3. Kaufpreisrate nach MABV

Diskutiere 3. Kaufpreisrate nach MABV im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben heute ein Schreiben von unserem Bauträger bekommen, nachdem die 3. Kaufpreisrate fällig ist. Gemäß Vertrag ist diese...

  1. #1 felix78, 19.02.2011
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    Hallo zusammen,

    wir haben heute ein Schreiben von unserem Bauträger bekommen, nachdem die 3. Kaufpreisrate fällig ist. Gemäß Vertrag ist diese fällig nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen, sowie Fenstereinbau inkl. Verglasung.

    Ich bin ein wenig erstaunt, dass diese Rate jetzt fällig ist, da weder die Leitungen komplett bis ins DG installiert sind (nach Nachbesserungen, welche von mir gefordert und erfüllt wurden), noch die Schleifen für die Fußbodenheizung verlegt sind sowie 2 Fenster im UG noch fehlen (vermutlich wegen der Luft-Wasser-Wärmepumpe - diese fehlt übrigens auch noch).

    Wie seht ihr das? Ist diese Anforderung berechtigt?

    Vielen Dank für Eure Rückmeldung und Viele Grüße

    Felix
     
  2. #2 ecobauer, 19.02.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.02.2011
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    Nö, wenn die vertragliche Leistung nicht erbracht ist, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung. Nach der MaBV ist es sogar so, dass der Auftraggeber nicht durch Zahlungen in Vorlage für noch nicht geleistete Leistungen kommen darf.
     
  3. Eric

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    Die Fälligkeitsmitteilung des BT setzt nach § 3 II MaBV voraus, daß alle Leistungen, die zu der angeforderten Rate 3 gehören, fertig gestellt sind. Anderenfalls ist die Fälligkeitsmitteilung verführt und damit unberechtigt. Dies sollte dann -auch wenn der BT für den Bautenstand im Zeitpunkt der Absendung der Fälligkeitsmitteilung beweispflichtig ist - sicherheitshalber durch eigene Fotos mit Datumseindruck in Anwesenheit von Zeugen dokumentiert werden.

    Wird der Bautenstand durch Hinzuziehung eines Fachmanns überprüft und erweist er sich als verfrüht, hat der BT dem Erwerber die Kosten des hinzugezogenen Fachmanns zu ersetzen.

    Eine Ausnahme gilt nur für völlig unwesentliche Restarbeiten.

    Der Trick mit der verfrühten Übersendung der Fälligkeitsmitteilung funktioniert also nicht. Ist sie verfrüht, muß vom BT eine neue Fälligkeitsmitteilung übersandt werden.
     
  4. #4 ecobauer, 19.02.2011
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    Und mich würde das zur weiteren Vorsicht veranlassen. Da kann man fast davon ausgehen, dass der BT wohl Liquditätsprobleme hat und sich über Vorleistungen seiner Auftraggeber finanziert.
     
  5. #5 felix78, 20.02.2011
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    Hallo zusammen,

    wie seht ihr das mit den Leitungen der Fußbodenheizung hinsichtlich der Rohinstallation der Heizungsanlage?

    Danke für den Hinweis hinsichtlich des Fachmanns und der entsprechenden Überprüfung.

    Viele Grüße Felix
     
  6. #6 rudi1106, 21.02.2011
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    Die gehören klar zur Rohinstallation
     
  7. #7 Baunase, 15.09.2011
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    Freundliche Grüße Baunase
     
  8. #8 rudi1106, 16.09.2011
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  9. Eric

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  10. #10 Baunase, 17.09.2011
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