Partnerschaftsvertrag bei nichtehelichen Verhälnissen

Diskutiere Partnerschaftsvertrag bei nichtehelichen Verhälnissen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Sehr geehrte Damen und Herren, Vielleicht tummeln sich hier ein paar Anwälte oder Notare rum die mir helfen können!?!? ich habe folgendes...

  1. #1 bobby81, 08.09.2011
    bobby81

    bobby81

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    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Vielleicht tummeln sich hier ein paar Anwälte oder Notare rum die mir helfen können!?!?

    ich habe folgendes Problem:

    Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet. Vor einem Jahr habe ich ein Grundstück gekauft. Nun wird es soweit und wir werden uns ein Haus bauen. Im Grundbuch stehe ich alleine drin und soll auch so bleiben, da ich das gesamte Vorhaben alleine finanziere. Wenn wir dann nächstes Jahr einziehen, wird meine Partnerin einen Großteil der Einrichtung stellen (Ist bereits von der gemeinsamen Wohnung vorhanden).
    Sie wird mir auch eine monatliche Miete bezahlen.

    Sie besteht nun auf einen Partnervertrag, da sie im Falle einer Trennung oder bei meinem Ableben die Gegenstände behalten will. Das Haus und Grundstück geht ja auf meine Eltern über (Bei Tod). Hierbei habe ich ja noch Verständniss.
    Aber sie möchte weiter ein dreimonatiges Wohnrecht erhalten (Also bei Trennung oder Tod).
    Ist das möglich??
    Wie wird so etwas geregelt?
    Kann man die Erben praktisch so verpflichten, dass sie noch drei Monate bleiben darf??

    Und was ist, wenn ich nach Trennung das Haus verkaufen will (Da es nicht mehr finanziert werden kann)??
    Auch bei Tod soll es evtl. verkauft werden. Ist das Wohnrecht so dann aufrecht zu erhalten?
    Und treten die Erben in diesen Partnervertrag ein?

    Eine Frage habe ich da noch:
    Kann ich im Partnerschaftvertrag als begünstigte einer Lebensversicherung meine Partnerin angeben und ist dies rechtens? Oder muss diese bei der Versicherung angezeigt werden?

    Vielen Dank schon mal
    Mit freundlichem Gruß
     
  2. #2 Bulla2000, 08.09.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Begünstigte müssen beider Versicherung angegeben werden und sollten auch im Versicherungsschein stehen. Grundsätzlich sollten alle Punkte in einem Partnerschaftsvertrag zu regeln sein, parallal aber bei einem Notar ein Testament mit genau diesen Regelungen (befr. Wohnrecht usw.) machen. Im Partnerschaftsvertrag müsste auch gereelt werden, dass sie bei Trennung verpflichtet ist, ihre Möbel etc. binnen einer angemessenen Frist zu räumen (mit Androhung von Ersatzvornahme/Geld).
     
  3. #3 Baufuchs, 08.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach dem wie Du da Deine "Partnerschaft" regeln willst, scheinst Du ein ganz feines Früchtchen zu sein.

    Wenn ich schon lese, wie Du zu dem Wunsch nach 3-monatigen Wohnrecht im Falle von Tod oder Verkauf stehst!!:respekt

    Sollen Deiner Erben sie im Ernstfall sofort vor die Tür setzen können?

    Wenn Sie Miete zahlt (auch so eine tolle Idee), ist Sie Mieterin und hat entsprechende Rechte wie z.B. Kündigungsfristen etc.

    Schon das zeigt, dass deine "Partnerin" finanziell erheblich beteiligt ist. Um zu umgehen, dass Sie bei Trennung auch an einem evtl. eingetretenen Wertzuwachs beteiligt wird, gibts da den Mietvertrag. :bounce:

    Ums mal zusammenzufassen:

    Duch hast also eine Dumme gefunden, die sich an der Finanzierung des Hauses beteiligt, die die Ihre Möbel ins Haus stellt, die natürlich die Hütte später auch regelmäßig grundlich putzt und dir das Essen kocht. Geld fürs Freudenhaus sparst Du auch noch, denn das wird im Fullservice ja mit enhalten sein.

    Ist die Beziehung am Ende, darf sie die von Dir abgerutschen Möbel großzügigerweise wieder mitnehmen. Das aber möglichst Dalli.

    Glückwunsch.
     
