Was sind Schlechtwettertage?

Diskutiere Was sind Schlechtwettertage? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin leider nicht fündig geworden. Kurz: Was zählt zu den Schlechtwettertagen. Bauvertrag nach VOB/B BU meldet Regen...

  1. Green

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    Hallo zusammen,

    ich bin leider nicht fündig geworden.

    Kurz: Was zählt zu den Schlechtwettertagen.

    Bauvertrag nach VOB/B
    BU meldet Regen als Schlechtwettertage an.
    Nach meiner Auffassung zählen diese nicht, da er damit rechnen muss, dass es mal regnet. Bleibt ja nicht 7 monate lang ideal Sonnenschein.

    Dank Euch
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Schon mal die Suchfunktion befragt? Da gab´s schon einige Beiträge dazu.

    Was war vertraglich zu diesem Thema vereinbart? Nur VOB?

    Vereinfacht gesagt, mit Regen muss er rechnen, wenn aber die Baustelle unter Wasser steht, dann kann er halt nicht weiter bauen. Ich zumindest habe noch nie einen Maurer mit Taucheranzug und Schnorchel auf einer Baustelle gesehen.

    Nach meiner Laienmeinung wäre ein Behinderung durch Schlechtwetter dann gegeben, wenn die geplanten Arbeiten nicht ausgeführt werden können, entweder weil die Verarbeitungsrichtlinien des Materials dies nicht zulassen, oder weil Gefahr für die Arbeiter besteht.

    Juristen sehen das vielleicht anders, deswegen solltest Du für eine verbindliche Antwort einen RA befragen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Lukas

    Lukas

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    Jooo, oder eigenen Gripskasten anwerfen und überlegen, was zumutbar sein könnte. Handwerker sind selten aus Zucker, aber so, wie jetzt das Wetter ist, also nicht Schönwetterregen, sondern auch mit heftig Wind dazu, kanns schon arg werden.
    Wenn man in dieser Jahreszeit draußen arbeitet, sollte man über einen Wetterschutz (Einhausung) nachdenken, wenns tatsächlich so pressiert.
    So wirklich überraschend ist Dreckwetter zu der Jahreszeit nun wirklich nicht.

    Gruß Lukas
     
  4. R.B.

    R.B.

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    nicht nur arg, sondern auch arg gefährlich. Deswegen hatte ich das mit der "Gefahr für die Arbeiter" bewusst hinzugefügt.

    Morgen erwarten wir in den Höhenlagen Windgeschwindigkeiten bis 180km/h, da sollte man nicht einmal vor die Tür gehen.

    Eine Baustelle ist zwar kein Kinderspielplatz, aber man sollte Unfälle nicht provozieren.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Jepp!

    Ich hab grad in B ne Baustelle, auf der noch schnell ne 50m²-Terrasse winterfest GEBAUT!!! werden muss, unter der Wohnräume sind. Also Zwang und daher auch ne Art Einhausung.

    Gruß Lukas
     
  6. Green

    Green

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    Mein RA sagt, es gab noch keinen Schlechtwettertag.
    Daher hab ich die vom BU angezeigten Tage zurückgewiesen.
    Wollt mich nur vergewissern, wie ihr Bauexperten dies seht.
     
  7. Neutal

    Neutal

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    Der RA muß es ja wissen. Der haftet ja auch nicht wenn die Däämung später schimmelt oder der Kalksandstein sich vollgesogen hat. Da in der Regel der BU durchaus weiß was zumutbar ist, der AG natürlich an Kosten und Zeitpläne denkt ist Streit vorprogrammiert. Ich habe nur wenig Kunden die bereit sind eine Einhausung zu bezahlen, auch wenn dieses oftmals unter dem Strich günstiger ist, weil der Bauvortschritt gewähleistet ist.
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Ja, in deinem Kaufmannszimmer und dem Zimmer deines RAs gabs das vielleicht noch nicht.

    Wie schon gesagt: Ich hab grad auch ne Baustelle in Berlin, aber vorher Hirn benutzt. Das muß Du und Dein RA nicht unbedingt.:(
     
  9. #9 Thomas B, 15.12.2011
    Thomas B

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    wenn's denn so ist.....?!

    Schlechtwetter hängt ja nun nicht nur vom "Wetter" in Form von Regen und Sturm ab, sondern auch von den Außentemperaturen. Wir hatten bei uns in letzter zeit schon einige Male unter Null Grad und auch tagsüber war es tageweise nur knapp über dem Gefrierpunkt.

    Und da gibt es so einige Arbeiten, die bei diesen Temperaturen schlichtweg nicht ausgeführt werden können.

    Es ist also durchaus zu überprüfen welche Arbeiten hätten gemacht werden sollen an den fragwürdigen Tagen und ob es möglich gewesen wäre andere Arbeiten stattdessen auszuführen.

    Daß sich Schlechtwettertage in der jetzigen Jahresezeit häufen ist wohl wenig verwunderlich....sollte man meinen.

    Thomas
     
  10. #10 Gast943916, 15.12.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller das verarbeiten beim Unterschreiten einer bestimmten Temperatur nicht zulassen aber trotzdem die Sonne scheint, zählt das als Schlechtwetter, allerdings in einem bestimmten Zeitraum und dann kann dies auch dein RA nicht verhindern

    warst halt nicht oft da...:winken
     
  11. #11 Gast036816, 15.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jau - da fange ich an zu jubeln. im trockenen büro sitzen, zum fenster rausschielen um festzustellen - schlimmstenfalls ist das flüssiger sonnenschein.

