Wieviel darf Genehmigungsplanung kosten?

Diskutiere Wieviel darf Genehmigungsplanung kosten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wieviel darf eine Genehmigungsplanung bei einer Bausumme von 200.000 min bzw. max. kosten, gemäß HOI 6%, aber wovon doch wohl nicht von...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 GastPetraS, 15.04.2011
    GastPetraS

    GastPetraS

    Dabei seit:
    11.04.2011
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Duisburg
    Hallo,
    wieviel darf eine Genehmigungsplanung bei einer Bausumme von 200.000 min bzw. max. kosten, gemäß HOI 6%, aber wovon doch wohl nicht von den 200.000, sonst würden ja alleine dafür 12.000,-- anfallen; wie rechnet sich die HOI?)

    Die Entwurfsplanung (genau auf Millimeter Papier unter Beachtung der GFZ/GRZ--> bereits ausgerechnet, Wandstärken etc. Beachtung aller Maße für Objekte, Treppen, Sanitärobjekte-->Beschriftung wie für die Ausführungsplanung, Wandstärken, Decken-und Fußbodenaufbauten, Fenster-/Türenmaße, etc. wurden auch schon alle eingezeichnet).

    Insbesondere würde ich mich freuen, wenn sich Hegge von Seggern auch dazu äußern würde.
    Und auch wenn das viele nicht gerne hören, muß man wirklich die HOI bezahlen?

    Danke für die Antworten. :winken
     
  2. #2 GastPetraS, 15.04.2011
    GastPetraS

    GastPetraS

    Dabei seit:
    11.04.2011
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Duisburg
    HOAI Vom 11. August 2009

    Ich habe soeben noch im Internet im Bundesgesetzblatt nachgesehen.
    Da wird in § 34 Abs. 1 Honorartafel
    wird bei einer Bausumme und Honorarzone III ein Wert von
    23 745 bis 29 471 ausgewiesen.
    Davon 6% würde 1.424,70 bzw. 1.768,26 bedeuten, oder?

    Wie oben zuvor aufgeführt haben wir die Detailplanungen/ Einsicht Bebauungsplan etc. alles selbst vorgenommen.

    Ein Architekt hat uns ein Angebot von 2.000,-- ohne MwSt unterbreitet.
    Damit dürfte er den o.g. Rahmen doch schon erheblich überschreiten.

    "Leistungsumfang:
    1. zeichnerische Erstellung der Bauantragsunterlagen anhand der uns überlassenenen Unterlagen:
    Grundrisse, Ansichten, Schnitt
    2. Erstellung der notwendigen Berechnungen
    3. Erstellung der Bauantragsunterlagen
    4. Vorgespräch mit dem Bauaufsichtsamt
    Koordination und Einarbeitung der Ergebnisse der Fachingenieure (Statik, Wärmeschutz) in die
    Planung.
    Wir bieten Ihnen die vorgenannten Leistungen zu einem Pauschalfestpreis von 2.000,00€ netto
    zuzügl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen USt. an."

    Bitte um Eure Meinungen.
    Oder wo finde ich ein anderes Angebot von Archtekten/Bau-Ing.
    im Großraum Düsseldorf.

    Danke. :winken
     
  3. #3 Nutzer des BEFs, 15.04.2011
    Nutzer des BEFs

    Nutzer des BEFs

    Dabei seit:
    12.01.2011
    Beiträge:
    270
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Köln
    Nach Preisangabeverordnung musst du, wenn du Letztverbraucher bist, nur die 2000 Euro bezahlen.

    Als Unternehmer sollte man außerdem wissen, dass man a) eine Änderung der Umsatzsteuer dem Verbraucher nur belasten kann, wenn die Leistung mindestens 4 Monate nach Angebotserstellung erfolgt und b) der Umsatzsteuersatz sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht der Rechnungsstellung richtet.
     
  4. #4 Baufuchs, 15.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht PS wohl kaum um die Mehrwertsteuer.

