Potentialausgleichskabel Ja oder nein?

Diskutiere Potentialausgleichskabel Ja oder nein? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag, der Elektriker meiner Hausbaufirma sagte mir das für eine Sat-Anlage (ohne extra Blitzschutz) ein Potentialausgleichskabel nicht...

  1. icko

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    Guten Tag,

    der Elektriker meiner Hausbaufirma sagte mir das für eine Sat-Anlage (ohne extra Blitzschutz) ein Potentialausgleichskabel nicht notwendig ist da der Erdungskabel die gleiche Funktion übernimmt.
    Ist diese Aussage korrekt?
    Wenn nein, ist er vorgeschrieben und warum ist er so wichtig bzw. muss angeschlossen sein?
    Kann man diesen nachrüsten?
    Der Erdungskabel verläuft bei mir vom Mast durchs Dach durch einen Kabelschacht bis in die untere Etage wo er wohl geerdet wird.

    Vielen Dank
     
  2. #2 Pruefhammer, 19.10.2011
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    das ist ja schon ein Potentialausgleich (für den Mast, kannst es auch Erdung nennen), wichtig wäre aber dann noch die vom LNB bzw. Multischalter abgehenden Kabel ebenfalls in den Potentialausgleich einzubeziehen, falls noch nicht geschehen.
     
  3. Julius

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    Das kann man so pauschal nicht sagen.
    Einzel- oder Gemeinschaftsanlage (wie viele Empfängeranschlüsse - Dosen/Leitungen für Receiver - hat sie denn)?

    Und es kommt auch auf das Alter der Anlage an.
    Früher war "alles in einem" üblich, seit einiger Zeit sind Blitzschutzerdung und Leitungsnetz-Potentialausgleich getrennt zu führen (was technisch auch besser ist).
     
  4. icko

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    Danke für die Antworten.
    Es handelt sich um eine Einzelanlage mit 4 Anschlüssen die ich eventuell über einen Multischalter später auf 5 erweitern möchte.

    Danke
     
  5. Julius

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    Neubau?
     
  6. icko

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    ja ein Neubau.
     
  7. Ludolf

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    Für Neubauten gilt u.a. die Norm aus 06.2011, die Norm aus 2005 dürfte noch bis 10(?) 2013 angewandt werden.
    Auf keinen Fall ist die Aussage deines Eli's korrekt.

    Potentialausgleich Satanlage:
    - verbindet metallische / leitende Teile untereinander zur Vermeidung von gefährlichen Spannungen
    - kann hier in 4mm² erfolgen
    - kann unter gewissen praxisfernen Voraussetzungen in Einzelanlagen entfallen, aber nicht zu empfehlen

    Erdung Satanlage:
    - zur Minimierung von möglichen Schäden durch Blitzeinschlag
    - muss daher blitzstromtragfähig sein (16mm² eindrähtig)
    - wird idealer Weise mittels Fangstange ausgeführt (Mindestabstand beachten)
    - sollte außerhalb des Gebäudes auf direktem Wege an Erder oder besser Anschlußfahne geführt werden
    - wird die Erdung über Kreuzerder realisiert, ist bodennah eine Verbindung zur HES zu erstellen

    -nicht zu verwechseln mit "Blitzschutz", wenn der vorhanden,gelten die Blitzschutzregeln.
     
  8. icko

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    Vielen Dank für die kompetente Antwort!

    also auch nach der neuen Norm ist ein PA (Kurz unterm Dach und nach dem Multischalter?) notwendig und die Erdung muss außerhalb des Hauses erfolgen .?

    Ich möchte auch einen Multischalter für 5 Anschlüsse verwenden.
    Der Multischalter wird im Hauskasten im EG montiert.

    Wie würde die Erdung außerhalb des Gebäudes stattfinden?

    Habe ich einen Anspruch auf diese Ausführung nach DIN oder kann der Elektriker sagen er macht das so nicht?

    Auf dem Dach ist auch eine Solaranlage aufgebaut worauf sollte man dabei achten?

    Vielen Dank
     
  9. sobdog

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    Bzgl. der Erdung der SAT-Anlage hab ich auch eine Frage. Die Schüssel steht auf dem Dach:
    Wie soll ich hier außerhalb des Gebäudes an meinen Erde dran kommen?
    Möglich wäre vom Dach ins Haus, über den Speicher in den Installationsschacht bis in den Keller und dort dann halt direkt auf den Fundamenterder.
    Das wären aber immerhin min 20-25m Leitungslänge.
     
