Bekomme BlowerDoorTest, vom GU beaufragt. Worauf achten?

Diskutiere Bekomme BlowerDoorTest, vom GU beaufragt. Worauf achten? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wir bekommen demnächst einen Blower Door Test, der uns nichts kostet, weil er vom GU beauftragt wurde. Durchgeführt wird er von einem...

  1. Ruppi

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    Hallo,

    wir bekommen demnächst einen Blower Door Test, der uns nichts kostet, weil er vom GU beauftragt wurde. Durchgeführt wird er von einem Ziegelwerk, bei dem der GU Kunde ist. Ich glaube, der GU muss dafür gar nichts bezahlen.
    Im Bauvertrag wurde vereinbart: Blower Door Test nach DIN 4108.

    Nun habe ich ein wenig Angst, dass dabei herauskommen wird, dass sowieso alles in Ordnung ist. Gibt es Möglichkeiten, wie ich den Test überwachen kann? Die DIN 13829 hab ich mir schon mal durchgelesen.

    Zum Haus:
    Neubau KfW 70 (EnEv 2009)
    Unipor coriso W08 36,5 cm
    Fenster 3-fach verglast
    Verglaster Erker
    Walmdach mit Gauben
    Keller: WU Beton
    Luft-Wasser WP (Luftschächte)
    Keine KWL
    Grundofen (raumluftunabhängig)
    Außen-Dunstabzug in Küche
    teil mechanische, teils elektrische Rolläden

    Danke für jeden Tip!
     
  2. #2 ReihenhausMax, 13.10.2011
    ReihenhausMax

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    Auch wenn die Werte gut sind, sollten potentielle Fehlerstellen trotzdem
    analysiert werden, die ggf. mal zu Bauschäden führen können. Ohne KWL
    mußt Du ja eh per Fenster lüften, da kommts dann letztlich nicht soooo
    drauf an, welche Luftwechselrate der Blower-Door-Test ausspuckt.
    Wenn das Dach schon verkleidet ist, ist es allerdings
    schwer, da noch Leckagen zu finden. Da ist dann eine Thermographie
    hilfreich (Haus ordentlich aufgeheizt, draußen kalt, bei Unterdruck zieht
    die kalte Luft ggf. durch Leckstellen durch und kühlt die Verkleidung
    lokal ab). Wenn der Test im Vertrag drin ist, zahlst Du den auch (mit) ...
     
  3. Ruppi

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    Stimmt nicht ganz:
    Durchgeführt wird er von einem Ziegelwerk, bei dem der GU Kunde ist. Ich glaube, der GU muss dafür gar nichts bezahlen.

    Deshalb ja auch meine Befürchtung dass es dann immer heisst: "passt eh alles!"
     
  4. #4 ReihenhausMax, 13.10.2011
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    Klär halt vorher mit dem GU und ggf. dem Blowerdoor-Menschen ab, wie der
    Test ablaufen soll und laß Dir an seinem Laptop erklären, was da angezeigt
    wird etc. Notfalls leg 200 Euro drauf, daß es ordentlich gemacht wird, sprich
    nicht nur die Kennzahl aufgeschrieben wird. Noch besser vorher klären, daß
    der GU die Mehrkosten anstandslos trägt, wenn Fehler gefunden werden.
     
  5. Ruppi

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    Weiß jemand, wie die zulässigen Werte für KfW 70 (EnEv 2009) sind?
     
  6. #6 Svenson, 14.10.2011
    Zuletzt bearbeitet: 14.10.2011
    Svenson

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    Bitte nicht den Dämmstandard mit der Luftdichtigkeit verwechseln. Egal ob KfW70, 50, Niedrigenergiehaus oder sonstige vielversprechende Wortschöpfungen: Wenn eine Differenzdruckmessung durchgeführt wird, dann sind die Werte 3,0 h-1 für Häuser ohne raumlufttechnischen Anlagen und 1,5 h-1 bei Häusern mit raumlufttechnischen Anlagen nach ENEV2009 einzuhalten.
    Die Dichtigkeit soll sowohl die Bausubstanz vor eindringender feuchter Raumluft und vor Auskühlen der Innenwände schützen als auch die Heizkosten verringern.
    Zudem sollte - auch wenn es extra kostet - eine Leckagesuche bei Unterdruck durchgeführt werden, um die größten Fehlstellen zu beheben.
    Viele weitere nützliche Informationen zum Thema Luftdichtigkeit sind auf den Seiten von Herrn Trauernicht (www.luftdicht.de) zu finden.
     
  7. #7 Bulla2000, 14.10.2011
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Leider gibt die empfohlene Seite keine Infos zu guten Werten, also ein Wert von 0,1-0,5 ist gut oä.
    Wir haben am Mittwoch BD-Test, mal sehen, wie das Ergebnis ist. Hätte da nur kern vorher schon einen Anhaltspunkt.
     
