Existenzgründung - Steuer Frage

Diskutiere Existenzgründung - Steuer Frage im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, nein, ich habe nicht vor mich selbstständig zu machen. Allerdings hatte ich neulich eine Diskussion und wir sind uns da bei...

  1. Igel

    Igel Gast

    Hallo zusammen,

    nein, ich habe nicht vor mich selbstständig zu machen. Allerdings hatte ich neulich eine Diskussion und wir sind uns da bei einer Frage nicht einig geworden. Ich hab natürlich auch schon gegoogelt, allerdings mit den Suchbegriffen "Existenzgründung" und "Steuerfrage" findet man bei Google alles und nichts.

    Die Frage ist für jemanden der sich auskennt sicherlich relativ simpel:

    Kandidat A meldet ein Gewerbe an und macht sich selbstständig. Er kauft bei einem Großhändler Holz und schnitzt daraus Figuren, die er verkauft.

    Frage: Die Mehrwertsteuer ist doch sicherlich nur einmal zu entrichten, oder? Sprich das Holz kann er ohne MwSt kaufen, beim Verkauf der Figuren muss er MwSt ausweisen und diese ans Finanzamt abführen.

    Soweit meine Vorstellung.

    Die Gegenvorstellung in der Diskussion war diese, dass er sowohl für das Rohmaterial Holz wie auch für die fertige Figur beim Verkauf MwSt zu entrichten hat.

    Was ist denn jetzt richtig?

    Ach so, und ab wann muss dieser jemand eigentlich Gewinnsteuer (?) oder Umsatzsteuer oder sowas zahlen, und warum?

    Danke für die Aufklärung :)

    Grüsse

    PS: Es handelt sich hier um ein rein fiktives Beispiel.
     
  2. #2 dquadrat, 02.02.2011
    dquadrat

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    holz wird mit mwst eingekauft, fertiges produkt mit mwst verkauft. beides wird miteinander verrechnet und die differenz als ust ans finanzamt entrichtet bzw. ggf. zurück erstattet.

    es gibt auch modelle mit ohne mwst.
    kenne mich damit aber nicht aus und ist mir auch noch nicht untergekommen.
     
  3. #3 DerSuchende, 02.02.2011
    DerSuchende

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  4. Yilmaz

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    genau so läuft das ab.

    Mwst ist nur für verbraucher bestimmt, gewerbetreibende zahlen keine MwSt.

    Weitere beispiel;

    Bauunternehmer kauft Baustoffe für 119.000(inkl. 19.000 € MwSt)und baut ein haus, verkauft das haus an Bauherren für 250.000 Euro (inkl. 39.915 € Mwst)
    Er muß 20.915 € am Monatsende ans FA abführen.

    MwSt und einkommensteuer haben miteinander nicht zu tun.

    Du kannst 1000.000 umsatz machen, führst davon 19% an FA kannst aber nur 10.000 Gewinn machen zahlst lediglich für diese 10.000 € Einkommesteuer
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Die USt. ist für einen Gewerbetreibenden ein durchlaufender Posten. Man zahlt sie an seine Lieferanten und zieht sie von seinen Kunden wieder ein. Der Endkunde ist dann derjenige der die USt. zahlt, denn er kann sie nicht mehr in Abzug bringen.

    Entsteht durch das Produkt ein "Mehrwert", dann zieht man von seinem Kunden ja mehr ein (MwSt.) als man an seinen Lieferanten gezahlt hat (VSt.). Diese Differenz ist an das FA zu entrichten. Verliert das Produkt an Wert (Verkaufspreis niedriger als Einkaufspreis), dann zieht man von seinem Kunden ja weniger ein, und bekommt vom FA die Differenz erstattet.

    Das erfolgt monatlich oder quartalsweise oder jährlich (je nach Umsatz) im Rahmen der USt.-VA (Umsatzsteuervoranmeldung), und zum Jahresschluß wird eine Umsatzsteuererklärung abgegeben.

    USt. ist für einen Gewerbetreibenden immer zu erklären. Ausnahme "Kleinunternehmerregelung", da kann der Gewerbetreibende sich freiwillig für die USt. entscheiden. Macht er das nicht, dann darf er die USt. auf seinen Rechnungen auch nicht ausweisen, die Leistungsempfänger können diese dann auch nicht in Abzug bringen.

    Eine "Gewinnsteuer" gibt es nicht. Je nach Art der Firma spricht man von Körperschaftssteuer (Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG) oder die Einnahmen unterliegen der normalen Einkommensteuer (Einzelunternehmer).
    Hinzu kommt bei Gewerbetreibenden noch die "Gewerbesteuer" die an die Stadt/Gemeinde abzuführen ist.
    Ausnahme hier, Freiberuflich Tätige sind von der Gewerbesteuer befreit. Sie zahlen nur Einkommensteuer.

    Den zu versteuernden "Gewinn" zu ermitteln ist nicht so einfach. Im einfachsten Fall werden die Einnahmen den abzugsfähigen Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz ergibt dann einen Gewinn oder Verlust. Bei einem Gewinn fällt die o.g. Steuer an, einen Verlust kann man in die Folgejahre vortragen, oder bis 1 Jahr (früher 2 Jahre) zurücktragen und mit dort angefallenen (anfallenden) Gewinnen verrechnen.

