Blower Door Test-Ergebnis: 1.04

Diskutiere Blower Door Test-Ergebnis: 1.04 im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, bei uns wurde soeben der Blower Door Test durchgeführt und das bisherige amtliche Endergebnis hat einen Wert von 1,04 bei n=50...

  1. Smylo

    Smylo

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    Hallo zusammen,

    bei uns wurde soeben der Blower Door Test durchgeführt und das bisherige amtliche Endergebnis hat einen Wert von 1,04 bei n=50 hervorgebracht.
    Dieser Wert ist sicherlich alles andere als optimal, allerdings wurde uns versichert, wir bräuchten uns dennoch nicht verrückt machen lassen, da dieser Wert so schlecht nicht ist...
    Begründung:
    - Fensterbänke fehlen noch (dort war der höchste Luftstrom so spüren)
    - einige Steckdosen sind nicht ganz sauber abgedichtet
    - noch kein Estrich
    - Decken noch nicht verspachtelt
    - und der relativ starke Wind heute habe das Messergebnis ebenfalls noch ein wenig verschlechtert (leider konnte nur die Eingangstür verwendet, da für die windabgeneigte Terassentüren kein Schlüssel zur Verfügung stand)

    Für uns als Laien klang dies auch alles recht plausibel und nachvollziehbar und der Wert müsste nach Durchführung der oben aufgezählten Punkte sich mindestens um 0.3-0.4 oder sogar mehr noch verbessern - was ja ein durchaus gutes Ergebnis bedeuten würde.

    Kommen wir zum eigentlichen Grund des Beitrages...
    Können wir den Aussagen glauben schenken oder sollten wir uns schleunigst mit unserem GÜ in Verbindung setzen?

    Gruß und vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 Baufuchs, 18.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nur damit du den erreichten Wert richtig einordnen kannst:

    gefordert =

    < 3,0 bei Häusern mit natürlicher Lüftung
    < 1,5 bei Häusern mit mechanischer Lüftungsanlage
    < 0,6 bei Passivhaus

    Warum führt man einen Blower Door Test zu einem Zeitpunkt durch, an dem die lufdichte Gebäudehülle noch nicht fertiggestellt ist?
     
  3. Smylo

    Smylo

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    Hallo Baufuchs und vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Unser Bauvorhaben sieht eine Ausführung mit KfW 70 Standard vor und beinhaltet (später) eine mechanische Lüftungsanlage vo IWS.

    Bezüglich der Terminierung des Blower Door Testes hieß es, dass dieser unbedingt vor Estrichlegung zu erfolgen hat, um etwaige Mängel leichter korrigieren zu können.

    Hat dieser Wert denn jetzt überhaupt eine Aussagekraft oder ist ein zweiter Test unausweichlich (diesen müssten wir dann allerdings aus eigener Tasche noch mal extra bezahlen)?

    Wir sind halt ein wenig verunsichert, da man hier häufig von Werten jenseits 0,5 liest...
    Bei den von Dir aufgeführten Werten wären wir ja jetzt schon gar nicht so schlecht aufgestellt, auch wenn die KWL den Wert sicherlich wieder ein wenig negativ beeinflussen würde, oder wird diese beim Test verschlossen?

    Danke.
     
  4. #4 ManfredH, 18.06.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Die Fensterbänke haben nicht die Aufgabe, die Luftdichtigkeit herzustellen ... die Fensteranschlüsse müssen auch vorher schon dicht sein.
     
  5. Smylo

    Smylo

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    Auch Dir erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Eigentlich war dies auch meine Erwartungshaltung, aber da wir Laien sind haben wir uns womöglich "bequatschen" lassen.
    Die Erklärung war in etwa folgendermaßen:
    Da die Fenster in der Dämmschicht eingebaut sind und die Dichtungfolie/band nur eine gewisse Breite aufweist, überdeckt eben dieses nicht noch die kompletten Mauersteine. Und genau an der Stosskante zwischen den Steinen war der Luftstrom zu spüren, bei dem einen Fenster mal mehr bei einem anderen etwas weniger.
    Dieser Bereich würde aber später bei der Installation der Fensterbänke überdeckt und verschlossen werden, so die Aussage.
    Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber aktuell kann man an diesen Stellen noch die inneren Wandsteine (Porenbeton) von oben bewundern. Ausserdem, hatte ich vergessen zu erwähnen, haben wir bisher auch noch keine Rollschichten, vielleicht ist dies ja auch der Grund für die Undichtigkeit?
     
