Kreditvertrag von Rechtsanwalt prüfen lassen?

Diskutiere Kreditvertrag von Rechtsanwalt prüfen lassen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mich würde interessieren ob es notwendig ist einen Kreditvertrag von der Bank vorher von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen (in dem Fall...

  1. #1 Evaleena, 02.05.2011
    Evaleena

    Evaleena

    Dabei seit:
    02.05.2011
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediengestalter
    Ort:
    Fischbach
    Hallo,
    mich würde interessieren ob es notwendig ist einen Kreditvertrag von der Bank vorher von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen (in dem Fall VR-Bank, falls relevant). Im Prinzip würde ich gern vor der Unterzeichnung jeden einzelnen Vertragspunkt nochmal mit einem Anwalt durchsprechen der mir sämtliche rechtliche Folgen erklärt, um auszuschließen das ich irgendetwas missverstehe und dann an etwas gebunden bin was ich so nicht wollte, denn die Formulierungen in manchen Verträgen sind ja doch recht anstrengend zu lesen...

    Naja ich nehme an das mein Bankberater den Vertrag sowieso mit mir durchspricht und ich auch fragen dazu stellen kann, ich weiß aber nicht wie Verbindlich die Antworten des Beraters dazu sein werden? Bzw. ich fürchte halt das er mich nicht vollständig auf sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Konsequenzen informiert.

    Ich denke halt, das ein Anwalt mich unverblühmter über die rechtlichen Konsequenzen belehrt als der Bankberater.

    Wie wird das denn generell gehandhabt? Wenn ich mich im Bekanntenkreis umhöre, hat keiner den Kreditvertrag vorher anwaltlich prüfen lassen.
    Sind meine Bedenken überzogen?
     
  2. #2 Sharawenya, 02.05.2011
    Sharawenya

    Sharawenya

    Dabei seit:
    25.02.2011
    Beiträge:
    141
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Grafikerin
    Ort:
    34277
    Hi Mit-Pixelschubser ;) ,

    ich denk, das ist Ermessenssache. Wir haben unsere Verträge nicht prüfen lassen, auch den Grundstückskaufvertrag nicht. Da gibt's kein Muss. Letzteres würde ich glaube machen, wenn komische Formulierungen enthalten sind, wie Überspannungserlaubnis und sowas, oder wenn man von privat kauft. Bei uns war aber alles ganz klar formuliert, sodass wir da keine Bedenken hatten (Kauf von Gemeinde).
     
  3. #3 Evaleena, 02.05.2011
    Evaleena

    Evaleena

    Dabei seit:
    02.05.2011
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediengestalter
    Ort:
    Fischbach
    hmmm also erstmal abwarten was alles drin steht und dann nur bei Unklarheiten zum Anwalt. :cool:
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich würde keinen Vertrag unterzeichnen, dessen Inhalt ich nicht verstehe, schon gar nicht wenn es um solche Summen geht.

    Ob der nette "Bankberater" in der Lage ist die Vertragsdetails zu erklären, kann ich nicht sagen. Ich habe aber so meine Zweifel. Letztendlich soll er den Vertrag "verkaufen", die Details haben zuvor schon die Juristen ausgearbeitet.

    Die Frage ist, was passiert wenn DEIN Rechtsbeistand einige kritische Formulieren findet?

    Meine persönliche Erfahrung dazu, eine Diskussion mit der Bank lohnt dann nicht. Die werden ihre "Standard-Verträge" nicht anpassen, höchstens man findet rechtswidrige Formulierungen.
    In so einem Fall erhielt ich als Antwort " Ich werde doch wegen Ihnen nicht unseren Justiziar bemühen", worauf ich dann den Vertrag dankend abgelehnt und bei einer anderen Bank unterzeichnet habe.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Evaleena, 02.05.2011
    Evaleena

    Evaleena

    Dabei seit:
    02.05.2011
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediengestalter
    Ort:
    Fischbach
    Genau das sind ja meine Bedenken.

    Wenn er welche findet werd ich die Bank ganz höflich drauf hinweisen das ich mit diesen Formulierungen aus dem und dem Grund nicht einverstanden bin und das bitteschön geändert werden soll. Wenn die Bank sich dann weigert such ich mir halt ne andere.

