Risse in Kellerwände (Beton)

Diskutiere Risse in Kellerwände (Beton) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich lese schon seit einiger Zeit hier im Forum mit und habe nun selbst eine Frage, auf die ihr mir hoffentlich antworten werdet. Wir...

  1. #1 schnurzel, 13.02.2011
    schnurzel

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    Hallo,
    ich lese schon seit einiger Zeit hier im Forum mit und habe nun selbst eine Frage, auf die ihr mir hoffentlich antworten werdet.

    Wir haben vor 2 Jahren unsere neu erbaute DHH bezogen. Nun haben sich im Keller an allen Kellerfenstern Risse gebildet und zwar im 45 Grad Winkel aus von den Ecken. An manchen Stellen gibt es auch noch weitere kleine Risse. Der breiteste Riss ist ca. 0,5 mm breit (schwierig zu messen). Allerdings sind die Risse teilweise schon 2 m lang.

    In der Baubeschreibung stand: Die Kellerwände werden als Stahlbetonwände ausgeführt. Zur Ausführung kommt ein Beton mit besonderen Anforderungen an die Zusammensetzung mit hohem Wassereindringswiderstand. Die Wandstärke richtet sich nach statischer Erfordernis. Die Stahlbetonwände erhalten eine schalungsglatte Oberfläche. Im kompletten Außenbereich werden die Kellerwände in kompletter Höhe mit Hartschaum gedämmt. Die Stärke beträgt 6cm.
    Die Kellerfenster sind 80x60cm und dreifach verglast.
    Kelleraussenwandabdichtung: Das komplette Kellergeschoss wird gegen Erdfeuchtigkeit abgedichtet. Bitumendickbeschichtung auf erdberührende Aussenwände + Noppenfolie mit Vlies.

    Bisher dringt kein Wasser oder Feuchtigkeit in den Keller. Allerdings haben wir eine recht hohe Luftfeuchtigkeit (zur Zeit im Winter 63% bei 13 Grad).

    Meine Frage:
    Der Bauträger meinte, dass alles normal sei und man nichts machen müsse. Stimmt das so? Oder sollen die Risse besser verpresst werden? Gehört das Verpressen der Risse zur Gewährleistung des Bauträgers oder müssen wir das selber bezahlen? Wie teuer ist sowas bei 4 Kellerfenstern und den dazugehörigen Rissen?
    Kann die hohe Luftfeuchtigkeit durch die Risse kommen (dass also doch Feuchtigkeit eindringt)?

    Ich freue mich auf eure Antwort.
    schnurzel
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  2. #2 planfix, 13.02.2011
    planfix

    planfix Gast

    normal ist das nicht, aber ein typischer fehler.
    wahrscheinlich wurden die ecken nicht diagonal bewehrt.

    in der leistungsbeschreibung steht nichts von weißer wanne, da gelten geringere rißbreiten.

    abdichtung gegen erdfeuchte? was für ein lastfall wasser steht im baugrundgutachten?

    und was mit noch aufgefallen ist, ... der keller ist mit nur 6cm gedämmt, was steht im EnEV- nachweis?
     
  3. #3 schnurzel, 13.02.2011
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    Danke für die schnelle Antwort!
    Ich habe den Wärmeschutznachweis herausgesucht. Da ich nicht viel Ahnung davon habe, schreibe ich den Text einfach ab .

    Dort steht geschrieben:
    Kellerwände gegen Erdreich: U-Wert:0,520 W/m²K
    Wärmeübergang innen R: 0,130 m²K/W
    Beton nach DIN 206, hohe Rohdichte: Dicke: 18cm R: 0,090 m²K/W
    Wärmedämmung mit WLG 035: Dicke: 6cm R: 1,714 m²K/W
    RT = 1,934 m²K/W
    U = 0,52 W/m²K
    Der Mindestwärmeschutz nach DIN V 4108-2:2003-07 beträgt min R=1,20 m²K/W
    Diese Anforderung ist mit vorh. R = 1,80 m²K/W erfüllt.

