Nochmals Kommunwand

Diskutiere Nochmals Kommunwand im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, also auch wir haben das Problem einer alleinstehenden DHH. Wir wissen nicht, wann die andere DHH gebaut wird. Der...

  1. #1 Fietser, 27.08.2011
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    Hallo Zusammen,
    also auch wir haben das Problem einer alleinstehenden DHH. Wir wissen nicht, wann die andere DHH gebaut wird. Der Grundstückseigentümer will vererbpachten...

    Als Kommunwand hat mein BU laut Baubeschreibung vor:
    Herstellen der Schallschutzwände für Kommunwände mit Schallschutzfüllziegel SFzG d = 17,5 cm, Mörtelart: MG IIa, Ziegelrohdichteklasse 1,8 kg/kdm verfüllt, Druckfestigkeitsklasse 12 n/qmm
    Hinzu kommt an anderer Stelle der Baubeschreibung sinngemäß: Einbau von Haustrennwandplatten zwischen den DHH, pro Kommunwand eine Platte aus Steinwolle 2 cm, die Gesamtdicke sei dann 4cm und übertreffe die DIN4109

    Mein Problem ist jetzt, dass weder klar ist, wann und ob eine 2. DHH gebaut wird. Hinzu kommt das Problem, dass der etwaige Nachbar ja auch versetzt bauen könnte. Vertraglich abgeklärt habe ich mit dem benachbarten Grundstückseigentümer, dass ich für eine Dämmung überbauen darf.

    Ich bin mir jetzt total unsicher und habe Angst wegen Feuchtigkeitsschäden etc.
    Gehe ich wie geplant bis 2 cm ans Nachbargrundstück und dämme provisorisch, oder gehe ich weiter weg und baue bsw. die geplante Kommunwand mit einer dickeren Dämmung mit Außenputz. Vielleicht könnte das dann ja so bleiben, wenn dann später doch die andere DHH gebaut wird? Eine normale 36,5 Ziegelwand kommt wohl nicht in Betracht, weil dann insbes. unser Technikraum zu klein wird und die max. Hausbreite bereits ausgeschöpft wird.
    Was ist günstiger und vor allen Dingen sinnvoller? Ich frage mich, ob die geplante Kommunwand ausreicht, wenn die andere DHH versetzt gebaut wird, dann stünden evtl. einige Meter meiner Kommunwand allein und ich hätte nur 2cm Platz für Dämmung bzw. Putz:frust
    Ich habe bereits die Suchfunktion benutzt, ein alter Thread wurde leider an der interessanten Stelle geschlossen... Vielen DANK!
     
  2. #2 Gast036816, 28.08.2011
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    Gast036816 Gast

    du könntest deine aussenwand wie eine normale fassade bauen, dämmen und verputzen. die überbauung der grenze um eine dickere dämmung musst du mit deinem nachbarn regeln.

    wenn die andere hausseite dann gebaut wird, kann die gedämmte fassade zurück gebaut werden und der geregelte aufbau der schallschutztechnischen trennwand hergestellt werden.

    das ist aber mit mehrkosten für dich verbunden. bautechnische nachteile und daraus resultierende mehrkosten sind jedoch unterbunden.
     
  3. #3 Fietser, 28.08.2011
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    Zunächst einmal herzlichen Dank für die kompetente Beratung! Bei Ihrer Lösung hätte ich aber doch ein Problem, wenn der Nachbar "versetzt" anbaut, oder nicht?
     
  4. #4 Fietser, 28.08.2011
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    Mir fällt gerade noch ein: Meinen Sie jetzt eine 17,5 er PFZ Wand (wie geplant) + Steinwolldämmung und Putz? Könnte die Dämmung und der Putz dann nicht beim Anbau der anderen DHH so bleiben? Ich müsste dann halt nur um ein paar cm weiter von der Grundstücksgrenze weg rücken und hätte keine Rückbaukosten (Gerüst, Entsorgung etc.).
     
  5. #5 Schallschuetzer, 29.08.2011
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    Falls du überbaust: In der Regel sollte man so etwas ins Grundbuch notariell eintragen lassen. Eine Vereinbarung mit dem Nachbarn wird hinfällig, wenn dieser stirbt oder den Grund verkauft.
     
  6. #6 Gast036816, 29.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nein, geht nach dem gleichen prinzip.

    es muss zurückgebaut werden, denn der putz auf der dämmung stört und eine zu dicke dämmung benachteiligt den nachbarn. der rohbau - mauerwerk und decken - muss so erstellt werden, als wenn die andere DHH gleich gebaut würde.
     
