Max. Spaltmaß der Türzarge (innen)

Diskutiere Max. Spaltmaß der Türzarge (innen) im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe da mal wieder eine Frage bezüglich der korrekten Bauausführung. Die Türzargen unserer Innentüren weisen zum Teil...

  1. Smylo

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    Hallo zusammen,

    ich habe da mal wieder eine Frage bezüglich der korrekten Bauausführung.

    Die Türzargen unserer Innentüren weisen zum Teil beträchtliche Abstände zur Wand auf. Im extremsten Fall sind es knapp 3cm im unteren Bereich. In der Regel liegt die Türzarge irgendwo an der Wand auf und das Spaltmaß wird zusehens breiter...
    Bei der Küchentür liegt die Zarge sogar nirgends auf und zwischen dem Sturz und der Zarge kommt sogar noch ein Spalt in der Höhe hinzu (ca. 1,5cm fehlen an Wand bzw. hätte die Tür höher sein müssen, um bündig abzuschließen).

    Ich habe ein wenig mit der Wasserwaage herumgespielt und es hat sich herausgestellt, dass die Wände weitestgehend gerade sind und die Zargen nicht in Waage.

    Deshalb meine Frage:
    Welcher Abstand der Türzarge zur Wand, bis sie bündig aufliegen würde, ist noch innerhalb des Toleranzbereiches und ab wann spricht man von einem baulichen Mangel?

    Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Willst Du damit sagen, dass die Wand senkrecht ist, und die Zarge bis zu 3cm von dieser Senkrechten abweicht? Da passt doch keine Tür mehr.

    Gruß
    Ralf
     
  3. bemi

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    Türzargen sollten schon im Lot stehen die haben als Toleranz 3,0mm, am besten mal von einem Fachmann kontrollieren lassen.
    bemi
     
  4. Smylo

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    Also nehmen wir die Türzarge beim HWR. Hier liegt die Zarge oben direkt an der Wand an und unten auf Fussbodenhöhe sind es knapp 3cm Abstand, wenn man sich den Verlauf von der Seite aus anschaut. :(
     
  5. bemi

    bemi

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    Zarge oder Wand schief, eins von beiden.
    Photos wären nit schlecht.
    bemi
     
  6. Smylo

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    Ich werde heute Abend mal ein paar Fotos hochladen, dann könnt Ihr Euch selbst ein Bild von dem Disaster machen.

    Meine Wasserwaage ist leider nur 1m lang, deshalb kann ich über die gesamte Länge nicht hunterprozentig sagen, ob es nicht doch zum Teil am Putz liegt, aber eine Differenz von knapp 3cm sind somit so oder so nicht zulässig, oder? Da die Wasserwaage aber, bis auf minimale Abweichungen, immer bündig am Putz anliegt, ist es doch eher wahrscheinlich, dass die Kollegen beim Einbau der Innentüren geschlampt haben.
     
  7. Smylo

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    Fotos werde ich heute Abend nachreichen.

    Interessant wäre dennoch bereits jetzt, wie groß die Abweichung tatsächlich sein dürfte - egal ob es nun an der falsch eingesetzten Zarge oder doch an den Putzern liegen sollte.
    Ich würde dann nämlich direkt noch eine Mängelrüge aufsetzen und unserem GÜ zukommen lassen.
     
  8. stevie

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    Dann soll er sich doch auch darum kümmern den "Schuldigen" zu finden.
     
  9. Smylo

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    Das steht außer Frage, aber vorher muss ich halt wissen, ob es überhaupt etwas zu beanstanden gibt oder ob sich die Spaltmaße halt noch innerhalb der üblichen Toleranzen bewegen und ich am Ende unbegründet "Stress" mache.
     
  10. stevie

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    3cm auf gut 2m sind auch auf dem Bau zuviel - sollte der GÜ anderer Meinung sein sollte
    ER das auch begründen.
     
  11. #11 JaquesTati, 08.11.2011
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    MINDESTENS eins von beiden, vermutlich aber eher beides.
     
  12. #12 Hundertwasser, 08.11.2011
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    Nein, musst du nicht wissen. Wenn du einen Mangel vermutest und diesen deinem Auftragnehmer zur Kenntnis bringst muss er sich darum kümmern. Hast du einen GÜ - kein Problem, er muss sich u alle Gewerke kümmern. Hast du eine Einzelvergabe musst du den betreffenden Handwerker ausmachen. Also mit der Wasserwaage kontrollieren wer Mist gebaut hat und demjenigen dann eine Mängelrüge zukommen lassen.
     
  13. Smylo

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    Und jetzt kommen die Bilder, allerdings scheine ich doch ein wenig der männlichen Übertreibung unterlegen gewesen zu sein.

    Der max. Abstand beträgt keine 3cm, sondern "nur" 0,8cm :o

    Aber aufgrund dessen, dass es mich tierisch nervt und optisch einfach nur bescheiden aussieht, habe ich wohl ein wenig übertrieben...

    Wie dem auch sei, schaut Euch einfach mal die Bilder an und sagt mir Eure Meinung. Alleine das die Türzarge oben nicht bündig ist, kann doch nicht der üblichen Bauweise entsprechen.
     
  14. bemi

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    Mit Acryl versiegeln und gut ist, 8 mm darf der Verputzer lt. DIN 18202 schon haben.
    Der Sturz oben ist wohl etwas zu hoch eingebaut worden, um das zu ändern muß aber der Blendrahmen raus und beitapeziert werden.
    Wer hat die Abnahme den gemacht?
    bemi
     
  15. #15 Janeway, 09.11.2011
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    Darf ich an dieser STelle eine Frage stellen:

    Wieviel darf eigentlich ein Türblatt schüsseln? Sprich, wie hoch sind die Toleranzen in Millimeter? Ich habe nämlich eine Innentür mit einem Türblatt, das auf Höhe des Türschlosses ca. 3 mm von der Zarge wegsteht, oben und unten jedoch sauber anliegt, sprich schüsselt. Aufgefallen ist es, weil dir Tür immer aufgesprungen ist, da sie nicht richtig einrastete.

    Janeway
     
  16. Lebski

    Lebski Gast

    Janeway, die 3 mm sind inner halb zulässiger Toleranzen.
    Ein Mangel ist es trotzdem, wenn das Schloss die Tür nicht hält.
     
  17. #17 Janeway, 09.11.2011
    Janeway

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    @Lebski,

    Vielen Dank. Die Tür hat gehalten, wenn man sie mit etwas mehr Druck geschlossen hat. Ich habe das dann trotzdem mal reklamiert. Der Tischler kam und sein pragmatischer Lösungsansatz war: Metall-Profil etwas ausfeilen, Türe straffer ran -> hat funktioniert. Die leicht bauchige Optik, die vor allem Innen auffällt, bleibt natürlich.
    Deshalb wollte ich die Toleranzen wissen. Er meinte dann, ich könnte das Türblatt beim Hersteller reklamieren, jedoch mit wenig Aussicht auf Ersatz, da innerhalb der Toleranz.

    Janeway
     
  18. Smylo

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    Ok oder auch nicht, also ist es noch innerhalb der Norm und ich muss wohl damit leben :(

    Wie man auf den Bildern vielleicht erahnen kann, haben die Putzer versucht den Spalt zu schließen, bei den anderen Türen hat es soweit auch geklappt, aber bei dieser Tür nicht.

    Sollte man hier auf eine Korrektur bestehen?

    Eine Abnahmen seitens des GÜ's ist wohl nicht erfolgt und wir haben die Türen auch noch nicht abgenommen, deshalb dieser Thread.
     
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