    @PetraS

    Sei froh, dass sich überhaupt ein Zeichenknecht (denn so was suchst Du und keinen Architekten) findet, der bereit ist den Auftrag zu übernehmen.

    Vergiss auch ganz schnell, Du hättest ja alle Vorarbeiten schon erbracht.

    Der 6% Anteil am Gesamthonorar setzt voraus, dass der Architekt die Vorleistungen wie Grundlagenermittlung/Vorentwurf/Entwurf selbst erbracht hat.

    Er muss also für den Bauantrag nicht wie in Deinem Fall alles neu zeichnen, sondern verwendet für den Bauantrag die mit der vorhergehenden Leistungsphase bezahlten Entwurfszeichnungen.

    Darüber hinaus kann er Deine Vorgaben nicht einfach stumpf übernehmen, sondern muss alles noch einmal überprüfen, denn schliesslich haftest am Ende nicht Du dafür, dass z.B. der Entwurf B.-Plan konform ist, sondern der Architekt.

    Ich habs nicht nachgerechnet, aber wenn der Architekt dafür ca. 300.- € angesetzt hat, dann bist Du gut bedient.
     
  5. Kai K

    Kai K Gast

    Hallo,

    Wer hat Euch die Bausumme genannt ? Selbst ausgerechnet ?

    Naja, Du musst nach HOAI bezahlen

    Kein seriös arbeitender Architekt wird die von Dir gemachte Planung einfach so übernehmen und unterschreiben, damit Du Geld sparst. Sooooo schlecht kann es keinem Architekten gehen.

    Aha, und ein Teil Ausführungsplanung ist auch noch mit drin. Da sind 2.000.-€ echt billig

    Viele Grüße
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wie lautet Josefs Motto:

    Jeder bekommt, was er bestellt (oder bezahlt). So wirds hier wahrscheinlich auch enden!
     
  7. #7 Thomas B, 15.04.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Frage: wer hat eigentlich die Bausumme festgelegt? Habt Ihr die als Eure Budgetobergrenze festgelegt? Oder hat der Architekt diese auf Grundlage Eures Entwurfes ermittelt? Seid Ihr Euch sicher, daß das Haus nachher wirklich diese Summe kosten wird? wenn JA, wie wurden die Kosten ermittelt? Wer hat eigentlich die für den Bauantrag notwendigen Vorleistungen erbracht (O.K.,...Entwurf habt Ihr gemacht...schon verstanden)...der Lageplan ist vorhanden? Auskunft über Kanal...gibt es? Höhennivellement habt Ihr gemacht? Der Entwässerungsplan kostet natürlich extra....ist klar, oder?

    Ohne Eucch zu nahe treten zu wollen (sparen ist ja nicht verkehrt!!!): Für das geld würde ich die Arbeit niemals machen! Ich hätte die Pläne zu checken (maßlich, baurechtlich, technisch), da ich nahher für deren Richtigkeit hafte (= Zeitaufwand = Arbeit), dann müßten die Pläne abgepinselt werden, es müßten Berechnungen gemachte werden (Wohnfläche, Nutzfläche, umbauter Rau, GRZ, GFZ,...), es müßten tonnenweise Formblätter ausgefüllt werden....

    Gruß

    Thomas
     
  8. #8 GastPetraS, 15.04.2011
    GastPetraS

    GastPetraS

    Dabei seit:
    11.04.2011
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Duisburg
    Danke für die Antworten

    @ tHOMAS b
    Die Kostenplanung ist vom Bauleiter (Bauunternehmer mit angeschlossenen Partnerunternehmen/Sub-Unternehmen) gemacht worden.

    Ich habe selbst schon einen Bauantrag für eine Garage gemacht.
    Soviel Formulare waren das nicht; keine Tonnen.
    Außerdem müßten doch Profi-Programme, vielleicht mit Excel hinterlegt
    die Daten automatisiert aus anderen Anwendungen eintragen können.
    Ich weiß, jetzt wird wieder gesagt, ja eine einfache Doppelgarage.

