Höhe Zwischenwände

Diskutiere Höhe Zwischenwände im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, in unserem Neubau wurden gerade die Zwischenwände bis auf Balkenhöhe der OG-Decke hochgemauert. Die Zwischensparrendämmung verläuft bis in...

  1. binegs

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    Hallo,
    in unserem Neubau wurden gerade die Zwischenwände bis auf Balkenhöhe der OG-Decke hochgemauert. Die Zwischensparrendämmung verläuft bis in den First. Die OG-Decke wird nicht zusätzlich gedämmt, was von den Werten her o.k. sein soll und jetzt auch nicht das Thema ist. Auf die Balken würde jetzt nur noch eine Querlattung und darauf dann die Gipskartonplatten kommen. Zwischen den Rauhspundplatten des Spitzbodens und den Gipskartonplatten entsteht somit ein Hohlraum von ca 20 cm. Die Zwischenwände wurden nicht bis in die Hohlräume der Balken hochgezogen, sondern enden so, wie wenn die Zwischensparrendämmung hier durchgezogen werden würde.
    Kann das mit den Hohlräumen so bleiben? Wie ist das hier dann mit der Schalldämmung? Ist das so überhaupt zulässig oder sind wir hier wieder auf Baumurks gestoßen?
    Viele Grüße
    Sabine
     
  2. Julius

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    Ich würde das so nicht haben wollen.

    Sehr bescheiden...

    ME zulässig.
    Aber nicht alles Zulässige ist brauchbar.

    Daher die Frage:
    Wie war es geplant, warum und von wem?
     
  3. binegs

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    Geplant war schon immer, dass die Zwischensparrendämmung bis in den First hoch läuft und nicht über die Decke. Es wurden vom Bauunternehmen die Zwischenwände letzte Woche hochgezogen. Wir haben sind immer davon ausgegangen, dass die Wände hochgezogen werden. Wurden jetzt quasi vor vollendete Tatsachen gestellt. Es ist schließlich mit Zeitaufwand verbunden die Steine zurechtzuschneiden. Wobei dies nur 2 Wände betrifft in denen die Balken jeweils ausgespart werden müssen. Bei den ürigen Wänden laufen die Balkel paralell. Wir wollen dies so nicht akzeptieren. Bauunternehmer behauptet, dass es bezüglich des Schallschutzes sowieso nichts bringt.
     
  4. #4 RMartin, 26.09.2011
    RMartin

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    Was ist vertraglich vereinbart? Was für ein Vertrag?
    Was mich aber noch mehr evtl. beunruhigen würde, wäre die Frage ob das okay ist, dass als obere Lage keine U-Steine o.ä. ist.

    Hier mal den Planer nach Aussteifung/ Standsicherheit der nichttragenden Wand fragen.
     
  5. binegs

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    Welche Art von Vertrag das ist, da bin ich jetzt überfragt. Es steht drüber "Vereinbarung über die Errichtung Ihres Wohnhauses". Es war immer klar und ist in den der Vereinbarung zugrunde liegenden Plänen auch so eingezeichnet, dass in der OG Decke keine Dämmung vorgenommen wird.

    Was meinst du damit? Die Zwischenwände wurden mit "Metallplatten in der Außenwand befestigt. So wurde es im EG auch gemacht. Ist das nicht o.k. so?
     
  6. #6 RMartin, 26.09.2011
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    Möglich, dass das reicht mit der Befestigung in tragenden Wänden. Hängt von der Höhe, der Länge und der Dicke der Wand ab. Muss geschaut werden obs so gebaut wie geplant ist.

    Und zum Vertraglichen: Wie hoch ist denn die entspr. Wand in den der Vereinbarung ugrunde liegenden Pläne eingezeichnet?
     
  7. binegs

    binegs

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    Die Höhe der Wand ist hier denk ich gar nicht so genau definiert. Die Angabe 2,62 m bezieht sich mE eher auf die Raumhöhe und dann ist der Balken mit 20 cm angegeben.
     
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