  4. #4 bobby81, 08.09.2011
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    Also danke schon mal für die Antworten :bounce:

    Einen Mietvertrag wirds ebenfalls nicht geben. Das wird Bar geregelt!
    Und die sog. "Miete" wird vor allem für die Nebenkosten draufgehen.
    Wir haben das halt so geregelt, weil sie ja bei einer eigenen Wohnung auch Miete zahlen müsste. Und das Geld auch nicht wiederbekommt, wenn sie auszieht.
    Ansonsten zahlt sie ja gar nix. Meine Eltern haben schon eine Menge Eigenkapital reingesteckt. Also wollen die halt auch nicht, wenn mir was passieren sollte, dass sie mit einem anderen in dem Haus wohnt, dass meine Eltern (zum Teil) mitfinanziert haben.

    Auf der anderen Seite sollte ihr aber auch die Zeit gegeben werden, dass sie sich eine neue Bleibe sucht. Und die Einrichtungsgegenstände gehören ja auch ihr.
     
  5. Julius

    Julius

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    Und er entblödet sich nicht, eine derartig schmarotzende Haltung hier auch noch öffentlich kundzutun.
    Ich sag jetzt nichts zum Beruf, aber es paßt wieder alles ins Bild...

    P.S.
    Das zeitlich befristete Wohnrecht im Todesfall hat sie sowieso (von Gesetzes wegen)!
     
  6. #6 Livestrong, 08.09.2011
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    Versteh ich das Problem nicht? Klar will sie ihre Möbel wieder... Das sie Miete zahlt ist doch okay? Und das sie es nicht erbt als Freundin auch. Meine Freundin zahlt auch Miete für mein Haus wenn es fertig ist. Hat dann mehr wohnqualitat fürs gleiche Geld. Der Kommentar ist daneben Julius auch wenn der Te sich"ungluecklich" ausgedrueckt hat.
     
  7. stevie

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    Aber dadurch, dass sie für die Nebenkosten aufkommt, kannst Du doch mehr
    für Zinsen und Tilgung zahlen - somit zahlt sie über einen Umweg doch wieder
    für die Hütte...

    Wenn Deine Eltern das Haus eh erben, sollten sie sich wohl keine Gedanken
    machen, dass sie noch den Einzug deines "Nachfolgers" miterleben müssen...

    Wir haben solch einen Partnerschaftsvertrag auch abgeschlossen (übrigens
    unter ähnlichen Vorraussetzungen wie bei Dir)
    Dieser beinhaltete im Wesentlichen, dass die Partnerin nach Trennung (Tod
    wurde durch Lebensversicherung abgedeckt) ihren Anteil der Darlehenszahlungen
    in einem bestimmten Zeitraum zurückerhält.

    Zu allem was möglich und nötig ist wird Euch aber sicherlich auch euer Notar
    informieren.
     
  8. #8 Livestrong, 08.09.2011
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    Nebenkosten und Miete hätte sie doch auch in ihrer Wohnung . Oder soll sie umsonst wohnen? Klar zahlt sie das Haus. Meine freundin wohnt nach der Tilgung später dauer mietfrei. Dazu verdient sie sehr gut .
     
  9. stevie

    stevie

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    Es kann ja jeder so halten wie er/sie will... ...allerdings geht es beim
    Partnerschaftsvertrag u.a. doch darum, dass eben der o.g. Fall nicht eintritt.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Ach nein, es gibt halt nicht nur Weicheier. :mega_lol:

    Nur damit wir uns nicht falsch verstehen, wir reden also von Deiner Freundin, sprich Lebensgefährtin? Hochzeit ist wohl nicht geplant, oder wird da noch am Ehevertrag gefeilt?

    Ich gehe mal davon aus, Dir ist schon klar, dass die Leibeigenschaft schon lange abgeschafft wurde. :p

    Also geht es anscheinend darum die Interessen zu wahren, wobei in Deinem Fall dieser Vertrag wohl sehr einseitig angelegt wird. Als Bankkaufmann sollte Dir der Begriff "sittenwidrige Verträge" wohl bekannt sein. d.h. so ein Vertrag kann sich schnell zu Deinem Nachteil entwickeln.

    Bei einer nichtehelichen Partnerschaft kann Deine Freundin nach Deinem Tod keine Ansprüche auf Dein Vermögen geltend machen, das gilt auch für das Haus. Mit den von Ihr eingebrachten Möbeln verhält es sich ähnlich, auf die hast Du keinen Anspruch.

