wer kontrolliert die EInhaltung der ENEV?

Diskutiere wer kontrolliert die EInhaltung der ENEV? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Moin zusammen, wenn ich richtig informiert bin, muß man bei moderat insolierten und nicht regenerativ geheizten Häusern eine Solaranlage...

  1. #1 papabaut, 29.07.2011
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    Moin zusammen,

    wenn ich richtig informiert bin, muß man bei moderat insolierten und nicht regenerativ geheizten Häusern eine Solaranlage aufbauen. Dabei soll die Aperturfläche das 0,04 facher der Nutzfläche nicht unterschreiten.

    Ich möchte jetzt niemanden ans Bein pinkeln, aber gibt es offizielle Stellen die die Einhaltung der ENEV auch kontrollieren? Die ENEV soll ja auch dem Bauherren helfen, daß denen vom Architekten, GÜ oder BT nicht zu schlechte Häuser hingestellt werden.

    Wenn jetzt aber die (Rohbau-)Wände einen u-Wert von 0,33 W/(m²K) haben, keine weitere Wärmedämmung verbaut wird, das Haus einige konstruktive (oder besser ästhetisch bedingte) Wärmebrücken hat und mit Erdgas beheizt wird, ist das doch schon nicht so prickelnd. Aber es wird jetzt bei >150m² Nutzfläche eien Solaranlage mitca 4m² montiert.
    Die Bauherren glauben an ein gut gedämmtes Haus. Ich nicht. Aber madig Reden ist auch ganz schlecht.

    Helge
     
  2. #2 coroner, 29.07.2011
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  3. #3 Baufuchs, 29.07.2011
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    Damit die Bauherren nicht glauben müssen, können Sie sich Sachverstand hinzuziehen, der überprüft, ob das verbaute

    1.) der erstellten und beim Bauamt eingereichten EnEV Berechnung entspricht
    2.) prüft, ob die EnEv Berechnung korrekt ist
    3.) ob die Forderungen des Erneuerbare EnergienWärmegesetzes eingehalten werden
     
  4. #4 ecobauer, 29.07.2011
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    Jenau, und damit das Ganze nicht ins uferlose ausartet, kann man mit die Berechnungen auch von den Energieberatern der Verbraucherzentralen überprüfen lassen. Die kommen sogar für kleines Geld ins Haus und gucken sich das an!
     
  5. #5 papabaut, 29.07.2011
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    Danke erst einmal.

    Wenn ich die Beiträge richtig verstanden habe, kann man, wenn sich Bauherr und Planer einig sind, die ENEV auch mal recht großzügig auslegen. Denn Kontrollen am Bau sind eher nicht zu erwarten.

    Helge
     
  6. #6 Bernd D, 30.07.2011
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    Das hast du falsch verstanden. Weder Bauherr noch Planer sind befugt, die EnEV "großzügig" auszulegen. Natürlich muss während der Bauausführung kontrolliert werden! Für die Richtigkeit der Nachweise und für die energetische Qualität steht der Unterzeichner des Energieausweises gerade. Er sollte in eigenem Interesse während der Bauphase entsprechende Kontrollen durchführen.

    Die Missachtung des EEWärmeG zieht Bußgelder bis 50.000 € nach sich (§ 17).

    Äußerst unangenehm wird es, wenn ein KfW-Darlehen auf Basis falscher Nachweise beantragt wird. Dann befindet man sich nämlich nicht mehr im Geltungsbereich des öffentlichen Baurechts, sondern im Privatrecht. Stichwort: Subventionsbetrug. Und die KfW prüft stichprobenartig! :shades

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Der sofortige Schrei nach einer Solarthermieanlage zeugt oftmals nur von mangelnder Kreativität des Fachplaners.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 30.07.2011
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    ich kenne Kommunen, insbesondere in Ba-Wü, die die Einhaltung des EEWärmeG kontrollieren. Auch ist mir schon öfters untergekommen, dass von der Genehmigungsbehörde nach Fertigstellung eine Bestätigung gefordert wurde, dass die EnEV eingehalten wird.

    Bei KfW-Mitteln ist die Kontrolle nach Durchführung der Maßnahme ja fast schon die Regel...
     
  8. Roth

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    Vom wem wird diese Kontrolle durchgeführt?
     
  9. #9 Alfons Fischer, 31.07.2011
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    in der Regel vom Aufsteller der ursprünglichen Berechnung. Das heißt, Du musst diesen nochmal beauftragen, eine Abnahme durchzuführen. Und erst wenn dessen Bestätigung vorliegt, bekommst Du Deine Gelder nachträglich genehmigt und den Tilgungszuschuß gutgeschrieben.
    Schau Dir mal dieses Formular an: http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Download_Center/Foerderprogramme/versteckter_Ordner_fuer_PDF/6000001783_F_151_152_Bestaet-Durchfuehrung-EES.pdf

    Bei mir ist das ganz einfach: wenn der angestrebten Standard erreicht wurde, bekommst der Kunde die Unterschrift. Wenn nicht, dann eben nicht...
     