    Außerdem habe ich selbst ein Programm auf dem PC, dass nach
    Eingabe der Maße/ Zeichnungen alle DIN-Normen selbständig ausrechnet.
    Mein einfaches PC-Programm kann das und ein Architekt hat doch vermutlich ein Profi-Version, oder?
    GRZ/GFZ hatte ich auch ausgerechnet.
    Ich bin genau nach einem Musterformular vorgegangen.
    Die Angaben stimmen alle.

    Aber danke für den Tipp der Entwässerungsplanung.

    Das Baugebiet hatte aufgrund Wasserschutzverordnung noch einige Schwierigkeiten, die habe ich in meinem Systemschnitt für den Architekten
    aufgeführt, bzw. gezeigt, wie die Berechnung gemäß Bebauungsplan
    (ausgehend vom Straßenniveau) zu rechnen und zu zeichnen ist.
    Er kannte das nicht und war froh über die konkrete Zeichnung /Problemlösung, die nachweislich stimmt, wurde bei den Nachbarhäuser auch so gehandhabt.

    Mein verstorbener Vater war Dipl-Bau-Ing. bei ihm habe ich einiges
    nur durch zuschauen gelernt.
    Schade dass er nicht mehr da ist.
     
  9. #9 Thomas B, 15.04.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nivellement? Gibt es....?

    Gruß

    Thomas
     
  10. #10 Schwarz, 15.04.2011
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    hmmmmmmm - alle din-normen selbständig ausrechnen?

    Respekt!
     
  11. #11 Skeptiker, 15.04.2011
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Dazu hätte ich gerne einen Link, da könnten wir ja massig Arbeitszeit einsparen! :bef1006:
     
  12. #12 Baufuchs, 15.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fake.
     
  13. Kai K

    Kai K Gast

    ja ja, die doofen Architekten, die sich vom Bauherrn die Details vorzeichnen lassen müssen:irre
     
  14. #14 Thomas B, 15.04.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Möglichkeit 1: Architekt kann es wirklich nicht und ist froh wenn die hausfrau hilft.
    Möglichkeit 2: Architekt wird schlließlich für die Planung nicht entlohnt (nur Lph 4) und ist froh daß alles mundgerecht vor- und aufbereitet ist.
    Möglichkeit 3: sie Baufuchs --> Fake
     
  15. #15 GastPetraS, 15.04.2011
    GastPetraS

    GastPetraS

    Dabei seit:
    11.04.2011
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Duisburg
    Danke an Thomas

    Danke an alle.

    Das Programm rechnet die hinterlegte DIN selbst aus, nicht ich.

    Ich habe immer gedacht, dass Architekten auch solche Profi-Programme hätten oder wird dort nicht aus der Zeichnung die weiteren Schritte abgeleitet?
    Dazu hat sich leider keiner geäußert.

    Nochmals Danke an alle.
     
  16. #16 Skeptiker, 15.04.2011
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    das Programm (ist mir schon klar, dass es das so nicht gibt) oder der Thread?
     
  17. #17 GastPetraS, 15.04.2011
    GastPetraS

    GastPetraS

    Dabei seit:
    11.04.2011
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    Duisburg
    Hausfrau

    Und nur wenn man jetzt Hausfrau ist (weil das Kind wichtiger ist als der Beruf) sollte man das nicht negativ abwerten.
    Ich finde man sollte Respekt vor jeder Entscheidung haben.
    Einige Architekten sind hier ja auch aufgeschlossen und freundlich und andere eher zum wegdrehen.

    Schöne Ostern.

    P.S. Der Bauleiter hat Meisterbriefe in verschiedenen Handwerken (Maurer, etc.) und arbeitet mit ebensolchen Unternehmern zusammen und ist sehr auf dem Boden geblieben, was mir zusagt.
     
