Welche Honorarzone - Kriterien?

Diskutiere Welche Honorarzone - Kriterien? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, gibt es sowas wie einen Kriterienkatalog nachdem ich als Laie ermitteln kann welche Honorarzone bei meinen Wünschen angemessen ist? Mein...

  1. #1 DerBauherr, 18.10.2011
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    Hallo,

    gibt es sowas wie einen Kriterienkatalog nachdem ich als Laie ermitteln kann welche Honorarzone bei meinen Wünschen angemessen ist? Mein Architekt hat einfach mal "IV mittel" angesetzt, und mir scheint das sehr hoch ...

    Viele Grüße und danke,

    Martin.
     
  2. sepp

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  3. Ropi

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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2011
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    Nicht nur Dir!
    Heidewitzka - IV Mittelsatz :wow.

    Das lass Dir mal von dem Kollegen an Hand der Punktetabelle aus §34 HOAI 09 erläutern
    http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#31ii

    Der Text unter der Tabelle - ist nicht ganz einfach zu lesen und zu verstehen.

    Um auf IV Mittelsatz zu kommen, solltest Du aber schon so was wie eine Villa mit eigenem, integriertem Schwimmbad, Sauna, EIB, Personenaufzug, WP+Lüftung+Kühlfunktion, Natursteinböden, rahmenlose Fenster, Passivhausstandard, integrierte Tiefgarage im Grundwasser/alternativ Kunstlager, Wasserhaltung während der Bauzeit bauen - das ganze bitte in einem denkmalgeschützen Umfeld unter Beiziehung der Denkmalpflege bei der Aussengestaltung.

    Sonst wird das nix mit IV Mittelsatz.
     
  5. #5 Gast036816, 18.10.2011
    Gast036816

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    @ Ralf Duehlmeyer - den ortszuschlag muenchen hast du vergessen!
     
  6. #6 DerBauherr, 18.10.2011
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    @ Rolf: Gibt's den hier wirklich? In der HAOI steht da nix ...

    @ Alle: Irgendwie sehe ich in der HAOI keinen wirklichen "Punktekatalog" - finde ich den nicht, oder muß ich da einen Kommentar zur HAOI bemühen?
    Wenn ich blind bin bitte einfach Zitat aus der HAOI pasten - danke :-)

    Viele Grüße,

    Martin.
     
  7. #7 ManfredH, 18.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    HOAI 2009, § 34, Absätze 4 und 5
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2011
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    Nein - den Ortszuschlag für M, B + HH gibts nur in der Realität, nicht in der HOAI ;)

    Eine Tabelle gibts nicht. Es gibt nur unten in §34 die textliche Auflistung der Teilbereiche und der max. Punkte, die jeder Teilbereich bekommen kann - entweder max. 6 oder max. 9!

    Es gibt die Möglichkeit, für rel. kleines Geld bei der entsprechenden Architektenkammer ein Gutachten über die Zuordnung des BV zur Honorarzone machen zu lassen - dann haben alle Sicherheit.
    Die brauchen Zeichnungen, Baubeschreibung, Umgebungsbilder usw, dann bekommst Du eine unabhängige Aussage.
     
  9. mls

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    wurde mittelsatz vertraglich vereinbart? ;)

    wenn das so weitergeht, verrechnet der twp 5mitte + 3x vorplanung, der ht-planer braucht
    so viel wie der arch und für energieausweis blablablupp wird das honorar freihändig vereinbart ..

    das haus wird dann halt a bissi kleiner - schwupps, neue planung, neue kosten :p :mega_lol:
     
  10. Baumal

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    zeig doch einfach mal einen vorentwurf,
    damit man sich ein bild machen kann.
     
  11. #11 Thomas B, 18.10.2011
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    Nö...den gibt's nicht!

    In der Realität aber wird in "teuren" Städten, wie München u.ä. natürlich auch ein etwas höheres Honorar bei gleichem Leistungsbild herauskommen, da sich das Honorar an den Baukosten orientiert, die in solchen Städten eben etwas höher liegen.....

    HZ IV ist echt ein Wort.

