26m langes Doppelhaus - verhindern?

Diskutiere 26m langes Doppelhaus - verhindern? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Könnte man den Makler wegen Täuschung belangen? Es ist natürlich naiv, dem Makler zu glauben, aber es gibt ja viele Bereiche wo man naiv sein darf...

  1. bernix

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    ...die Täuschung musst du beweisen....vor allem musst du aber beweisen, dass er überhaupt etwas in dieser Richtung gesagt hat.

    Ein 26m langes und nur 6m breites Haus....
    Rein interessehalber: Wie schwierig ist es da die Enev etc einzuhalten?
     
  2. #22 Baufuchs, 05.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vergiss es.

    Es war war wohl keine zugesicherte Eigenschaft des angebotenen Grundstücks, dass das Nachbargrundstück nur in einer bestimmten Art und Weise bebaut wird.

    Es ist sicher auch kein Mangel des angebotenen Grundstücks, wenn das Nachbargrundstück mit einem nach Baurecht zulässigen Gebäude bebaut wird.

    Demnächst soll ein Makler auch noch dafür haften, wenn das Nachbargrundstück von einem Käufer mit Migrationshintergrund gekauft wird.:mauer
     
  3. #23 burkhard, 05.08.2011
    burkhard

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    Vor 1,5 Monaten gekauft. Lasst mal prüfen unter welchen Umständen eine Rückabwicklung möglich ist und was es kostet.

    Wenn ihr jetzt schon nicht zufrieden seid........
     
  4. lumo

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    Aus ökonomischen Gründen mit Sicherheit....

    Naja, ich denke da nur an die Rechtssprechung bei Banken. Wenn ich als Laie ein Produkt kaufe mit dem ich verlieren kann und die Bank mich da nicht korrekt aufgeklärt hat, kann ich erfolgreich den Schaden ersetzt bekommen...

    Aber für Falschaussagen "wie unverbaubarer Blick" schon. Sorry, ich habe eine angeborene Maklerallergie. Gut, dass ich kein Richter bin....
     
  5. bernix

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    ...bei Banken gilt (oder galt?) in manchen Bereichen umgekehrte Beweislast, aber hier ?
    Nach den vergangenen Urteilen lassen die sich doch mit Sicherheit Stapel von Papieren unterschreiben.....
     
  6. #26 Baufuchs, 05.08.2011
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    Baufuchs Gast

    Für Falschaussagen/Falschinformationen wie "unverbaubar" oder "gegenüber kann nur eine Stadvilla" gebaut werden haftet ein Makler schon wenn diese Angaben nicht zutreffen.

    In diesem Fall hat der Makler nichts zugesichert, sondern "er erzählte was von Einfamlienhaus oder Stadtvilla"
     
  7. lumo

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    Stimmt, erzählen kann man viel. Insbesondere in diesem Berufszweig.:respekt
     
  8. #28 Centauri, 05.08.2011
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    Vielen Dank für die interessante Diskussion! Hier sind ja von alleine auch ein paar andere Fragen angesprochen worden, die wir gar nicht gestellt haben aber auch mit uns rumtragen.

    Was den Makler angeht: ich weiß nicht, ob er erzählen kann, er weiß von nix oder lässt einem im Glauben, eine Stadtvilla kommt hin (war mal dort geplant), wenn wir explizit danach (mehrmals) fragen, was er weiß. Wir bezahlen ihn doch auch. Wofür bekommt der Makler sonst sein Geld, wenn er uns nicht aufklärt? Es ist für mich schon ein Unterschied, ob das Risiko nur besteht oder tatsächlich ein Doppelhaus fest geplant ist. M.E. gehört die Info zu seiner Informationspflicht uns gegenüber, da sowas sich unmittelbar auf den Grundstückswert auswirkt. Auch ist die Länge von 26 m wohl für ein Doppelhaus nicht unbedingt der Durchschnitt (??) und in dem Baugebiet schon mal gar nicht.

    Viele Grüße, C.
     
  9. H.PF

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    Du hast einen Bebauungsplan, da sind doch die Vorgaben drin angegeben was da gebaut werden kann. Da war es zu sehen, wieso hast du das nicht gesehen?
     
  10. #30 ManfredH, 06.08.2011
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    ManfredH Gast

    Mir erschliesst sich nicht recht die Unterscheidung Doppelhaus vs. "Stadtvilla" (was immer letzteres auch sein mag).

