bgb vob

Diskutiere bgb vob im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo schade das ich dieses forum jetzt erst endeckt hab, ich hab ein kleines problem, ich mache gerade meine technikerausbildung und nächste...

  1. #1 Sasha Fierce, 12.05.2011
    Sasha Fierce

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    hallo
    schade das ich dieses forum jetzt erst endeckt hab,
    ich hab ein kleines problem,
    ich mache gerade meine technikerausbildung
    und nächste woche schreiben wir unsere abschlussklausur in Baurecht, die themen sind

    abrechnung
    preise nachträglich ändern
    angebot ist bindend, außer man hat es an einer preisgleitklausel angebunden
    oder zeitlich, inhaltlich nachträglich die zu preissveränderungen führen können die berühmte 10% regel. AGBG wird auch zu berücksichtigen sein, prüfung darf angewendet oder nicht, welche auswirkung mangel stöhrung im bau
    bgb vob, kommentarband

    habe selber schon herrausgefunden
    § 10 Nr. 4 AGBG
    § 11 Nr. 1 AGBG
    §§ 9 Abs. 2 Ziff AGBG
    Änderung der Vergütung (§9 Abs. 9 VOBA)
    Änderung der Vergütung (§ 15 VOBA)

    unsere aufgabe besteht darin, wir bekommen einen fall der ist so ca. 12 seiten lang und müssen briefe mit hilfe der § anfertigen für den AG oder AN.

    gibt es da noch mehr § die mir helfen können? oder war das schon alles?
    das problem liegt auch daran, die § richtig zu verstehen...

    ich bedank mich schon mal voraus für die, die mir helfen können und möchten ;) LG
     
  2. #2 Manfred Abt, 13.05.2011
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    du bewegst dich im falschen Teil der VOB.

    VOB/A trifft nur Regelungen für die Vergabe von Bauleistungen.

    dir geht es aber um nachträgliche Änderungen von Preisen, da gibt es also schon einen Bauvertrag.

    Und dann musst du in die VOB/B schauen, primär unter § 2, Vergütung. Aber es gibt auch noch andere §§ im Teil B, bei denen es um Vergütungsthemen geht.
     
  3. #3 DerSuchende, 13.05.2011
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    zum ersten ?
    ja, alle §-en aus BGB, VOB und AGBG.....
    zum zweiten ?
    nö, sonst wäre die Antwort: "guckst du da"
    zum problem:
    guckst du da
    und ersetzt Fallbuch durch alte Klausuren.

    mfg
     
  4. #4 rudi1106, 13.05.2011
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    Oh Gott,

    ich will ja keine Illusionen zerstören, aber das AGBG gibt es seit 2002 nicht mehr...
     
  5. #5 Sasha Fierce, 13.05.2011
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    danke dir, aber was hat das mit der preisgleitklausel aufsich? dieses thema haben wir nie im unterricht besprochen...
    der unterricht wa he grottenschlecht, ich will mich nur auf die klausur einwenig vorbereiten, so richtig lernen kann man das auch nicht, weil niemand weiß was in der klausur passiert, wir bekommen irgendein thema, es passiert irgendwas wärend der bauphase, aber viele sachen sind noch sehr offen (kann mich schlecht in seine komischen aufgaben hineinversetzten) und wir müssen lösungen dazu finden, wir können halt die VOB und BGB nutzen, dann sollen wir als AN zum AG oder umgekehrt briefe schreiben.

    die vob müssen wir richtig verstehen und das bgb auch, hab schon gesucht vob für dumme oder so, damit es einen leichter fällt das zuverstehen und richtig anzuwenden.
     
  6. #6 Baufuchs, 13.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du hast gefragt nach "nachträglicher Preisänderung".

    Dann lies nun mal den § 2 der VOB/B 2009.

    Da steht geschrieben unter welchen Voraussetzungen Preisänderungen gefordert werden können.

    Wenn Du einzelne Formulierungen daraus nicht verstehst, stell neue Fragen.

    Wenn Du das insgesamt nicht verstehst, lass das mit der Klausur :winken
     
  7. #7 DerSuchende, 13.05.2011
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  8. #8 Sasha Fierce, 14.05.2011
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