  18. #18 saarplaner, 15.04.2011
    Zuletzt bearbeitet: 15.04.2011
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    @ skeptiker: sowohl als auch, schätze ich!

    wäre aber schön so nen Programm zu haben!?!? :irre
     
  19. #19 Schwarz, 15.04.2011
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    ich verstehe nicht was damit gemeint ist - ich kenne eine derartige software nicht - mir entzieht sich der sinn einer derartigen software - ich will mehr darüber wissen ... ich lerne gerne dazu.

    bei allem anderen passt halt josefs motto gut.

    schwarz
     
  20. #20 Thomas B, 15.04.2011
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ..somit wäre er in Bayern vorlageberechtigt für kleinere Bauvorhaben (EFH, DH,...)

    Thomas
     
Thema: Wieviel darf Genehmigungsplanung kosten?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. genehmigungsplanung kosten

    ,
  2. eingabeplan kosten

    ,
  3. kosten entwässerungsplan

    ,
  4. kosten erstellen eines ENtwässerungsplans,
  5. was kostet entwässerungsplanung,
  6. kosten genehmigungsplanung,
  7. Genehmigungsplanung Entwässerungsplan,
  8. kosten eingabeplan,
  9. wie viel kostet ein eingabeplan,
  10. entwässerungsplan kosten,
  11. architekt entwässerungsplan kosten,
  12. wer erstellt entwässerungsplan,
  13. Kosten genehmigungsplanung einfamilienhaus,
  14. kosten für baugenehmigungsplanung,
  15. Kosten für Genehmigungsplanubg,
  16. entwurfsplanung kosten,
  17. entwässerungsantrag kosten architekt,
  18. genehmigungsplanung % kosten,
  19. was kostet eine genhmigungsplanung,
  20. architekt bis zur genehmigungsplanung kosten,
  21. kosten eingabeplan einfamilienhaus bayern architkten,
  22. eingabeplan wieviel kosten,
  23. eingabeplan architekt kosten,
  24. kosten eingabeplan architekt,
  25. Genehmigungsplan kosten
Die Seite wird geladen...

Wieviel darf Genehmigungsplanung kosten? - Ähnliche Themen

  1. Flachdach,wieviel Wasser darf stehen bleiben?

    Flachdach,wieviel Wasser darf stehen bleiben?: Hallo wir haben an unserem Anbau ein Flachdach machen lassen,vor dem gießen meinte die Firma das sie ein leichtes gefälle in die Betondecke...
  2. Darf Wasser, und wenn ja wieviel, bei einem massiven Unwetter eindringen?

    Darf Wasser, und wenn ja wieviel, bei einem massiven Unwetter eindringen?: Ich habe eine grundsätzliche Frage zur Wasserdichtigkeit von Fenstern. Wir haben auf der Südseite unseres Hauses durchweg bodentiefe Fenster,...
  3. wieviel darf ein schlüsselfertiges Haus in dieser Größe kosten

    wieviel darf ein schlüsselfertiges Haus in dieser Größe kosten: Hallo Dies ist mein erste Beitrag hier. Bin absoluter Laie in Sachen Bau und habe deshalb eine recht allg. Frage. Wir planen den Neubau...
  4. Um wieviel darf der Auftragnehmer daneben liegen?

    Um wieviel darf der Auftragnehmer daneben liegen?: Hallo, es geht nur um einen lapidaren Betrag. Wir haben eine Terrasse bauen lassen. Der Auftragnehmer, war vorab zwei mal vor Ort um sich alles...
  5. Wieviel Wasser darf auf Garagen-Flachdach liegen bleiben?

    Wieviel Wasser darf auf Garagen-Flachdach liegen bleiben?: Hallo Forum, wir haben eine ca. 40m2 große Garage mit Flachdach, auf dem später Kies mit einer Dachbegrünung kommen soll. Bis vor einigen...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.