    Wenn beide ihren Anteil zur Lebenshaltung beisteuern, ist das OK. Wer hier Ordnung schaffen möchte, der legt ein gemeinsames Konto an auf das jeder einen Teil jeden Monat einzahlt, und von dem dann die Lebenshaltung bestritten wird.

    Ehrlich gesagt machst Du mit Deinem Vertrag viel Wind um nichts, denn alles was Du "regeln" möchtest ist an sich schon geregelt. Alles was darüber hinausgeht, ist mit Vorsicht zu genießen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. gonso

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    Ich verstehe zwar nicht wo das Problem liegt. Wenn ich ein Haus habe und vermiete ein Zimmer an einen Studenten trage ich den ja auch nicht ins Grundbuch ein.

    Wenn ich es richtig interpretiere ist das bei dir nichts anderes.
    Grundstück & Haus gehört dir und wird von dir zu 100% Finanziert.
    Bei deinem geschildertem Vorgehen hast du dann noch zwei Verträge:
    1.) EK von den Eltern ist entweder ein Dahrlehen oder eine Schenkung, je nach dem ob du das Geld zurückzahlen sollst oder nicht.
    2.) Deine Lebensgefährtin zahlt Miete & Nebenkosten. Ob es hier einen Vertrag gibt oder Geld bar oder als Überweisung oder in Sachleistungen fließt is irrelevant.

    Was passiert wenn Ihr euch trennen wollt? Du kündigst fristgerecht den Mietvertrag und Sie zieht aus.

    Frag mal die Bank was die davon hält das jemand ein Wohnrecht eingetragen bekommt.

    Anders sieht es natürlich aus wenn du nicht 100% zahlst, oder Sie dann die Lebenshaltungskosten und Urlaub usw. übernimmt. Dh. du die Bude ggf. nicht kaufen könntest wenn Sie nicht wäre. Dann kommt Sie mit x% ins Grundbuch, Finanzierung ... du schließt einen Dahrlehensvertrag mit deinen Eltern ....

    Lass dich nicht wuschig machen, wir haben das selbe hinter uns. Kinder ohne Trauschein is kein Problem mehr aber ein Haus ohne Trauschein ist unsittlich .....
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Ob das Finanzamt das auch so sieht?

    Vergesst das mit der "Miete", sie soll ja keine Miete zahlen, sondern die beiden leben gemeinsam in seinem Haus, und jeder trägt zu den Lebenshaltungskosten bei. Haus, Finanzierung gehört ihm und die Finanzierung wird von ihm getragen.

    Essen, Trinken etc. wird aus der gemeinsamen Kasse bezahlt.

    Nachteil für sie, er kann sie jederzeit vor die Tür setzen, und zwar ohne Fristen. Geht sie jedoch nicht freiwillig, dann muss er räumen lassen.

    Für den Todesfall könnte man eine Regelung treffen, dafür reicht ein Testament. Ansonsten darf sie gleich nach seinem Tod ausziehen. Es könnte höchstens Streit mit den Erben geben, wenn es keine Bestandsliste gibt, und somit nicht nachvollziehbar ist, was vom Hausstand nun wirklich ihr gehört, bzw. was ihm gehörte.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Geodesy, 08.09.2011
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    Irrelevant? Oh, oh, das erlebe gerade am eigenen Leib wie irrelevant sowas ist. BAT is schon mal ganz schlecht, kein Beweis bei Trennung. Also ich bin nun ein gebranntes Kind und regel auch alles nur noch Vertraglich, sonst kann es passieren dass das Geld schneller weg ist wie an der Börse.

    Mit dem kuschelst Du ja auch nicht rum, oder:D:p
     
  14. #14 Hundertwasser, 08.09.2011
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    Vielleicht bin ich ja ein durchromantisierter Trottel, aber das Geschacher finde ich doch sehr befremdlich. Bin da gedanklich ganz bei unserem Baufuchs.
     
  15. #15 bobby81, 08.09.2011
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    Hab da wohl eine hitzige Diskussion entfacht!!! :respekt

    Also nur mal so klargestellt. Ich bin absolut kein Tyrann oder so. :wow

    Auf die Idee mit der vertraglichen Regelung ist meine Freundin gekommen. Da sie Angst hat von einem Tag auf den anderen auf der Strasse zu stehen. Heirat steht noch in weiter Ferne und Kinder auch.

    Sie wollte ja zunächst mal, dass sie ins Grundbuch eingetragen wird. Aber das konnte ich ihr dann doch ausreden, da ich dabei zu sehr an meinem Leben hänge.

