Neubau: Ermittlung der Grunderwerbssteuer

Diskutiere Neubau: Ermittlung der Grunderwerbssteuer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich weiß, dass keine Rechtsberatung in diesem Forum erfolgen darf. Viel mehr interessiert mich, ob jemand den folgenden Fall...

  1. #1 Crawler, 14.05.2011
    Crawler

    Crawler

    Dabei seit:
    19.03.2011
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Kiel
    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass keine Rechtsberatung in diesem Forum erfolgen darf. Viel mehr interessiert mich, ob jemand den folgenden Fall ggf. aus eigener Erfahrung kennt oder aus anderen Gründen eine fundierte Aussage treffen kann.

    Unternehmen A bietet ein Grundstück an. Käufer B kauft das Grundstück und beauftragt Unternehmen A anschließend als Architekten. B ist also Bauherr und schließt die Verträge später selbst mit den Gewerken.

    Worauf zahlt B Grunderwerbssteuer?
    a) nur auf das Grundstück
    b) auf das Grundstüc & das Architektenhonrar
    c) auf Grundstück & Haus

    Vielen Dank für eure Einschätzungen!
     
  2. #2 Crawler, 14.05.2011
    Crawler

    Crawler

    Dabei seit:
    19.03.2011
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Kiel
    Vermutlich ist der Thread im Baufinanzierungs-Bereich besser aufgehoben, oder? Wäre nett, wenn ein Mod ihn verschieben würde (wenn er das denn auch so sieht).
     
  3. #3 Baufuchs, 14.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist der erhaltene Gegenwert.

    Bei zeitlich später abgeschlossenem Werkvertrag mit dem Grundstücksverkäufer unterstellt das Finanzamt dennoch einen wirtschaftlichen Zusammenhang und erhebt Grunderwerbsteuer auf Grundstück + Hauspreis.

    Ob dies auch gilt, wenn später mit dem Architekten nur ein Planungsvertrag geschlossen wird bezweifle ich. Genaueres wird dir wohl nur dein Steuerberater sagen können.

    Probleme wird es sicher geben, wenn per Einzelvergabe später der Verkäufer (z.B. als Ersteller Rohbau) beauftragt wird.
     
  4. #4 Crawler, 14.05.2011
    Crawler

    Crawler

    Dabei seit:
    19.03.2011
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Kiel
    Das wird ganz sicher nicht der Fall sein.
     
  5. #5 ecobauer, 14.05.2011
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Das wird zumindest ein genau zu dokumentierender Vorgang sein, sonst gibt es Probleme mit dem Finanzamt. Die nehmen ja erstmal gerne an, dass da geschummelt werden soll.

    Solange der Architekt ausschließlich die Planung macht, dürfte es da wohl eher keine Probleme geben. Sobald der Archi jedoch weiter tätig wird, einzelne Gewerke ausschreibt usw., was ja in den einzelnen Leistungsphasen vorgesehen ist, kann das Finanzamt davon ausgehen, dass da verdeckt jemand als Bauträger auftritt.
     
  6. #6 Crawler, 15.05.2011
    Crawler

    Crawler

    Dabei seit:
    19.03.2011
    Beiträge:
    46
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Kiel
    Wobei bei einem Bauträger ja die Vertragsstruktur komplett anders ist. Dort kauft man ja quasi ein noch zu erstellendes Haus... in diesem Fall hat der Bauherr ja Verträge mit jedem einzelnen Gewerk.

    Scheint insgesamt ein eher seltener Fall zu sein.
     
  7. #7 Baufuchs, 15.05.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du schreibst "Käufer beauftragt das Unternehmen (Verkäufer) als Architekt.

    Daraus schliesse ich, dass der Verkäufer kein reiner Architekt ist, sondern ein GÜ.

    Wenn der nun anschließend auch den Auftrag für den Rohbau bekommt, müsste schon über Ausschreibungsergebnisse nachgewiesen werden, dass Käufer in seiner Entscheidung völlig frei war.

    Ansonsten unterstellt das Finanzamt ein einheitliches Vertargswerk und erhebt die Grunderwerbsteuer auf das, was der Käufer vom Verkäufer erworben hat. Nämlich Grundstück und Rohbau. Die in diesem Fall gewählte Vertragstruktur würde als Vertragsgestaltung angesehen, die nur gewählt wurde, um die Steuer zu verkürzen.

    PS:
    Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein schlüsselfertiges Haus oder um einen Rohbau handelt. Entscheidend ist die zu versteuernde Gegenleistung.

    Mal hier lesen (Tipp letzter Absatz)
     
Thema: Neubau: Ermittlung der Grunderwerbssteuer
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. grunderwerbssteuer grundstück und haus bei neubau

Die Seite wird geladen...

Neubau: Ermittlung der Grunderwerbssteuer - Ähnliche Themen

  1. Schimmelgeruch im Neubau

    Schimmelgeruch im Neubau: Hallo, mein Haus wurde vor einem Jahr fertiggestellt (Holzständerbauweise). Vor ca. zwei Wochen habe ich erstmals Schimmelgeruch in einem Raum...
  2. Wasser an Hangwand bei Neubau

    Wasser an Hangwand bei Neubau: Hallo zusammen Ich hab viel im Stillen mitgelesen, aber jetzt ist dann doch mal die erste eigene Frage aufgekommen... Wir haben ein...
  3. Einbau Velux bei Neubau / Es tropft überall durch / Darf das so? (aktuell noch ohne Dachpfannen)

    Einbau Velux bei Neubau / Es tropft überall durch / Darf das so? (aktuell noch ohne Dachpfannen): Moin liebe Community, wir haben gerade unsere neuen Dachfenster bekommen; es tropft nun bei normalem Regen teilweise recht stark durch die Folie...
  4. Klopfgeräusch Neubau

    Klopfgeräusch Neubau: Was ist das? Wohnung im 2. OG. Neubau, Aussenwand, Fussbodenheizung. Tags wie nachts, wetterunabhängig, lautes klackerndes Geräusch ein bis...
  5. Wann Ermittlung der Heizlast beim Neubau?

    Wann Ermittlung der Heizlast beim Neubau?: Hallo, wird die Heizlast bei einem Neubau bereits bei der Planung berechnet? Oder erfolgt die Ermittung erst später bei der Auslegung der...