  7. #7 Fietser, 30.08.2011
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    dann müsste ich aber doch bei versetzter Bauweise des Nachbarn den "freistehenden Teil" meiner Kommunwand auch wieder zurückbauen und hätte nur 2 cm Platz für Dämmung und Putz, sonst würde ich ja auf das dann bebaute Grundstück überbauen. Das würde doch kein Nachbar mitmachen, oder sehe ich das falsch?

    Mein BU schlägt jetzt vor, eine 36,5 er Außenwand aus normalen Mauerziegeln WLZ 0,09 zu erstellen. Diese müsste nicht zwingend verputzt werden. Mehrkosten ca. 6.000,- EUR.
    Problem sehe ich darin, dass dann mein Haus über die maximale Hausbreite laut BPlan kommen würde. Die Räume könnte ich kaum kleiner machen. auf der einen Seite wäre dann der Technikraum wohl zu klein und auf der anderen Hausseite hätte ich zwischen den Arbeitsflächen der Küche nur noch ca. 100 cm. Außerdem sind die Kosten nicht gerade vernachlässigenswert. Würde so eine Ziegelwand die Witterung überhaupt unverputzt überdauern...:think

    Falls man die Außenwand einfach ausreichend verstärken könnte, wie es der BU vor hat, Könnte man dann selbiges Ziel vielleicht auch z.B. mit einem 24 PFZ erreicht werden? Dann hätte man zumindest 12,5 cm gespart...
     
  8. #8 Gast036816, 30.08.2011
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    Gast036816 Gast

    was schlägt dir dein planer vor?

    den vorschlag von deinem bu finde ich nicht berauschend, da kann ich mich gar nicht mit anfreunden.
     
  9. #9 Fietser, 30.08.2011
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    Wir bauen ja schlüsselfertig, also eigentlich ist es ein GU. Die wollten es sich halt leicht machen und nehmen den Normalfall an. D.h., dass das Nachbargrundstück in max. 2 oder 3 Jahren bebaut wird. Wäre dies sicher der Fall, hätte ich ja kein Problem. Dann würde ich es bei der Planung (wie ganz oben beschrieben) belassen und evtl. im Winter eine provisorische Dämmung machen, die dann ein paar Jahre hält. Wie gesagt, den vorübergehenden Überbau habe ich ja vertraglich mit dem Nachbarn geregelt (auch für eventuelle Rechtsnachfolger etc.). Das bringt mir nur nichts, wenn der kommende Nachbar vielleicht erst in 10 Jahren gefunden ist oder z.B. 2 Meter weiter weg von der Straße baut als ich...
     
  10. #10 Fietser, 30.08.2011
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    Warum sagt Dir die Variante mit normaler Außenwand nicht zu? Ich bin für alle Anregungen dankbar.
     
  11. #11 Schallschuetzer, 31.08.2011
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    Gibt es nicht auch Ziegelsteine, die die Dämmung schon mit eingebaut haben, so dass eine zusätzliche Dämmung gar nicht mehr notwenig ist?
     
  12. #12 Fietser, 31.08.2011
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    Es gibt da wohl Steine mit "eingebauter" Dämmung, sowas wie der T9. Aber die scheinen wohl von der Schallschutzdämmung nichts zu sein. Es gibt da einen alten Thread, indem davon abgeraten wird.
    Mir ist übrigens noch eingefallen, dass ich bei 2cm Abstand vom anderen Grundstück auch noch Probleme (über die Problematik der versetzten Bebauung hinaus) bekomme, falls der Nachbar nicht auch ein 45 Grad Dach wie wir baut, oder z.B. nur 1 statt 2 Vollgeschosse baut. Dann hätte ich zusätzlich auch noch eine freiliegende Giebelfläche und nur 2 cm bis zum Nachbargrundstück, um zu dämmen. Das wäre wohl unmöglich. Ich glaube fast, dass kein Weg an einer Fassade vorbeiführt, die auch ohne Nachbar DHH die Zeit überdauern kann. Vielleicht geht es nur mit der normalen 36,5 Außenwand. Fragt sich nur, ob die dann ohne Putz stehen kann? Oder, ob man so etwas auch mit einer etwas dünneren PFZ Wand machen kann (Stichwort Raumverlust)?:think
     
  13. #13 Schallschuetzer, 31.08.2011
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    Probleme könnte es beim versetzten Bauen auch mit dem leichten Überstand des Daches geben. Diese ragt ja dann doch einige cm über die Wand hinaus.

    Kommt das neue Haus dann passgenau zu Ihrem Haus hin, dann muss dieser Überstand ja auch erst einmal weggemacht werden. Bei gleicher Haushöhe und gleichem Neigungswinkel bildet sich dann wenigstens ein durchgehendes Dach.

