Abnahme Elektroinstallation

Diskutiere Abnahme Elektroinstallation im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo BAuexperten, mir ist eine Frage zur Elektroinstallation noch nicht ganz klar geworden: Es wird immer gesagt, dass eine Abnahme erfolgen...

  1. mala

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    Hallo BAuexperten,
    mir ist eine Frage zur Elektroinstallation noch nicht ganz klar geworden: Es wird immer gesagt, dass eine Abnahme erfolgen muss. Aber was muss genau abgenommen werden?

    Muss die Elektroinstallation vom Netzversorger zum Hausanschluss (Verteilerkasten mit Stromzähler) abgenommen werden?

    Oder muss alles was hinter dem Stromzähler sitzt abgenommen werden?

    Oder muss sogar beides abgenommen werden?

    Sind das bundeseinheitliche Regelungen?

    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Die Abnahme bezieht sich auf die Installation ab Hausanschlußkasten. Dafür ist der Elektriker zuständig der die Anträge unterschreibt.

    Er bestätigt damit, dass die Installation den Anforderungen des Versorgers entspricht. Diese sind in den technischen Anschlußbedingungen (TAB) geregelt, sowie weiteren Normen auf die in den TAB verwiesen wird.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 biologist, 20.12.2011
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    Im Endeffekt ist es so, dass du als Privatperson den Antrag für den Zähler beim Energieversorger nicht stellen kannst. Das muss eine konzessionierte Firma machen. Diese muss den Antrag unterschreiben und bestätigt das, was R.B. auch schon geschrieben hat.
    Ich weiß nicht wie das üblicherweise läuft, aber der Typ, der bei uns den Zähler gesetzt hat, hat sich eigentlich nur interessiert für

    - SLS-Schalter im unteren Anschlussbereich
    - plombierbarer Schalter im oberen Anschlussbereich
    - Verbindung zwischen HAK und Fundamenterder
    - Zuleitung zwischen HAK und Zählerschrank

    Hätte vermutet, dass er evtl. mal überprüft, ob die Schrauben auch ordentlich angezogen sind. Aber entweder es war ihm egal oder das alles fällt in den Geltungsbereich der Firma, die beantragt hat.

    Die an sich aufwändigere Abnahme besteht dann aus den ganzen Messungen, die der Elektriker bei dir macht. Aber das ist Sache zwischen dir und dem Elektriker - dem Energieversorger ist das erstmal egal.
     
  4. #4 ThomasMD, 20.12.2011
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    Werden hier nicht wieder mal die Begriffe verwechselt?

    Bei einer Abnahme übernimmt der Auftraggeber ein Werk in seinen Besitz und damit auch in seine Verantwortung.

    Der Elektriker nimmt aber nichts ab, sondern erklärt die Normenkonformität der errichteten Anlage. Er gibt eine Fachunternehmererklärung ab.

    Darum dreht auch das EVU nicht mal eben an den Klemmen im Verteiler rum, sondern prüft nur, ob die ihn betreffenden Forderungen der TAB erfüllt sind.

    Würde das EVU die Kundenanlage prüfen, dann hätte es auch eine Verantwortung dafür. Diese bleibt aber beim Errichter und Betreiber.
     
  5. mala

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    Mal konkreter:

    Wir haben gelernte Elektriker in der Verwandtschaft, die uns alles fachgerecht verkabeln könnten. Die Verwandten arbeiten aber seit ein paar Jahren nicht mehr in ihren gelernten Berufen und dürfen daher auch keine Abnahmen durchführen.

    Wenn die nun alle elektrischen Arbeiten durchführen würden, die sich nach dem Stromzähler befinden - müsste das dann abgenommen werden?

    Oder ist das dem Stromversorger egal und ihn interessiert nur, dass die Verkabelung vom Übergabepunkt bis zum Stromzähler korrekt ist?
     
  6. #6 ThomasMD, 20.12.2011
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    Lese- oder Verständnisprobleme?

