Gelegentlich beheizte Räume im Keller -mit reinrechnen?

Diskutiere Gelegentlich beheizte Räume im Keller -mit reinrechnen? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Forumer mal wieder nach längerer Pause. Ich stehe hier vor folgendem Problem bei der Erstellung eines Energieausweises: Bei einem...

  1. Shiva

    Shiva

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    Hallo, Forumer mal wieder nach längerer Pause.

    Ich stehe hier vor folgendem Problem bei der Erstellung eines Energieausweises:

    Bei einem Einfamilienhaus gehört ein Keller zu, wo nur ab und zu gelegentlich einzelne Räume geheizt werden soll (Bügelzimmer, Werkstatt, Partyraum, ... oder ähnliche Räume). Andere Räume im Keller bleiben ständig kalt.

    Wie wird ein solcher Fall bei der Berechnung des Energieausweises gehändelt? Muss ich den Keller oder die betreffenden einzelnen nur gelegentlich beheizten Räume mit in die thermische Hülle reinrechnen oder darf ich diese außen vor lassen?

    Und eine zweite Frage:
    Wenn ich den Keller mit reinrechne, dann komme ich aber mit der Nutzfläche AN auf über 300qm! Wie mir mündlich überliefert wurde, ist es scheinbar nicht erlaubt, die Trinkwasserverteilung bei solarer Brauchwassererwärmung ohne Warmwasserzirkulation zu rechnen! Ich habe im Kellergeschoss aber keine Zapfstellen. wie kann ich umgehen, in einem solchen Fall ohne Warmwasserzirkulation zu rechnen?

    und evtl. eine dritte (Neben)Frage:
    Hat jemand einen Link für mich, wo ich diese 300m²-Regelung bei solarer TW-Erwärmung nachlesen kann, sowie auch, wie mit gelegentlich beheizten Räumen im Keller verfahren wird?
    Ich habe schon viel im Internet gegoogelt, finde aber keine gratis-Antworten darauf.
    Die DIN 4701-10 kann ich (sowieso?) genauso wenig einsehen bzgl. der 300m²-Regelung als auch bei EnEV-online-Homepage eine Antwort zu der og. Ausgangssituation der teilw. beh. Räume im Keller zu finden.

    Danke, Shiva
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Was hat die WW Zirk. mit einer "300m2" Regel zu tun? Und dazu noch mit solarer WW Erzeugung? Das würde mich auch interessieren.

    Nach DVGW W551 kenne ich zwar eine 3 Liter Regel, und die max. 400 Liter des Trinkwasserspeichers, aber nix mit 300m2 und in Verbindung mit solarer WW Erzeugung.

    Aber vielleicht hängt´s auch nur daran, dass es sich bei den 300m2 um "mündliche" Überlieferungen handelt. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  3. Shiva

    Shiva

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    Ich bin letztens darauf gestoßen, daß mein PC-Programm keine Berechnung ohne Warmwasserzirkulation durchführt, wenn ich bei solarer Trinkwassererwärmung über 300m² Gebäudenutzfläche AN habe.

    Meine Rückfrage an den Programmhersteller wurde erklärt, daß die DIN 4701-10 vorschreibt, daß bei solarer Trinkwassererwärmung nur bis 300m² Nutzfläche AN ohne Zirkulation gerchnet werden darf. Ab 300m² Nutzfläche wird lt. DIN eine Warmwasserzirkulation zwingend vorgeschrieben, sofern eine Sonnenkollektoranlage für Brauchwassererwärmung eingebaut wird.
    Ansonsten erst ab 500m² Nutzfläche.

    Nur, diese Antwort habe ich mündlich überliefert bekommen und finde nirgends im Netz eine Quelle, wo ich diese Vorschrift direkt nachlesen könnte.
    Und hier suche in auch noch einen Link zu...
    Das einzige, was ich hierzu findenkonnte, was folgendes (Seite 2,
    4. Auswahlzeile):

    http://www.mwing.lu/marnach_wiesen-piront/12-Warmwasseranlagen_1.pdf

    Aber das reicht mir nicht. Ich will den Text als Vorschrift lesen....

    Und was die Kellerräume angeht. finde ich auch nicht mehr, als dies hier:
    http://www.enev-online.org/enev_200...bilanzieren_gaesteraum_unbeheizter_keller.htm
    ausgepulte Situation -und für die Antwort: Zahlemann und Söhne!
     
  4. Shiva

    Shiva

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    Fakt ist aber, daß das Programm es nicht ermöglicht, bei solarer Trinwassererwärmung und über 300m² Nutzfläche AN die Zirkulation auszuschalten.
    Und bei einem renomierten und komplexen 1000-Euro-Programm, welches nicht von einem Baustoff-Hersteller rausgebracht wurde, sollte ich eine gewisse Zuverlässigkeit auf Richtigkeit erwarten dürfen.

    Gruß, Shiva
     
  5. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ähm sie wollen auch Geld für Ihre Leistung oder ihr Chef?
    Und hier umsonst abrufen - mal etwas Zurückhaltung mit solchen Verunglimpfungen.
    Wenn Sies im Original nachlesen wollen, dann ist die genannte DIN und sind weitere zu bestellen und durchzuwühlen. Gibbet nicht umsonst.

    Die thermische Hülle ist festzulegen. Wann Räume als unbeheizt niedrig beheizt oder normal beheizt sind steht auch in der EnEV.
    Wohnungsbau ist beheizt oder unbeheizt. Die Grenzflächen sind in den Nachweis einzubeziehen. Ob man sich das antut? In der Regel sind die Zwischenwände inkl. Türen nicht gedämmt. Die An Regelungen sind pauschal und haben nix damit zu tun, ob nun in irgendeinem Raum Trinkwasserleitungen oder Zapfstellen liegen oder nicht.

    Ggf kann man über Zonierungen gehen. Der Aufwand ist aber um Einiges höher und man braucht Programm und Erfahrung mit dem 18599 Teil.

    Die Fragen sind Auslegungssachen, die man selbst beantworten und verantworten muss.
     
  6. Shiva

    Shiva

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    Wo bitte schön habe ich jemanden verunglimpft? Diese Unterstellung finde ich jetzt nicht so nett. Ich habe lediglich festgestellt... :(
     
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