Mal wieder Fliesen ... schluchz

Diskutiere Mal wieder Fliesen ... schluchz im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Das reicht mir schon! Ich wollte nur meine Chancen einschätzen und wissen wie es ein Gutachter bewerten würde. Wenn der Fliesenleger recht hat,...

  1. bernix

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    ....interessanter ist, wie es ein Richter bewerten würde....
    (wahrscheinlich optischer Mangel, Vergleich,....)
    Spar dir das Verfahren... (meine Meinung)
     
  2. #62 warrior, 02.02.2012
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    mangel ist mangel - da darf man doch nacherfüllung verlangen?

     
  3. bernix

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    "...kann verlangen..."

    Verlangen kannst du viel.....was du durchsetzen kannst ist etwas anderes.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Lass gut sein.

    Er trägt selbst die Schuld an der Miesere und hat nicht mal die Eier, dafür gerade zu stehen. Erbärmlich sowas.
     
  5. #65 Erdferkel, 02.02.2012
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    @warrior
    Wie ich bereits durchblicken ließ - Du kannst hier nicht mit Verständnis rechnen. Schwarzarbeit und Sklavenvermittlungsportale sind hier ganz bäh.

    Da wir weder den Vertrag kennen, noch wissen was sonst noch so vereinbart war und auch die Mengen unbekannt sind, kann Dir niemand was zu Deinen Erfolgsaussichten sagen.
    Vermutlich wird es aber darauf hinauslaufen, daß Du selbst hättest erkennen können, daß das Angebot irgendwo einen Haken hatte - 500 minus Märchensteuer geteilt durch 30m² (hab ich jetzt einfach mal geraten) ist auch für den unbedarften Laien ganz schön billig.

    Also einige Dich mit dem Handwerkerdarsteller auf was auch immer, klopp die Fliesen raus und alles nochmal von vorne.

    Wenn Du nicht zuviel bezahlen willst, lass Dir von drei ortsansässigen Verlegern ein Angebot machen und wähle den, der Dir am sympatischsten ist.
    Und Finger weg von den günstigen Angeboten südlich bzw. östlich von Dir...

    Gruß,
    Erdferkel
     
  6. #66 warrior, 02.02.2012
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    Danke für eure mühen!
    Ich glaub mir haben die Empfehlungen geholfen!
     
  7. #67 warrior, 02.02.2012
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    :bef1021: Hallo,

    heute erhielt ich einen Brief vom Anwalt des Fliesenlegers, bzw. von dem Anwalt seines Steuerberaters ( ob DER von Bautechnischen Dingen Ahnung hat???) und das obwohl ich noch gar nichts rechtliches gemacht hab - ob dem die Muffe geht?!

    In dem Schreiben wird auf den von mir erteilte Auftrag verwiesen.
    Wenn ich die Fugenfarbe Mausgrau statt dunkelgrau bemängel, ist dies nicht auf den Vertrag konkretisiert und geht zu meinen Lasten.
    Wenn der Fliesenboden als uneben und die Spaltmaße der Fugen als ungleichmäßig bemängelt werden, die Sockel nicht in einer Flucht sind, wäre darauf hinzuweisen, dass ich das Material selbst gestellt habe. Die Fliesen könnten unterschiedlich dick und unterschiedliche Maße gehabt haben, daraus würde sich dann ein unebener Fliesenboden, sowie unebene Spaltmaße ergeben.
    Auch wenn die Fliesen 2 cm schmaler sind, geht das auf das Material zurück (was für ne Frechheit, jetzt lügt der Fliesenleger auch noch - er hat selber vor meiner Frau und mir zugegeben, dass er die Fliesen geschnitten hat. Kann ein Gutachter sicher feststellen, oder?)

    Ich soll 350 € bezahlen und erst dann würde er noch zwei Sockelfliesen, die an der Tür stören wechseln und die Metallabschlussleisten anbringen.
    Zum Schluss gäb es dann noch aus lauter Güte 10 % Preisnachlass.

    :think
     
  8. Lukas

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    Ja!.
     
  9. operis

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    Verweis einfach auf die DIN 18202, Toleranzen im Hochbau und sprich den Punkt an, wo der Fliesenleger die Fliesen mitten im Raum eingekürzt hat. Du hättest da gern ganze Fliesen.

    Gib Ihm schriftlich 14 Tage Zeit, seine Mängel zu beheben, das sollte dann reichen.

    Danach gehste zu 3 Fliesenlegern Deiner Umgebung und lässt Dir Angebote unterbreiten.

    Wenn einer im Vorfeld sagt, das er 10% teurer als die Konkurrenz ist, dann war ich das. Frag mich dann ruhig warum und ich erklär es Dir gern.

    Operis
     
  10. #70 wasweissich, 02.02.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich meine , noch nichtmal material der IIIwahl wird 2 cm massungenauigkeit haben ... :D
     
  11. Lukas

    Lukas

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    Mich würde es nicht wundern, wenn man sich dann versucht auf den nicht winkligen Raum zurückzuziehen.:mega_lol: Was natürlich völliger Unfug wäre.

    Gruß Lukas
     
  12. #72 warrior, 02.02.2012
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    Danke, ihr macht mir mut.
    :wow

    @operis
    bist ja nicht ganz so weit weg von mir :biggthumpup:
     
  13. Lukas

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    Schick doch dem Anwalt in der Antwort den Link von hier mit. Vielleicht hilft das seinem technischen Verständnis etwas auf die Sprünge und er überdenkt das Ganze nochmal.:D

    Gruß Lukas
     
  14. operis

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    Ist es das Eibau in der Oberlausitz?

    Operis
     
  15. #75 warrior, 02.02.2012
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    @Lukas
    ja, das wär´s. Ich weiß acuh nicht, was da ein Anwalt von der Steuerberatungsgesellschaft soll - der war wohl im Zuge der nebengewerblichen Selbstständigkeit des Steuerbüros kostenlos dabei.

    @operis
    ja
    ach ja, der war auch so günstig, weil er von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48. 1 EStG befreit ist - das war heute beim Anwaltsschreiben dabei, nebst Rechnung vom Fliesenleger
     
  16. operis

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    Die Freistellungsbescheinigung muss er Dir ja zukommen lassen, sonst musst Du ja 15% der Rechnungssumme mit seiner Steuernummer dem F amt zukommen lassen.

    Operis
     
  17. #77 warrior, 04.02.2012
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    Danke, mal sehen wie es weiter geht.

    Schönes Wochenende
     
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