  8. #8 ReihenhausMax, 14.10.2011
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    http://de.wikipedia.org/wiki/Differenzdruck-Messverfahren:

    Bei der Messung geht es um zwei Ziele. Erstens darf die Luftmenge, die der Ventilator fördert und die durch unvermeidliche Fugen usw. entweicht, höchstens 3,0 mal in der Stunde die Luft im Gebäude austauschen (Vorgabe durch die deutsche Energieeinsparverordnung – EnEV, bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen höchstens 1,5 mal) und zweitens sollte derjenige, der die Messung durchführt, auch die Fehlstellen lokalisieren und dokumentieren, damit diese beseitigt werden können. Es nützt also nichts einen Blower-Door-Test durchzuführen, dann festzustellen, dass die Norm nicht eingehalten wird (keine Erstellung des Zertifikates möglich) ohne eine genaue Ortung der Leckstellen vorzunehmen. Die letzte Forderung ist nicht direkt Gesetz, sondern gehört zu den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, auf deren Einhaltung z. B. ein Bauherr auch ohne besondere Vereinbarung Anspruch hat.
    Deshalb müssen Fehlstellen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

    Typische Luftwechselraten als Ergebnis der Gebäude-Dichtheitsmessung sind: Bei undichten Altbauten 4 bis 12 h-1; bei Neubauten ohne besondere Sorgfalt 3 bis 7 h-1; bei Niedrigenergiehäusern 1 bis 2 h-1 und bei Passivhäusern 0,1 bis 0,6 h-1. In Passivhäusern ist die Luftdichtheit besonders wichtig, daher ist dort ein Grenzwert von 0,6 h-1 vorgegeben (gemessen jeweils bei 50 Pa).
     
  9. KPS.EF

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    Der o.a. recht schwammige Passus im Bauvertrag würde mir insbesondere dann Sorge machen, wenn im "Wärmeschutznachweis" nach EnEV der für den Fall der Durchführung einer Differenzdruckprüfung anwendbare Bonus eingerechnet wurde.

    Dann hätte im Bauvertrag besser vereinbart werden müssen:

    "Bestimmung der Luftdurchlässigkeit gemäß DIN EN 13829 (Differenzdruckverfahren)
    zur Überprüfung der Dichtheitsanforderungen der
    Energieeinsparverordnung – EnEV" (... oder so ähnlich).

    Worauf Du achten musst, steht in der DIN EN 13829!

    Der dort geforderte Prüfbericht enthält eigentlich alle wichtigen Infos.

    z.B.:

    - Zweck der Messung (z.B. EnEV-Schlussmessung)
    - Angabe der Letzten Anlagenkalibrierung durch den Anlagenhersteller;
    - Nachvollziehbare Ermittlung des beheizten Innenvolumens;
    - Dokumentation aller Rahmenbedingungen der Messung
    (atmosphärischer Luftdruck, Druckdifferenz(en) zwischen Innen- und
    Außenbereich, Innen- und Außentemperatur, Protokoll aller vor der Messung
    erkennbaren "größeren" Leckagen, Hinweise auf temporäre Abdichtungen, ...
    - ...
    - Tag und Ufrzeit der Prüfung
    - Name, Anschrift und Unterschrift des Messdienstleisters
    - ...

    Mache dem Prüfer in diplomatischer Art klar, dass er für die korrekte Durchführung und Protokollierung seiner Dienstleistung haftet und Du nicht möchtest, dass Dir z.B. durch ein nicht korrekt erstelltes Prüfprotokoll Dein(e) KfW-Darlehen fällig gestellt wird (wenn dies zutrifft) bzw. beantragte Fördermittel nicht zur Auszahlung gelangen.

    Ggf. sollten sich Prüfer und GU vorher noch einmal über den Zweck der Messung verständigen!
     
  10. Ruppi

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    Vielen Dank für die hilfreichen Tips!
     
  11. #11 Svenson, 26.10.2011
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    Hallo Ruppi!
    Hat sich schon etwas getan? Fand der Test schon statt?
     
  12. Ruppi

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    Heute fand der Test statt.

    Ergebnis ok (Luftwechselrate 1,08 erlaubt ist ja bis zu 3,0). Fenster, Türen, etc. waren alle dicht.

    ALLERDINGS:
    Das Bad unter dem Dach (Walmdach) zeigt erhebliche Auffälligkeiten, da zog es wie die Sau durch Steckdosen, 4 Deckenenspots
    (die anderen 4 Deckenspots waren unauffällig) und durch die Drückerplatte beim Spülkasten. Und zwar nicht nur fühlbar und messbar,
    sondern sogar hörbar (Pfeifgeräusch).
    Nur blöd: Gesamtergebnis passt.