  6. Roth

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    Muss da nicht unter dem Fensterbrett ein Glattstrich drauf?
     
  7. KPS.EF

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    Hallo @Smylo,

    Die EnEV 2009 enthält im § 6 (1) folgende Regelung:

    "... Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 2 eingehalten sind."

    Wurde bei der Ermittlung des Jahre-Primär-Energie-Bedarfs der bei Durchführung einer Blower-Door-Nachweismessung anrechenbare Bonus in Anspruch genommen, ist dieser Test auch EnEV-konform durchzuführen und die laut Anlage 4 Nr. 2 aufgeführten Grenzwerte müssen eingehalten werden. Hier findet sich auch ein Verweis auf die Anwendung der Messnorm DIN EN 13829: 2001-02.


    Die Messnorm enthält im Punkt Punkt 5.1.3 Festlegungen zum Messzeitpunkt ... siehe http://www.luftdicht.de/din13829.htm

    Dagegen wurde bei Deiner Messung verstoßen.

    Aus diesem Grund würde ich dies unverzüglich schriftlich anzeigen, um eine DIN-gerechte Messung zu erwirken.

    Hier bist Du (auch) als Bauherr in der Pflicht! :cool:

    KPS
     
    BlowerdoorRheinland gefällt das.
  8. leany

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    Nach meinem Verständnis wird Estrich in keinsterweise die Dichtheit verbessern. Estrich liegt nicht dicht an Wänden und in den Ecken gibt es sowieso schon große Lücken. Außerdem liegt Estrich meistens auf Dämmung, die auch keinen luftdichten Verbund mit der Wand bzw. Boden bildet. Somit ist es egal ob vor Estrich oder danach gemessen. Vorher ist es vielleicht besser, denn wenn z.B. der Putzer nicht sauber gearbeitet hat und nicht bis nach ganz unten und am besten ein Stück auf dem Boden verputzt hat, dann sollte er dies jetzt noch nachbessern.
    Zu Fenstern: auch bei uns wurde an einem Fenster Mangel gefunden, die Folie klebte auf der Wand nicht, bzw, die Wand war nicht ganz gerade und Fensterbauer lies einen 3 Finger breiten Spalt auf. Aber durch die Mauerspalte habe ich bei uns keinen merkbaren Luftstrom empfunden. Worauf ihr hier achten solltet sind eher die Ecken zw. horizontalem und vertikalen Schnitten der Folie. Bei uns zog da an einigen Stellen etwas. Diese Stelle sind aber sowieso schon etwas schwieriger richtig auszubilden. Ich habe z.B. immer wieder Fehler gemacht als ich so eine Ecke selber abdichten wollte. Wie schneidet man so ein Stück Folie so, dass daraus ein "inverse" Würfelecke entsteht?

    Ich würde eher sehr stark auf mögliche Leckagen im DG - Dampfsperre - achten. Wenn da was durchgeht ist es viel katastrophaler als im Fensterbereich - meine Meinung.

    Wie habt ihr denn die Öffnungen für Luftungsanalage und/oder Kamin abgedichtet? Ich habe z.B. Lappen nochmal Nass gemacht, damit da wirklich nichts durchgeht und das Ergebnis nicht verfälscht wird.

    Das Ergebnis ist doch ganz O.K. immerhin noch unter etwa 65-70% von max. erlaubt.

    Wir hatten einen Wert von 0,75 => 0.8, allerdings wurde das offensichtlich falsch abgedichtete Fenster vorerst abgeklebt, denn diese Stelle sollte klarerweise nachgebessert werden.