    Ich bestehe ja auch darauf das die mündlichen Absprachen, die der Bankberater mir zugesagt hat auf jeden Fall mit in den Vertrag kommen, denn erzählen kann er mir ja viel.... deswegen wird er denk ich seinen Standard-Text sowieso abändern lassen müssen.
     
  6. Bautz

    Bautz

    Dabei seit:
    16.05.2009
    Beiträge:
    600
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Hessen
    Naja, bei der VR-Bank würde ich zunächst keine allzu großen negativen Überraschungen erwarten. Meine Strategie wäre daher, mit dem Kundenberater alle unklaren Details durchzugehen und sich so lange erklären zu lassen, bis man es begriffen hat. Falls danach noch Restzweifel bleiben, könnt Ihr immer noch einen Anwalt konsultieren.

    In jedem Fall solltet Ihr darauf achten, dass sich sämtliche mündlich abgesprochenen Details (Soll-/Effektivzins, Zinsbindung, Sondertilgungsmöglichkeiten etc.) auch im Vertrag wiederfinden. Außerdem tauchen im eigentlichen Vertragstext bisweilen auch Kosten auf, von denen vorher nicht die Rede war. Die kann man dann in einem solchen Gespräch ebenfalls hinterfragen.

    Wenn diese Punkte abgearbeitet sind und ihr alles kapiert habt, wird Euch ein Anwalt nicht mehr viel Neues erzählen können.
     
  7. #7 Evaleena, 02.05.2011
    Evaleena

    Evaleena

    Dabei seit:
    02.05.2011
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediengestalter
    Ort:
    Fischbach
    Naja, die VR-Bank ist zwar Recht bekannt und seriös, aber ich weiß nicht ob man deswegen unbedingt so 'ne Art Gottvertrauen in seinen Berater haben sollte...

    Ich schau mir das alles erstmal an, stell meine Fragen und les das nach dem Termin nochmal in Ruhe zu Hause durch. Wenn dann noch was unklar is, kann ich ja immer noch zum Anwalt, der nächste ist nämlich nicht gerade um die Ecke....
     
  8. #8 ecobauer, 02.05.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Bei den Banken - auch bei den VR-Banken, die ja i.d.R. dem VR-Verband angehören - gibt es standardisierte Formularverträge. Diese sind natürlich so ausgelegt, dass die Bank alle ihre Rechte wahren kann - auch im Fall des Falles.
    Für den Kunden sollte es wichtig sein, dass seine Sonderwünsche sich im Vertrag wiederfinden. So z.B. eine Regelung über Sondertilgungen, vielleicht der Möglichkeit, während der Laufzeit die Tilgung anpassen zu dürfen, vielleicht eine Nicht-Abnahme-Regelung für einen Teil des Kredites usw. usf. Und es wäre auch immer noch sinnvoll, darauf zu bestehen, dass im Vertrag vereinbart wird, dass weder der Kredit noch die Sicherheit an Dritte übertragen werden darf.
    Ansonsten würde ich bei einer Verbraucherzentrale einen Termin machen und mich dort beraten lassen. Die sind dafür auch da!
     
  9. #9 Evaleena, 06.05.2011
    Evaleena

    Evaleena

    Dabei seit:
    02.05.2011
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mediengestalter
    Ort:
    Fischbach
    @ecobauer: Danke für die Hinweise, das hilft mir weiter.

    "Nicht-Abnahme-Regelung für einen Teil des Kredites" und der Verzicht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung sind mündlich vereinbart worden, auf die Frage warum das nicht schriftlich im Vertrag auftaucht meinte der Berater nur das machen wir schon dann wenn's soweit ist.

    Naja man weiß ja wie bindend mündliche Aussagen eines Bankberaters nach Vertragsabschluss noch sind...



    "...dass weder der Kredit noch die Sicherheit an Dritte übertragen werden darf."

    Bei dieser Textpassage hat der Berater drauf gezeigt, gesagt "Da steht drin das euer Kredit nicht verkauft werden darf, so wie es einige Banken mal gemacht haben" und ist dann direkt weiter zum nächsten Punkt. Tatsächlich steht da aber drin das unser Kredit nur nicht ohne unsere Einwilligung verkauft wird. Ist man mit Raten im Rückstand, kann er dann aber doch ohne Einwilligung verkauft werden.


