zu dünner Estrich rettbar?

Diskutiere zu dünner Estrich rettbar? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, unser GÜ hat mal wieder nen fetten Bock geschossen: Der Zementestrich in Keller und Bädern hat eine Dicke von 5-5,5cm ab...

  1. tata

    tata

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    Hallo Forum,

    unser GÜ hat mal wieder nen fetten Bock geschossen: Der Zementestrich in Keller und Bädern hat eine Dicke von 5-5,5cm ab Verbundfolie. Heizrohre sind 16mm. Bei vorgeschriebener Überdeckung von 45mm sollten wir mindestens 61mm messen. Laut Vertrag hat er sogar 65mm zu liefern.
    1) Wie wesentlich beurteilt Ihr diesen Mangel? DIN für die Tonne oder hohe Schadenswahrscheinlichkeit mit hohen Schadenskosten?
    2) Kann man da noch was retten? GÜ redet was von Gewebe aufbringen...aber eigentlich ist das natürlich kein Problem und so von mir zu akzeptieren..
    3) Was würdet Ihr machen? Allen Estrich (vermutlich samt FBH) wieder raus und wieder 8 Wochen Bauzeit verlieren?

    Danke und Gruß
    tata
     
  2. #2 Baukram, 12.01.2012
    Baukram

    Baukram Gast

    warum ist denn so dünn?
    mess doch mal die Türhöhen von Ok Estrich bis UK Sturz, sollen da mindestens ca. 2,03m
    sein.
    evtl. hat sich einer vertan und geht nicht mehr Estrich, frag den Bauleiter
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Im Leben eines Estriches müssen auch mal Fliesen abgestemmt werden, damit neue drauf können. Gewebe o. ä. überlebt das nicht. Abgesehen davon, hat das keine Zulassung.

    Raus und neu, wenn die 50 mm nachweisbar sind.
     
  4. #4 Gast036816, 12.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    1) - 10 - 15 mm estrich zu wenig - mangelhafte leistung!

    2) - was bringt eine spachtelmasse mit gewebe, haltbarkeit in frage gestellt, zulässigkeit nach DIN sichergestellt - no go!

    3) - raus und neu - aber richtig machen - kann für dich die richtige lösung sein.
     
  5. tata

    tata

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    @baukram: unsere Türen sind 2,23m, daher sollte hier kein Limit liegen. Das wäre dann aber auch ein planungsfehler, mE.

    Danke für die Antworten, die ich so befürchtet habe. Vorschlag vom gü und estrichleger kommen kommende Woche, ich werde berichten...

    Gruß,
    TATA
     
  6. #6 MarkusDiliberto, 13.01.2012
    MarkusDiliberto

    MarkusDiliberto Gast

    Estrich ist zwar weniger eingebaut (Mängelrüge), aber ist trotzdem noch vertretbar. Braucht man nicht nachzubehandeln. Wäre es jetzt eine Einkaufsstraße oder ein Flughafen sähe das anders aus. Aber deshalb braucht man sich jetzt nicht schlaflos den Kopf zu machen.

    Also, Ruhig Blut.

    Wenn die Türen natürlich 2cm zu hoch sind, hat der Auftragnehmer das zu korrigieren. Und zwar auf seine Kosten. Doch muss der Estrich nicht herausgerissen werden.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Wo stammt den das Wissen her, dass die Fachregeln eine Mindeststärke vorschreiben, aber alles pillepalle ist? Wunschdenken?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Meister Diliberto - wir sind hier nicht bei Dilletanten wünschen sich was - sondern im Bauexpertenforum!
     
  9. svjm

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    Neuer Spaßvogel hier?

    Kuhlenkampf würde jetzt sagen, wenn er noch düfte:
    "Wenn einem soviel Blödsinn wird beschert, dann ist das einen Asbach-Uralt wert".

    *kopfschüttelnd*
    svjm
     
  10. #10 SmartHome, 15.01.2012
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    ...andere Belagskonstruktion

    Ein renomierter Hersteller wirbt mit einer geringen Aufbauhöhe, bei welcher die Estrichüberdeckung lediglich 8mm beträgt und zusätzlich eine Entkopplungsmatte aufgebracht wird.

    [​IMG]

    Ist mit dem Einsatz einer Entkopplungsmatte die Höhe der Estrichüberdeckung grundsätzlich reduzierbar oder ist dies nur der gesamten Belagskonstruktion geschuldet?
     
  11. tata

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    Hi zusammen,

    gewappnet mit Euren Infos (danke nochmal!) habe ich gestern die Versuche des Estrichlegers mit Aufbringen von ganz tollem weiteren Estrich/Harz/Zaubermatten auf den existierenden Estrich abwürgen können.
    Jetzt ist er bereit die Bäder mit zu niedrigem Zementestrich rauszuhauen, die darunterliegende Dämmung um 1cm zu reduzieren (gegenwärtig 10cm, Geschoß unterhalb beheizt) und mit neuem Schnellestrich zu versehen (Schläuche der FB kommen auch neu). Zusätzlich eine dedizierte Gewährlesitungsbürschaft von seiner Bank/Versicherung auf 10 Jahre.
    Wir haben dann nochmal außen rum zwischen Estrich und Wand in allen Räumen mit einem markierten 30cm Spatel gestochert. Paßte fast immer (mal 5mm zu wenig) oder war über Soll. Mir erscheint das auch im Sinne eines Baufortschritts ein gangbarer Kompromiss zu sein.
    1) Wirklich gefährlich/schadensauslösend ist zu dünner Estrich doch sicher nur im Fliesenbereich?
    2) Was ratet Ihr?
    3) Was wäre eine sinnvolle Summe für eine Bankbürgschaft? 5kEUR? 10kEUR?

    Danke und Gruß
    tata
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    @SmartHome: Das ist eine Sonderkonstruktion, die muss so vereinbart werden. Dabei ist es auch so auszuhühren. Im System eben. Also nicht übertragbar.

    @tata: Wenn du einen Kompromiss machst, musst du den selbst vertreten. Da kann das Forum nicht helfen, das sind rechtliche Fragen.

    1) Warum? Was für Beläge kommen in die anderen Bereiche? Bleibt das immer so?
    2) Vertragsgerechte Ausführung verlangen
    3) siehe 2)
     
  13. tata

    tata

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    Hier nochmal ein Dank ans Forum und insbesondere Lebski.:28:
    Mit Deiner Frage, ob die Bodenbeläge immer so bleiben, war jede innere Diskussion beendet: der seit zwei Monaten liegende Estrich, den wir mühevoll mit Lüften und Heizung getrocknet haben, wird im kompletten Haus wieder herausgerissen.
    Hinzu kam, daß nach Rausreißen der Bäder an den Übergängen zum nächsten Raum Rohrüberdeckungen von jeweils bis zu 2cm zum Vorschein kamen.

    Hausbauen macht mir keinen Spaß mehr...:(
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Das du so viel Pech mit den Firmen und dem GU hast, tut mir leid. Ich hoffe, die Nerven wachsen nach. :bierchen:

    Einziger Trost: Besser jetzt als später.
     
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