    Führt man eine Kapitalgesellschaft, dann muss eine Bilanz erstellt werden. An diese werden strenge Anforderungen gestellt. Ein Einzelunternehmen wird erst ab 50T€ zu versteuerndem Gewinn (oder 500T€ Umsatz) bilanzierungspflichtig. Auch hier gibt es Ausnahmen. Lässt sich ein Einzelunternehmen in´s Handelsregister eintragen, dann trifft ihn die Bilanzierungspflicht unabhängig von den o.g. Grenzen.

    Ertragssteuern wie EkSt., KöSt., GewSt. sind etwas anderes als Verkehrssteuern wie USt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. H.PF

    H.PF

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    Und jetzt noch zur Verwirrung:

    Ich stelle meinen Kunden Netto-Rechnungen ohne Mwst aus. Und selber bekomme ich die Mwst. meiner Vorlieferanten zurück...

    Meine Mwst zahlt mein Auftraggeber, Sonderregelung... §13b ustg

    Seit 2004 so gesetzlich geregelt...
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Ach, ich hätte da auch noch §3a UStg anzubieten. Nicht steuerbare Umsätze....aber steuerpflichtig.

    Es hat einige Jahre, Dutzende Schreiben, und mehrere USt-Sonderprüfungen gedauert bis mein FA verstanden hatte, was ich da veranstalte.

    Gruß
    Ralf
     
  8. H.PF

    H.PF

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    Naja, ich find den Paragrafen für mich ganz nett...

    Ich hab keine Privatkundschaft und so hab ich immer nette Umsatzsteuervoranmeldungen die mir Spaß machen :)

    Und hab nie Nachzahlungen :)
     
  9. H.PF

    H.PF

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    *kopfrauch*

    Also DAS ist echt nicht leicht zu verstehen...
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Als ich denen erklärt habe, dass sie mir einen komfortable Mittelklassewagen schulden, fanden die das gar nicht nett. :mauer

    Als ich dann auch noch angerufen und nachgefragt habe, ob ich nicht auch Versäumniszuschläge verlangen kann (Zinsen sowieso), hat sich Einer zu einem Termin vor Ort angemeldet.......aber der hatte auch kein Geld in der Tasche, sondern wollte meine Buchhaltung auf den Kopf stellen.

    Ergebnis nach 3 Tagen Suche....ich hatte für 14,50 DEM an Briefmarken versehentlich VSt. gezogen (Steuerautomatik in der software), und er durfte die 2,00 DEM mit dem Mittelklassewagen verrechnen.:o

    Gruß
    Ralf
     
  11. Mathie

    Mathie

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    Klasse Zusammenfassung, nur eine kleine Anmerkung dazu:

    Freiberufler sind nicht von der Gewerbesteuer befreit (§3 GewStG), eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht gewerblich (§18 EStG) und ist damit nicht von §2 GewStG erfasst.

    Ergebnis ist aber wie von Dir beschrieben.

    Gruß Mathie
     
  12. #12 Gast217, 03.02.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    Das musste mal genauer erklären. Bei nicht steuerbaren Umsätzen stellt sich nach der USt-Systematik die Frage nicht mehr, ob steuerpflichtig oder steuerfrei.

    Marion :)
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Nicht steuerbar bedeutet hier, dass keine USt. zu berücksichtigen ist. Trotzdem unterliegen die Einnahmen der Gewinnermittlung, sind also nicht steuerfrei.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Gast217, 03.02.2011
    Gast217

    Gast217 Gast

    In dem Teil der Diskussion ging es auch nur um USt und nicht um Ertragsteuer.
    Der Hinweis ist wichtig, dass jede Steuerart gesondert zu betrachten ist.

    Nicht steuerbare Umsätze wie auch steuerfreie Umsätze führen gerne mal zu einem Vorsteuerüberhang. Das FA schaut natürlich genauer hin und setzt dazu USt-Sonderprüfungen an.

    Marion :)
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Wem sagst Du das....:o

    Ich hatte den Prüfern schon ein eigenes Büro eingerichtet. Aber vielleicht war das ja der Fehler, denen hat es bei mir zu gut gefallen. Die wollten nicht mehr nach Hause.

    Gruß
    Ralf
     
  16. Igel

    Igel Gast

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Alles hab ich noch nicht verstanden, werde mich zwecks Zeitmangel die Tage nochmal zu diesem Thema äußern.

    Bis hierhin schonmal vielen Dank :)
     
  17. Igel

    Igel Gast

    Okay das habe ich verstanden.

    Das hab ich nicht verstanden. Welcher Fall muss denn eintreten das vom FA was zurückerstattet wird? Naiv ausgedrückt würde das bedeutet das für 1000 Euro Material gekauft wird und für zB 50 Euro das Produkt verkauft wird. Nach dieser Logik wäre es wohl ein deutliches Minusgeschäft. Aber gut, sowas soll es auch geben. Für diesen Fall zahlt das FA halt was zurück und die Firma ist in kurzer Zeit pleite ;)
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    Kauf dir einen Bagger. Kostet 119.000 €, in Zukunft bringt er gute Einnahmen. Und jetzt 19.000 € Erstattung vom FA.
     
  19. Igel

    Igel Gast

    Aha... okay verstanden ;)
     
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Existenzgründung - Steuer Frage

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