Rund um die Fliesen

Diskutiere Rund um die Fliesen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Allerdings nur in Bezug auf den Regel-VK-Preis. Rabatt is nich. Das stimmt nicht in jedem Fall: Unser GÜ gibt alle Rabatte, die er bei einem...

  1. #41 Bananen Flanke, 14.04.2011
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    Das stimmt nicht in jedem Fall:
    Unser GÜ gibt alle Rabatte, die er bei einem bestimmten Baustoffhändler bekommt, an den Kunden weiter (sei es für Fliesen, Parkett, Duschkabinen, Natursteine für Außenanlagen etc.), auch wenn man diese Waren selbst verarbeitet.
    Für die Fliesen sowie für die Duschkabinen zahlen wir bspw. nicht mehr als beim günstigsten Internet-Anbieter.

    Auch bei uns sind Fliesen bis 20 EUR/m² inklusive, allerding bei raumhoher Verlegung im Bad. Da wir noch halbhoch fliesen werden, wurde uns das verrechnet. So konnten wir teurere Fliesen ohne Aufpreis bekommen.

    Bei uns steht aber auch nichts im Vertrag, dass man an diesen einen Baustoffhändler gebunden ist.
    Wäre wirklich spannend, zu erfahren, ob das juristisch wirklich so stichhaltig ist, dass der GÜ einem vorschreibt, wo man die Fliesen kaufen muss, wenn das nicht explizit im Vertrag erwähnt ist.

    Vielleicht beinhaltet ja bereits das Konstrukt des Werkvertrages, dass der Auftragnehmer in jedem Fall bestimmen kann, woher die Materialien zur Erstellung des Werkes stammen.
     
  2. #42 githero, 14.04.2011
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    Nur weil man Dinge immer wieder behauptet werden sie davon auch nicht richtiger. Diese Darstellung ist eindeutig falsch und lässt sich auch juristisch nicht belgen. Das zeigt sich schon daran, dass Sie nicht in der Lage sind, Beleg für Ihre Behauptung beizubringen. Erst umgekehrt wird aus der Behauptung ein Schuh: nur wenn man vorher schriftlich vereinbart, dass man bei den Fliesen die freie Wahl des Lieferanten hat, kann man im Falle eines BT-Vertrages den Lieferanten frei wählen.
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
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    Zum Mitschreiben brauchen wir nur §§ oder Aktenzeichen von Urteilen. Alles andere können wir alleine. :winken
     
  4. #44 Fliesenleger, 14.04.2011
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    Was nicht vereinbart ist, braucht auch nicht juristisch belegt zu werden. Ansonsten könnte man sich Verträge sparen. Mal nachdenken, wer wäre bei Auslieferung eines neuen Pkw ohne Lenkrad mit der Begründung zufriedenzustellen: "Ein Lenkrad war nicht vertraglich vereinbart."? Oder für den Laien nicht so einfach erkennbar, ohne Behälter für Wischwasser?

    Im übrigen habe ich auch noch keine juristische fundierte Begründung gesehen, warum es nicht so sein sollte. Insofern sollte nicht mit Schweinen werfen wer im Schlachthaus sitzt.
     
  5. #45 Baufuchs, 14.04.2011
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    Fliesenleger, du solltest mal das BGB durchschnüffeln.

    Dann wirst du finden, das dort geregelt ist, dass, wenn eine genauere Beschreibung einer zu erstellenden Sache fehlt, das geschuldet ist, was bei vergleichbaren Werken üblich ist.

    In Beitrag 22 hat Eric das ausführlich erläutert.

    Um bei deinem Auto zu bleiben:

    Natürlich kann der Besteller ein Auto mit Lenkrad erwarten -auch wenns nicht ausdrücklich beschrieben wird- weil dies eben bei Autos üblich ist.

    Nicht erwarten kann er jedoch ein Lederlenkrad.
     
  6. #46 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
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    Einem Auto ohne Lenkrad fehlt die Betriebstauglichkeit, ergo ist es mangelhaft.

    Das wäre das lose hinlegen der Fliesen ohne Kleber.
     
  7. #47 niko2011, 14.04.2011
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    Ich bin gerade ein wenig erstaunt, was mein hiesiger Threat gerade für einen Wirbel verursacht hat.

    Halten wir doch einfach erst mal folgendes fest:

    Die Baubeschreibung ist nicht wirklich aussagekräftig und lässt eben viel Raum für Spekulationen.

    Ein BU/BT und die von diesem beauftragten Unternehmen sagen: "Ist doch vollkommen logisch, dass hiermit nicht alle Kosten abgedeckt sind. Natürlich will der Fliesenleger für seine Arbeit, die nicht dem Standard entspricht, Geld haben. Das versteht sich von selbst und ist eigentlich ungeschriebenes Gesetz."

