Auftragsbestätigung / Werksvertrag bindend?

Diskutiere Auftragsbestätigung / Werksvertrag bindend? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Eine Juri-Frage: Ist es Rechtswirksam wenn ICH allein eine Auftragsbestätigung unterschrieben habe? Oder muss meine Frau zwingend mit...

  1. #1 Bungalowfan, 27.09.2011
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    Hallo!

    Eine Juri-Frage:
    Ist es Rechtswirksam wenn ICH allein eine Auftragsbestätigung unterschrieben habe? Oder muss meine Frau zwingend mit unterschreiben, damit es rechtswirksam wird.

    Beim Notar sind meine Frau und ich zu jeweils als Eigentümer hinterlegt.
     
  2. roro

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    Hängt vom Vertrag ab. An sich reicht die Unterschrift einer Person. Das zwingend beide unterschreiben müssen, ist nur in den selten notwendig.

    Was und nach welcher Grundlage hast Du etwas beauftragt.

    BTW: Den Auftrag für den Bau unseres Hauses habe ich alleine unterschrieben, der Kreditvertrag und den Antrag zur Baugenehmigung musste von beiden unterschrieben werden (Beim Kredit, das meine Frau mit haftet, die Baugenehmigung, da meine Frau und ich je 50:50 Eigentümer sind).
     
  3. #3 Bungalowfan, 27.09.2011
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    Es gab ein Angebot für ein Schlüsselfertiges Objekt. Mit einer Pauschalsumme. Zusätzlich gibt es einen Bauwerksvertrag. Auf diesen wurde im Angebot verwiesen.

    Jetzt könnte ich mir in den Hintern beißen, da ich Kopflos gehandelt habe.

    Nun möchten wir letztendlich (aus diversen Gründen) nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten.
    Ein Rücktrittsrecht gibt es, jedoch (ich weiss echt nicht was ich da gelesen und verstanden habe an diesem Abend) verweist dieses lediglich auf die Zustimmung der Fördermittel (WFA). Sollten diese nicht gebilligt werden, könnte man vom Vertrag zurücktreten...
     
  4. #4 Manfred Abt, 27.09.2011
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    Wenn es dir so ernst ist klär deine Rücktrittsmöglichkeiten mit dem Anwalt und nicht mit einem Internetforum.
     
  5. roro

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    Ok, das ist nicht gut.

    Rechtlich haftest alleine Du. Dein Vertragspartner weiss ja nicht, wie die Besitzverhältnisse sind. Wenn der Auftrag, aus welchen Grund auch immer, von Dir nicht angenommen werden kann, dann bist Du alleine Schadenersatzpflichtig. Unbedingt und möglich schnell einen RA kontaktieren, der soll abklären welche anderen "günstigen" Ausstiegsmöglichkeiten es gibt.
     
  6. #6 Bungalowfan, 27.09.2011
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    OK! Danke.
    Bin schon dabei!
     
  7. #7 Baufuchs, 27.09.2011
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    @Roro

    Als Unternehmer würde ich tunlichst darauf achten, dass die Grundstückseigentümer auch Auftraggeber sind.

    Sonst könnte es zu folgendem Extremfall kommen:

    Mann unterschreibt Bauvertrag, der Frau gehört das Grundstück. Rohbau steht, Rechnungen werden nicht bezahlt. Handwerkersicherungshypothek? Fehlanzeige, geht nicht.

    Den Bauantrag für den Bau eines Hauses kann übrigens jeder stellen (auch für ein Grundstück, welches ihm gar nicht gehört). Baugenehmigungen werden stets "vorbehaltlich Rechter Dritter erteilt".
     
  8. roro

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    In Österreich geht das nicht ohne die Unterschrift des/der Eigentümer. Da ist sowohl ein Grundbuchauszug als auch die Unterschrift aller Eigentümer (Was z.B. bei Eigentumswohnungen manchmal zu Problemen führt) Pflicht.
     
  9. #9 Baufuchs, 27.09.2011
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    @Bungalowfan

    Geht es um das Haus, dessen Grundriss Du in einem anderen Thread vorgestellt hast?
     
