Architekt versemmelt den Fenstersturz - Verlust der Raumhöhe

Diskutiere Architekt versemmelt den Fenstersturz - Verlust der Raumhöhe im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; ...so sieht's aus!

  1. #41 Thomas B, 15.08.2011
    Thomas B

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    ...so sieht's aus!
     
  2. #42 loennermo, 15.08.2011
    loennermo

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    Mit anderen Worten: Die Werkplanung taugt nix? (Der Fassadenschnitt ist aus der von mir unterzeichneten Werkplanung!)
     
  3. #43 Gast036816, 16.08.2011
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    Gast036816 Gast

    ja - ich sehe es nicht als problem an, dass du den plan freigezeichnet hast. für die richtigkeit, vollständigkeit und umsetzbarkeit der planung haftet trotzdem der planverfasser.
     
  4. Seev

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    O.T.: Und was in den Fällen, in denen es gar keinen Plan gibt (obwohl er beauftragt ist)?

    Danke und Gruss
    Seev
     
  5. #45 gunther1948, 16.08.2011
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    hallo
    habs jetzt verstanden.
    vorschlag betonfensterunterzug mit mauerwerk komplett raus und durch einen holzbalken ersetzen der mit der deckenunterkante bündig liegt. ich glaube nicht dass der betonunterzug für die aussteifung unbedingt notwendig ist. decke ist mit der osb eine scheibe und die stützen an den fenstern werden erhalten. dann bleibt nur noch der unterzug im raum aber ich glaub damit kann man leben wenn die rigipsdecke dagegen gestossen wird und die unterseite des uz nur gespachtelt wird.

    gruss aus de pfalz
     
  6. #46 Thomas B, 17.08.2011
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    @gunther: I fully agree....was die Konstruktion anbelangt. Nur: Ist das am Ende verhältnismäßig? Einen Deckenabsatz ("Sturz") von ca. 8 - 9 cm Höhe, der natürlich nicht gewollt ist...aber um diesen zu entfernen das halbe Dach wegreißen...den Unterzug abbrechen usw., usf.

    Letztendlich handelt es sich ja wohl um einen optischen Mangel, keinen technischen. Den Wert bzw. die Minderung, die das Bauwerk durch den planerischen Ausfall erfährt steht -denke ich- in keinem Verhältnis zum Aufwand, sowohl zeitlich als auch monetär....leider.

    Thomas
     
  7. #47 burkhard, 17.08.2011
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    Thomas, du hast Recht.
    Aber genau hier ist das Problem. Der BH beauftragt (für viel Geld) Experten, um ein Haus nach seinen Vorstellungen zu bekommen und soll/muss sich dann mit o.g. Problemen abfinden?
     
  8. #48 Gast036816, 17.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ob der bauherr hier viel geld ausgibt, wissen wir nicht.

    beide koennen ja eine honorarminderung wegen schlechtleistung vereinbaren. davon verschwindet der mangel zwar nicht, lindert aber den schmerz.

    abbruch und umbau scheidet nach meinem verstaendnis aus, das steht in keinem verhaeltnis und ist wirtschaftlich nicht vertretbar, wenn einer für dieses vergnügen aufkommen soll.
     
  9. Doozer

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    Irgendwie hab ich das Gefühl, dass der TE das auch weiß/denkt und nur noch wissen will, wieviel denn dabei rausspringen könnte. Lasse mich aber wegen meinem Gefühl gerne berichtigen ...

    Dass die Sache nicht schön ist, sehe ich auch. Aber eine gewisse Verhältnismäßigkeit ist schon geboten. Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, eine supertolle, ggf. auch nur in Teilen abgehängte, GK-Decke mit Leuchten und pipapo zu installieren ...
     
  10. kike

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    Da habe ich meine Zweifel, dass das ein der Fehlleistung und der Schmerzlinderung angemessener Betrag sein wird.
     
  11. bernix

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    ...der eigentliche Frust kommt doch erst noch....

    nämlich die Erkenntnis, dass er (der Bauherr) für die Sache "nichts" bekommt.
     