    Der Jurist sagt vielleicht: "Wo steht das? Was ist hier Standard? Sowas hätte genauer definiert werden müssen."

    Da beisst sich die Katze in den Schwanz und ich steh wieder da, wo ich mir überlegt habe, hier Rat zu suchen. :(
     
  8. #48 BWIgimp, 14.04.2011
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    Wie kommst du denn auf das schmale Brett, dass der Jurist sowas denken könnte? Hast du einen gefragt?
    Geschuldet ist, was für das Fliesenlegen üblich ist. Nur weil du nicht weißt, was das ist, heißt das nicht, dass du auf was anderen Anspruch hast.

    Darum: VORHER schlau machen oder auch mal nachfragen was man da unterschreibt und was man dazu wissen müsst... hinterher ist halt immer bissi doof. :deal

    => :think :deal :bau_1: :bierchen: :biggthumpup:
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
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    Nico - alles für Dich relevante steht in Beitrag 22 von Eric.

    Punktausendebasta.

    Alles andere ist unser Spieltrieb - quasi
     
  10. #50 niko2011, 14.04.2011
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    Ich brauche keinen Juristen fragen, um zu wissen, wie Verträge interpretiert werden, wenn sie nicht eindeutige Formulierungen beinhalten. Dann kommen nämlich die gesetzlichen Bestimmungen ins Spiel. Und die, das gebe ich auch zu, kenne ich nicht, da ich nicht vom Baugewerbe bin. Gibt es da auch keine deutliche Regelung, ist alles Auslegungssache.
    Wie du unschwer in diesem Threat übersehen kannst, sind sich wohl auch die Experten nicht wirklich einig und da kommst du mir mit schlauen Sprüchen ...
     
  11. #51 niko2011, 14.04.2011
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    Na gut ... dann leg ich mich wieder hin :sleeping ;)
     
  12. Julius

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    Das ist sich selbst widersprechender Unfug.
    Details siehe Eric et al.

    Mitnichten!
    Die Experten (hier: die Juristen und andere, welche gewisse Kenntnisse der Materie besitzen) sind sich völlig einig.
    Andere Auffassungen wurden nur von Leuten vertreten, die offenbar nichtmal nen Kaufvertrag von einem Werkvertrag unterscheiden können, von weitergehenden Feinheiten ganz zu schweigen...

    Fazit:
    Du hast Dich durch eigenen Leichtsinn in eine wirtschaftlich ungünstige Situation gebracht.
    Aus der kommst Du (gegen den Willen des BT) nicht mehr heraus, auch nicht mit Dummstellen oder mit dem Versuch juristischer Winkelzüge!
     
  13. Julius

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    Stimmt.
    Dumm ist nur, daß ins Haus eben NICHT die Fliesen eingebaut werden, welche der Hauskäufer kauft (die kann er z.B. in den Keller seiner Mietwohnung stapeln, wenn er lustig ist), sondern die, welche der Bauträger kauft! Und der darf sich seinen Händler ganz alleine aussuchen (oder z.B. dies dem Fliesenleger überlassen)...

    Den Zettel kannste auch gleich an den Toilettennagel hängen. Ist nämlich rechtlich völlig unbeachtlich.

    Das ist zwar richtig, aber hilft dem Fragesteller nicht.
    Denn mit seiner vorbehaltlosen Unterschrift des Haus-Kaufvertrags hat er sich mit genau dieser Vorgehensweise einverstanden erklärt. Und zwar nicht nur in Bezug auf die Fliesen...

    Nein, hat er nicht. Warum auch?
    Der BT schuldet lediglich die vertragsgemäße Standard-Ausführung und darf Änderungen sogar dann verweigern, wenn der Käufer den dafür geforderten Aufpreis zu zahlen bereit wäre!
    Pech hat hier also lediglich der leichtsinnige Käufer.

    Für mich stellt es sich vor allem so dar, daß Du nichtmal verstanden hast, daß der Fragesteller hier eben gar KEIN Bauherr ist!
    Bauherr ist der Bauträger, der vermeintliche "Bauherr" ist nur ein Käufer (mit sehr begrenzten Rechten).

    Ich empfehle Dir, bei Deinen Fliesen zu bleiben und pseudo-juristischen Rat erst wieder zu erteilen, wenn Du Dich mit den rechtlichen Grundzügen zumindest grob vertraut gemacht hast (z.B. im Rahmen der Vorbereitung auf eine Meisterprüfung)!
     
  14. #54 BWIgimp, 14.04.2011
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    Nun ja, besonders als Kaufmann sollte man eigentlich gelernt haben, dass man Fragen stellt noch BEVOR das Kind in den Brunnen gefallen ist.

