Mindestsätze der HOAI

Diskutiere Mindestsätze der HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Zur Frage des Preisrechts: Ich würde mal ins Blau hineinvermuten, damit die Leistung und nicht der Preis entscheidet Schade nur, daß es, so es...

  1. Lukas

    Lukas

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    Schade nur, daß es, so es über Ausschreibung läuft, beim Handwerker gemeinhin umgekehrt ist.
    Stell Dir vor, Du wärst freier Journalist. Selbst wenn Du nen konkreten Auftrag hast, bekommst Du die Kohle nur, wenn das Gelieferte auch verwendet wurde.

    Für viele potentielle Kunden fängt das Problem damit an, daß sie den Architekten fast heiraten und er einen Anspruch auf Honorar hat, auch wenn er nix Brauchbares liefert.

    Das wär in etwa so, als wenn ich ergebnisoffen "versuche" Fußböden zu legen.

    Gruß Lukas
     
  2. #122 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Das hat aber nichts mit der Honorarordnung, sondern mit Vertragsrecht zu tun.

    Was viele Bauherren bei Architekten unterschreiben, entspräche bei Dir:

    Bodenbelag vorschlagen, verlegen und grob reinigen. Preis je m² = ... €
    Das ganze juristisch schön verklausuliert.

    Statt den Architekten nur jeweils mit Teilleistungen zu beauftragen, die aufeinander aufbauen und dabei auch Ziele zu definieren.
     
  3. #123 dquadrat, 14.04.2011
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    ich verstehe das problem, nur wird es doch nicht davon besser, daß dir eine übergeordnete stelle deinen preis vorgibt.

    kalkulierbarer wirds davon nicht, du hast höchstens das gute gefühl, daß deine kollegen für schwierige kunden genauso unterbezahlt sind wie du...
     
  4. Lukas

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    Schulliung, aber das versteh ich nicht.

    Welchen Vertrag könnte denn der BH mit dem Architekten machen, der nicht von der Honorarordnung tangiert wird? (Außer ne Currywurst bestellen;):D)

    Gruß Lukas
     
  5. #125 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Er kann wie bei den Handwerkern auch, Inhalte der Leistungen definieren und die Leistungen begrenzen.
    Ich habe nicht gesagt, dass es die HOAI aushebelt.
    Es verhindert nur, dass der Bauherr den Architekt (nach Deinen Worten) "heiratet", ohne dafür eine gewünschte Leistung zu bekommen und sich dann noch teuer scheiden lassen muss.
    Das ist aber reines Vertragsrecht, weil die HOAI nur Preise definiert und über Teilleistungen festlegt, wann der Architekt Anspruch auf das jeweils volle Honorar der Leistungsphase hat.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Ich frage mich, was machen nur die Architekten und Bauherren in den vielen Ländern, in denen es keine Gebührenordnung gibt. Werden dort nur schlechte Häuser geplant, oder alle Kunden über den Tisch gezogen?

    Gruß
    Ralf
     
  7. Lukas

    Lukas

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    @R.D.

    Klingt interessant. Bleibt die Frage, wie definiert ein Vertrag z.B. einen Entwurf, der gefällt. :o
    Oder auch, um Architektenseite zu berücksichtigen, die Zahl der Entwürfe, bzw. deren Tiefe.

    Gruß Lukas
     
  8. #128 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
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    Dort ist die Struktur eine ganz andere als hier. Fahr mal nach Skandinavien. Gute Architektur - aber ganz anders organisiert.

    Das ist so, als wenn Frau Merkel die skandinavische Mehrwertsteuer heranzieht, um uns zu erzählen, wie gut es uns mit 19 % MWST geht.
    Sie vergisst dabei zu sagen, was in Skandinavien im Gegenzug an Abgaben wegfällt :o

    DAS kann man nicht definieren.
    Dafür gibts nur zwei Lösungen:
    1) Wie bei Handwerkern - Referenzen
    2) "Probearbeiten"
    Beim Handwerker - erstmal den Abstellraum fliesen. Taugt das was, gibts die Bäder. Taugts nix, wars halt "nur" der Abstellraum, da ists verkraftbar.
    Beim Architeten - erstmal LP 1 und 2.
    Daraus kann man schon viel ablesen - auch als Laie!
    Und der Architekt kann beim Anschlußauftrag dankend abwinken, wenn der Bauherr alle zwei Wochen den Raumkatalog neu schreibt :D
     
  9. #129 bluecher, 14.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    achtzehn folgen später...
    ein malermeister schrieb: außerkraftsetzung der marktmechanismen,
    ein bwi student: die leistung, und nicht der preis soll entscheiden,
    und die architekten: fehlanzeige!

    gibt es preisrecht aus gewohnheit? oder tatsächlich stichhaltige gründe?
     