    Der Elektriker nimmt nichts ab und das EVU verlangt eine Fachunternehmererklärung/Errichterbescheinigung um den Zähler einzubauen.

    Und wenn ich von Elektriker schreibe, dann meine ich nicht Vetter Franz, der vor 50 Jahren mal eine Steckdose aus der Nähe gesehen hat sondern einen, bei einem EVU eingetragenen Installationsbetrieb.
     
  7. #7 ThomasMD, 20.12.2011
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    Da steht dann ein Satz wie dieser drunter:

    "Die Installationsanlage ist unter Beachtung der geltenden
    Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie
    nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere
    nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen
    (TAB) der ...(Netzbetreibergesellschaft)... und den sonstigen
    besonderen Vorschriften der ...(Netzbetreibergesellschaft)... von
    mir errichtet und fertiggestellt worden.
    Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert.
    Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt
    werden.
    Soweit erforderlich, wird die Inbetriebsetzung im Namen
    des Anschlussnehmers/-nutzers beantragt."

    Und erst dann wird ein Zähler bereitgestellt.

    Du wirst sicher einen Elektriker findest, der für Eure Pfriemelei die volle Verantwortung übernimmt.
     
  8. #8 biologist, 20.12.2011
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    Kennst du die ausführenden Personen und kannst die Anschuldigung belegen oder ist es eine Mutmaßung? Ist eigentlich immer der gleiche Kack und da möchten sich die Fachleute hier untereinander im Ton (bis auf Ausnahmen) in nichts nachstehen. Ich habe meine gesamte E-Installation, und da meine ich wirklich alles von HAK bis zur Steckdose, selbst geplant und ausgeführt. Den passenden Beruf dazu habe ich gelernt und da ich knapp 10 Jahre aus selbigem raus war, habe ich ein aktuelles Fachbuch aus dem VDE-Verlag zurate gezogen und tatsächlich auch zu 90% gelesen (manche Teile waren nicht relevant für mich). Alle besonders wichtigen Punkte habe ich mir rausgeschrieben. Bei ein paar Knackpunkten, an denen man ein Stück weit Handlungsfreiraum hat weil es nicht exakt vorgeschrieben ist, habe ich beim Elektroinstallateur angefragt, der das Ganze abgenommen hat. Dies habe ich dann in seinem Sinne gemäß den Normen durchgeführt. Ich kann für meinen Teil sagen, dass die Installation den aktuellen DIN-Vorschriften entspricht und diese streckenweise auch übererfüllt, auch wenn es dafür einiges zu beachten gibt und das Einlesen viel Arbeit war und Zeit gekostet hat. Auch auf der EMV-Seite kann ich mir sicher sein, dass Abstände eingehalten- und nicht alles einfach gebündelt wurde, nur weil es Zeit spart. Auch wurde nicht durchgängig 1,5qmm (wie bei diversen anderen Installationen von Betrieben) verwendet, nur weil es weniger kostet. Wenn ich schon die Biegeradien von manchem "Fachbetrieb" sehe, dann stellen sich mir die Nackenhaare auf! Nur um mal Beispiele zu nennen. Die finalen Messungen haben im Übrigen keinen Grund zur Beanstandung gegeben.

    Das alles hat viel Zeit gekostet und jeder muss sich selbst überlegen, ob er/sie die Zeit aufwänden will und über das notwendige Fachwissen verfügt. Aber nur, weil man etwas selbst macht, ist es noch lange keine Pfriemelei. Ihr alle werdet sicherlich auch keine Ernährungsberater haben, nur weil ihr von Ökotrophologie/Biochemie nur bedingt Ahnung habt.

    Aber mei... meine Ausführungen werden den Ton, der hier zuweilen angeschlagen wird, sicherlich nicht ändern.
     