    Also, wenn im DG im Bereich der Dampfsperre alles in Ordnung gewesen ist, dann seid doch mit dem Wert zufrieden :-) und macht euch nicht den Stress. Umgekehrt, wenn das meiste in dem Bereich gezogen hat, dann macht eurem GÜ mal Alarm.

    Viel Erfolg weiterhin!
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    zu 1.
    quatsch. wurde oben beschrieben

    zu 2.
    holzhaus oder mauerwerk ohne deckelung?

    zu 3.
    die decken sind nicht die luftdichte ebene (s. auch antwort von kps)

    zu 4.
    windmessung? ausgleichsrechnung? oder blabla?

    wie wurden leckagen geortet?
    auf einen n50 von 1 braucht sich niemand was einbilden ..
     
  10. KPS.EF

    KPS.EF

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    So sollte es sein. :28:
     
  11. KPS.EF

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    Hallo @leany,

    Deine eingestellten Aussagen treffen insbesondere auf die im Rahmen von baubegleitenden Überprüfungen durchgeführten Leckageortungen bei Prüfdruckbeaufschlagung zu.

    Oftmals werden derartige Qualitätskontrollen zeitgleich mit den Durchführungen von Nachweismessungen nach EnEV kombiniert, um möglichst kostengünstig 2 Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. :hammer:

    Das ist, wenn überhaupt, nur dann zu akzeptieren, wenn absolut gewährleistet werden kann, dass bis zur endgültigen Objektfertigstellung keinerlei negative Auswirkungen mehr auf die Luftdichtheitsebene(n) zu befürchten wären.

    Die Fachwelt ist sich jedoch darin einig, dass diese beiden Prüfungen entsprechend ihren unterschiedlichen Zielstellungen und Beurteilungen seperat und je nach Baufortschritt getrennt erfolgen sollten.

    Dabei besitzt der Messdienstleister zwar weitestgehende Entscheidungsspielräume, haftet jedoch andererseits auch für die "Richtigkeit" seiner Prüfergebnisse.

    Das betrifft für rechtliche Nachweismessungen auch die Wahl des Messverfahrens (A oder B), die Nachvollzihbarkeit bzgl. der Ermittlung des beheizten Gebäudevolumens, die Einschätzung der klimatischen Verhältnisse, die Anordnung der Messtechnik, den Nachweis der Kalibration der Anlage, die Qualität notwendiger temporärer Abdichtungen und deren Protokollierungspflichten u.a.m., damit die seitens Dritter gegebenenfalls bestehende Zweifel an der Objektivität hinreichend sicher entkräftet werden könnten.

    Dazu zählen insbesondere auch Unsicherheiten bzgl. der Ergebnisermittlung beim Vorliegen provisorischer Abklebungen (z.B. durch zum Messzeitpunkt noch fehlende Anlagentechnik wie Lüftung oder Dunstabzugshauen bzw. Wäschetrockner etc., fehlende Hauseingangstüren, später noch vorgesehener Montage im Dachbereich (wie z.B. SAT-Anlagen, Solar- oder Photovoltaik-Anlagen).


    MfG
    KPS
     
  12. Smylo

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    Allen zusammen vielen Dank für Eure Antworten.

    Weißt Du zufällig wann bzw. von wem dieser ausgeführt wird? - wäre dies die Aufgabe von den Putzern gewesen, oder kann es sein, dass dieses Gewerk bei uns einfach noch fehlt, aber zu einem späteren Zeitpunkt noch umgesetzt wird.
    -> ist notiert und wird beim GÜ angesprochen.

    Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung!
    -> Werde es entsprechend beim GÜ anzeigen.

    Ich war an den Fugen mit den Händen entlanggegangen, konnte allerdings nirgends einen Windzug feststellen.

    Die Abdichtung wurde vom Kontrolleur vorgenommen und wurde mit "Klebeband" ausgeführt. Allerdings beschränkte sich dies auf die Abflussleitungen usw.. Beim Schornstein wurde nichts weiter unternommen und die Kernbohrungen für die Lüftungsanlage stehen ja noch aus...

