Entwässerung Kellerterrasse nach Flachdachrili?

Diskutiere Entwässerung Kellerterrasse nach Flachdachrili? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben im KG eine Kellerterrasse (etwa 20qm), die von etwa 1,50m hohen Betonwänden umgeben ist, der Boden ist ebenfalls...

  1. tata

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    Hallo zusammen,

    wir haben im KG eine Kellerterrasse (etwa 20qm), die von etwa 1,50m hohen Betonwänden umgeben ist, der Boden ist ebenfalls Beton, also eine wasserdichte Wanne. Diese Terrasse ist nicht überdacht, daß heißt, die gesamte Fläche wird beregnet und zusätzlicher Eintrag erflgt über äußere Kellertreppe. Bisher haben wir nur einen Bodeneinlauf und keinen Notüberlauf.
    Meine Fragen an die Expertenrunde:
    1) Ist hier bei der Bemessung die Flachdachrichtlinie DIN EN 12056 anzuwenden? Der GU sagt, sie sei nicht anzuwenden, da bei einer Kellerterrasse die Statik bei stauendem Wasser nicht gefährdet ist.
    2) Falls 1) nein: Nach welcher RiLi wäre dann die erforderliche Entwässerung zu bemessen?
    3) Falls 1) ja: Kann auf eine Notentwässerung verzichtet werden, wenn der Nachweis erbracht wurde, daß sich ausreichend Rückhaltevolumen für den Jahrhundertregen (5 Minuten) im Bereich der Terrasse befindet?
    4) Die Terrasse wird durch ein bodentiefes Fenster betreten. Bei der Berechnung des Rückstauvolumens in der Wanne, geht der GU davon aus, dass das stauende Wasser bis zur Mitte Klemmschiene der Dichtungshochführung am bodentiefen Fenster steigen darf. Ich halte dies für falsch, da diese Fensterdichtungen nicht druckwasserdicht ausgelegt sind. Nach meinem Verständnis müßte 1cm unter der Bodenschwelle, auf der das Fenster aufsitzt, Schluß mit dem Wasserspiegel sein. Wo wäre nach Eurer Meinung die maximale Wasserhöhe im Flutfall anzusetzen?

    Vielen Dank schon jetzt und Gruß
    tata
     
  2. #2 Skeptiker, 18.06.2011
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    Was ist eine "Kellerterrasse", eine Dachterrasse auf einem Kellerraum?
     
  3. tata

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    Hallo Skeptiker,
    eine berechtigte Frage ;)
    Stell Dir vor, Du gehst aus Deinem Kellergeschoss durch ein bodentiefes Fenster heraus und stehst auf einer Terrasse. Diese Terrasse/Freifläche ist umgeben von den beschriebenen 1,50m hohen Umfassungswänden, der Rest zum natürlichen Gelände ist abgeböscht. Vielleicht ist es leichter, wenn man sich eine Kelleraußentreppe vorstellt, deren Podest vor der Kellereingangstür 25qm groß ist? Oder stell Dir einen Balkon mit geschlossener Brüstung vor, der auf Kellerniveau sitzt.
    Sorry, ich fürchte besser kann ich es nicht beschreiben.

    Unter der Terrasse/geschlossenem Balkon/Kelleraußentreppe ist nur Baugrubensohle.

    Hilft das weiter?

    Danke!
     
  4. H.PF

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    Ich würde das nicht ohne Zweitentwässerung machen. Pumpensumpf oder so was wäre schon noch angebracht. Was machst du wenn der Gully verstopft ist? Dann läuft es dir wunderbar in den Keller rein... Und jeder Gully ist mal verstopft. Braucht doch nur im Winter Eis drauf zu sein und es regnet dann mal kräftig. Schwupp hast du Wasser im Haus...
     
  5. #5 Skeptiker, 18.06.2011
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    Wieso sollte die "Terrasse" dann ein Flachdach sein? :shades
     
  6. H.PF

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    Es geht um die Anschlußhöhen...

    Eine Loggia wäre das gleiche Konstrukt, komplette Umrandung, irgendwo ein Gully. Und schwupp ist der Gully verstopft... Da gehört eine zweite Entwässerung irgendwo hin...

    15 cm sind da schnell verbraucht wenn es mal richtig regnet bei verstopftem Gully...
     
  7. tata

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    Hi,
    ohne Frage, die zweite Entwässerung muß her. Da die aber an den gleichen Kanal angeschlossen wird, der beim Jahrhundertregen auch gerne mal rückstaut, bleibt auch bei zwei Abflüssen der Regen stehen.
    Ich möchte daher Argumente finden, dem GU nachzuweisen, daß eine Notentwässerung her muß und fand sie bisher in der FlachdachRili, wo diese für Loggien und geschlossene Balkone vorgeschrieben ist.