  10. Julius

    Julius

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    Bei einer vernünftigen Planung hätte man an jener Stelle ne Erdungsfahne des Fundamenterders herausstehen lassen. Sollte man sowieso an allen wesentlichen Gebäudeecken machen, um ggf. eine Blitzschutzanlage nachrüsten zu können.

    Die Führung durch das Gebäude ist besser als nichts, sollte aber zumindest halbwegs gradlinig (senkrecht) erfolgen.

    Notfalls muß außen eben ein Staberder gesetzt werden, der dann aber mit einer Leitung (deren Länge und Führung nicht so kritisch ist) mit der HES/HPAS zu verbinden ist.
     
  11. Ludolf

    Ludolf

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    Bitte
     
  12. sobdog

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    Kann mir vielleicht jemand mal die genaue Norm geben, wo das steht?
     
  13. chipC

    chipC

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    Alles separat anfahren nötig?

    @Rudolf oder wer es weiß:

    Verzeihung, wenn ich mich mit dran hänge, falls es vom Thread ableitet, aber evtl. dazu passend hätte ich ein paar Fragen:

    Muß man eine PV-Anlage, ne Solarthermieanlage und einen Antennen-Mast,Sat-Mast oder geg.falls zu erdenden Satwandhalter jeweils extra anfahren

    oder darf ich durchverbinden

    wenn ich die 16qmm Einzelmassivdraht-Erdungsleitung nicht unterbreche und direkt vom z.B. Sat-Mast(und dort die Antennenleitungen, die Matrix etc mit nem 4qmm einbinde) weiterfahren auf die PV-anlage, dort weiter zur Solarthermieanlage?
    am anderen Ende im Keller auf die Fundamenterder/Potschiene.

    Dürfte man auch über eine durchgeschleifte Potschiene in z.B. Kellerräumen auf diesen Einzelmassivdraht noch Hauptwasseruhr, Heizungsleitungen, Gasleitungen, sonstigen Potenzialausgleich abzweigen
    oder auf gar keinen Fall.

    Ist nicht grad für die Hauptwasseruhr ein mehrdrähtiges Erdungskabel vorgeschrieben?

    Gibt es irgendwo eine Anschauungsskizze wo (zumindestens die "Dach"-) Komponenten eingezeichnet sind viell. sogar mit Angabe des Querschnittes, Leitungsführung, Leitungsausführungsart bezüglich Isolationsausführung (Mantelleitung oder nur gelb/grüner Draht erforderlich?)
    Leitungsaufbau(ein(massiv)-oder mehrdrähtig)
    bin leider noch nicht recht fündig geworden im www


    Ist es sinnvoll/erlaubt und wird es gemacht an der Außenfassade bei einem Neubau diese Blitzschutz-Erdungsleitung/en mit 16qmm Cu-Leitung/en in UP Rohren zu führen wegen der Optik?


    Danke!
     
  14. Dipol

    Dipol

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    Wie sagte doch schon Gorbi: Wer zu spät kommt ....

    Nachdem ich als Gegegenheitsposter gerade zufällig in einem anderen Thread gelandet bin, antworte ich trotzdem mal.
    Sowohl in der abgelösten EN 60728-11 die noch bis 01.10.2013 angewendet werden darf, als auch in der neuesten Ausgabe der DIN EN 60728-11/VDE 0855-1:2011-06.

    Bei konventioneller Direkterdung bekommen die Kabel bei einem Direkttreffer Teilblitzströme ab, weshalb in der neuen Norm empfohlen wird, dass Antennen nach dem Stand der Technik in den Schutzraum einer getrennten Fangeinrichtung gestellt werden.

    Für Direkterdung reicht ein 16 mm² Cu-Einzelmassivdraht. Es ist ein mastnaher PA aller ins Gebäude eintretenden Kabel vorgeschrieben, der PA muss auch nach Ausbau von Komponenten erhalten bleiben und darf ausschließlich am Mast geerdet werden.
    Auch eine Solar- oder Fotovoltaikanlage schützt man am besten mit Isoliertem Blitzschutz (= Fangstangen für das Gesamtobjekt) oder individuellen getrennten Fangeinrichtungen. Da gilt dann für die Erdleiter die EN 62305/DIN 0185-305:2011-07.
    Man darf, jedoch ist für den PA von Fotovoltaikanlagen ein Cu-Querschnitt von mind. 6 mm² gefordert.
    Das ist bereits im Hinblick auf die Antenne falsch.
    • Der 16 mm² Cu-Erdleiter muss Trennungsabstände nach EN 62305 einhalten
    • Der Multischalter ist somit auf Abstand zum Erdleiter zu montieren und darf wegen des Schleifenverbots nur mit einem eigenen Potenzialausgleichsleiter von mind. 2,5 mm² (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) an der Masterde angeschlossen werden. Siehe Kleiske oder diesbezüglich noch gültigen Grafiken im DEHN-Blitzplaner.