    Ist es eigentlich normal das man von seinem Bankberater verwirrt bis entsetzt angeschaut wird nur weil man nicht an Ort und Stelle unterschreiben will sondern es lieber zuhause nochmal in Ruhe durchliest? Ich dachte eigentlich es wäre üblich sowas nicht an Ort und Stelle zu unterschreiben....


    Naja, da müssen wir wohl nochmal nachverhandeln und guggen ob und wie weit die Bank mir entgegen kommt.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Menschen sind halt unterschiedlich.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 ecobauer, 06.05.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Nö, das hat im Vertrag zu stehen, bevor da auch nur an die Unterschrift gedacht wird!!!

    Das reicht ja aus.
    Die weitergehende Vereinbarung, dass bei Ratenrückstand - was quantifiziert sein sollte!! - der Kredit an XY übertragen werden kann hat damit zu tun, dass die Banken inzwischen dabei sind, notleidende Kredite auszulagern an Gesellschaften, die nix anderes machen, als notleidende Kredite zu händeln.
    Sinnvoll wäre es jedoch, wenn da schon stehen würde, welche Gesellschaft das ist.

    Na ja, der wäre halt stolz, mal wieder ein Geschäft eingefahren zu haben. Und informierte und selbstbewusste Kunden wollen die gar nicht so gerne - dann werden ja Fragen gestellt und die können die Kundschaft nicht so leicht über den Tisch ziehen.........
     
  12. #12 Nutzer des BEFs, 06.05.2011
    Nutzer des BEFs

    Nutzer des BEFs

    Dabei seit:
    12.01.2011
    Beiträge:
    270
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mathematiker
    Ort:
    Köln
    Ist natürlich realitätsfremd zu erwarten, dass die Gesellschaft XY in 15 oder 20 Jahren noch existiert. Eine faire Lösung ist meiner Meinung nach zu vereinbaren, dass falls die Bank die Zwangsversteigerung einleiten könnte, sie den Kredit auch verkaufen darf. Sie hat meiner Meinung nach dann ein berechtigtes Interesse daran, aus der Sache so oder so herauszukommen - vielleicht verkauft sie auch den Kredit zu 70 oder 90 % an jemanden, der euer Haus übernehmen würde - dies ist auch in eurem Interesse, denn dann könnt ihr vielleicht Haus gegen Restschulden tauschen und habt nicht noch einen Restkredit an der Backe ...
     
  13. #13 ecobauer, 07.05.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Es macht aber schon einen Unterschied, ob solch eine notleidende Forderung dann an eine Gesellschaft verkauft wird, die dem Verbund angehört oder evtl. an die russische Mafia....

    Eine qualifizierte Aussage wäre also schon erstrebenswert.
     
  14. #14 D3esperator, 07.05.2011
    D3esperator

    D3esperator

    Dabei seit:
    17.01.2011
    Beiträge:
    548
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Wirtschaftsinformatiker
    Ort:
    Frankfurt
    die haben doch sogar neue richtlinie hier? bei mir lagen zig merkblätter bei - die ganz klar alles beschrieben haben ...
    ich habe es trotzdem von einem bekannten rechtsanwalt überfliegen lassen - eig. bedenkenlos - bekannte banken können sich hier nix leisten - die haben meist ihre vorgedruckten standardforumular / verträge .... wo deine daten eingetragen werden.

    vl als tipp - mal bei der verbraucherzentrale anfragen und prüfen lassen - ist günstiger als bei einem rechtsanwalt... die kennen sich auch damit aus - zumal eine "unseriöse" bank mit komischen vertragsklauseln dort bakannt sein sollte.
     
