bodenplatte mehr als 10 cm zu klein

Diskutiere bodenplatte mehr als 10 cm zu klein im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; hallo, gestern wurde die bodenplatte gegossen. statt 47 m3 warens nur 37 m3 beton. daraufhin wurden wir stutzig. heute hat unser bauleiter unsere...

  1. erde

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    hallo,
    gestern wurde die bodenplatte gegossen. statt 47 m3 warens nur 37 m3 beton. daraufhin wurden wir stutzig. heute hat unser bauleiter unsere befürchungen bestäigt: die Bodenplatte ist mehr als 10 cm zu kurz, ist uneben (im Schacht 21cm Tief statt 25!!), beton wurde beim aufgießen nicht gerüttelt, boden überseht mit rissen.
    Lösung unseres Statikus: seitlich bohren und in abständen von 25 cm eisenstäbe rein, Schlammschicht über bodenplatte wg.der risse und zuletzt Beton aufgiesen..
    ist das richig??
    ist so ein flicken der bodenplatte noch sicher??
     
  2. #2 Carden. Mark, 23.07.2011
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    Nö - das alleine Reicht wahrscheinlich nicht.
    Aber ich kenne Eure Bodenplatte nicht.
    Liest sich aber alles sehr bescheiden.
    Sicher das nur die Länge ein Problem ist?
    Wie wurde denn bewertet ob die restlichen Unregelmäßigkeiten nicht zum Nachteil gereichen?
     
  3. H.PF

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    Wer bezahlt den Statiker? Ich tippe drauf das das der Bauunternehmer macht...
     
  4. erde

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    statiker zahlen wir.

    was sind denn die risiken? gibt´s da andere lösungen?? bin weiblicher VOLLLEIHE!!!

    unser bauleiter sagt bewehrung ist ordentlich und
    risse seien entstanden weil er beim betonieren nicht gerüttet hat.

    was würdet ihr uns raten?? kann man da noch das geplante haus bauen??
     
  5. erde

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    sorry aber meine tastatur ist defekt. werk meine kleinen tochter :hammer:
     
  6. #6 Carden. Mark, 23.07.2011
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    Wenn nicht gerüttelt wurde, habt Ihr auch nicht die bestellte Betongüte erhalten.

    Das per Ferndiagnose zu beurteilen ist leider zu viel verlangt.
    Der (einfache) Weg Deines Statikers macht mich aber seeehr nachdenklich.

    Wie das mit den nachträglichen Bewehrungsanschlüssen RICHTIG funktioniert ist eine langes Thema und geht hier zu weit. Fakt ist, das gehört geplant, die Lage der vorh. Bewehrung ist hierbei meist festzustellen und fortzuführen. Hinzu kommen noch ein Dutzend anderer Anforderungen und bei statisch relevanten Anschlüssen eine hierfür zertifizierte Fachfirma.

    Also - nicht mal so einfach..... mach mal.
     
  7. erde

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    vielen dank für die antworten.
    meine frage:

    1. ist eine vergrößerung der bodenplatte überhaupt sinnvoll? welche risiken entstehen? habe gelesen dass das NIEMALS gut geht und nach jahren risse entstehen

    2.da bodenplatte (soll 25cm dick) uneben ist (abweichung ca.4 cm) soll eine schlammschicht auf den boden gebracht dann mit beton aufgefüllt werden, ist das so einfach? soll wir das lieber später mit estrich ausgleichen??
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das alles klingt nicht nach einem werk, dass auch nur annähernd den
    (hoffentlich) bestellten eigenschaften entspricht - den regeln der technik
    eh nicht.

    ich halte sanieren für teurer, als abbruch+neu - unbeachtlich der frage, ob
    ein derartiges gewürge an einem neuen bauteil vom besteller hinzunehmen sein soll ...
     
  9. Eric

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    Da mußt Du den Statiker falsch verstanden haben. Anderenfalls den Armleuchter sofort entlassen.

    Es geht auch nicht, dass die fehlenden 4 cm einfach oben drauf gepappt werden.

    Nach der Rechtsprechung mußt Du eine Sanierung mit einem verbleibenden Restrisiko nicht akzeptieren. Sanierungsvorschläge hat der AN und nicht Dein Statiker zu unterbreiten. Dein Statiker, der offenbar ziemlich " schmerzfrei ist, hat den Vorschlag des AN dann zu prüfen, gegebenfalls zur Ausführung freizugeben und die ordnungsgemäße Ausführung vor Ort zu überwachen.