    Wie kann man da jetzt weiter vorgehen?

    Es kann ja jetzt die gesamte Dachisolierung feucht werden, schimmeln und dann außerdem nicht mehr richtig dämmen,
    oder sehe ich das jetzt falsch?

    Anbei Fotos der Messung der Leckagen:

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  13. #13 BitteDanke, 08.11.2011
    BitteDanke

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    Der Test wurde leider zu spaet durchgefuehrt...
    Wenn der Trockenbau schon abgeschlossen ist, kann kaum noch etwas behoben werden.

    Am sinnvollsten waere ein Test nach Fertigstellung des Innenputzes und Anbringung der Dampfsperre/-bremse gewesen.
    Da haette man auch noch Leckagen in der Folie abkleben koennen etc.

    Aber ich denke, dass hier im Allgemeinen kleinere Leckagen zu hoch bewertet werden...
    Ich habe mal mit einem öbuvSV fuer Trockenbau gesprochen, der meinte, dass ihm ein Schaden wegen einer geringfuegig undichten Dampfsperre/-bremse sehr selten unterkommt.

    Aber fuer Leute, die sich damit hauptberuflich beschaeftigen, kann's natuerlich nicht genau genug sein... :Brille
     
  14. Ruppi

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    Heisst das jetzt, ich soll/kann gar keine Nachbesserungen fordern?

    Nach meinem Verständnis besteht doch hier das Risiko von Feuschtigkeit und Schimmel in der Dämmung und Nachlassen der Dämmwirkung.
     
  15. #15 BitteDanke, 08.11.2011
    BitteDanke

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    Fordern kannst du wohl garnichts, weil ja der Mindestwert eingehalten wurde.
    Und willst du jetzt wirklich nochmal den Trockenbau oeffnen lassen?
    Liegt die Daemmung ueber der Dampfbremse frei?
     
  16. Ruppi

    Ruppi

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    Eingehalten wurde der Mindestwert ja schon, allerdings wurden dabei eben andere Mängel festgestellt.
    Sind diese Mängel denn nun als bedeutungslos hinsichtlich Feuchteschäden in der Dämmung (Bad!) zu betrachten?
     
  17. mls

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    bist du
    • laie - mit rosabrille?
    • profi - mit schlunzerbrille?

    weiter oben wurde empfohlen, den "messdienstleister" in die pflicht zu nehmen.
    lesen hätte auch geholfen .. zb. hier


    "hier im Allgemeinen" schreibende fachleute sehen (erleben) die folgen konvektion kritischer als
    die folgen von diffusion - "draussen im besonderen" ist das genauso.

    natürlich gibt´s auch immer wieder zeitgenossen, die ihren pfusch rechtfertigen müssen.


    zu den konkreten feststellungen zitiere ich egle engineering
     
  18. #18 BitteDanke, 08.11.2011
    BitteDanke

    BitteDanke

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    Ich bin Laie.

    Aber wie schon geschrieben hat ein öbuvSV, der sich bei uns den Trockenbau angeschaut hat, bestaetigt, dass er bisher kaum Schaeden durch Konvektion durch die Dampfbremse in seinem Alltag beobachtet.

    Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Daemmung nass wird?

    Und was kann der Threadersteller wirklich verlangen?

    Was mich auch interessiert:
    Wie lange wird die gemessene Dichtheit denn aufrecht erhalten?
    Werden in allen heutigen Neubauten in 15 Jahren die Daecher schimmeln, weil z. B. die Klebebaender in ihrer Klebekraft nachlassen?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 08.11.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Dichtheit hat so lange aufrecht erhalten zu sein, wie die technische Lebensdauer des Bauteils beträgt.
    Bei einigen Bastelbändern mag das schon Probleme geben. Ich hab schon Nopi-Band und doppelseitiges Klebeband als Verbindung von Folien gesehen.
     
  20. #20 BitteDanke, 08.11.2011
    BitteDanke

    BitteDanke

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    Kannst der Pruefer garantieren, dass wirklich alle Stellen abgesucht/gefunden wurden? Da kann auch schon mal leicht etwas vergessen werden (auch ohne Vorsatz).
    Eine eingebaute Dampfbremse, die 100% luftdicht ist, wirst du wohl vergeblich suchen.
    Gibt's denn da keine Untersuchungen drueber, was kritisch/unkritisch ist?
    Zehn kleine Loecher sind wohl unkritischer als ein 5 cm langer Riss...
    Welche technische Lebensdauer geben denn die Hersteller der geeigneten Klebebaender an?
     
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