  15. #15 biologist, 08.05.2011
    biologist

    biologist

    Dabei seit:
    16.10.2010
    Beiträge:
    337
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Doktorand
    Ort:
    Riedstadt
    Finde ich jetzt etwas befremdlich. Bei uns war das so, dass wir erstmal ein Gespräch hatten und unser Anliegen "vorgetragen" haben. Daraufhin haben wir Details besprochen (verschiedene Finanzierungsmodelle und Laufzeiten) und ein Angebot wurde uns zugesandt. Dann haben wir alle notwendigen Unterlagen eingereicht und die Konditionen des Angebotes unterschrieben. Erst dann wurde uns der eigentliche Kreditvertrag zugeschickt, den wir dann unterschrieben zurückgesendet haben. Alles in allem eine riesige Papierschlacht (kfw ist nochmal eine eigene Geschichte), aber man hatte auch immer Zeit, sich alles in Ruhe durchzulesen und es war auch kein Problem dort anzurufen, wenn ein Punkt xy unklar war. Auf der einen Seite hat man also viel Zeit, auf der anderen kann ich aber nicht einfach zB mit nem Formular zur Finanzierungsbestätigung für den Häuslebauer dort aufkreuzen und erwarten, dass ich das nach 10min ausgefüllt wieder in den Händen halte. Das geht dann alles immer seinen Weg über die Kreditsachbearbeitung. Aber hey, da geht es um viel Geld - soll schon alles seine Richtigkeit haben.
     
  16. #16 hajoonline, 18.05.2011
    hajoonline

    hajoonline

    Dabei seit:
    18.05.2011
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankbetriebswirt
    Ort:
    Altenstadt
    Ich bin zwar etwas spät mit meiner Antwort, will aber trotzdem etwas dazu beitragen.

    Vorab, ich gehöre zu den "Bösen", denn ich bin Leiter einer Kreditgruppe einer großen Volksbank, die für Bearbeitung von Immobilienkrediten verantwortlich ist.

    Also die Aussagen des Beraters sind in meinen Augen schon unseriös ... wenn eine solche Vereinbarung getroffen werden soll, MUSS sie im Vetrag genannt werden. Ansonsten wird sie rechtlich keinen Bestand haben.

    Ich bin auch skeptisch, ob der Berater überhaupt autorisiert ist, einen Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung in Aussicht zu stellen. Eine derartige Zusage gibt es bei uns nicht, weil es hier um richtig viel Geld geben kann ...
     
Thema: Kreditvertrag von Rechtsanwalt prüfen lassen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. verbraucherzentrale finanzierungsbestætigung prùfen lassen

    ,
  2. kreditvertrag zuhause unterschreiben welcher ort

Die Seite wird geladen...

Kreditvertrag von Rechtsanwalt prüfen lassen? - Ähnliche Themen

  1. Hausverkauf - Kreditvertrag zur Unterschrift da - Grundschuld nicht bestellt. Weiter?

    Hausverkauf - Kreditvertrag zur Unterschrift da - Grundschuld nicht bestellt. Weiter?: Hallo, folgende leicht verzwickte Situation. Ich bin Hausverkäufer, unser Käufer hat Haus weiterverkauft, Bank des "Endkäufers" zahlt an...
  2. Was gehört in einen Kreditvertrag, was nicht?

    Was gehört in einen Kreditvertrag, was nicht?: Ein herzliches Hallo an Alle, wir sind nun soweit, dass wir die notwendigen Maßnahmen für die Sanierung/Modernisierung unseres Hauses beschlossen...
  3. Abtretung von Kreditverträgen durch Banken

    Abtretung von Kreditverträgen durch Banken: Hallo, ich stehe nun kurze vor einem Abschluss eines Annuitäten Darlehns bei der Debeka, als ich aber nun nachfragte ob eine Abtretung von...
  4. Kreditvertrag - Wohngebäudeversicherung zwingend bei gleichem Anbieter?

    Kreditvertrag - Wohngebäudeversicherung zwingend bei gleichem Anbieter?: Hallo, ich habe hier einen Kreditvertrag (mit an sich denke ich guten Konditionen) zu liegen. In dem steht als Auszahlungsvoraussetzung drin,...
  5. Kreditvertrag nach 10 Jahren grundsätzlich kündbar?

    Kreditvertrag nach 10 Jahren grundsätzlich kündbar?: Thema habe ich gerade vom Glühweinstand mitgebracht: Ein Freund hat einen Kreditvertrag mit 10-jähriger Laufzeit vor 9 Jahren abgeschlossen....