  10. #10 Bungalowfan, 27.09.2011
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    Ja, tut es
     
  11. #11 Bungalowfan, 27.09.2011
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    So, habe mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen:
    Der Vertrag ist zwischen BU und mir zustande gekommen. Somit sind wir beide Vertragspartner; somit rechtskräftig. Da meine Frau nicht unterschrieben hat (war an dem Abend nicht zu Hause) hat sie keinen Vertrag abgeschlossen und ist erstmal aus der Geschichte raus (wenn man es so sehen möchte).

    Werde mich dann wohl mit dem BU an den Tisch setzen und versuchen eine Einigung beizuführen.
     
  12. #12 ThomasMD, 27.09.2011
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    Ich hätte da noch eine Idee: Entmündigen oder für unzurechnungsfähig erklären lassen. Dann steht der BU ganz schön dumm da.

    Nachdem Du am Beginn noch den Eindruck erwecktest, jemand wolle Dir den Vertrag streitig machen, wird das wohl die beste Lösung sein.

    Wie kommst Du darauf, dass Deine Frau mit Deiner Vertragsinkontinenz nichts zu tun hat? Lebt Ihr in Gütertrennung und sie hat die ganze Knete?
     
  13. #13 Baufuchs, 27.09.2011
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    dazu braucht es keine Gütertrennung.

    Männe alleine kann nicht alles.


    Guckst Du hier


    Da so ein Hausbauvertrag wohl nicht ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs ist, verpflichtet Männes Unterschrift eben nicht die beste aller Ehefrauen.
     
  14. #14 ThomasMD, 27.09.2011
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  15. #15 Baufuchs, 27.09.2011
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    Nee, denke nicht, dass es einen Ehevertrag gibt.

    Wie kommst Du darauf?

    Grundstück gehört jedem zu 1/2 (wie im ersten Beitrag geschrieben) ist normale Regelung bei Eheleuten.
     
  16. makro

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    Bei den meisten ist es wohl der gesetzliche Güterstand also die Zugewinngemeinschaft. Verträge die ich abschließe sind meine, genauso die Schulden die ich in meinem Namen mache, da hat meine Frau garnix mit zu tun!
     
  17. #17 ThomasMD, 27.09.2011
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    Ich glaub das ja gar nicht. Wäre m.E. nur die einzige Möglichkeit gewesen, damit die Frau "nicht mit drinhängt".
    So bleibt wohl doch nur Unzurechnungsfähigkeit.:konfusius
     
  18. Mathie

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    Das bedeutet soweit ich es verstehe, dass eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft im Binnenverhältnis der Ehe keine Wirkung auf Dritte hat, wenn der von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft abweichende Güterstand dem Dritten nicht bekannt ist, bzw. aufgrund Eintrag im Güterrechtsregister hätte bekannt sein können.

    Hat mit der Situation nichts zu tun. Bungalowfan kann, wie Baufuchs richtig gesagt hat, keinen Vertrag schließen, der seine Frau bindet, wenn es nicht um Güter zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs geht.

    Was das für den Vertrag zwischen dem BU und Bungalowfan bedeutet, kann wohl am besten der Anwalt von Bungalowfan einschätzen. Die Frau ist jedenfalls nach meiner Auffassung durch den Vertrag nicht gebunden.

    Gruß Mathie
     
  19. #19 Bungalowfan, 27.09.2011
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    Hallo!

    Nein, einen Ehevertrag gibt es nicht. Der §1357 BGB hört sich wirklich interessant an. Ich werde morgen nochmals persönlich zum Anwalt fahren und dies im Detail besprechen.

    Wegen der Unzurechnungsfähigkeit: Das kann meine Frau bestätigen!

    Danke bis hier hin!
     
  20. #20 Baufuchs, 27.09.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das bedeutet doch nur, dass Deine Frau mit dem von Dir geschlossenen Vertrag nichts zu tun hat. Du hast den Vertrag trotzdem am Hacken...
     
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Auftragsbestätigung / Werksvertrag bindend?

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