hast du eine großbaustelle. das kann auch erst nach 50 jahren sein, aber irgendwann könnte das passieren, daher empfehlen manche gemeinden schon, dass rohre nicht unter der Bopla verlegt werden.
     
  17. #17 Skeptiker, 27.01.2011
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    Das ist aber die einzig wirklich saubere Lösung. :konfusius
     
  18. #18 Skeptiker, 27.01.2011
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    Mir ist düster aus einem speziellen Fall in Erinnerung, dass es in D irgendein Regelwerk gibt, welches für Wohngebäude Hebeanlagen (für WCs?) nur dann zulässt, wenn in der selben Wohneinheit jederzeit ein zweites WC ohne Hebeanlage genutzt werden kann oder die Hebeanlage redundant aufgebaut ist. Und aus eigener Beobachtung ist das auch gut so, weil die primären Anlagen immer samstags abends oder am 24. Dezember ausfallen - warum auch immer.
     
  19. Roest

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    Danke für die Antworten. Wir müssen uns doch nochmals überlegen ob wir nicht alle anderen Leitungen gesondert rausführen.

    Bezüglich Stromversorgung hätten wir ja eine USV.
    Ein Vorschlag der uns gefallen hat:
    Ausserhalb des Haus eine Zisterne mit ca. 3000L in die erst einmal alle Abwasser fliessen. Aus dieser dann das Abwasser nach oben Pumpen
    Die Zistern könnte unterhalb eines Lichhofes für ein Kellerfenster eingebaut sein, damit da auch guten Zugang hat.

    Sicher nicht die günstigste Lösung aber immer noch günstiger alsi de andere Rohre rauszureisen und neu zu verlegen. Und wie gesagt würde das Rohre an der Decke der Ferienwohnung ersparen.
     
  20. #20 Manfred Abt, 27.01.2011
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    das ist die DIN EN 12056-Teil 4

    und in der DIN 1986-100 steht auch noch drin, dass Grundleitungen (also die unter der Bodenplatte) wegen ihrer Unzugänglichkeit möglichst zu vermeiden sind und stattdessen Sammelleitungen unter der Decke angeordnet werden sollten. Insofern empfehlen die Gemeinden von Planfix hier nichts anderes als die Normung.
     
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