  10. #10 Fritz531, 31.07.2011
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    Das ist nicht üblich. Der Energieberater wird bei einem Beratungstermin in der Beratungsstelle den EnEV-Nachweis auf Plausibilität prüfen, aber eine genaue Berechnung kann er in 45 Min. nicht erstellen, und soll er auch nicht.
    Für die Kontrolle eines EnEV-Nachweises kommen wir auch nicht vor Ort.:mega_lol:

    Übrigens, für die Einhaltung der EnEV sind Sie als Bauherr verantwortlich !!
    Wenn Ihnen hierfür das notwendige Wissen/Sachverstand fehlt, müssen Sie sich dies einkaufen. Aber für wenig Geld gibt es halt auch nur wenig Leistung.:think

    Fritz
     
  11. #11 Baldbauherr, 31.07.2011
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    Ab da wird es nun aber interessant.

    Fiktiver Fall:
    Bauherr (Maurermeister mit eigenem Bauunternehmen) ist im Bauantrag als Bauleiter eingetragen baut sich privat ein Haus.
    Verkauft es als Niedrigenergiehaus nach 5 Jahren privat.
    Käufer entdeckt im ersten Winter Mängel der Luftdichtigkeit durch Zugerscheinungen und lässt Blowerdoortest machen, der natürlich verheerend ausfällt (>3) und weitere Mängel aufdeckt, die nicht der Enev2002 entsprechen.

    Spielt es da irgendeine Rolle, dass die DIN 4108, Teil 7 nicht beachtet wurde und die zum Bau gültige ENEV 2002 nicht eingehalten wurde?

    Bin mal auf Eure Einschätzung gespannt, ob und wen man da überhaupt zur Verantwortung ziehen könnte wegen der Nichteinhaltung der EnEV und wen das außer den Käufer überhaupt interessiert, ob sie eingehalten wurde.
    (Ohne KFW-Förderung)

    Gibt es einen Fall, bei dem mal jemand "bestraft" wurde?

    gruß
    B.
     
  12. #12 Fritz531, 31.07.2011
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    da sind wir wieder am Anfang des Problems. Was ist ein Niedrigeneriehaus?
    Welche energetischen Eigenschaften sind beim Hauskauft zugesichert worden ?
    Wenn ich als Käufer dies nicht beurteilen kann, muss ich mir Fachwissen einkaufen ! Vorher informieren, nicht nacher lamentieren.
     
  13. #13 Baldbauherr, 31.07.2011
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    Was hat das jetzt mit der Einhaltung der EnEV zu tun?
    Okay: ersetze Niedrigenergiehaus mit Egalwashaus ohne zugesicherte Eigenschaften. Muss dann die EnEV nicht eingehalten werden?
     
  14. #14 Fritz531, 31.07.2011
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    Nichts, genausowenig wie der fiktive Fall.
    Beim Neubau ist die EnEV einzuhalten.
     
  15. #15 Baldbauherr, 31.07.2011
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    2004 war das Haus ein Neubau, damals galt EnEV2002.
    Vergiss einfach den fiktiven Fall. Scheint für manche Leser zu viel Text zu sein um die Fragestellung zu erkennen.
     
  16. #16 Fritz531, 31.07.2011
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    Vielleicht liegt das auch an der Fragestellung:(
    Wenn 2004 gebaut, war auch die damals gültige EnEV einzuhalten.
    Wenn das gekaufte Haus diese Anforderungen nicht erfüllt und Mängel aufweist
    dann ist sicherlich eine Rechtsberatung sinnvoll.
     
  17. #17 Baldbauherr, 31.07.2011
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    Die Sätze mit den "?" beinhalten die Fragestellung ;)
    Rechtsberatung, gerichtliches Gutachten etc. sind schon durch... mit dem vorläufigen Ergebnis: EnEV ist zwar normalerweise einzuhalten, aber wenn nicht, auch nicht weiter schlimm...
     
  18. #18 Fritz531, 31.07.2011
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    Mir ist kein Fall bekannt. Wenn die EnEV nachweislich nicht eingehalten worden ist, kann (müsste eigentlich) die untere Bauaufsichtsbehörde ein Bußgeldverfahren einleiten. Leider, so ist meine Erfahrung, wollen Die aber nicht mit solchen Sachen belästigt werden.
     
  19. #19 Alfons Fischer, 31.07.2011
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    ah ja, also doch kein fiktiver Fall.
    Eine Bewertung der Sache ist in diesem Fall als außenstehender nicht möglich, ohne die vollständige Begründung zu kennen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es genau so krass dargestellt wurde, wie Du hier schreibst.


    Vielleicht hilft es, zu prüfen, ob die von Dir angesprochene EnEV und auch die DIN 4108 Teil 7 zum Bauzeitpunkt baurechtlich verbindlich waren. :Brille
    Die EnEV war möglicherweise nur eine privatrechtlich durchsetzbare Verordnung, bei der DIN 4108 Teil 7 bin ich mir da nicht so sicher (ich müsste jetzt nachschauen, ich will mir jetzt aber den Aufwand sparen).
    Außerdem gab es ja noch die jeweilige Bauordnung, die in der Regel in den ersten Paragrafen möglicherweise interessante Ansätze birgt, nach dem Motto: "Gebäude sind so zu erstellen..."
     
  20. #20 Baufuchs, 31.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was hilft es?

    Jedes verkaufte Haus, welches einen Mangel hat, verstösst u.U. gegen irgendwelche Vorschriften.

    Der Käufer hat (sofern Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde) nur dann Chancen, wenn er dem Verkäufer nachweisen kann, dass dieser den Mangel kannte, selbigen aber beim Verkauf arglistig verschwiegen hat.

    Dieses arglistige Verschweigen gilt es dann zu beweisen.
     
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