WDVS, Bauzulassung bei systemfremden Armierungsnetz?

Diskutiere WDVS, Bauzulassung bei systemfremden Armierungsnetz? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Die AbZ muss der Handwerker dem Bauherrn aushändigen! Dazu die Erklärung das alle eingesetzten Komponenten den in der Zulassung aufgeführten...

  1. Roth

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    Aber was soll man als Bauherr machen, wenn er sich weigert?
     
  2. uban

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    Der Handwerker weigert sich ja weil er ein schlechtes Gewissen hat, er kann ja kaum unterschreiben dass er sich an die Regeln gehalten hat wenn am Objekt die Verletzung dieser Regeln offenkundig ist.

    Da kann man nur hoffen dass der Richter den Handwerker zur Aushändigung verdonnert bzw wegen weiterer Weigerung einen Schadensersatz/Minderung ausspricht. Die AbZ ist ja nur für die Akten, entscheidend ist doch dass der Richter auch anerkennt dass etwaige Verletzungen der AbZ nachgearbeitet werden bzw Minderung gemacht wird. Die AbZ ist vertraglich geschuldet, und hier wirds für den Richter interresant, der weiss nicht was ein WDVS ist, aber er weiss was Vertragsrecht ist.

    In den AbZ steht z.B. drin wie häufig der Systemhersteller interne Qualitätskontrollen macht. Also ganz sinnlos ist das nicht, nur wenn die Handwerker das als obsolet ansehen bringt das beste Material nichts wenn es schlampig verarbeitet wird.
     
  3. #23 Hundertwasser, 04.01.2012
    Hundertwasser

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    Erschießen! Nein, macht keinen Quatsch. Die Aushändigung ist eine vertraglich geschuldete Leistung (Anmerkung an mich, muss mal nachsehen wo das alles steht). Ist also wie ein Mangel anzusehen, der ist ja auch eine Abweichung vom Vertrag. Also könnte man da einen gewissen Einbehalt machen. Das sollte aber jetzt vielleicht auch mal ein Jurist kommentieren.

    Besser wäre es natürlich, den Auftragnehmer schon bei Vertragsabschluss explizit darauf hin zu weisen das die AbZ eingefordert wird. Eigentlich müsste diese ja auch schon vor dem Beginn der Arbeiten ausgehändigt werden um dem Bauherrn eine Kontrollmöglichkeit an die Hand zu geben.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Du verwurstest hier zwei völlig unterschiedliche Systeme.

    Baue ich in der Garantie- oder Gewährleistungszeit an mein Auto herstellerfremde Teile, so erlischt ein Anspruch, den ich als Endkunde gegen den Hersteller habe.

    Beim WDVS habe ich aber, wenn Materiallieferung und -verarbeitung über eine Firma gelaufen sind, Ansprüche gegen den Verarbeiter und der ggf. gegen den Hersteller.

    Ausserdem erlischt mein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller z.B. nicht, wenn ich Winterreifen statt bei seinem Vertragshändler bei einem grossen Reifendiscounter kaufe!

    Nenn mir abseits von BaZ und Herstellergarantie auch nur einen einzigen Grund, weshalb man nicht mischen sollte, so lange wir über identische Systeme (z.B. mineralische Armierung auf Polystyrol) reden und über die grossen Anbieter.
    Warum sollte es Schäden oder Mängel geben, wenn ich ein Armiergewebe von S.... in einen Armiermörtel von Q..... einarbeite?
    Fällt dann das WDVS von der Wand? Gibts unkontrollierte Risse? Löst sich der Oberputz?
    Nichts passiert! Gar nichts! Weil die anderen Hersteller ebensolche Qualitätskontrollen haben wir Ihr!
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Nicht nur das.

    Die "Systemgeber" kaufen lustig ihren Kram zusammen. Dabei ist einzig der jeweilige Preis ausschlaggebend, welcher selbstredend ohne jede Absprachen ausgeknobelt wird.

    Ihr könnt ja mal auf die "GSH-Nummern" achten. Das sind die vierstelligen, die auf die Styroporplatten seitlich aufgedruckt werden. Dadurch ist der jeweilige Hersteller der Platten zu identifizieren und augenscheinlich beliebig austauschbar.

    Hauptsystembestandteil sind also die buntbedruckten Verpackungsfolien.:p

    Gruß Lukas
     
  6. #26 Hundertwasser, 04.01.2012
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    Ralf, schau dir mal meinen Beitrag #6 an. Da findest du meine persönliche Meinung dazu. Ob andere Firmen auch diesen hohen Quaslitätsanspruch in der eigenüberwachung haben? Ich schätze mal die großen 3 aus Stühlingen, Münster und Oberramstadt werden sich da nichts schenken. Dazu noch eine Handvoll Hersteller aus der Putz- und Mörtelbranche und dann wirds schon langsam eng.

    Lukas, sprech mal einen BX Verkaufsberater auf die Preise für EPS und mineralischen Kleber an. Abstand halten, möglicherweise tropfen Tränen auf deine Schuhe.

    Warum die Systembindung erfunden wurde weiss ich nicht. Allerdings bin ich persönlich der Meinung das sie den Herstellern kaum merkantile Vorteile verschafft. Die Gesamtmenge an verkauften WDVS steigt deswegen ja nicht an. Und wer sich welches Teil vom Kuchen abschneidet wird dadurch ja auch nicht entschieden.
     
  7. uban

    uban

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    Ob AbZ oder nicht, ist doch egal wenn der ausführende Handwerker beim Streit einfach behauptet dass der Auftaggeber es so gewollt/zugestimmt hat. Natürlich nichts dergleichen schriftlich fixiert, nur der ahnungslose Bauherr wurde vom Handwerker (plus Zeugen, Lieferant des Handwerkers) gefragt ob er dem Pfusch zustimmt, der Bauherr nickt weil er denkt dass der Fachhandwerker seine Gewerk beherscht und es so o.K. ist. Erst Wochen später bei der Abnahme mit SV werden ihm die Konsequenzen deutlich gemacht.

    Wem soll der Richter glauben? Beide haben einen Anwalt und jede Seite behauptet im Recht zu sein.

    Man muss als Pfuscher einfach den Bauherrn fragen ob er mit der Ausführung zufrieden ist, schon hat der Bauherr beim Rechtsstreit schlechte Aussichten, er hätte ja nein sagen können.
     
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