  12. mls

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    wenn das hier gezeigte "verhältnismässig" sein sollte (obwohl es
    der "werkplanung" in DEM wesentlichen punkt zentrifugal dagegen läuft) -
    dann wäre eigentlich so ziemlich alles, was man vereinbart, im ergebnis
    völlig beliebig... warum plant man dann überhaupt?

    wir brauchen hier nicht über verhältnismässigkeit diskutieren, wenn
    es -zum glück! - richter gibt, die ein seilsägenurteil fällen!

    ich möchte nicht wissen, wie die diskussion verlaufen würde, wenn
    ein BU oder GU, jedenfalls ohne oder entgegen dem (im gegenständlichen
    punkt völlig eindeutigen) "werkplan", die böse kante verpeilt hätte...
     
  13. Hfrik

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    Jo - es kommt nach meiner Sicht auch darauf an, ob der ebene Übergang Decke - Fenster bereits vorab als wesentlicher Punkt besprochen (und dokumentiert) wurde.
    Bei solchen Punkten wird die Verhältnismässigkeit häuffig ganz anders gesehen, sprich es muss fast alles gemacht werden, um den vereinbarten Zustand herzustellen.
     
  14. #54 Gast036816, 17.08.2011
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    Gast036816 Gast

    das wird eine gefühlsvereinbarung - alles kann der bauherr auch nicht haben.

    wenn ich als bauherr das falsche konstrukt in der planung gewählt habe, muss ich auch einiges an eigenem schmerzensgeld ertragen.

    @ Hfrik - als kleine lösung bleibt nur den unterzug zu verputzen, spachteln und streichen und die decke wie geplant einzubauen. der sturz schaut unten raus. mehr geht nicht.
     
  15. #55 Gast360547, 17.08.2011
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    nur am rande

    Moin,

    die Unverhältnismäßigkeit einer Mangelbeseitigungsmaßnahme kann und darf nur von der Partei beantragt werden. Weder der SV noch das Gericht dürfen diesen Umstand von sich aus ins Spiel bringen.
    Also bitte etwas vorsichtiger mit dem Begriff umgehen.

    Grüße

    si
     
  16. mls

    mls Bauexpertenforum

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    aha.
    einen architekten mit der werkplanung, ausschreibung und überwachung zu
    beauftragen, ist also das "falsche konstrukt"?

    bei einigen bestimmt! :p
     
  17. #57 Gast036816, 17.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ mls - in diesem fall bestimmt. wahrscheinlich hat sich der kollege in phase 5 selbst ueberschaetzt. wenn schon zwischen den leistungsphasen getrennt wird, dann muss sicher sein, dass phase 5 auch beherrscht wird. wenn ich mir den fassadenschnitt aber anschaue, dann muss das nicht bezweifelt werden. das ist sicher - falsches konstrukt.
     
  18. Seev

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    Wie kann das denn gemeint sein?? Wieso der Bauherr? Wer plant und wer wählt das Konstrukt aus? Wenn es was auszuwählen gibt, dann doch wohl nur nach fachlich fundierter Beratung des Architekten und bei echten Alternativen ...?

    Gruss
    Seev
     
  19. #59 Thomas B, 17.08.2011
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    Nicht der Bauherr wählt/ bestimmt ein Konstrukt (in der Regel...), sondern er sagt wie es auszusehen hat oder wie er es gern hätte, daß es aussehen solle. Dies umzusetzen ist Aufgabe der Werk- u. Detailplanung. Das gewünschte Erscheinungsbild + Dachüberstand hätte der planende Architekt mittels Planung und Detaillierung umsetzen können (wenn er es denn könnte...)
     
  20. #60 Gast036816, 17.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mit dem falschen konstrukt ist die vom bauherrn gewollte trennung in den planungsphasen gemeint. der bauherr hatte entschieden phase 1 - 4 macht ein architekt, phase 5 bis 8 (9) macht ein anderer architekt.

    der kollege für die phase 5 hat sich entweder selbst überschätzt oder kann es einfach nicht.

    die leistungstrennung ist das falsche konstrukt und wenn der bauherr dies so entschieden hat, ohne die leistungsfähigkeit oder das können des kollegen in der phase 5 zu überprüfen, dann hat er an diesem päckchen etwas mit zu tragen und wenn es nur die moralische mitverantwortung ist.
     
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