    Im Sat.-Forum der Netzwelt habe ich Folien hinterlegt.
    Der zu berechnende Trennungsabstand nimmt zwar ab, je näher man an den Fundamenterder kommt, aber man sollte auf jeden Fall blitzstrombelastete Erdleiter so weit als möglich von nicht blitzstromführenden Potenzialausgleichsleitern trennen.

    Die Rahmen einer Fotovoltaikanlage kann man mit dem Erdleiter der Antenne verbinden, wobei auch die Korrossionsverträglichkeit zu beachten ist.
    In welcher Zeit lebst du? Das war mal eine Krücke als die Hauswasserleitungen noch als Erder genutzt werden durften. Das ist seit dem 30.09.1990 auch nach VDE verboten, davor schon nach VDWE-Normen.
    Der geschätzte Kollege Kleiske ist doch hier schon mehrfach verlinkt.
    Prinzipiell ja, aber damit kommt ein ähnliches Trennungsabstandsproblem wie bei Innenverlegung auf. Ein mit Abstand verlegter 50 mm² Erdungsdraht ist blitzschutztechnisch wie auch optisch besser.

    Mit fachgerechtem Isolierten Blitzschutz reichen statt Blitzstrom- wesentlich preiswertere Überspannungsableiter aus, der amortisiert sich somit teilweise von selbst.
     
  15. Dipol

    Dipol

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    Dann gebe ich mal noch dazu meinen Senf ab.

    Exakt bis zum 01.10.2013.
    Aha, noch einer der wie ich den Ableitstrom von max. 3,5 mAeff nicht messen kann. :bierchen: Diese neue Befreiung gilt ohnehin ausschließlich für nicht erdungspflichtige Antennen im Schutzbereich der Fassade. Wie schon ausgeführt, darf auch nur eine Wohneinheit angeschlossen sein.
    Das Hin und Her mit mehrdrähtig unzulässig und vielleicht wieder doch nicht, ist chronologisch im Netzwelt-Forum abgehandelt. So eindeutig ist die neue EN wegen dem allein selig machenden Einzelmassivdraht leider nicht mehr, siehe Kleiske.
    Igitt, feuerverzinkter Kreuzerder!

    Einen einzelnen Kreuzerder von 2,5 m Länge gemäß EN 62305 auf 3 m Tiefe oder zwei 1,5 m lange auf 2 m Tiefe zu versenken ist was für Masochisten. Ein 5 m langer Banderder ist in Eigenleistung die einfachere Alternative!

    Deutlich besser ist ein korrosionsfester Edelstahl-Erdspieß mit 9 m Standardlänge. Der ist bei unproblematischen Bodenverhältnissen mit einem Vibrationshammer in einer Viertelstunde versenkt und braucht auch keine Funkenstrecken.

    BTW: Der DEHN-Blitzplaner ist als Nachschlagewerk nicht zu toppen. Bei der Darstellung der Antennenerder ist zwar überall der Abstand zum Haus eingetragen, bei den Vertikalerdern fehlt aber der Hinweis, dass die nach EN 62305 auch bis 0,5 m unter Grund versenkt werden müssen. Grund: Das hatte man schon in der Grafik der alten EN 62305-11 vergessen und in der Neuausgabe ist der gleiche Fehler unterlaufen.:mauer

    Die Erfordernis von Funkenstrecken bei galvanisch abbaubarem Erdermaterialien steht auch nur in der EN 62305, die Materialverträglichkeiten sind der DIN 18014 zu entnehmen.

    Hier noch die gesammelten Publikationen von Heinz Kleiske und die unverbindlichen VDS-Merkblätter, welche aber durch die Hintertür der allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vertragsgrundlage werden können. Die Normänderungen von Kleiske sind aktuell, die Merkblätter sind noch auf dem Stand von vor Juni/Juli 2011:

    http://kleiske.de/body_fachinformation.htm
    Blitzschutz ohne Näherungen-TGA
    VDS-Merkblatt 2010 Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz
    VDS Merkblatt 2019 Überspannungsschutz in Wohngebäuden
    VDS Merkblatt 2031 Blitz- und Überspannungsschutz in elektrischen Anlagen
    VDS Merkblatt 2258 Schutz gegen Überspannungen

    Auch informativ: Video Dehncon-h und Video External lightning protection

    @ Mod: Falls Interesse besteht die Links in den festgepinnten Thread zu überführen, kann man die hier meinetwegen löschen.
     
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