Tür gekauft, 12 Monate verpackt gelassen, aufgepackt->defekt

Diskutiere Tür gekauft, 12 Monate verpackt gelassen, aufgepackt->defekt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Zusammen, ich habe eine Frage an die Community die nur indirekt mit Bauen zu tun hat. Wir haben vor knapp einem Jahr unsere Türen...

  1. #1 Spirit75, 04.08.2011
    Spirit75

    Spirit75

    Dabei seit:
    22.06.2010
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Frankfurt
    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage an die Community die nur indirekt mit Bauen zu tun hat. Wir haben vor knapp einem Jahr unsere Türen erneuern wollen. Haben das auch mit allen getan ausser bei zwei weil da noch der Boden gemacht wurde und die Wand noch gestrichen werden musste. Das wurde nun gemacht und ich habe die beiden letzten Türen ausgepackt. Eine hat davon nun einen optischen Schaden. Es fehlt die glatte "Oberfläche", d.h. man sieht das darunterliegende Holz was quasi weis von der Lackierung ist, und der Verkäufer meinte da kann man nichts mehr machen.
    Wie ist da die Rechtslage genau, weis das jemand? Ich dachte das fällt unter Gewährleistung die ja 2 Jahre dauert mM nach..
    Wäre super wenn mir das jemand beantworten könnte
     
  2. sobdog

    sobdog

    Dabei seit:
    19.01.2011
    Beiträge:
    227
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    NRW
    Keine Rechtsberatung...

    Aber: Das sollte innerhalb der Gewährleistung liegen.
    Nach 12 Monaten Beiweislastumkehr.
    Du musst ihm also nachweisen, dass das bereits bei Lieferung kaputt war. Vor den 12 Monaten muss er dir nachweisen, dass es nicht so ist.

    Nachweisen wird immer schwierig, daher am besten schon direkt bei Lieferung kontrollieren!
     
  3. THEO

    THEO

    Dabei seit:
    03.01.2008
    Beiträge:
    446
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Castrop-Rauxel
    Na toll,

    da wird eingekauft und die Brocken fliegen ein Jahr in der Ecke rum, bis ein Mangel festgestellt wird. So etwas gehört sofort bzw. für Endverbraucher unverzüglich geprüft und bei bestehenden Mängeln reklamiert :frust

    Nach einem Jahr ist man von der Gutmütigkeit des Händlers abhängig, ob der noch bereit ist, sich mit seinem Vorlieferanten zu katzbalgen.

    Beim Nein des Verkäufers gibt´s nur 2 Möglichkeiten, entweder schlucken oder sich beim Rechtsanwalt ausheulen :winken

    Aus Fehlern lernt man - hoffentlich :p
     
  4. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    was issn das für ne aussage?
    wo ist denn der unterschied, ob mir nach einem jahr die beschichtung vom türblatt fällt oder erst nach einem jahr der mangel bekannt wurde?
    (ausser, daß beim abfallen der beweis der mangelhaftigkeit bei kauf schwieriger wäre)
    wenn er als endverbraucher gekauft hat, gelten 2 jahre gewährleistung.
    die beweislast, daß das produkt schon beim kauf mangelhaft war, liegt nach einem jahr beim käufer.

    !meine meinung,keine rechtsberatung!
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Meine Meinung (Nichtjurist, aber nicht völlig ohne Kenntnisse):

    Ansprüche sind verjährt, da es sich nicht um versteckte, sonderen eindeutig um offensichtliche Mängel handelt. Diese hätten unverzüglich gerügt werden müssen.

    Wenn es sich jedoch um einen derart eindeutigen Produktionsfehler handelt, welcher nachvollziehbar ist und andere Ursachen (z.B. falsche Lagerbedingungen) ausschließt, könnte es erfolgversprechend sein, sich direkt an den Hersteller zu wenden.
    Also dort schriftlichen Kulanzantrag stellen!

    @ sepp
    Im Übrigen tritt endet die Beweislastumkehr bereits nach 6 Monaten.
     
  6. KlausK

    KlausK Gast

    Hier wird einiges durcheinandfer geworfen:
    - Beweislastumkehr nach 6 Monaten, Ende der Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer nach 2 Jahren, eventuell gibt es eine Garantie des Herstellers
    - Verjährung tritt erst nach 2 Jahren ein, siehe §438 BGB, bei einem Handel unter Vollkaufleuten gilt unverzüglich
     
  7. #7 Haenschenklein, 04.08.2011
    Haenschenklein

    Haenschenklein

    Dabei seit:
    01.08.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wirtschaftsjurist
    Ort:
    Karlsruhe
    Meiner persoenlichen Meinung nach sollten Sie die AGBs pruefen die dem Vertrag zugrunde liegen. Dort wird oftmals ein unverzuegliches Pruefen (auch fuer Nichtkaufleute) vereinbart.

    Dies ist allerdings wie geasgt meine persoenliche Meinung und KEINE Rechtsberatung!