    Es geht eigentlich nur darum, dass sie die Sicherheit hat, in dem Haus zu bleiben bis was neues da ist. Ich denke das ist ja nur positiv für sie.

    Also ein befr. Wohnrecht ins Grundbuch eintragen wäre eine Möglichkeit.

    Ich sehe das ich nicht der einzigste mit so einem Problem bin!!

    Danke Schon mal für die tollen Beiträge :respekt
     
  16. R.B.

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    :mega_lol: Und ich dachte zuerst, der heutige Tag wird langweilig.

    Wenn es um die Absicherung im Todesfall geht, dann kannst Du das in ein Testament fassen. Ich weiß, das klingt angesichts Deines Alters irgendwie eigenartig, aber wer sagt denn, dass man bis in´s hohe Alter warten muss um ein Testament zu verfassen?

    Eine Eintragung in´s Grundbuch, was soll denn überhaupt eingetragen werden, wäre für beide Seiten kompliziert.

    Fakt ist doch, sie wird auf jeden Fall das Haus verlassen müssen, egal ob Ihr Euch im Streit trennt, oder durch Todesfall. Es geht also nur um ein paar Wochen bis sie eine neue Bleibe findet. Von einem längeren Wohnrecht o.ä. war ja nie die Rede.

    Gruß
    Ralf
     
  17. gonso

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    Wo kein Kläger da kein ...., Steuerhinterziehung ist auch ein Argument bei der Teilung nach Trennung.:shades


    Also sollte sich jemand unberechtigt im Haus aufhalten brauchst nicht räumen. Das sich nicht entfernen aus Häusern trotz Aufforderung, da würde ich von Hausfriedensbruch ausgehen und die Polizei anrufen.
    Wobei ich mir fast sicher bin das juristisch ein Mietverhältnis zugrundeliegt. Mietzins wäre ggf. alleine schon die Bereitstellung des Mobiliars zur gemeinsamen Nutzung?

    Wens dumm läuft ärgert Sie sich über die Trennung und macht folgendes: Am Tage der Trennung das Schloß auswechseln und Ihn vor die Türe setzen. Anschließend zum Anwalt und eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
    Es gab eine monatliche Zahlung, alle Möbel in der Wohnung gehören Ihr -> Mietverhältnis. Kein Mietvertrag -> Gesetzliche Kündigungsfrist (3-9Monate?)
    Selbst wennkein Mietzins fließen würde ware es immer noch ein Leihvertrag.

    Beim Wohnrecht würde ich mal nachfragen:
    Kann Sie Ihre kranke Mutter nach der Trennung in die Wohnung holen, ich denke ja


    Ob man mit einem Mieter kuschelt oder nicht dürfte für die Kündigung irrelevant sein :mega_lol:

    Aber was ich zum Ausdruck bringen wollte. WARUM soll ich jemanden ins Grundbuch lassen? Mietvertrag aufsetzen und gut is.

    1.) Billiger (Notar und Grundbuch wollen Geld)
    2.) Kein Problem mit der Bank
    3.) Sie ist abgesichert

    Auch bin ich auf die Befristung gespannt, "nach einvernehmlicher Trennung"?
    Stellst einen Antrag auf Löschung des Wohnrechts und sie sagt nö wir sind noch zusammen. Aber Wohnrecht kann man sich ja ausbezahlen lassen ....
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Dafür gibt es keinen Grund, das Thema ist ja geklärt.

    Es ging darum, ob man so etwas in einem Partnerschaftsvertrag regeln muss, und da bin ich weiterhin der Meinung, dass man einen Partnerschaftsvertrag dafür nicht braucht. Es mag andere Gründe für so einen Vertrag geben, aber nicht das hier angeführte Argument.

    Gruß
    Ralf
     
  19. Dingo

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    Verändertes Werteverständnis in einer Gesellschaft? Prägt der Beruf den Charakter oder müssen beide wohl irgendwie zusammenpassen? :yikes

    B R A V O Baufuchs/Hundertwasser :konfusius
     
  20. #20 Hundertwasser, 08.09.2011
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    Was sind das bloß für Menschen die Beziehungen haben
    betrachten die sich denn als Staaten
    die verführen sich nicht, die entführen sich höchstens
    die enden wie Diplomaten

    aus

    "Dein ist mein ganzes Herz" von Heinz Rudolf Kunze

    Fiel mir noch zum Thema ein.
     
Thema: Partnerschaftsvertrag bei nichtehelichen Verhälnissen
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