Vordach außerhalb des Baufensters

Diskutiere Vordach außerhalb des Baufensters im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, Darf ein Vordach eines Hauses das Baufenster überschreiten? Gibt es dazu irgendwo eine Regelung? Viele Grüße Juche

  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Darf ein Vordach eines Hauses das Baufenster überschreiten? Gibt es dazu irgendwo eine Regelung?

    Viele Grüße
    Juche
     
  2. sepp

    sepp

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    HBO hessiche bauordnung
     
  3. #3 Baufuchs, 16.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die sagt aber was Vordächer und sonstige untergeordnete Bauteile angeht nur etwas darüber aus, dass diese (sofern bestimmte Größen eingehalten werden) innerhalb von Abstandsflächen liegen dürfen.

    Über untergeordnete Bauteile und Baugrenzen findet sich etwas in der Baunutzungsverordnung. Die sagt aber nur "kann zugelassen werden".

    Wenn man es also für den Einzelfall genau wissen will, muss man beim Bauamt nachfragen.
     
  4. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Ich danke euch.
    Allerdings würde mich sehr wundern, wenn alle Leute die ein Vordach oder aber auch eine Treppe, welche zum Hauseingang hoch geht (nur ein paar Stufen, da der Keller aus der Erde rausschaut) eine Genehmigung brauchen um diese zu bauen.

    Ich dachte es gibt so eine Regelung, dass Bauteile, welche nicht zum Wohnen oder so ähnlich genutzt werden, auch außerhalb des Baufensters stehen dürfen... Das ist doch bei einer Gartenhütte auch so, oder? Darf ich die nicht im Garten einfach aufstellen oder interessiert es einfach keinen, wenn ich das mache?

    Und geht es darum, dass wir ein Vordach aus Beton haben möchten, welches als Baukörper mit dem Haus verbunden ist und somit nicht mehr als einfaches Vordach wahrgenommen wird.

    Aber dann werde ich wohl einfach bei Bauamt Nachfragen.
     
  5. #5 Baufuchs, 16.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gedankenfehler:

    Dass es genehmigungsfreie bauliche Anlagen oder Gebäude gibt (z.B. Gartenhäuschen bis bestimmte Größe) hat nichts damit zu tun, dass keine Vorschriften einzuhalten sind.

    Beispiel:

    Terrassenflächen werden auf die Grundflächenzahl gem. BauNVo angerechnet.
    Nun brauchst Du für eine Terassenvergrösserung zwar keine Genehmigung, trotzdem muss die GRZ eingehalten werden.

    Darum kümmert sich zwar in der Praxis niemand, rein rechtlich ist es aber so.
     
  6. sepp

    sepp

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    BauNVo
    HBO und der bebauungsplan ist immer maßgebend!
     
  7. #7 Baufuchs, 16.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aber auch nicht automatisch zulässig, weil:

    Wenn die Zulässigkeit also nicht schon im B.-PLan geregelt ist (und davon gehe ich aus, weil sonst die Frage gar nicht gestellt worden wäre) beim Bauamt durch Nachfrage klären.
     
  8. sepp

    sepp

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    nebenanlagen im sinne §14, manfred.
    das hat mit den vordächern und erkern nichts zu tun.
    hier gilt das, was nach BO in die abstandsflächen bebaut werden darf.
     
  9. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    Ok muss ich bei der Stadt Anfragen.

    Habe davor nur etwas Bammel, da Sie uns schon knapp 1000€ abgeknüpft haben, wegen einer Genehmigung, da unsere Terasse nicht im Baufenster liegt.

    Genehmigt bekommen haben wir es, aber das war eine teure

    Habe keinen Bock wieder so einen Mist mitzumachen wegen einem Vordach.
    Wenns ir ein normales aus Glas oder so haben wollten, würde ich es einfach erst dran machen wenn der Bau abgenommen wurde, aber wir wollen eben eines aus Beton, was sozusagen zum Haus gehört... So ein Mist.
     
  10. Juche

    Juche Gast

    Edit: In §14 BauNVOsteht folgendes:

    (1) Außer den in den §§ 2 bis 13 genannten Anlagen sind auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Soweit nicht bereits in den Baugebieten nach dieser Verordnung Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung zulässig sind, gehören zu den untergeordneten Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des Satzes 1 auch solche für die Kleintierhaltung. Im Bebauungsplan kann die Zulässigkeit der Nebenanlagen und Einrichtungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

    (2) Die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können in den Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare Energien, soweit nicht Absatz 1 Satz 1 Anwendung findet.


    wo steht denn geschrieben ob ein Vordach eine Nebenanlage ist?
    Bzw. was sind denn untergeordnete Nebenanlagen?
    Was wäre denn dann eine architektonische Auskragung von einem Gebäude, welches rein dem Zweck des äußeren Erscheinungsbild dient udn nicht als Balkon oder sonstiges genutzt wird. Ist das auch eine untergeordnete Nebenanlage? Klar eigentlich ist es ja keine nebenanlage, da es fest mit dem Haus verbunden ist, dass ist aber ein Vordach auch...

    hier mal ein theroetisches Beispiel:
    http://www.holzbau-salzburg.at/typo3temp/pics/547b6d971a.jpg

    da ist rechts oben bei dem Überstand so eine kleine Ausbuchtung, welche in Holz abgesetzt ist. Mir ist klar, dass der Überstand im Baufenster liegen muss, was ist aber mit solch einer Ausbuchtung, wie auf dem Bild in Holz. (dort wo das Fenster dann zurückspringt) Ist das eine nebenanlage? Denn ncihts anderes ist ja mein Vordach theroetisch auch.