    Ich meine dieses Forum gibt es jetzt nicht erst seit gestern... und man hätte die gleiche Frage auch stellen können, bevor man den Vertrag unterschrieben hat und bevor man es sich schönreden muss, dass man doch noch ne Chance haben könnte, die Traumfliesen zu einem guten Kurs zu bekommen.
    Ich hoffe nur du warst bei anderen Teilen deines Vertrags nicht ebenso nachlässig wie bei den Fliesen...

    Und ich halte mich jetzt auch mal als Student für bewandert genug, dass ich behaupten kann als fast festiger BauWirtschaftsIngenieur zumindest von Bauvertragsrecht ein wenig Ahnung zu haben, auch wenn mir sicher die Praxiserfahrung der hier anwesenden Experten fehlt.
     
  15. oberh

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    @Julius

    Könntest Du Deine Argumente bitte belegen? #Prust# #ist nur Spaß ...#

    @Fliesenleger
    Du hast hier keine Feinde, nur weil Andere eine eigene Meinung haben und Deine hinterfragen ...

    Und ich kann Dir sagen, dass meinem GU meine Ansichten schnuppe sind ... bei den Dingen, die ich durch Zitate/Inhalte aus der DIN, dem BGB, irgendwelchen Richtlinien, Herstellervorgaben, der VOB etc. - die ich größtenteils hier im Forum ermittelt habe - hat er eingelenkt!

    Mein fundiertes Wissen (ok - zumindest überschreitet es wohl mittlerweile das des Otto-Normal-Bauherren) hat mir geholfen ...

    Friede sei mit Dir ...
     
  16. #56 Fliesenleger, 14.04.2011
    Fliesenleger

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    @Julius: Auch wenn Du es noch 10 mal schreibst. Wahr wird es nicht. Im Gegenteil giesst es noch Wasser auf die Mühlen der Abzocker.

    Nur als Hinweis an deine interpretatorischen Fähigkeiten, Fliesen leg ich wenn überhaupt dann nur privat bei mir zuhause. Mit dem Nicknamen habe ich mich während einer mehrtägigen Auseinandersetzung mit unserem BT über genau dieses Thema seinerzeit registriert. Übrigens hab ich die Fliesen damals gekauft wo ich wollte und hab sie verlegen lassen wie ich wollte. Ohne Mehrkosten. Funktioniert also, wenn man sich nicht melken lässt und ist keine "pseudo-juristische" Beratung sondern basiert auf wahren Begebenheiten.

    @oberh: Ach Gottchen, ein Streit am Morgen weckt die Lebensgeister. Schwamm drüber und Friede auch mit Dir! :bierchen:
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 14.04.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ein Held, ein Held

    Weil also Dein GÜ da mitgespielt hat, ist es Gesetz und für alle gültig???
    Ist das alles, was Du vorzubringen hast?

    Bei mir ist neulich ein Motorrad mit über 100 km/h durch eine geschlossene Ortschaft geflogen. Den hat keiner geblitzt!
    Darf ich jetzt straffrei auch so schnell fahren?? Nach Deiner Logik ja. Dann mach mal schön.
     
  18. Eric

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  19. #59 Fliesenleger, 15.04.2011
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    Dass Euch das nicht passt ist logisch, wenn man mal den üblichen Unterton in manchen Beiträgen.

    @Ralf: Thema verfehlt.

    @Eric: Zitat: "Wünscht der Käufer nachträglich eine abweichende Ausführung, ist diese regelmäßig mit Mehrkosten verbunden. Solche Sonderwünsche sind zu differenzieren von der Wahl zwischen sogenannten „Ausstattungsvarianten“, die bereits im Ursprungsvertrag bzw. der Ursprungs-Baubeschreibung angeboten werden („Fußbodenbelag nach Wahl des Käufers“)."
    Ich habe nie bestritten, dass Sonderwünsche vergütet werden müssen. Allerdings ist der BT in Pflicht den Bauherren (oder "Käufer", bevor die Aufregung wieder groß ist) aufzuklären was genau er als Standard ansieht. Ohne diese Information ist die Definition der "abweichenden Ausführung" nun mal unmöglich.
    Die Wahl der Fliesen ist im vorliegenden Fall ebenso nur im Bezug auf die Kosten (15 EUR/m²) begrenzt. Daraus im nachhinein irgendwelche Händlerbindungen abzuleiten ist nicht möglich.

    Macht was Ihr wollt, die Diskussion führt zu nix. Ich bin raus.
     
  20. #60 saarplaner, 15.04.2011
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    Da hast du recht, die Diskussion führt zu nix! Du verstehst es trotz allen Hinweisen durch uns immer noch nicht.
     
Thema: Rund um die Fliesen
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