    1. das wetter allein ist nicht entscheidend.

    2. ich muss auch wissen, welche tätigkeiten stehen bei der momentanen witterung an. bituminöse abdichtung kannt du bei dauerregen und 25° celsius auch nicht machen. mauerwerksarbeiten tagsüber 3° celsius, ohne regen, nachts 0° celsius und schon wird es kritisch.
     
  12. #12 RMartin, 15.12.2011
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    Es kann ja sein, dass man an bestimmten Tagen aufgrund der Witterung nicht arbeiten kann/ konnte, diese aber laut Vertrag dennoch nicht als "Schlechtwetter" zählen, da vertraglich entspr. anders festgehalten, oder nicht vertragsgemäß angezeigt.

    Dafür müßte man aber den Vertrag kennen.

    Gibt Bauvorhaben, da gelten überhaupt keine Schlechtwettertage; wenn die ausführenden Firmen Zeit durch Witterung verlieren, dann müssen sie an den weniger schönen Tagen halt schneller sein. Ob das immer so gut und fair ist sei mal dahingestellt. Wird aber teilweise so praktiziert.
     
  13. #13 wasweissich, 15.12.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und die erde ist eine scheibe ...
     
  14. #14 Thomas B, 15.12.2011
    Thomas B

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    Moment.......für ihn, den RA, gab es noch keinen Schlechtwettertag!

    Logisch.

    Sitzt ja auch drinnen.

    Mensch...darauf hätten wir aber auch früher kommen können.....

    Thomas
     
  15. #15 wasweissich, 15.12.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die können aber auch für den RA kommen , die schlechtwettertage , wenn das flachdach seines büros an so einem nichtschlechtwettertag :mega_lol: abgedichtet wurde oder ähnliches .

    ob sich das wasser auch so
    einfach zuruckweisen lässt ??
     
  16. #16 magicmat, 21.12.2011
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    Die Definition scheint wirklich sehr individuell zu sein. Bei uns hätte nach Austrocknung der Armierung auf den Dämmplatten ab dem 05.12.2011 mit dem Außenputz begonnen werden können. Wurde aber nicht und am 20.12. meldet der Bauträger rückwirkend zum 12.12. Schlechtwettertage an. Komischer Weise wurden in der gleichen zwei zwei Häuser in direkter Nachbarschaft verputzt (von anderen Unternehmen).
    Ach ja, sollte ich erwähnen das a) am 23.12. Hausübergabe sein sollte, aber noch nicht mal eine Heizung im Haus angeschlossen ist und noch viele weitere Arbeiten fehlen. Oder das trotz angemeldeter Bauverzögerung, die Innenausbauarbeiten fleißig weiter gehen?

    Auch wenn ich durchaus Verständnis für die ausführenden Arbeiter haben mag, ist die Schlechtwetterzeit doch häufig für den Bauunternehmer ein Möglichkeit, der drohenden Konventionalstrafe zu entgehen. Mit Blick auf unsere Baufortschritte liegt sogar die Vermutung nahe, dass der Außenputz bewusst verzögert wurde, um so noch alle Innenarbeiten innerhalb der Bauzeit fertig zu stellen.
     
  17. #17 Gast036816, 21.12.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    rückwirkende schlechtwettertage kannst du ihm streichen, kurzen schreibrief - ihre rückwirkend angemeldeten schlechtwettertage werden nicht anekannt. hindernde umstände sind rechtzeitig und sofort anzukündigen. es sei denn. ihr hattet in der zeit wirklich frost und tagsüber temperaturen beständig unter null grad.

    baust du wirklich mit einem bauträger? der müsste sich eigentlich selbst die schlechtwettertage anmelden.
     
  18. #18 magicmat, 21.12.2011
    magicmat

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    Sorry, wir bauen natürlich mit einem Bauunternehmen und danke für die Info.

    Ein Einschreiben gibt es jetzt sowieso, da a) nach wie vor unserer Ansicht kein Schlechtwetter vorliegt (es gab bei uns keinen Frost und tagsüber fast immer 5-10 Grad), b) unserer Meinung nach der Bauunternehmer im Sinne von VOB §6 Absatz (3) hätte abplanen können (es gab auch immer wieder regenfreie Tage) und vor allem c) die Bauzeit lt. Bauvertrag 6 Monate beträgt und bereits am 23.06. hätte beginnen sollen. Tatsächlich hat aber der Bauunternehmer erst am 01.08. begonnen.
     
  19. Lukas

    Lukas

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    Welches miese Zeug muß man eigentlich rauchen, um auf so bekloppte Termine zu kommen? :irre

    Gruß Lukas
     
  20. #20 magicmat, 21.12.2011
    magicmat

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    In dem vertraglich vereinbart wurde, dass Baubeginn 6 Wochen nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen ist und dazu noch mal 6 Monate addiert. Aber wenn Sie meine beiden Post lesen, entnehmen Sie auch daraus, dass es sich dabei nur um einen theoretisch bzw. vertraglichen Termin handelt.
     
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