Terassen Trennwand zwischen zwei Doppelhaushälften

Diskutiere Terassen Trennwand zwischen zwei Doppelhaushälften im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, wir haben eine Doppelhaushälfte und möchten nicht nur einen Sichtschutz, sondern auch Schallschutz auf der Terasse zum Nachbarn...

  1. MaxMad

    MaxMad

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    Guten Abend,

    wir haben eine Doppelhaushälfte und möchten nicht nur einen Sichtschutz, sondern auch Schallschutz auf der Terasse zum Nachbarn hin.

    Im Moment planen wir deswegen eine Mauer bauen zu lassen. Dazu habe ich einige Fragen:

    a) Die Mauer soll 4m lang und 2m hoch sein. Muss die Mauer an den Häusern befestigt werden? Wenn ja, wie macht man das am besten und worauf muss man achten, damit keine Schallbrücke entsteht? Die Doppehaushälften haben eine eigene Wand mit einigen Zentimeter Abstand zueinander wo eine Glaswolle oder sowas hineingesteckt wurde.
    b) Welche Steine sollten für die Mauer benutzt werden? Kalksandsteine? Welche Eigenschaften udn Maße sollten die Steine am besten haben?
    c) Wie sollte die Fuge zur verputzten Hauswand aussehen und geschlossen werden?
    d) Was sollte auf die Mauer? Blech? Was für ein Blech?
    e) Wir würden gerne einen örtlichen Maurerbetrieb dafür beauftragen. Unter Berücksichtigung der obigen Punkte wie sollte die Auftragsbeschreibung genau aussehen bzw. was sollte sie noch enthalten, damit alles optimal gebaut wird?

    In welcher Preisspanne wird so etwas angesiedelt sein?

    Was für Alternativen und Tips könnt ihr mir sonst noch für die Trennwand geben?

    Danke!
     
  2. ISYBAU

    ISYBAU

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    Viel zu viele Fragen und viel zu früh unrelevante Detaills thematisiert.

    Zunächst ist es vollkommen gleich, welche Steine, welche Maße, welche Abdeckung - einen "Schallschutz" wird man mit einer solchen 2m Mauer - vermutlich gegenüber Nachbars Geräusche gedacht - nicht erreichen.

    Einfach eine massive, freistehende Mauer, in diesem Fall gleich aus welchem Material, ohne Anbindung an das Gebäude.
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Öhm, ne massive, 2 m hohe Mauer braucht einen Nachweiss der Standsicherheit, sprich Statik.
     
  4. #4 wasweissich, 26.12.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die braucht nicht nur den nachweis , die muss die standsicherheit in [D]person[/D] (sache) sein :D
     
  5. ISYBAU

    ISYBAU

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    Naja, dass man eine Mauer gründen muss und dass sie auch standsicher sein muss ist selbstredend. Die Frage ist ja wohl, ob man mit einer solchen Mauer seine Zielsetzung erreichen wird... und wenn man´s bis zum Ende durchdenkt, wird man vielleicht erkennen, dass bereits eine blickdichte Trennwand eine ausreichende Lösung ist.
     
  6. #6 driver55, 26.12.2011
    driver55

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    Steinhecke: Hammer grad fertiggschdeld.:biggthumpup:

    Kläre aber erst einmal ab, wie hoch die Mauer überhaupt sein darf!
     
  7. MaxMad

    MaxMad

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    Die Mauer darf laut Einfriedungssatzung genau die Maße haben wie angegeben zwischen zwei Doppelhaushälften.
    Kannst du mir zur Steinhecke weitergehende Informationen geben?

    Eine Holzwand oder freistehende Mauer wird wohl ihr Ziel nicht erreichen, da schon die kleinste Lücke/Fuge reicht um die Wand für den Schallschutz unbrauchbar zu machen.
    Die Idee mit der KS-Stein Mauer habe ich von Bekannten, wo dies im Vergleich zu unser bisherigen Holztrennwand super funktioniert.

    Habe im Netz zu einer Ausführung mit KS-Steinen folgenden Ratschlag gefunden:
    "
    Du kannst zum Haus hin Verbindungen machen indem Du in die Hauswand auf Höhe von der Steinlage deiner Mauer ein Loch bohrst und dann ein Stück MoniereEisen reinlegst (Mauerfuge) bei deiner Mauerhöhe sollten wohl 4 Stück verteilt auf der Mauerhöhe reichen.
    Die Fuge zwischen Haus und Mauer musst Du später aufspritzen, am besten mit Silikon, Acryl geht auch weil es sich Streichen lässt aber es könnte mit der Zeit reisen.
    "

    Was ist davon zu halten?
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Das du immer noch eine Statik brauchst. Dann hast du auch Angaben zu den Fragen.
     
  9. MaxMad

    MaxMad

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    Um die Statik wird sich ja wohl der Maurerfachbetrieb kümmern, oder?
    Ich brauch keine Infos aus Sicht der Statik, sondern aus Sicht des Zwecks: Schalldämmung und Sichtschutz zwischen zwei Doppelhaushälften.
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Is klar. Der PC-Händler macht progrmiert mir sicher auch schnell eine Betriebssystem...

    Nein, Maurer machen keine Statik.
     
  11. MaxMad

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    Ok, stell dir vor, die Statik ist nun geklärt. Bei Mauern bis 2m ist dies wohl doch eh nur eine einfache Berechnung, wo laut kurzer Internetrecherche eine Mauerdicke von ca. 30cm raus kommt.
    Aber dein Hinweis ist aufgenommen und wird nochmal abgeklärt.