  10. Lukas

    Lukas

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    Was es bei ner Bausumme von 300.000 ja fast geschenkt gibt.:mega_lol:
    Also ist unter ner Verlobung incl. güldenem Ring nix zu wollen.

    Gruß Lukas
     
  11. Lukas

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    Die Frage ist gut.

    Beispiel 1: Es möchte jemand seine Gartenhütte nach Bundeskleingartengesetz vom Architekten entwerfen lassen. Bausumme < 25.000.
    In meinen Augen keine zu leichte Aufgabe, soll ja auch fast alles reingestopft werden.
    Wie bekommt der ambitionierte BH nun den Architekten an den Tisch?

    Beispiel 2: "Normale" 200m²-Hütte für 300.000

    In welches Verhältnis kann sowas von der Honorarordung gesetzt werden?

    Nächster Ansatz: Warum kann man in früher Phase keinen Preis pro Skizze verabreden? Von mir aus auch Stundensatz für gemeinsames Weinvernichten mit Zettel und Stift.

    Gruß Lukas
     
  12. #132 bluecher, 14.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    auf ne gute frage ne unkluge antwort ...
    leider hat das auch nichts mit dem angerfragten preisrecht zu tun!
    wenn ihr so weiter macht bekomme ich meine fassaden heute noch fertig!! das ist anregender wie der käse von ml.s ....
    zu 1 bausumme, was ist das? unter 25565€ anrechenbare kosten frei vereinbaren oder besser nicht machen (das haben wir den ärzten voraus)
    deine beispiele werden ansonsten auf hervorragende art und weise von der hoai abgebildet, grenadier!

    die frage war aber, warum haben wir bei einem großteil der freien berufe preisrecht? warum ist das so? muß man doch mal wolfgang clement fragen. der wollte das ja abschaffen!? haben ihn die sozis deswegen rausgeschmissen?
     
  13. #133 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Lukas - schon wieder falscher Dampfer.

    Kleingärtner haben ihre standartisierten Hausentwürfe - Statik inclusive. Die gibts dafür für lau vom Oberlaubenpieper
     
  14. Lukas

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    Grrr, ich hatte sowas geahnt. Dann die Laube eben für 25.566€. :p

    Wo bildet denn die Ho das "produktive Saufen" mit offenem Ausgang ab?

    Gegen ordentliche Bezahlung hat ja meinereiner nix - warum auch. Das möchte und muß ich für mich (und meine vielen Kinder :D) auch haben und kann das auch gern anderen gönnen.

    Die Frage nach der Ho stellt sich in dem Moment, in dem es Uneinigkeit über die schwer definierbare Leistung gibt und in der Abgrenzung zu anderen, die eine solche Ordnung nicht haben.
    Das ganz besonders, weil ja manche "Ordnungsgenießer" andere nicht so geschützte Berufsgruppen gern nach Preis beurteilen.

    Gruß Lukas
     
  15. #135 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Wir sind alle voll der Erwartung Deiner höchst filosofischen Erklärung ;)
     
  16. Lukas

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    Nööö, mei Ralfi,

    es gibt solche Entwürfe, aber nicht die Verpflichtung, sich auf solche zu beschränken. Tuuuuuut :)

    Gruß Lukas
     
  17. Lukas

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    Schon wieder dritte Person!

    Gruß Lukas
     
  18. #138 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
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    Doch - zumindest hier bei uns!
    Mag ja sein, dass in Bärlin mal wieder alles anders ist als im Rest der Republik ;)
     
  19. Lukas

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    Dein falscher Dampfer!

    Es heißt nicht umsonst BUNDESkleingartengesetz.

    Gruß Lukas
     
  20. #140 saarplaner, 14.04.2011
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