    "ganz O.K." trifft es ziemlich gut, damit gebe ich mich aber nur ungern zufrieden und wenn nicht zu erwarten ist, dass nach Ausführung der fehlenden baulichen Maßnahmen der Wert zum Positiven gesteigert wird, dann würde ich ein ernstes Gespräch führen müssen -> Baubeschreibung = 0.7

    Vielen Dank, können wir gut gebrauchen ;)

    Der fehlende Glattstrich ist wohl gemeint...

    Mauerwerk, Steckdosen lagen alle offen (nicht verklebt und auch kein Deckel drauf - hoffe dies war gemeint)

    Sorry, mein Fehler. Es war auch nicht die Decke, sondern das Dach gemeint, also vielmehr die Dachschrägen mit Rigipsplatten.

    Wurde nach meinem Kenntnisstand nicht vorgenommen.

    Gute Frage, als wir auf der Baustelle zum vereinbarten Termin erschienen sind, war bereits die erste Messung abgeschlossen und die Bekanntgabe des Ergebnisses mit den oben aufgeführten Hinweisen/ Begründungen versehen.
    Aufgrund dessen sei es jetzt nicht mehr nötig weitere Schritte zur Leckageortung vorzunehmen, da der Wert bereits gut sei und eben nach Ausführung der angesprochenen Punkte sich noch deutlich verbessern würde.
    Folglich waren meine Frau und ich durch die einzelnen Räume geschritten und hatten versucht mit unseren Händen Leckagen zu orten (zum Teil sogar mit Erfolg).

    Genau deshalb haben wir diesen Beitrag ja eröffnet.
    Wenn Ihr uns sagt, dass nach Umsetzung der obigen Punkte keine Besserung zu erwarten ist, dann würden wir schon alleine aus diesem Grund auf einen weiteren Test bestehen (samt Kostenübernahme vom GÜ)!


    Der Übersichtlichkeit wegen hier noch mal eine gesammelte und korrigierte Liste der offenen Punkte, welche eventuell eine Verbesserung des Messergebnisse zur Folge haben könnten:

    1. Fensterbänke fehlen noch
    Hinweis: bisher kein Glattstrich vorhanden

    2. Einige Steckdosen sind nicht ganz sauber abgedichtet
    Hinweis: Dosen waren beim Test allesamt offen

    3. Noch kein Estrich
    Entkräftet: Trägt nur äußerst bedingt zur Luftdichtigkeit bei

    4. Sämtliche Stoßkanten der Rigipsplatten sind noch nicht verspachtelt

    5. und der relativ starke Wind heute habe das Messergebnis ebenfalls noch ein wenig verschlechtert (leider konnte nur die Eingangstür verwendet, da für die windabgeneigte Terassentüren kein Schlüssel zur Verfügung stand)

    Anmerkungen meinerseits:

    6. Rollschichten fehlen noch

    7. Haus ist noch nicht verfugt


    Danke allen noch mal für Eure Unterstützung!
     
  13. KPS.EF

    KPS.EF

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    MfG aus Erfurt
    KPS
     
  14. leany

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    Hallo @ KPS.F

    Zum Messzeitpunkt fehlten bei uns nur die Fensterbänke. Und nur an 2 offensichtlichen Stellen wurde abgeklebt. Eine Stelle, im Fensterbereich, wo die Folie zusammengedrückt war und Unebenheiten an der Wand verursachten einen 2-3 Finger breiten Spalt. Diese Stelle wurde definitiv verbessert. Die andere Stelle betraf die Regen/Kondenwassersöffnung des Kamins.

    Wie sollen aber die Öffnungen für die Lüftungsanlage und z.B. für Abluftöffnung für Haube in der Küche bei so einem Test behandelt werden. Bleiben die tatsächlich trotz allem offen? Bei so einem 30x30 Loch geht doch alles mögliche durch???

    Verstehe net ganz?!?
     