    Wäre trotzdem dankbar für weitere Hilfen/Tips zum Thema und zu meinen Fragen.
    Danke
     
  12. #12 susannede, 27.12.2011
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    ...was fürn Depp muss man eigentlich sein, um diese Frage im Außenbereich anzugehen?
    Wenn der Blag vom Nachbar plärrt, dann hörste ihn halt.

    Meinste die läppischen 2 x 4 x 0,3 machen irgendwas in Schall ?

    Ich sach nur, wie immer: IT !
     
  13. #13 Livestrong, 27.12.2011
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    Schlecht Laune? :wow

    Mich betrifft das Thema auch . Muss die Wand nicht ans haus damit es statisch passt? Teilt man die kosten immer?
     
  14. #14 ThomasMD, 27.12.2011
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    Nö, sicher nicht.
    Susanne habe ich noch nie schlecht gelaunt gelesen und hier ist der Beweis, dass es sehr wohl saudumme Fragen gibt.

    Wenn mans denn doch macht und das Baurecht dem nicht entgegensteht, müsste der Nachbar mit dem Klammersack gepudert sein, wenn er sich daran beteiligt oder sogar ein paar Quadratzentimeter seines Grundstücks für solch einen Blödsinn hergibt.
     
  15. MaxMad

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    OMG was ist denn bitte mit euch los?
    Ich spar mir jetzt mal Gegenbeleidigungen..wahrscheinlich ist euch Weihnachten nicht bekommen :/

    Eine Trennwand nicht nur zum Sichtschutz, sondern auch Lärmminderung ist doch kein außergewöhnliches Thema und sicher auch nicht sinnlos!

    Die Lärmschutzwände an den Straßen und Autobahnen bringen ja nichts, oder? Und warum sollte es im Garten ein anderes Prinzip sein? Und es geht sicher nicht um den Lärm schreiender Kinder, es geht um Gespräche auf der Terasse und wenn eine "dichte" Trennwand sehr nah an der Schallquelle steht, dann wird diese sehr wohl was bringen.
    Ich finds ja immer herrlich wie Leute meinen, wenn sie nichts zu sagen haben, mit Beleidigungen um sich zu schmeißen! Tolles Forum hier! Warum schreibt nicht einfach nur jemand, der was weiß. Oder wenn er anderer Meinung ist, sowas wie "Ich glaube nicht, daß es was bringt" oder sogar fundierter und erklärt warum. Aber nee..einfach nur dumme Kommentare hinkotzen...sauber!:respekt

    Also laßt es..keine Ahnung wie ich hier auf die Idee kam Hilfe oder gute Tips zu bekommen. In anderen Threads siehts ja auch oft nicht anders aus..nur dummes Rumgemotze :frust
     
  16. mls

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    ur-txt gelöscht, weil ich durch die letzte antwort von max einen erkenntnisschritt weiter bin.
     
  17. #17 driver55, 27.12.2011
    driver55

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    Ja, wenn man direkt vor der Mauer sitzt und in diese spricht!:biggthumpup:

    @MaxMad: Gib das Zauberwort ein und die findest alles dazu.
     
  18. #18 JaquesTati, 28.12.2011
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    @ThomasMD

    Tja mit einer so pauschalen Aussage sollte man vorsichtig sein, denn ein kurzer Blick in das NachbG offenbart einem, dass man u. U. doch etliche Quadratzentimeter und Euronen opfern muss – so viel also zu dem Thema mit dem „Klammersack gepudert“.

    mfG

    JaquesTati
     
  19. #19 ThomasMD, 28.12.2011
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    Wenn klar wäre, in welchem Bundesland der Mauerbauer zu mauern gedenkt, könnte man da ja vielleicht mal im Nachbarschaftsrecht nachschauen.

    Aber der Berater hat ja sicher bereits einen Link oder ein Zitat. Mich kann jedenfalls niemand zwingen "eine Mauer zu errichten" und ich muß mich auch an keinen Losten beteiligen oder den Mauerbau auf meinem Grund dulden.
    Ich halte keine wilden Tiere und veranstalte auch keine Schießübungen im Garten.
     
  20. #20 JaquesTati, 28.12.2011
    JaquesTati

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    Für einen „Ingenöör ist nichts zu schwöör“ – und somit braucht es auch bestimmt keinen Berater, der ihm dann erklärt wie man mittels moderne Technik unschwer feststellen kann, das Ebersberg in Bayern liegt und das lagebedingt die Wahrscheinlichkeit auch sehr hoch sein wird, dass sich die Doppelhaushälfte auch in diesem Bundesland befinden wird.

    Aber man auch gerne beispielhaft einen Blick in das Nachbarschaftsrecht eines anderen Bundeslandes werfen – NRW habe ich persönlich praktischerweise vor mir liegen:

    Stichworte: §32 Einfriedungspflicht, §35 Beschaffenheit, §36 Standort, §37 Kosten der Errichtung,..

    Und ich habe übrigens nie gesagt, dass immer und überall eine Mauer Pflicht ist, es kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an – steht aber auch in den entsprechenden Paragraphen.

    Gruß Richtung Osten – auch wenn da der ein oder andere noch Probleme mit dem Wort "Mauer" haben sollte. :bierchen:

    mfG

    JaquesTati
     
Thema: Terassen Trennwand zwischen zwei Doppelhaushälften
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