Spannungsabfall in der Mietwohnung

Diskutiere Spannungsabfall in der Mietwohnung im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo erstmal, :winken da sich in diesem Forum viele Experten bzgl. Elektroinstallationen tummeln, würde ich gerne eure Meinung dazu wissen....

  1. flava

    flava Gast

    Hallo erstmal, :winken

    da sich in diesem Forum viele Experten bzgl. Elektroinstallationen tummeln, würde ich gerne eure Meinung dazu wissen.


    Folgendes:
    Meine kleine Mietwohnung (2 Räume, Zimmer mit Kochnische und Bad) hat nach meinen "0815"-Messungen mit einem 10€ Verbrauchsmesser einen starken? Spannungsabfall bei Zuschaltung hoher Lasten.

    Also egal ob Heizlüfter, Mikrowelle oder Wasserkocher, einzeln angeschaltet werden, sinkt die Spannung von 227V auf 220 bis 217V. Auf dieser Leitung ist auch das Licht, das in der Wohnung dementprechend dunkler wird, auch im Bad.
    Nur bei der Kochnische scheint es ein anderer Stromkreis zu sein. Beim Anschalten der 2 Kochplatten bleibt das Licht hell, aber die Spannung sinkt auch dort von 227V auf 222V.


    Man sieht, dass eine Leitung direkt zur Kochnische geht und zwei Leitungen, die jeweils aus den Zimmern nebenan kommen, für Bad/Wohnung genutzt werden.

    Sollte ich nicht also theoretisch jede Leitung mit 10 bzw. 16A belasten können?

    Übrigens auch wenn dur der 90W Gefrierschrank angeht, flackert das Licht kurz... schon komisch...


    Meiner Meinung nach ist der Grund in der zu langen Ring-Leitung pro Etage zu suchen. Eine zu lange Leitung würde auch, bis auf das nervige Abdunkeln des Lichts, keine Gefahr wegen Überhitzung darstellen, richtig?

    Soll ich den Vermieter darauf ansprechen? Welches Recht habe ich auf eine "fehlerfreie" bzw. sichere Elektroinstallation?

    Wie ich in anderen Threads lesen konnte, sind 3% Abweichung noch im Rahmen, aber sind die 217V unter Last auch noch tolerierbar?

    Bin für jeden fachlichen Rat dankbar.... :bierchen:
     
  2. #2 Rudolf Rakete, 30.10.2011
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Dazu müßte man die Schleifenimpedanz messen, dies ist in groben Zügen auch mit deinem Messgerät möglich, dazu mess mal mit einer definierten Last (z.B 2KW Heizlüfter) und teil uns mal den Spannungsfall mit. Dann kann man mal grob durchrechnen ob die Schleifenimpedanz zu hoch ist. Nimm dazu die Steckdose die deiner Meinung nach am weitesten vom Sicherungskasten entfernt liegt.
     
  3. #3 fmw6502, 30.10.2011
    fmw6502

    fmw6502

    Dabei seit:
    22.09.2007
    Beiträge:
    3.822
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Elektrotechnik
    Ort:
    Kipfenberg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauherr
    nö,

    einfacher & ungefährlicher: Vermieter Bescheid geben, der ist für eine fachgerechte
    Lösung verantwortlich.

    Gruß
    Frank Martin
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wie kommst Du auf die 3%?
    Der zulässige Wert beträgt stattdessen 10%!
    Die Spannung an der letzten Steckdose darf also zwischen 207V und 253V liegen.
    Und das müssen sämtliche Geräte vertragen.

    Daß die Spannung bei Anschaltung derart starker Verbraucher etwas einbricht, ist völligh unvermeidlich.
    Für die Frage, um wieviel, kommt es v.a. auf Länge und Querschnitt der Endstromkreisleitung an. Da hast Du Recht.

    Gibt es für diese Wohnung denn einen eigenen VNB-Zähler? Oder hängt das an der Hauptwohnung mit dran?
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Als Mieter hat man den Anspruch auf eine sicherheitstechnisch fehlerfreie Installation, allerdings muß sie nur den Sicherheitsstandard aufweisen, welcher zu ihrem Errichtungszeitpunkt gefordert war.

    Was die Belastbarkeit (Zahl der Stromkreise) angeht, gelten etwas weitergehende Forderungen, entsprechend heute minimal haushaltsüblichem Gebrauch.