  15. leany

    leany

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    Natürlich schafft der GÜ, den Wert trotz aller jetzigen vorhandenen Mängel einzuhalten. Sobald der Putz die letzten Fugen am Fenster schließt und die Fensterbänke drin sind und dann ev. noch alles "luftdicht" gefliest wird und die letzten Löcher mit Acryl geschlossen werden ist bestimmt ein noch kleinerer Wert als 0,7 erreichbar.

    Aber das alles ist nicht DAUERHAFT!

    Habt ihr euch die undichten Steckdosen markiert. Diese dem GÜ anzeigen und nachprüfen ob die später nachgebessert worden sind. Wir haben die Steckdosen richtig saftig in Gips reingesetzt, so dass Gips durch alle Öffnungen in den Dosen quill. Noch besser sind luftdichte Dosen.

    Wenn ich es richtig verstehe, soll aber die Folie an den Fenstern jetzt erstmal ab, dann der Glattstrich und dann die Folie wieder rauf.

    @KPSF

    So ganz verstehe ich aber den Sinn des Glattstriches nicht. Denn wie oben erwähnt, es kommen ja noch die Fensterbänke rein und an den Seiten/Leibungen kommt der Putz. Dann ist doch alles eh dicht? Oder was ist da der Sinn? Danke!
     
  16. KPS.EF

    KPS.EF

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    Das regelt die DIN EN 13829 im Punkt

    "5.2.2 Bauteile
    Alle absichtlich vorhandenen äußeren Öffnungen des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils werden geschlossen (Fenster, Türen, Kaminzug).

    Für Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) werden keine weiteren Maßnahmen getroffen, um die Luftdichtheit zu verbessern.

    Für Verfahren B (Gebäudehülle) werden alle einstellbaren Öffnungen geschlossen, und alle weiteren absichtlich vorhandenen Öffnungen müssen abgedichtet werden."

    Ausführlicher? Dann --> hier weiter lesen ...

    Der Glattstrich unter der inneren Fensterbank verhindert, dass bei nicht vollflächig in Mörtel gesetzten Platten Leckagen auftreten könnten.

    Desweiteren sollten je nach Abdichtsystem zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk für die Dichtungsmaterialien (z.B. Quellbänder, Klebebänder, ...) flächenebene Flanken garantiert werden, um ansonsten durch Unebenheiten drohende Undichtheiten sicher zu vermeiden.

    KPS
     
  17. #17 Synthie, 20.06.2011
    Synthie

    Synthie Gast

    Hallo Leute,

    die Luftundichtheit ist 'nur' dann gefährlich, wenn dadurch Bauschäden verursacht werden können. Dabei spielt es keinen Rolle ob 0.7 oder 1.0. wir haben bei unserem Fertigteilhaus auch mit Keller (ca. 680m³) einen Wert von 0.8 und bei geschlossenen Kellertüren bei ca 480m³ Volumen einen Wert von 0.95 erreicht.

    Dennoch, ich hatte Feuchteschäden im Dachboden, aufgrund von Konvektion der Wärme. Da wurden bei den Elektroverteilern unzählige Durchdringungen durch die Dampfbremse gefunden, die der Elektriker nicht!!! oder nicht sauber nachträglich mit Siga Rissan abgeklebt hat.

    Auf die Undichtheiten im Spitzboden sind wir nur duch eine Leckagesuche mit 'Räucherstäbchen' und Wärmebildkamera aufmerksam geworden.

    Fazit:
    ====
    Ein gutes Testergebnis, und jeder Wert <=1.0 ist gut, schützt nicht vor spätere Bauschäden. Im Gegenzug führt nicht jede Undichtheit zu einer Beschädigung der Bausubstanz.
    Hier wird einerseits bzgl. dem Blowerdoor-Test viel Panik gemacht, andererseits herrscht der naive Glaube, dass bei einem guten Ergebnis alles in Ordnung ist.

    Synthie
     
Thema: Blower Door Test-Ergebnis: 1.04
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