sehr hohe Sondertilgung

Diskutiere sehr hohe Sondertilgung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Meine Eltern haben die Kohle nicht unter´m Kopfkissen. ;) Es steckt in Immobilien und Wertpapieren, nur ein kleiner Teil in Cash. Übrigens bin ich...

  1. #21 Schotte, 05.02.2011
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    Meine Eltern haben die Kohle nicht unter´m Kopfkissen. ;) Es steckt in Immobilien und Wertpapieren, nur ein kleiner Teil in Cash. Übrigens bin ich kein Einzelkind. Das kann also keine Lösung sein.
     
  2. #22 Hundertwasser, 05.02.2011
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    Gefühlsduselei hilft werde den Eltern noch dem Bankkonto. Klingt vielleicht hart, ist aber so. Als meine Schwiegermutter starb, eine Frau die ich sehr schätzte, waren meine Gedanken oft bei ihr. Was mich aber nicht davon abhielt, über die Zukunft meines Schwiegervaters (der bei uns im Haus wohnt), meiner Frau und mir und nicht zuletzt meiner Tochter nachzudenken.
     
  3. bernix

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    kann es sein dass du deine eigene Definition von "Moral" hier anlegst.

    Unmoralisch wäre es den Tod herbei zu wünschen (oder zu führen).

    Vielleicht fehlen dir hier die Erfahrungswerte.
    Mein Vater hat alles vor seinem Tod (der auch mehr oder weniger absehbar war) geregelt...das sah er aufgrund von Erfahrungen als notwendig an.
    Sollte ich in so eine Situation kommen wie der TE, werden meine Kinder alles geregelt vorfinden. (Es ist jetzt schon alles geregelt per Testatment)
    Alles andere ist dumm ....
     
  4. #24 Meilenstein, 08.02.2011
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    neu und gleich vorlaut

    Sorry, über Ihre Bemerkung "Ist nichts Neues" bin ich schon sehr verwundert. Anscheinend kennen Sie den Unterschied zwischen Vorfälligkeitsentschädigung und Vorfälligkeitsentgelt/-preis nicht, ansonsten würden Sie den Begriff ~entschädigung nicht pauschal verwenden. Mögen die Zinsen derzeit noch so günstig sein, wenn keiner der geschützten Sachverhalte gegeben sind, ist die Bank frei, ein Vorfälligkeitsentgelt festzulegen, welches sich lediglich an der Sittenwidrigkeitsgrenze einer Vorfälligkeitsentschädigung messen lassen muss. Und da stellt sich durchaus die Frage der Sinnhaftigkeit einer vorzeitigen Ablösung wenn man den gebundenen Sollzins des gegenwärtigen Darlehen nicht kennt. Das sollte man in die Hände von Experten geben. Während die Aktiv-Aktiv-Berechnung halbwegs einfach ist, steht man bei der Aktiv-Passiv-Methode vor größeren Schwierigkeiten. Denn wenn die Bank ihrer Berechnung die A-P-Methode zugrunde legt, kann man nicht mit dem Wert einer A-A-Methode kontern. Der Bank ist es freigestellt, welche Methode sie verwendet.
     
  5. moumou

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    Vorfälligkeitsentschädigung ist durch den Gesetzgeber gedeckelt auf ca. 6500€
    DAS kann sie also maximal nur verlangen. Die wollen dann keine 20.000 Piepen, keine Sorge. Ich habe bereits mehr als einmal VFE gezahlt.. So wild ist das nicht. Ausserdem steigen die Zinsen gerade. Wenn Du jetzt eine niedrige Finanzierung festmachst .. und in 5 Jahren die Zinsen wieder bei 8% liegen, zahlst Du eh keine Vorfälligkeitsentschädigung.

    Wenn Du jetzt im Gegenzug rechnest, was der (indirekte, nicht offen kommunizierte) Zinsaufschlag für die höhren Sondertilungen kostet.. denn natürlich bekommst Du weniger gute Zinskonditionen, wenn Du viel Sondertilgung haben möchtest...

    .. dann sieht die Vorfälligkeit gar nicht so schlimm aus!

    Deutschland ist übrigens das Land in der EU mit den höchsten V. In Frankreich z.B. gibt es das gar nicht. Vielleicht ändert sich das deswegen auch irgendwann in D. - Auf jeden Fall wäre es uns zu wünschen! :motz
     
  6. #26 ReihenhausMax, 08.03.2011
    ReihenhausMax

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    Unabhängig von der Kreditsumme ?!? Oder wie berechnet sich
    der Deckel? Ich habe letztes Jahr mal angefragt
    (hat sich dann allerdings doch nicht ergeben), da war ich auf jeden
    Fall über dem Betrag. Falls das Substanz hat, würde mich da ein
    Link sehr interessieren.
     
  7. #27 musiker, 12.03.2011
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    Dass es da einen Deckel gibt, habe ich auch noch nie gehört. Kannst Du dazu nähere Infos geben, vielleicht einen Link, wo man das nachlesen kann?
     
  8. #28 Meilenstein, 15.10.2011
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    Neben anderen Ungereimtheiten des Beitrags möchte ich lediglich auf den letzten Absatz eingehen: Wenn die VFE in der gegenwärtigen Gestalt wegfallen sollte, dann werden die grundpfandrechtlich besicherten Darlehen teurer. Das wünschen Sie? Hhhmmmm
     
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