    @Skeptiker: Balkone und Loggien fallen unter die FalchdachRiLi, wieso nicht auch mein "WasImmerEsEigentlichNuGenauIst"? ;)
    Was würde denn aus Deiner Sicht alternativ für meine "Kellerterrasse" anwendbar sein?
     
  8. #8 Skeptiker, 19.06.2011
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    schon klar

    Auch ein Kellerlichtschacht wäre ähnlich, ist aber definitiv kein Flachdach.
     
  9. #9 Skeptiker, 19.06.2011
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    Dein "WIEENGI" würde ich vorläufig als "großen flachen Kellerlichtschacht" bezeichnen.

    Kenne nichts passendes. Mir ist auch nicht bekannt, dass Kellerlichtschächte über einen zweiten Ablauf verfügen müssen. Ich sehe immer eine vertikale "Reserve" von mind. 25 cm zwischen Boden und tiefster planmäßiger Öffnung bzw. FDRiLi + 10 cm vor. Einen redundanten Ablauf ... wie soll der funktionieren? Über eine Hebeanlage?
     
  10. tata

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    Naja, ich wollte meinen "großen flachen Kellerlichtschacht" (das Ding sieht aber besser aus!) über den zweiten Bodeneinlauf im natürlichen Gefälle in eine Zisterne (max.2.000l) entwässern, die dann zeitversetzt über eine Hebeanlage in den Kanal/Regenwasserzisterne entleert wird.
    Pumpensumpf und Hebeanlage hatte ich mir auch überlegt, aber die funktionieren dann im Fall der Fälle garantiert nicht (Strom weg, Pumpe kaputt, Schwimmerschalter hängt...), daher den "stromlosen" Umweg über die Zisterne.
     
  11. #11 Wieland, 19.06.2011
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    Hallo Tata,

    Wo ist den der Bodenablauf angeschlossen ? An das Örtliche Kanalnetz ? Wie sieht
    es mit der Rückstauebene aus ( Höhendifferrenz Hauptkanal zu OK. Terasse ?
    Wo sollte der Notüberlauf / Noteinlauf angeschlossen werden ? Liegt dein Objekt am Hang ?
    Ich finde die Sache zumindest von der Planung her interresant u.spannend.

    Grüße
     
  12. #12 Wieland, 19.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Noch eine Frage wo liegt der Grundwasserspiegel unter der Terrasse ?

    Grüße
     
  13. svjm

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    Guten Tag,

    ich denke, es ist zunächst unerheblich, welche RiLi herangezogen werden kann.
    Da ein Flachdach i.d.R. über Gelände liegt, ist hier eine Notentwässerung über Wasserspeier recht einfach zu bewerkstelligen. Das geht bei Ihrem "Loch" nicht, und das wird der Bauleiter/GU wahrscheinlich meinen.

    Und die üblichen (mind.)15 cm Aufkantungshöhe haben auch nichts mit der Errichtung einer Badewanne zu tun, sondern sollen eine Hinterläufigkeit der Abdichtung verhindern (z.B. durch Schnee).

    Sie werden m.E. um mind. zwei Dinge nicht umher kommen:

    - Druckwasserdichte Fenster/Türen
    - Pumpensumpf.

    Nach Ihrer Beschreibung ist mit zusätzlichem Wasser vom angrenzenden Gelände zu rechnen.

    Mit den Ihnen bekannten Randbedingungen sollte sich für ein worst-case-Ereignis eine Aufstauhöhe ermitteln lassen.

    Meine Meinung.
    svjm
     
  14. #14 Wieland, 19.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Bei der Flachdachentwässerung ist ein Notüberlauf bzw. zweiter unabhängiger
    Ablauf gefordert, die Richtlinie besagt, daß dieser zweite Überlauf nicht an
    den gleichen Kanal angeschlossen werden darf, eben wegen der Rückstaugefahr.
    Eine Hebeanlage würde höchstwahrscheinlich an der gleichen Grundleitung angeschlossen, bei Rückstau pumt die Anlage das Niederschlagwasser praktisch über den Gulli zurück in das Terrassen / Becken.

    Insofern ist die Rückstauebene des Hauptkanal u. die Tiefe des Grundwasserspiegel entscheident für ein Funktionieren der Entwässerung. ( bzw. für die Planung ).

    :hammer:
     
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