    Kann mir das mal jemand erklären. Irgendwie bruach man glaube ich 4 Studiengänge um diese Gesetze alle zu verstehen :)
     
  11. #11 Baufuchs, 16.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn es um die überbaubare Grundstücksfläche geht (Baufenster festgelegt durch Baugrenzen), denn gilt erst mal BAuNVo § 23:

    @Fragesteller:

    Würde dein Vordach über eine Baugrenze hinausragen, oder nur in eine Abstandsfläche hinein gebaut werden?
     
  12. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    dann ist also ein Vordach bzw. solch eine Auskragung wie in dem Bild oben ein "Gebäudeteil" wie in $23 BauNVO erwähnt. Somit kann dies genehmigt werden muss aber nicht.

    Das ganze nur wenn im Bebauungsplan eine Baugrenze festgelegt ist und das ist bei mir der Fall.


    edit zur Frage oben:

    ich habe ein Bebauungsfenster. Dieses sagt mir, dass ich auf der einen Seite 3 Meter zum Nachbargrundstück freihalten muss und auf der anderen Seite 5 Meter.

    Ich möchte mein Vordach auf die Seite machen wo ich 3 Meter freihalten muss. Meine AUßenwand geht genau auf diese 3 Meter Grenze. Somit wäre mein komplettes Vordach mit ca. 100-150cm über dieser Grenze.

    Auf der Seite wo ich 5 Meter Abstand halten muss, bin ich ebenfalls mit dem Haus direkt auf dieser Grenze und würde aber gerne, ggf. 50cm meine Geschossdecken rauskragen lassen, wie auf dem Bild oben, damit die Fenster sozusagen 50cm nach innen stehen.

    ich kann leider nicht einfach die Fenster 50cm weiter rein springen lassen und das Haus in der jetzigen Größe, bzw. möchte das nicht, da unser Grundstück sowieso sehr schmal ist.

    Ob das jetzt alles eine Abstandsfläche oder Baugreze ist, keine Ahnung wie man das nennt.
     
  13. sepp

    sepp

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    manfred,
    da die bauordnung immer landesrecht ist, und diese gebäudeteile in die abstandsflächen hineinragen (abstandsfläche = abstand gebäude-grenze) ist ein vordach in bestimmter größe und lage immer zugelassen,
    wenn im bplan nichts anderes vereinbart.
    baugrenze,baulinie ohne bplan gibt es nicht.
     
  14. #14 Baufuchs, 16.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @sepp

    Ich gaube, wir schreiben aneinander vorbei.

    Es geht nicht um Abstandsfläche, sondern um Überschreitung der Baugrenze.

    Beispiel:

    In NRW sind gem. §6 Garagen (wie auch Vordächer etc.) innerhalb der Abstandsfläche (und Garagen sogar auf der Grundstücksgrenze) zulässig. Ist aber z.B. eine seitliche Baugrenze im B.-Plan festgesetzt, dann darf die Garage nur innerhalb der durch die Baugrenze festgesetzten Fläche gebaut werden.

    Um Bauvorhaben aus dem gebührenfreien Verfahren in ein Genehmigungsverfahren zu zwingen, wurden eine zeitlang in B.-Plan diese seitlichen Baugrenzen festgesetzt.

    Durch die Planer wurde das umgangen, in dem das Wohnhaus im Freistellungsverfahren eingereicht und nur für die Garagen ein Bauantrag gestellt wurde.

    Wie der Fragesteller schreibt, gibts ja für sein Grundstück eine Baugrenze über die er hinaus will. Und das geht eben nicht so ohne weiteres.
     
  15. sepp

    sepp

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    baunvo
    hbo
    eine garage ist gemäß hbo nicht mit einem untergeordneten bauteil zu vergleichen.
    d.h. hier ist der überbau der nicht überbaubaren Grundstücksflächen durch die hbo zugelassen.
    gemäß baunvo kann der überbau zugelassen werden.
    ohne trifftigen grund kann diese zulassung nicht verweigert werden.
     
  16. #16 Baufuchs, 16.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sag ich doch: können zugelassen werden.

    Das ist etwas anders als das was Du in #13 schreibst "sind immer zugelassen".

    Im übrigen:
    Bei Garagen ist eben gem. LBO der Bau in nicht überbaubaren Grundstücksflächen (sofern diese durch Baugrenzen gebildet werden) unzulässig.

    Nachtrag:

    Garage Grundstück 1 zwar nach §6 BauONW eigentlich in der Abstandsfläche zur Grenze möglich, aber unzulässig, weil außerhalb der Baugrenzen.
    Garage Grundstück 2 zulässig
     
  17. #17 passivbauer, 16.09.2011
    passivbauer

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    Gedankenfehler: Man kann es nicht verstehen. Es gibt nur ganz wenige klare Aussagen im Baurecht und unglaublich viel Ermessungsspielräume. Und man kann fast alles begründen und genehmigen oder verbieten - je nachdem wie die Interessenslage ist. ;) Klingt bitter aber die erfahrenen Kollegen die sich auf Verhandlungen mit Bauämtern, Gemeinderäten, Bürgermeistern etc. spezialisiert haben werden es verstehen.
     
  18. sepp

    sepp

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    lies nochmal meinen letzten beitrag.
    die garage fällt nicht unter §23 baunvo (bezug auf §14) deshalb.
     
Thema: Vordach außerhalb des Baufensters
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