  9. #9 ThomasMD, 20.12.2011
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    Trägst Du jetzt nicht etwas dick auf?
    Was meinst Du, wieviele machen eine Doktorarbeit aus ihrer Hausinstallation? Ich sehe fast täglich die andere Seite der Basteleien und wundere mich, dass sich immer wieder Elis finden, die die Installationen als die ihren ausgeben.
    Der Ausgangspunkt meines Einwurfs war aber, dass der Strippenzieher keine Abnahme macht.
    Hoffentlich nicht...
     
  10. mala

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    Genau das habe ich mir auch gedacht.

    Da wird direkt abwertend geschrieben, obwohl der werte Herr ThomasMD meine Verwandtschaft nicht ansatzweise kennt. Die sind teilweise nicht einmal 5 Jahre aus dem Beruf raus, geschweige denn, dass sie lediglich "vor 50 Jahren mal eine Steckdose aus der Nähe gesehen haben". Würden sie noch im Elektrobereich arbeiten, wären sie natürlich sicherlich in den Augen des werten Herrn ThomasMD hochqualifiziert. Aber scheinbar wird man direkt zum "Deppen", wenn man diese Arbeit mal nicht mehr ausführt (wobei der eine seine Elektrikertätigkeit nur eingestellt hat, um sein Diplom in Elektrotechnik zu machen). Aus diesem Grund hatte ich auf den letzten Beitrag auch nicht mehr geantwortet.

    Zumal ich die fachliche Qualifikation des Herrn nicht mal ansatzweise kenne, welcher andere Personen direkt als unfähig hinstellt. Wer weiß, wie er arbeitet? Vielleicht sogar schlechter als meine Verwandten? Wobei manchem einfach alles in die Wiege gelegt ist...



    Deine Anregung biologist, die Arbeiten ggf. mit dem abnehmenden Elektriker abzusprechen (gerade die "heiklen" Knackpunkte), erscheint mir sinnvoll.

    Ich denke in Absprache dürfte so etwas durchaus machbar sein. Vielleicht haben die Verwandten sogar noch Kontakt zu ihren früheren Betrieben. Leider konnte ich sie bislang noch nicht kontaktieren und hierzu befragen.
     
  11. #11 saarplaner, 20.12.2011
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    Meine 2ct:

    Ich würde als Fachfirma nicht meine Haftpflicht aufs Spiel setzen um eine Fachunternehmererklärung für ein Werk auszustellen, das wasweissichwer gebastelt hat. Erzählen kann man viel...

    Aber leider gibt es immer noch Firmen die das so handhaben und blanko-Scheine ausstellen.

    Deine Versicherung wird wohl im Schadensfall etwas komisch reagieren, aber was soll's, war ja billig! :irre

    Von daher kommt mit eurem Ton mal runter, ThomasMD hat hier absolut richtige und wichtige Beiträge geschrieben.

    Man muss sie aber auch verstehen wollen...
     
  12. mala

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    Ich habe durchaus Verständnis. Aber nicht dafür, alle anderen so darzustellen, als wären sie völlig unfähig. Da hat sich meiner Ansicht nach ein anderer im Ton vergriffen.

    Keiner verlangt, dass eine Firma ihre Haftpflicht aufs Spiel setzt. Ich hatte deshalb geschrieben, dass man das ggf. mit dem unterschreibenden Elektriker absprechen kann. Der wird dann sicherlich erkennen, ob der Durchführende Ahnung hat oder nicht. Und wenn er einen negativen Eindruck hat, dann muss er nicht unterschreiben oder er kann gerne die für ihn kritischen Arbeiten selbst durchführen.

    Aber das generelle "Abstempeln" der Arbeit Anderer will mir nicht einleuchten...
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Ich hoffe nur, dass nicht DU der Ausführende bist, denn Deinen Eingangsfragen nach zu urteilen, ist eine Elektroinstallation nicht Dein Revier.

    Manchmal lohnt auch ein Blick in den Vertrag mit dem Versorger, den man ja unterschreibt. Üblicherweise ist es so geregelt, dass Arbeiten an der Installation von einem beim Versorger konzessionierten Fachbetrieb auszuführen sind. Das findet sich so oder so ähnlich in jedem Versorgungsvertrag.

