KFW-Förderung für Büro in EFH als separate Einheit

Diskutiere KFW-Förderung für Büro in EFH als separate Einheit im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, weil aus steuerrechtlichen Gründen (geplantes EFH ist Betriebsvermögen/Betriebsleiterwohnhaus) keine Einliegerwohnung möglich ist, hat...

  1. chf01

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    Hallo,

    weil aus steuerrechtlichen Gründen (geplantes EFH ist Betriebsvermögen/Betriebsleiterwohnhaus) keine Einliegerwohnung möglich ist, hat mir mein Architekt vorgeschlagen, statt dessen ein separat zugängliches Büro vorzusehen, um die KFW-Finanzierung für 2 Wohneinheit zu bekommen.

    Er ist sich aber selbst auch nicht ganz sicher, ob das von der KFW ebenfalls als 2. (Förder)Einheit akzeptiert wird. Auf den Veröffenlichungen der KFW kann ich dazu ebenfalls nichts finden. Hat jemand hier Erfahrungen/kenn die entsprechende Regelung?

    Danke und Gruß,
    Christian
     
  2. chf01

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    Hallo?

    fällt keinem was ein zu? Oder liegts daran, dass das Forum gleich nach der Erstellung des Threads eine längere Downtime hatte.....
     
  3. #3 Nutzer des BEFs, 22.03.2011
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    Na entweder ist das Büro abgeschlossen mit eigener Küche und Bad, eigener Elektrik und eigenen Wasserzähler, Heizung etc. oder nicht. Da ist die KfW i.A. strenger als die Steuer. Aber vermutlich ist doch eine 2. Wohneinheit schon baurechtlich unzulässig und Büroeinheiten werden nun einmal nicht KfW-gefördert: Von der KfW-Homepage

    Welche Regelungen gelten für Mischobjekte?
    Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung) können nur die Kosten berücksichtigt werden, die sich auf den wohnwirtschaftlichen Teil des Objektes beziehen.

    Ist eine Nutzungsänderung bei der geförderten Wohneinheit möglich?
    Eine Umwidmung von wohnwirtschaftlich in gewerblich genutzte Flächen ist während der ersten Zinsbindungsfrist nicht möglich. In diesen Fällen wird das Darlehen gekürzt (gegebenenfalls anteilig) und ein Zinszuschlag berechnet.


    Also bei Inanspruchnahme der KfW-Förderung für das Büro bist du nahe am Subventionsbetrug.
     
  4. #4 ecobauer, 22.03.2011
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    Warum sollte in solch einem Objekt aus steuerlichen Gründen keine ELW möglich sein????

    Für gewerblich genutzte Räume gibt es von der Kfw auf jeden Fall keine Fördermittel aus den Wohnbauprogrammen. Es gibt jedoch auch gewerbliche Förderungen, die am besten bei der zuständigen Förderbank nachgefragt werden sollten.
     
  5. chf01

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    @Nutzer des BEFs:
    Danke für die Info. Betrügen will ich niemanden, und nachfinanzieren auch ned. Dann werd ich das mit der Büroeinheit mal lieber sein lassen ;-)

    @ecobauer:
    Das Problem ist, dass das Grundstück zum Betriebsvermögen (landwirtschaftlich genutzte Fläche) gehört. Da darf auch eine Wohneinheit für den Betriebsleiter drin sein. Wenn allerdings eine weitere Wohneinheit vorgesehen wird, ist eine Teilentnahme zu machen, und der dem Betriebsvermögen entnommene und dem Privatvermögen zugeführte Grundstücks-Verkehrswert ist als Einnahme zu versteuern. Wobei für den Verkehrswert dann natürlich erschlossenes Bauland, nicht landwirtschaftliche Fläche gerechent wird. (Info vom Steuerberater)
     
  6. #6 ecobauer, 23.03.2011
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    Tja, für die Landwirtschaft gelten in deutschen Landen eben andere Gesetze.

    Es ist tatsächlich so, dass landwirtschaftliche Flächen - inklusive Gebäude - steuerlich anders behandelt werden, als die beim Normalsterblichen.

    Dennoch: Mal einen Termin bei der zuständigen Förderbank machen und sich da eingehend beraten lassen. Die kennen alle Möglichkeiten.
     
  7. chf01

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    Jo, das macht wohl trotzdem Sinn... Danke für den Hinweis!
     
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