    Eine etwas zu lange Leitung birgt deswegen keine Brandgefahr.
    Daher sehe ich im Moment keinen Grunmd, warum Du Dich an Deinen Vermieter wenden solltest.

    Kannst Du mal Bilder des Sicherungskastens machen?
    Bisher
     
  6. flava

    flava Gast

    1.Leitung (Wohnung) Spannung: von 228V auf 221V Last:1750W (Heizlüfter)

    2.Leitung (Wohnung) Spannung: von 229V auf 210V Last:3300W (Heizlüfter+Mikrowelle)

    Andere Verbraucher/Licht sind aus.

    Und welchen Grund soll ich nennen? Der Spannungsabfall ist ja noch innerhalb der max. Abweichung von 10%.

    Oder soll ich ihm sagen, dass Licht flackert und mich stört? Ich glaub der zeigt mir nen Vogel. :irre

    Das mit der 10%-"Neu"-regelung war mir bewusst (wikipedia), nur habe ich die 3% in einem alten Thread aus diesem Forum aufgeschnappt und jetzt ohne überlegen hier reingeschrieben. :mauer

    Also hier wird eine Pauschale für den Strom bezahlt. Alles an einem Zähler, denk ich mal.(Studenten halt)

    Werd ihn mal bzgl. Elektroinstallation/Sicherungen/Anzahl u. Länge der Leitungen mal befragen.

    Mal sehen, der Vermieter macht den Raum meistens dicht.
    Was heißt "minimal haushaltsüblicher Gebrauch" genau?
     
  7. Ludolf

    Ludolf

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    469
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    GER
    Was meinst du mit "Neu"-Regelung???

    Die Toleranzen des Versorgernetzes war schon "Immer" +6% bis -10%, dementsprechend zwischen 207 und 244V.

    Der zulässige Spannungsfall zwischen Zähler und Verbrauchsmittel ist nach DIN18015 nach wie vor 3%.
     
  8. #8 JaquesTati, 31.10.2011
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    „minimal haushaltsüblicher Gebrauch“:

    Hier wird zwischen Alt- und Neubau unterschieden, die Ansprüche eines Altbaus liegen „verständlicherweise“ unterhalb eines Neubaus. Aber als Mieter kann man erwarten (falls nichts ausdrücklich bei der Anmietung etwas anderes vereinbart war), dass der Standard nicht hinter dem Standard einer vergleichbaren Wohnung zurückbleiben darf.

    Details sind mittels Suchmaschine unter folgendem Suchbegriff zu finden „BGH 26.07.2004 AZ VIII ZR 281/03“
     
  9. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Der (offenbar haushaltserfahrene - oder einfach nur sehr verständige) Richter definierte es so:

    Man muß neben einem laufenden Haushaltsgroßgerät (WaMa/SpüMa/Trockner) gleichzeitig noch Staubsaugen können.

    Das bedeutet technisch:
    Die Steckdosen der Wohnung müssen auf mindestens zwei Stromkreise aufgeteilt sein. E-Herd käme ggf. noch hinzu.

    Das gilt für JEDE noch so alte Hütte!
     
  10. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Na, daß sich die Toleranzen im Laufe der Jahre mehrfach geändert haben.

    Nein.
    Früher waren sie bei +/-10%, dann (während der Übergangsphase der Umstellung der Nennspannung von 220V auf 230V) bei -10/+6%. Nun schon seit einigen Jahren wieder bei +/-10%.

    Richtig.
    Aber da dies nicht sicherheitskritisch und in der Praxis (bei nur mäßiger Überschreitung) auch nicht funktionskritisch ist, dürfte ein durchsetzbarer Anspruch gegen den Vermieter auf Einhaltung nicht bestehen.
     
  11. #11 JaquesTati, 31.10.2011
    JaquesTati

    JaquesTati

    Dabei seit:
    17.11.2010
    Beiträge:
    229
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    beratend tätig
    Ort:
    50354
    Stimmt, vgl. hierzu „BGH 26.07.2004 AZ VIII ZR 281/03“.
     
  12. #12 Rudolf Rakete, 31.10.2011
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Tja bei den von Dir gemessenen Werten sehe ich auch keinen Anlass weswegen Du zum Vermieter gehen könntest. Die Schleifenimpedanz ist auf jeden Fall weit im grünen Bereich. Selbst mit den Messfehlern, die aufgrund der recht einfachen Messungen zu erwarten sind.
     