    Spezifische Wärmeverluste
    U-Wert 0,520 Faktor: 0,60 HT: 20,32 W/K

    Was meinen Sie mit Abdichtung gegen Erdfeuchte? Ist das nicht der Bitumenanstrich und die Noppenfolie?

    Kann es sein, dass wir gar kein Baugrundgutachten haben? Haben hier bislang nie Probleme mit Wasser o.Ä. gehabt.

    Was raten Sie mir? Sollten die Risse verpresst werden? Und ist der Bauträger dafür verantwortlich?

    Ich danke Ihnen schonmal sehr!
     
  4. Yilmaz

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    Hallo,
    die Luftfeuchtigkeit resultiert sich nicht unbedingt aus diese risse im fensterbereich, wenn außen mit Kmb (Bitumendickbeschichtung) abgedichtet worden ist und sie ist intakt dann haben sie staubtrockene kellerwände.
    Diese risse tretten manchmal trotz der diognalbewehrung auf.
    Ich würde erstmal nichts unternehmen und beobachten ob die risse breiter werden und ob ewtl. zur feuchtigkeitseindrang kommt. Sollte innerhalb der 4 oder 5 jährige gewährleistungszeitraum nicht mehr passieren dürfte dannach auch nichts mehr kommen.
    Mfg.
     
  5. Yilmaz

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    achso... und seit wann sind ihnen die risse aufgefallen?
     
  6. #6 schnurzel, 13.02.2011
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    Hmmm - das ist eine gute Frage. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht so genau, aber ich schätze, dass sie schon mindestens ein Jahr lang da sind. Leider habe ich es damals noch nicht fotografisch dokumentiert.
    Sie würden also nichts verpressen lassen? Wissen Sie, was sowas ungefähr kosten würde?
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    300-500 € mit Schwabenzuschlag 100 € mehr. Wenn der Handwerker mitbekommt, dass Sie Lehrer sind, kann es Erfahrungsgemäss teurer werden.
     
  8. #8 schnurzel, 13.02.2011
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    :-)
    Und was empfehlen Sie mir? Sollten wir es machen lassen oder abwarten? Muss der Bauträger dafür gewährleisten?
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Ich würde die Risse beim nächsten Streichen mit Acryl zumachen.

    Ausser es ist die Waschküche, dann würde ich es jetzt machen.

    Gewährleisung ist der Riss (noch) nicht. Nur wenn die noch breiter werden, wird es ein Mangel. In Innenräumen ist bei bewehrtem Beton eine durchschnittliche Rissbreite von 0,4 mm anzusetzen.
     
  10. Yilmaz

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    @Lebski, sie schießen zu oft scharf. Wenn sie einmal den falschen erwischen, kann keiner mehr hier ihre hintern retten!
     
  11. mls

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    und wer sagt, dass
    1. die kmb die vorhandenen rissbreiten mitmacht
    2. die kmb überhaupt die richtige abdichtung ist?
    3. das betonbauteil den ardt entspricht?

    falls nicht wieder die begriffe durcheinandergehen, liegt ein funktionierendes
    konzept für abdichtung/baugrund in der verantwortung des veräusserers.
     
  12. #12 schnurzel, 13.02.2011
    schnurzel

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    Und was empfehlen Sie mir demnach?
     
  13. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wie soll man da eine, womöglich abschliessende, empfehlung geben?
    das prozedere ist eher juristischer natur - als laie würde ich
    • dokumentieren
    • verkäufer beweisbar in kenntnis setzen -
      unterschriebene zweitschrift
    • verjährungsfrist klären - evtl. warten
    selber dran rumbasteln - sicher nicht.
    ob, wann, welche massnahmen ergriffen werden, obliegt vermutlich
    dem verkäufer.
    ob beton, bewehrung und abdichtung den ardt entsprechen, müsste der
    verkäufer wissen - naja, der sagt eh, das alles passt .. danke :cool:
     
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