    Daran denken, dass der AN die mangelfreie Nachbesserung bis zur Abnahme zu beweisen hat. Hierauf den AN hinweisen. Der AN muß sich dann überlegen, ob bei so vielen Fehlern die fachgerechte Nachbesserung und der Aufwand für den Nachweis lohnt oder der Mist nicht besser wieder abgerissen wird.
     
  10. #10 Wieland, 24.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Ist es eine Bodenplatte für den Keller ? Soll es WU sein ? Gibt es Fundamente,vermutlich
    nicht.

    Auf jeden Fall wird das mit einschlämmen u. 4 cm Kruste nichts, wenn da rumgebastelt
    werden muß, braucht es unter den fehlenden 10 cm ein Fundament u. die Bodenplatte
    muß aufgeprellt und vollflächig vernagelt werden. Dazu brauch es eine Planung /Sanierungsplan.

    Wenn es die Höhenlage zulässt würde ich persönlich dazu tendieren, eine komplette Bodenplatte von 12 cm einschließlich Vernagelung u. Bewehrung
    (Fundament an den fehlenden 10 cm u.Anschluss an Bodenplatte ) darüberzulegen.


    Grüße
     
  11. #11 Carden. Mark, 24.07.2011
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    Das hatte ich irgendwie garnicht gelesen.
    Das ist natürlich, wie Eric schon schrieb Unfug.
    Ich habe schon so einiges mitgeteilt bekommen. Sogar von Statikern. Das traue ich aber einen Statiker nun wirklich nicht zu.
     
  12. erde

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    kann man den pfusch noch retten ?? oder sollen wir den bau nicht fortführen?
     
  13. #13 fmw6502, 24.07.2011
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    mls hat doch eine klare Antwort (selten! ;)) gegeben

    Gruß
    Frank Martin
     
  14. #14 Thomas B, 24.07.2011
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    Unabhängig von den Möglichkeiten einer Sanierung stelle ich mir dir Frage wer so etwas verzapft.(Btw: Unebenheiten von 4 cm würde bedeuten, daß die Armierung wohl freiliegt oder zumindest zu wenig Überdeckung aufweist...oder einfadch fehlt) Das kann ein angelernter Hilfsarbeiter besser. Einer Fachfirma unterlaufen natürlich auch mal Fehler (wem passiert das nicht...?), aber die Menge individueller, gravierender Patzer an nur einem Bauteil (Abmessung, Ebenheit, Verarbeitung), läßt nicht darauf schließen, daß es sich um fachlich ausgebildetes Personal handelt. Das scheint ebenso für Euren Statiker zu
    gelten!

    Ich hatte auch mal einen "Fall", da ging bereits bei der Bopla zu ziemlich alles daneben....Alarmsirenen schrillten, ich empfahl dem Bauherren dringend sich von der Firma (GU) zu trennen. Tat er leider nicht. Mit dem Ergebnis, daß es in allen weiteren Gewerken ebenso desatrös weiterging.

    Was darf man für die Zukunft erwarten? Wenn gemauert wird. Wenn die nächste Decke kommt. Die Außenabdichtung oder gar Weiße Wanne....:yikes

    Fazit: Vollbremsung. Und die eigenen Angaben von externer Stelle überprüfen lassen (dokumentieren!). Hier einfach weitermachen (wird scho'...), wäre der wohl am wenigsten kluge Weg.

    Grüße

    Thomas

    PS: Gibt es Fotos...?
     
  15. Alex80

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    @Thomas B

    Das kann ich nur bestätigen!!! Auch wenn die anderen Gewerke von anderen Firmen ausgeführt werden sollen, zieht sich der Mist weiter. Es ist wie eine Seuche! Sobald die anderen sehen, es wurde vorher gepfuscht, dann pfuschen die (sogar auch ohne Not, wahrscheinlich aus Spass) weiter.

    Bopla raus, und dann Vertrag kündigen wegen Vertrauensverlust. Nach BGB/VOB wohl möglich, aber natürlich besser mit einem Anwalt vorher reden/sich beraten lassen.

    Aber zuerst mal alles raus, sonst müsst ihr den Abbau selbst bezahlen, wenn's weiter einiger Maßen schneller gehen soll. KEIN GELD ZAHLEN!!!

