Nach 21 Jahren fehlerhafte Kellerabdichtung Einklagen?

Diskutiere Nach 21 Jahren fehlerhafte Kellerabdichtung Einklagen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben seit Jahren Probleme im Keller, zum einen durch eindringendes Grundwasser durch die Bodenplatte, dafür haben wir eine...

  1. Iopodx

    Iopodx

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    Hallo,

    wir haben seit Jahren Probleme im Keller, zum einen durch eindringendes Grundwasser durch die Bodenplatte, dafür haben wir eine Drainagepumpe die das Problem löst.

    Eine Kellerwand haben wir vor etwa 3 oder 4 Jahren auskoffern lassen und dabei eben festgestellt, dass die Abdichtung (Noppenbahn IMHO) etwa einen halben Meter zu kurz ist, und die Drainage etwa 50cm ÜBER der Bodenplatte verlaufen. Das ist wohl das Grundproblem.

    In der Folge dringt immer wieder Wasser in unsere Wände ein (Ytong IMHO), jedenfalls an den Wänden die noch nicht "gemacht" sind. Was das auskoffern inklusive Abriss eines Doppel-Carports sowie der Terasse mit Wintergarten kosten wird, will ich eigentlich fast gar nicht wissen (sind etwa 16 Meter, Lehmboden). Es handelt sich auch um eine Doppelhaushälfte, wobei ich nicht glaube das unser Nachbar mitklagen würde.

    Das größte Problem: Besteht überhaupt ein Anspruch unsererseits? Die Mängel wurden ja nun schon vor einiger Zeit entdeckt und stellenweise auch schon durch uns behoben. Ich habe das Haus von meinen Eltern geschenkt bekommen, jetzt sind 10 Jahre vorüber und ich stehe auch im Grundbuch. Meine Eltern haben das Haus aber gekauft. Wer würde denn nun überhaupt als Kläger auftreten, wohl ich - oder?

    Muss ich seit unterschreiben des Kaufvertrages, bzw. der Kläger im Besitz der Rechtsschutzversicherung sein, damit diese greift? - Ja, oder?

    Meine Eltern (beide Rentner) haben mangels Energie damals eben nicht geklagt, aber heute würde ich es schon gerne versuchen, wenn denn überhaupt eine Möglichkeit bestünde, weil so bleiben kann es nicht wirklich, je mehr man den Keller trocknet umso schneller läuft es im Grunde genommen nach...

    Danke im Vorraus,
    Iopodx
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Rechtsschutz zahlt nicht bei Bauklagen.

    Die Aussichten, nach Ablauf der Gewährleistung zu gewinnen, liegt in eurem Fall unter 0%.

    Steckt eure Energie in die Abdichtung, nicht in aussichtslose Prozesse.
     
  3. svjm

    svjm

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    Neuer (anderer) Lastfall?

    Liegen in der näheren Umgebung aufgelassene Tagebauten, die mittlerweile geflutet wurden?

    Nur eine Interessensfrage.
    Ein schönes Wochenende
    svjm
     
  4. Iopodx

    Iopodx

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    @Lebski, klingt sehr pessimistisch, das bedeutet, man hätte es A) sofort nach Feststellung fordern müssen?

    Unsere Nachbarn (hier stehen 2 dieser Doppel-Häuser) haben ebenfalls dagegen geklagt und gewonnen, meine Eltern haben das damals halt verbriemt.

    @svjm

    Gar nicht. Ist in der Nähe von Chemnitz.

    Für die 6meter (eine der kurzen Seiten) haben wir damals etwa 8.000Euro bezahlt, Abdichtung mit Noppenbahn und Bitumen + ca. 1.500 Euro für nen Hebeschacht für die Drainage. Damit sind wir jedenfalls sicher gegen das Grundwasser was den Keller richtig flutet. Nachdem der Keller nun einige Jahre trocken ist und die Wände aber immernoch feucht (= Putz bröckelt und man sieht halt Ablagerungen dahinter), kann es ja nur noch an der Abdichtung liegen.

    Kann man also - geschätzt - etwa 20.000 Euro für die verbleibenden rund 16 Meter rechnen (zzgl. Abriss + neu errichten von Carport und Terasse + Wiederaufbau Wintergarten?) - hat da jemand Erfahrungen?
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Aber sicherlich nicht nach 21 Jahren. ;)

    Ich würde sagen, der Zug ist durch. Ein Unternehmer kann ja nicht ewig Gewähr leisten.

    Gruß
    Ralf
     
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