    Der Versorger macht sich nicht mehr die Mühe jede Schraube einzeln nachzuprüfen, dafür hat er ja die Bestätigung des Fachbetriebs, der damit auch in der Haftung steht.

    Grundsätzlich ist es aber erst einmal so, dass jeder Hauseigentümer in der Verantwortung steht wenn von seinem Eigentum ein Schaden ausgeht. Das kann sehr schnell sehr teuer werden. Dann kann man sich auch NICHT auf die Fachunternehmerbescheinigung gegenüber dem VNB berufen, sondern es ist abzuklären, ob der Schaden tatsächlich von der E-Installation ausging. Dazu ist die Fachunternehmerbescheinigung schon sehr hilfreich, aber halt nicht das einzige Kriterium. Es wird auch nachgeprüft, ob die E-Installation in Wirklichkeit dem entspricht was auch bestätigt wurde, und sollte das nicht der Fall sein, dann hat der Eigentümer ein echtes Problem.

    Es geht bei der ganzen Sache um weit mehr als nur einen Stempel unter einem Zählerantrag.

    Gruß
    Ralf
     
  14. mala

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    Absolut richtig erkannt!!

    Ich traue mir zu, entsprechende Kabel nach Anweisung durch Leerrohre zu ziehen oder ggf. nach Einweisung Steckdosen anzuklemmen. Aus diesem Grund habe ich schon anfangs klar gestellt, dass wir Angehörige haben, die gelernte Elektriker sind. Ich weiß, dass ich persönlich diese Arbeit nicht ansatzweise durchführen kann und werde. Und ich weiß auch, dass es verrückt wäre, wenn ich das machen würde und dann einen Elektriker finden würde, der dafür seinen Namen hergibt. Lebensmüde bin ich dann doch nicht.

    Aber um es noch einmal zu erwähnen:
    Wir werden uns versuchen einen Fachbetrieb zu finden, mit dem man gemeinsam die durchzuführenden Arbeiten abspricht und ggf. kritische Arbeiten durch den Betrieb durchführen lässt.
     
  15. #15 Rudolf Rakete, 21.12.2011
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    Vielleicht reicht es ja wenn man mit dem ausführenden Fachbetrieb abspricht, dass man gewisse Vorarbeiten nach Absprache macht. Die da wären: Schlitze fräsen, Kabel einziehen verlegen (nach Anweisung), Dosen setzen und einspachteln.....etc.pp.

    Wenn ich daran denke wieviele Leute auf mich zukommen "kannst Du nicht meine Elektrik abnehmen Du bist doch E-Ing." , dann muß ich denen immer breit erzählen, dass man dazu nen konzessionierten Fachbetrieb braucht und dass ich im Grunde in der Hausinstallation nicht mehr darf als ein Laie auch.
     
  16. #16 mala, 21.12.2011
    Zuletzt bearbeitet: 21.12.2011
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  17. mala

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    Rudolf Rakete genau so sehe ich das auch.

    Vielleicht denke ich zu kompliziert:
    1. Kann die Installation noch offen liegen, bevor durch die Fachfirma unterschrieben wird. Somit ist sie zugänglich, einseh- und prüfbar.

    Anders sieht es aus, wenn direkt alles zugespachtelt und mit Tapeten oder was weiß ich was zugeknallt wird. Für so etwas würde ich dann auch nicht unterschreiben.

    2. Was die Qualifikation der Durchführenden angeht: Als ich meine Ausbildung abgeschlossen habe, hielt ich am Ende einen entsprechenden Nachweis in der Hand. Ich sehe kein Problem, dass diese Nachweise der Qualifikation seitens unserer Angehörigen gegenüber der Fachfirma vorgelegt werden.
     
  18. #18 Rudolf Rakete, 21.12.2011
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    Die Qualifikation ist uninteressant, nach VDE dürfen z.B. gewisse Prüfungen nur noch dann von Fachkräften durchgeführt werden, wenn diese aktuell und ständig im entsprechenden Beruf gearbeitet haben.