    Ich dachte unsere Bopla mit minderwertigerem Beton wäre schon schlecht, aber das hier wie ihr es beschreibt, würde sogar ich nicht mehr akzeptieren, und ich habe bisher so ziemlich alles mitgemacht. Ich verstehe max. 1% von der Statik-Theorie, aber wie sollen die 10 cm vernünftig an der restlichen Platte befestigt werden? Und wenn das dann noch eine Tragende Bopla ist, wie sollen gerade diese 10cm die Wände tragen?

    Mein Rat: werde was deinen Bau und die ausführenden Firmen betrifft gleich am Anfang einfach zu einem Arschl... (ich hatte es nicht geschafft und darum sehr viel Mist mitgemacht). Kein Mitgefühl, kein Verständnis, einfach hart, kaltherzig solltest du werden und das Geld möglichst spät überweisen - nur so kann es in dieser Branche gehen! Einen SV zu holen wäre auch ratsam. (Ich hatte mir auch einen geholt, obwohl der auch nicht immer geholfen hat. Trotzdem manchmal war es schon Wert.)

    Alex
     
  16. Eric

    Eric

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    Hinzu kommt noch:

    Wie in derartigen Fällen zu verfahren ist, wird hinlänglich beschrieben in der aktuellen BauR 2011, 1063 ff, 1066 ( rechte Spalte ), 1067 ( Leistungserklärungsverfahren ).

    http://viewer.dialogperfect.de/6617/BauR1107.html

    Am Seitenrand links oben oder rechts oben zum Blättern mit der Maus anklicken.

    Lösbar ist das Problem eh nur durch Hinzuziehung eines versierten Bauanwalts, wobei dieser gegebenenfalls die Unterstützung durch einen Bausachverständigen zur Klärung der baufachlichen Fragen benötigt.

    Kopf in den Sand stecken hilft hier jedenfalls nicht mehr.
     
  17. #17 Wieland, 24.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Es sollte vor einem Rückbau zuerst die Frage beantwortet werden, um was für eine
    Bodenplatte es sich handelt.

    Wenn es eine Kellerbodenplatte für eine WW ist und die Grenze ist bereits bebaut,
    muß der Rückbau erschütterungsfrei erfolgen um Nachbargebäude nicht zu schädigen.

    Abbruch verfügen u. der Fa. kündigen kann unter Umständen auch sehr große
    Propleme u. Kosten verursachen. ( Wenn die Fa. den Löffel wegwerfen muß).

    Wer baut denn? Wer wurde mit der Bauleitung / Bauüberwachung beauftragt ?

    Klar ist,daß man die Mannschaft nicht unbeaufsichtigt lassen kann, weil die Gefahr
    besteht, daß sich der Murks wie ein roter Faden bis unter die Giebelspitze zieht.

    Da sollte ein unabhängiger gerichtlicher Bauachverständiger u. Anwalt konsultiert werden . Weil auch der vorgeschlagene Lösungsansatz nicht gerade vertrauens-
    würdig ist.

    Grüße
     
  18. erde

    erde

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    hallo
    erst einmal D A N K E für eure beiträge.
    heute habe ich erfahren, dass unser statiker bausachverständiger ist.
    er meint das das problem zu beheben sei:
    Haftschleim auf die bodenplatte dann beton und das verbindet sich
    die verlängerung der platte funktioniert über Hilti dann beton
    er würde das noch statisch berechnen und unterschreiben
    er ist sich sicher dass dies keine probleme bringt.
    als öbuv sv kann er doch nicht so falsch liegen. schließlich haftet er ja auch dafür.???
     
  19. #19 Carden. Mark, 24.07.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Haftschleim???
    Wohl eher ein Instandsetzungsbeton – Mörtel der nach ZTV-ING und der DAfStb RiLi-SIB hierfür geprüft und zugelassen ist. Hierzu bedarf es aber noch gravierender Vorbereitung des vorhandenen Betons.
    Wenn ich das aber schon lese, möchte ich garnicht wissen auf welcher Basis die nachträglichen Bewehrungsanschlüsse angeordnet werden.
    Das gepaart mit einem Beton der weder gerüttelt noch nachbehandelt wurde.....
    BP Dicke paßt eh nicht...

    Ich will garnicht wissen was da noch alles im Argen liegt.
     
  20. svjm

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    Hmmm...

    ...ich kenne ja nur das, was hier geschrieben steht.

    Es sollen 10 cbm (Frisch-?)Beton fehlen, das sind über den Daumen um die 20 M-% (?). Oder habe ich etwas überlesen?

    Ein Gruß
    svjm
     
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