    Ihr müßt dem ja nicht zustimmen! Realistisch (aus meiner Erfahrung!) ist für ein normales EFH HZ III/ Mitte, für ein DH/ DHH HZ III/ unten. Dazwischen liegen dann die Verhandlungsspielräume....

    Grüße

    Thomas
     
  12. #12 Skeptiker, 18.10.2011
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    Das liest sich für mich jetzt aber schon fast nach Honorarzone IV oben oder V unten. Lediglich Baumschutzmaßnahmen und beengte innerstädtische Lage fehlen mir da noch.
     
  13. #13 Gast036816, 18.10.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.10.2011
    Gast036816

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    nein -gibt es offiziell nicht. war ein spass-einwurf von mir. alles wichtige weitere wurde bereits beschrieben.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2011
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    Naja - um über IV min (= III max) zu kommen, musst Du Dich mit nem EFH aber schon richtig strecken.
    III max/IV min mag ja noch hie und da passen, aber der Sprung von III max auf IV Mittel braucht zusätzliche 5 Bewertungspunkte. :wow.
    Und III max sind schon 26!!

    Da musst Du aber schon gut begründen können.

    Von daher sehe ich meine Aufzählung schon als "passend" an. :winken

    Aber ich bezweifele, dass es überhaupt so weit hoch kommt.
    Vielleicht gibt uns der TE ja noch ein paar mehr Eckdaten.

    (dann ist es ein EFH für 300.000 in einem Neubaugebiet, planebenes freies Grundstück - :yikes)
     
  15. #15 Manfred Abt, 18.10.2011
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    die Punktebewertung ist ja schön und gut, aber ist die wirklich relevant für die Praxis?

    In der Regel reichen doch die Einstufungen gem. § 5:
    • Honorarzone I: sehr geringe Planungsanforderungen
    • Honorarzone II: geringe Planungsanforderungen
    • Honorarzone III: durchschnittliche Planungsanforderungen
    • Honorarzone IV: überdurchschnittliche Planungsanforderungen
    • Honorarzone V: sehr hohe Planungsanforderungen
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2011
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    Manfred - §5 reicht für eine Grobeinstufung. Meinetwegen auch noch für die jeweiligen Mindestsätze.
    Aber wenn Du über III 1/2 hinaus willst bei einem EFH, dann solltest Du das schon über die Punkte begründen können.
     
  17. #17 Skeptiker, 18.10.2011
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    Für ein durchschnittliches freistehendes EFH mit 140 m2 schon. :bierchen: Für mein aktuelles "Luxus"-Vergleichsobjekt stimmt lustigerweise Deine Aufzählung zusammen mit meiner Ergänzung exakt und ich komme dabei auf sagenhafte 40 Punkte, aber das macht das Büro wohl auch kaum ein zweites Mal. :(
     
  18. #18 DerBauherr, 18.10.2011
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    Weitere Frage (von anderem Thread):

    Honorar nach Kostenschätzung

    Hallo,

    ich habe von meinem Architekten ein Honorarangebot auf Grundlage einer Kostenschätzung (Preis nach Kubatur) erhalten.
    Die Leistungsphasen 1 und 2 haben wir schon pauschal abgerechnet und werden dann im "Gesamtpaket" vergütet.
    Die Kostenschätzung ist recht großzügig - nach eigener Aussage Architekt und auch meinen Untersuchungen.

    Jetzt würde ich natürlich das Honorar erst dann festlegen wenn die Kostenberechnung vorliegt, das erfolg aber erst in Leistungsphase 3.

    Außerdem würde ich gerne ein Pauschalhonorar vereinbaren damit ich nicht den goldenen Wasserhahn bekomme.

    Was gibt es denn da für Konstruktionen im Vertrag erfahrungsgemäß?

    Herzlichen Dank und viele Grüße,

    Martin.
     
  19. #19 Gast036816, 18.10.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich habe mal zone IV mitte im vertrag erzielen und vereinbaren können, es war ein regierungsgebäude. ist dein wohnhaus ähnlich ausgestattet?
     
  20. #20 ManfredH, 18.10.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich noch NIE :-((
     
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