    Du hast mich falsch verstanden
    Ich habe vorgeschlagen Ihr macht die Vorarbeiten und das verklemmen und die Arbeiten im Anschlußkasten macht die konzessionierte Fachfirma, dies ist mit den meißten machbar.
     
  19. Alex80

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    Es könnte auch so laufen: (Erfahrungsberichte)

    1) Ein zugelassener Elektrobetrieb erstellt für euch den Zählerkasten/Verteiler und bringt ihn an über dem Haus-Anschlusskasten. In dem Zählerschrank sollte eine Bausteckdose vorhanden sein, so dass eure Handwerker auch ohne Baustromkasten Strom haben.
    2) Ein anderer Elektriker vom Versorger kommt und bringt den Zähler mit. Er schließt ihn euch an, wenn in den Zählerkasten keine Anschlusskabel von der Hausanlage gehen.
    3) Ab dann macht ihr wie ihr es für richtig zählt, bzw. wie es das Gesetzt vorschreibt. Ich würde die Anschlüsse im Kasten auch vom Fachbetrieb durchführen lassen und dann alle Steckdosen etc. von denen prüfen lassen.

    Gruß
    Alex
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Das ist ein gangbarer Weg, der auch oft beschritten wird. Die Schwierigkeit wird sein, hier einen Betrieb zu finden der das Spiel auch mitspielt.
    Nach meiner Erfahrung verzichten die meisten Betriebe auf solche Aufträge und konzentrieren sich auf lukrativere Aufgaben. Das ist ja nicht verwerflich, denn jeder muss wirtschaftlich denken.

    Manchmal liegt es auch einfach daran, dass Bauherr den Wert seiner Eigenleistung völlig überbewertet. Ein paar Schlitze fräsen, Installationsrohre einlegen oder auf den Boden tackern, und dann noch ein paar Leitungen durchziehen, das macht in einem EFH selbst der Lehrling in ein paar Stunden.

    Wenn man hier 1.000,- € sparen kann ist das schon viel, das Material muss man ja sowieso kaufen. So etwas würde sich nur lohnen bei komplexen Installationen mit mehreren Kilometern Leitungen. Man darf aber den eigenen Zeitaufwand nicht ansetzen, sonst schreibt man Verluste.

    Ich wollte oben auch nur mal die rechtliche Seite ansprechen, denn die wird vom Bauherrn gerne mal verdrängt. In den vergangenen Jahren hatte ich "nur" 2 Fälle in meinem Umfeld, da ging der Schuss ganz gewaltig nach hinten los.
    In einem Fall war der Personenschaden gering, Sachschaden unerheblich, und Bauherr blieb nur auf einer Rechnung von etwa 25T€ sitzen. Dabei kann er von Glück reden, dass der Personenschaden nicht heftiger ausgefallen ist, und in Deutschland Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld) nur schwer durchzusetzen sind, und wenn doch, dann reden wir meist von einem Taschengeld.
    Im zweiten Fall muss man das Ergebnis noch abwarten, der Hauseigentümer, in diesem Fall Vermieter, hat aber gute Chancen, dass er nicht zahlen muss. Hier wird wohl die Versicherung des Handwerkers einspringen, der ALLE Arbeiten ausgeführt hat. Schadenssumme beläuft sich aktuell auf ca. 40T€.

    Was auch immer wieder vergessen wird, bei solchen Installationen geht es nicht nur um die Einhaltung von Normen, sondern vor allen Dingen auch um eine fachgerechte Ausführung. Nicht alles ist in Normen geregelt.

    Im o.g. 1. Fall war es ein simpler Steckdoseneinsatz aus Edelstahl mit entsprechender Blende, der vom Bauherrn falsch eingesetzt wurde. Dazu noch ein "kleiner" Fehler bei der Leitungsführung und schon war es passiert.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Abnahme Elektroinstallation
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