    Im Zweifel zum Anwalt....
     
  8. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    a. hat mit versteckt nix zu tun
    b. 1 jahr bezog sich auf sein thema
     
  9. THEO

    THEO

    Dabei seit:
    03.01.2008
    Beiträge:
    446
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Castrop-Rauxel
    Sepp,
    was ich damit sagen wollte ist, wenn er direkt nach Kauf die Türen kontrolliert und einen Mangel festgestellt hätte, wäre es einfach gewesen, die mangelhafte Tür auszutauschen.

    Wenn die Dinger ein Jahr lang unkontrolliert in der Ecke rumfliegen

    • - stösst er logischerweise beim Verkäufer auf Widerstand - Qed
    • - wird er wahrscheinlich rechtlichen Beistand benötigen um seine (berechtigte?) Forderung durchzusetzen
    • - liegt die Beweislast bei ihm (nein, Sohnemann hat die Tür nicht mit der Giesskanne behandelt und Papa war auch nicht unvorsichtig mit irgendwelchen Lösemitteln - das ausführliche Referat von Händler und Hersteller über mehrfache Qualitätskontrollen und ausgesuchte Rohstoffe und null bisheriger Reklamationen wird er sich auch noch vorbeten lassen müssen ;)
    • - bekommt er das nächste Problem mit Farbton und Furnierart, wenn es sich um Echtholztüren handelt
    • - muss er mit Wartezeiten rechnen, wenn die Türblätter dank schlanker Lagerhaltung erst nach Bestelleingang produziert werden
    • - hat er in der Summe mehr Aufwand und Ärger, als bei einer direkten Kontrolle :cool:

    Und dieses ganze Theater für ein Türblatt im Wert von 50 - 100€? Ich würd´s mir überlegen.
     
  10. Stoni

    Stoni

    Dabei seit:
    26.01.2009
    Beiträge:
    536
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Gas-Wasser-Sch....öne Berufung
    Ort:
    Berlin
    Vielleicht hilft ja auch 'ne altmodische Lösung:
    Wie wär's denn, einfach mal den Verkäufer höflich darauf anzusprechen?
    Ich meine mal, die Herren Advokaten können ja immer noch dazugeholt werden....

    Gruß Stoni
     
  11. THEO

    THEO

    Dabei seit:
    03.01.2008
    Beiträge:
    446
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Castrop-Rauxel
    O.K, gehe zurück auf Los und lies Beitrag eins noch einmal;)
     
  12. Stoni

    Stoni

    Dabei seit:
    26.01.2009
    Beiträge:
    536
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Gas-Wasser-Sch....öne Berufung
    Ort:
    Berlin
    Ei, hast ja Recht

    :bef1011: 'tschulligung, hab'sch glatt das Gespräch mit dem Verkäufer überlesen

    Gruß Stoni :bierchen:
     
  13. #13 Spirit75, 11.08.2011
    Spirit75

    Spirit75

    Dabei seit:
    22.06.2010
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Frankfurt
    Danke auf alle Fälle für die Antworten, ich werde mal direkt beim Hersteller mein Glück versuchen weil wegen dem recht geringen preis wollte ich nicht unbedingt einen Anwalt einschalten.. Schaun mer mal...
     
Thema:

Tür gekauft, 12 Monate verpackt gelassen, aufgepackt->defekt

Die Seite wird geladen...

Tür gekauft, 12 Monate verpackt gelassen, aufgepackt->defekt - Ähnliche Themen

  1. Vorgehensweise Austausch von alten Fenstern und Türen

    Vorgehensweise Austausch von alten Fenstern und Türen: Hallo zusammen, das Thema ist für mich leider gänzlich neu, stehe jetzt aber vor der Situation, dass 40 Jahre alte Holzfenster ausgetauscht...
  2. Aussteifende Wand? Tür versetzen?

    Aussteifende Wand? Tür versetzen?: Hallo, Ich habe in meinem OG eine Wand, in der ich die Tür gerne 1 Meter nach Links versetzen möchte. Plan ist eine Öffnung freizuschneiden, den...
  3. Türband lässt ausheben der Tür nicht zu

    Türband lässt ausheben der Tür nicht zu: Kann mir jemand sagen, wie ich dieses dreiteilige Türband bearbeiten muss, dass sich das Türblatt aushängen, lässt, es ist ein zweiteiliges, bzw...
  4. Tür einbauen, Wand zu nah.

    Tür einbauen, Wand zu nah.: Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe dass mir irgendwer helfen kann. Ist es irgendwie möglich hier eine Tür einzubauen? (Siehe Bild)...
  5. Tür versetzen mit Ausbau des alten Sturzes und Einbau neuer Sturz

    Tür versetzen mit Ausbau des alten Sturzes und Einbau neuer Sturz: Hallo zusammen, auf den angefügten Bildern sieht man einen 2m hohen und 1,85m breiten Doppeltürrahmen. Diesen habe ich angefangen abzureißen und...