  13. Ludolf

    Ludolf

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    469
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    GER
    Schon klar, in diesem Kontext habe ich die Aussage auch verstanden, allein die Tatsache
    ist mir bisher nicht bewusst gewesen.
    Gott sei Dank ist diese Wissenslücke jetzt geschlossen.

    Worum es mir aber eigentlich geht:
    die 10% gelten für den Versorger, müssen also am HÜP anliegen.

    Ab da bis zum letzten Verbrauchsmittel sind nach VDE 4 weitere Prozent zugelassen
    (oder nach DIN ab Zähler 3%).

    Das die Spannung immernoch im zugelassenen Rahmen liegt, hat damit nichts zu tun.

    Da im vorliegenden Fall eine Leerlaufspannung von 229V gemessen wurde, welche unter Last auf 210V
    einbricht, ist die Anlage nicht nach Norm.

    Ob daraus jetzt ein Recht auf Nachbesserung entsteht oder nicht, war nie mein Thema.

    Auch würde ich in einem öffentlichen Forum nicht behaupten, dass der Spannungsfall kein
    Sicherheitskriterium darstellt.
     
  14. #14 Rudolf Rakete, 01.11.2011
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    @Ludolf

    wer sagt Dir eigentlich dass der Spannungsfall auf der Leitung zwischen Zähler und Steckdose über 3% liegt. Was hier gemessen wurde ist der Gesamtspannungsfall auf allen Leitungen ich habe dann rechnerich die Schleifenimpedanz ermittelt und die liegt im grünen Bereich.

    Weiter Messungen sollte der Laie hier nicht vornehmen.
     
  15. Ludolf

    Ludolf

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    469
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    GER
    Wo würdest du denn die Ursache vermuten?

    PS: nur der Richtigkeit halber, du meinst natürlich "Netzimpedanz"?
     
  16. #16 Rudolf Rakete, 02.11.2011
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Jau hast Recht von mir aus Netzimpedanz.

    Ich wollte nur sagen ohne eine Messung am Zähler, kann man nichts weiteres dazu sagen.
     
  17. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Immerhin kann man sagen, daß kein Anlaß zu technischer Besorgnis und auch keiner zu einer Reklamation beim Vermieter besteht.
    Mehr wollte der Fragesteller doch gar nicht. Oder?
     
Thema: Spannungsabfall in der Mietwohnung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. spannungsabfall in der Wohnung

    ,
  2. Immer wieder spannungsabfall wohnung

    ,
  3. spannungsabfall wohnung

    ,
  4. spannungsabfall in wohnung,
  5. spannungsverluste wohnung,
  6. spannung bricht bei zuschaltung eines verbrauchers ein,
  7. wohnung große spannungsabfall
Die Seite wird geladen...

Spannungsabfall in der Mietwohnung - Ähnliche Themen

  1. Starkstrom zur Garage 100 m verlegen (Spannungsabfall?)

    Starkstrom zur Garage 100 m verlegen (Spannungsabfall?): Hallo, wir spielen mit dem Gedanken, ein E-Auto zu kaufen und würden es gerne in der Garage laden. Das Problem: Die Garage ist 100 m von unserem...
  2. Spannungsabfall

    Spannungsabfall: 2,5mm² Steckdosenkreis, 16 A Absicherung, 3% Spannungsabfall = ca. 30m maximale Leitungslänge. Nichts neues. Weis jeder. Heute ist es ja modern...
  3. Spannungsabfall bei 2,5mm²

    Spannungsabfall bei 2,5mm²: Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. Spannungsabfall auf einer Leitung: Bei unserem Neubau hat der Elektriker vom Verteilerschrank im...
  4. Luftdichte Dosen und Max Spannungsabfall / Leitungslänge

    Luftdichte Dosen und Max Spannungsabfall / Leitungslänge: Ich hätte mal eine Bestätigung bzw evtl. auch einen Verweis wie die Leitungen in die luftdichten Geratedosen eingeführt sein sollte / muss. Meiner...
  5. Spannungsabfall, Querschnitt im Gerätehaus

    Spannungsabfall, Querschnitt im Gerätehaus: Moin moin, ich bin neu hier und hab auch gleich eine Frage. Ich habe vor ca. 10 Jahre meine Lehre als Energieelektroniker erfolgreich...