    Was wäre denn, wenn nun tatsächlich eine "Stadtvilla" anstelle des Doppelhauses gebaut würde - 6 m tief und 26 m breit/lang, wie es lt. Bebauungsplan ja offenbar zulässig zu sein scheint?
    Dann hätte der Makler die Wahrheit gesagt, und alles wäre ok?

    Oder gibt es im B-Plan eine Beschränkung der Gebäudelänge pro Haus(hälfte), aufgrund derer ein Einzelhaus bzw. eine "Stadtvilla" nicht 26 m breit sein dürfte?
     
  11. #31 Centauri, 06.08.2011
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    naja, Stadtvilla war für uns immer irgendwas in der Größenordnung 12x12, aber nicht 26 x 6 - wo man halt dran vorbeischauen kann.
     
  12. #32 Wieland, 06.08.2011
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    Wieland Gast

    Die Nachbarbebauung kann auch Vorteile haben, jetzt muß halt die Freiflächenplanung entsprechend organisiert werden.

    :hammer:
     
  13. bernix

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    ....verständlich:biggthumpup:
     
  14. bernix

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    ...nochmal die Frage an die Fachleute:

    Wie schwierig ist es ein 26x6m Haus ENEV usw konform zu bekommen...?
     
  15. H.PF

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    Kann man doch so nicht sagen, ist doch die Ausrichtung interessant... viele Fensterflächen nach Süden ist einfacher als viele FLächen nach Norden...
     
  16. bernix

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    ...die Antwort ist richtig und bringt trotzdem nicht weiter....

    Soweit ichs verstanden habe steht das Haus auf der Südseite in ost -west Richtung....also sozusagen wie ein Kühlkörper in der Landschaft

    Das Haus ist alles andere als dem Referenzmodell ähnlich...und soll ein Investitionsobjekt sein....

    Da hab ich die Befürchtung, dass da viel mehr an Maßnahmen eingeplant wird als tatsächlich umgesetzt wird...

    Daher auch die Frage: Wie aufwändig ist es, dieses Haus ENEV konform zu bekommen. Die Randbedingungen könnt ihr selbst festlegen und darlegen....
     
  17. #37 ThomasMD, 06.08.2011
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    Dann hast Du sicher auch eine Idee, wie man sowas auf ein 18 Meter schmales Handtuch quetscht?
     
  18. bernix

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    ...10x10 (Aussenmaße meiner Hütte) mit zwei Stockwerken ist auch schon ein schöner "Klotz"...

    letztendlich kann man aber auf der Fläche was Schönes bauen....ohne den Eindruck einer Mauer zu vermitteln....
     
  19. #39 ManfredH, 06.08.2011
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    ManfredH Gast

    Ich halte es für müssig darüber zu spekulieren, auf welche Weise der Nachbar sein Bauvorhaben - über das wir noch nicht einmal relevane Einzelheiten kennen - EnEV-konform ausführt; genausogut könnte man die Frage in den Raum stellen, wie er die Statik löst, oder die Kellerabdichtung.... zur Lösung des eigentlichen Problems trägt es nicht bei.

    Entscheidend sind m.E. nur zwei Punkte:
    1) Ist das geplante Nachbarbauvorhaben bau- und planungsrechtlich zulässig, und
    2) berechtigt die dem Grundstückskauf zugrundeliegende (nachweisbare?!) Falschauskunft des Makler zu einem Rücktritt vom Kauf ?
     
  20. bernix

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    ...kann man sich noch schöner widersprechen?


    Das Problem (vielleicht) zu lösen, dazu gibt es mehrere Ansätze.
    Dem TE zu sagen, er sei selbst schuld, ist keiner :biggthumpup:
    Dann bleiben noch:
    1. Rücktritt vom Kaufvertrag koste es was es wolle....
    2. Akzeptieren....egal wie bescheiden es aussieht....
    3. Prüfen der Ansatzpunkte: Baurecht und Planungsrecht
    Baurechtlich scheint hier nichts zu machen zu sein....
    Planungsrechtlich ist mE zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausreichend geprüft. Das Gebäude ist mE nicht ganz einfach hinzubekommen (daher auch die Frage an euch Fachleute).
    Auf dem Papier passt es vielleicht, aber Papier ist geduldig....und ob es auch so umgesetzt wird wie geplant ist eine andere Frage....
     
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