    Was ist wenn das andere Haus niedriger oder versetzt gebaut wird. Dann hat der Nachbar eine Wand, die er nur beim Überbau auf Ihrer Seite dämmen könnte. Und Sie haben eine Wand, zu deren Dämmung Sie die Zustimmung des Nachbarn brauchen.

    Nicht vielleicht Streit, aber Diskussionsbedarf sind hier vorprogrammiert.

    Wenn das Haus niederiger wird, haben Sie einen v-förmigen Streifen, zu deren Dämmung Sie das andere Dach "überbauen" müssten.

    Man sieht aber an dieser Überstandsproblematik des Daches, dass Grundstücksgrenzen zwar auf dem Papier, aber wohl kaum in Realität auf den letzten mm eingehalten werden können.
     
  14. #14 Fietser, 31.08.2011
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    genauso sehe ich das auch. Aber aus den von Ihnen genannten Gründen müsste eigentlich ein späterer Nachbar vernünftigerweise deckungsgleich mit meiner DHH bauen wollen. Bei versetzter Bauweise hätte der Nachbar ja das gleiche Problem des dann notwendigen Überbaus auf der anderen Seite der Kommunwand... Es sei denn, er würde mit größerem Abstand von der Grundstücksgrenze bauen und seine Kommunwand auch wie eine Außenwand dämmen.
    Ich habe meinem GÜ die Problematik noch einmal vor Augen geführt und warte jetzt mal auf deren endgültigen Vorschlag. Vielleicht gehe ich auch noch mal zum Bauamt und hole mir mal deren Meinung zu dieser Angelegenheit ein. ich verstehe nicht, warum in einem BPlan nicht einfach festgelegt wird, dass die Kommunwände deckungsgleich gebaut werden müssen. Derjenige, der zuerst baut, bestimmt halt insofern die äußere Gestalt des Gebäudes. Dann könnte man unproblematisch eine provisorische Dämmung anbringen und diese später zurückbauen. Jetzt habe ich das Schlamasel mit einer möglichen versetzten Bauweise und verschiedener Dachneigungen, Geschossanzahl etc. .
     
  15. #15 Schallschuetzer, 01.09.2011
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    Wir hatten auch einen solchen Vertrag mit dem Eigentümer des versetzt gebauten Reihenhauses.... Dann starb der Eigentümer und die Vereinbarung ist daher hinfällig. Wasserfest (im besten Sinne des Wortes) wird die Sache dann wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Dann hat der Käufer bzw. Pächter dann das Nachsehen, denn er kauft bzw. pachtet genau das, was im Grundbuch drinsteht.

    Bringst du Dämmung an kann es nach 15 Jahren passieren, dass er das Grundstück verkauft und das erste was der Käufer macht ist nachmessen und und und...

    Ob und in welchem Maße du den Nachbareigentümer entschädigen musst muss man aushandeln. Wenn dein Haus 10 m lang ist und du 10 cm Dämmung dranmachst, sollte das im Rahmen des qm-Preises von Baugrund in eurer Gegend sein.

    Ich ärgere mich für meinen Teil, dass wir damals nicht zum Notar sind. Aber es ist auch doof, eine ältere Dame mit dem Hinweis auf ihr mögliches baldiges Ableben dazu zu bringen, mit zum Notar zu kommen...
     
  16. #16 Gast036816, 01.09.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine 365 mm trennwand bei doppelhausbauweise, bloss weil der nachbar nicht baut, die hast für immer x qm an wohn- und nutzfläche verloren. machst du deine wand nach plan mit 175 plus 40 dämmung und der nachbar baut 10 oder 15 jahre nicht an, dann heizt du nachbars garten mit. dämmst du die 175 mm giebelwand und baust die nachher zurück, sind es auch wieder mehrkosten.

    du hast nur nachteile, doppelhäuser zu bauen macht nur sinn, wenn beide gleichzeitig bauen.

    ich würde mir überlegen, unter diesen randbedingungen zu bauen.
     
  17. #17 Fietser, 05.09.2011
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    @schallschuetzer: bzgl. eines vorübergehenden Überbaus habe ich auch deine Konstellation geregelt. Ich habe schriftlich mit ihm vereinbart, dass er sich schadensersatzpflichtig macht, wenn ein Rechtsnachfolger (sei es durch Veräußerung oder Erbfall) nicht an die Vereinbarung hält.

    @rolf a i b: Ich habe jetzt die einzig vernünftige Lösung anvisiert und diese bereits mit dem Bauamt und der Gemeinde durchgesprochen. Ich kann jetzt eine verputzte 365 mm Außenwand bauen. Da brauche ich dann nichs mehr abreißen und mir kann egal sein, wann der liebe Nachbar dann schlussendlich baut. An Wohnfläche geht mir auch nichts verloren.
     
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